Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!
Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!
Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!
Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.
80% Zustellung am nächsten Tag ist Mindestanforderung – Ein Meinungsbeitrag
Während der Briefkasten vieler Bürger*innen oftmals leer bleibt, wurde der Posteingang der Bundesnetzagentur im letzten Jahr überschwemmt mit Beschwerden über die Brief- und Paketbranche wegen verspäteter oder verlorener Sendungen. In keinem Monat zuvor sind so viele Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eigengegangen wie Im Oktober 2022 und in keinem Jahr zuvor gab es so viele wie im letzten Jahr – etwa dreimal so viele wie noch 2021. Damit hat der Ärger über die Post mit ca. 43.500 Beschwerden einen neuen Jahreshöchststand erreicht und den Jahresrekord von 2020 mit ca. 18.867 Beschwerden weit übertroffen.
Das ist für Verbraucher*innen ein großes Ärgernis! Viele Vertrags- oder Bankunterlagen werden weiterhin per Post verschickt; ebenso die meiste Korrespondenz mit Ämtern und Behörden. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Briefe zuverlässig und pünktlich ihr Ziel erreichen, denn vielfach sind in öffentlichen Schreiben auch Fristen zur Rückmeldung genannt, die gar nicht eingehalten werden können, wenn Briefe deutlich zu spät eintreffen. Die Zusteller*innen sind gesetzlich verpflichtet, 80 Prozent der Sendungen innerhalb eines Werktages zuzustellen. Gelingt das nicht, müssen die Unternehmen wirksame Maßnahmen ergreifen. Auch die Bundesnetzagentur sollte als Aufsichtsbehörde genau hinschauen und mögliche Konsequenzen prüfen.
Die meisten Beschwerden richten sich dabei gegen den Marktführer Deutsche Post. Laut älteren Angaben betreffen etwa 91 Prozent der negativen Erfahrungen die Deutsche Post. Als Grund für die Zustellungsprobleme nennt diese einen hohen Krankenstand sowie Schwierigkeiten bei Suche nach Arbeitskräften.
Die Post bemühe sich zwar um baldige Besserungen, allerdings ist angesichts der kürzlich begonnenen Tarifverhandlungen sowie der drohenden Warnstreiks eher eine Verschlechterung der Situation zu erwarten. Verdi fordert eine Lohnerhöhung um 15 Prozent, die die Post zurückweist. Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung wurde in Magdeburg bereits von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestreikt, weitere Arbeitsniederlegungen könnten folgen.
Mit Blick auf die Beschwerdewelle ist es höchste Zeit, dass das Postgesetz reformiert wird, um den Verbraucher*innenschutz durch Sanktionsmöglichkeiten zu stärken und die Qualität und Verlässlichkeit der Zustellungen sicherzustellen. Wie schon erwähnt, ist laut aktuellem Postgesetz die Post dazu verpflichtet, dass mindestens 80 Prozent aller Briefe am nächsten Tag zugestellt werden. Als Verbraucher*innenschützer*in ist es mir besonders wichtig, dass diese Mindestanforderung auch weiterhin sichergestellt ist. Die Post selbst stellte kürzlich zur Diskussion, das Porto für jene Briefe zu erhöhen, bei denen eine schnelle Zustellung auch weiterhin gewährleistet werden soll. Aus meiner Sicht ist das keine Option, denn dann kommt die Post nur noch für jene Verbraucher*innen ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die stärker zur Kasse gebeten werden. Das ist alles andere als fair und gerecht.
Studienbegleitend – im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik
Für mein Berliner Büro suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für max. 6 Monate in Teilzeit (ca. 20h/Woche) eine*n Praktikant*in zur wissenschaftlichen Recherche im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik in Deutschland sowie partiell zur Zu-Arbeit im Bereich Gesundheitspolitik.
Im Idealfall können die erarbeiteten Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit genutzt werden.
Aufgaben
Recherche zur Ausgestaltung und Finanzierung des Suchthilfesystems in Deutschland (niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatung, qualifizierter Entzug, ambulante und stationäre Sucht-Reha)
Recherche zur Erfassung, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen in Haft in Deutschland (Maßregelvollzug, Jugendstrafvollzug, regulärer Vollzug sowie Substitutionsangebote, HEPC-Testung etc.)
Kontaktpflege zu und Informationsaustausch mit grünen Landtagsfraktionen, Ministerien und weiteren Stakeholdern zu den genannten Themenfeldern
Unterstützung bei der Organisation und inhaltlichen Vorbereitung von Presseanfragen und Terminen zu den genannten Themen
Verfassen von Antworten auf Bürger*innen-Anfragen zu speziellen Fragen der Gesundheitspolitik
Anforderungen
Hochschulstudium im Master in einem sozialwissenschaftlichen Fach mit gesundheitswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Bezug,
Kenntnisse zum Aufbau und den Funktionsweisen des Justizvollzugswesens sind wünschenswert,
sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
erste Erfahrungen und Kenntnisse in der parlamentarischen Arbeit sowie in der Recherche mit Datenbanken von Landtagen und kommunalen Gremien,
Fähigkeit, sich eigenverantwortlich zu organisieren und Spaß an wissenschaftlicher Recherchetätigkeit,
Interesse insbesondere an den Feldern Drogen- und Suchthilfepolitik sowie Sozialpolitik,
hohe Identifikation mit den Positionen von Bündnis 90/Die Grünen,
sehr gute Anwendungskenntnisse des MS Office-Pakets.
Stellenumfang
Es handelt sich um ein studienbegleitendes Praktikum in Teilzeit (ca. 20 Std./Woche), idealerweise im Rahmen eines Master-Studiums. Es ist gut möglich, dass sich die Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit eignen.
Arbeitsort ist mein Bundestagsbüro in Berlin, teilweise ist auch Homeoffice möglich. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund.
Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Ihre/Deine aussagekräftige Bewerbung inkl. frühestmöglichem Arbeitsbeginn und aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 27. Januar 2023 als zusammengefasste PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail an linda.heitmann@bundestag.de.
Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.
Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.
Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne
Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!
Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt das ganze Jahr Hinweise über versteckte Preiserhöhungen, die über veränderte Verpackungen verschleiert werden sollen. Im letzten Jahr gab es so viele Beschwerden von Kund*innen wie nie zuvor. Neben den bekannten Fällen von Markenherstellern sind zunehmend auch die Eigenmarken der Supermärkte von der Weniger-drin-Masche betroffen. Die dreistesten Verbrauchertäuschungen stehen nun wieder zur Wahl für die „Mogelpackung des Jahres 2022“.
Hier könnt Ihr und können Sie selbst abstimmen:Umfrage
Zur Auswahl stehen in diesem Jahr
Kandidat 1 | »Rama« von Upfield Gleicher Becher, gleiches Design. Der Inhalt der »Rama« ist 2022 trotzdem geschrumpft – von 500 auf 400 Gramm. Die perfekt getarnte „Schrumpfkur“ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 25 Prozent. Gleichzeitig benötigt Upfield für 1.000 Tonnen Streichfett eine halbe Million Becher mehr.
Kandidat 2 | »Leerdammer« von Lactalis Die Packung mit den »Leerdammer« Käsescheiben ist wieder etwas „leerer“ geworden. Dabei hatte man Kundinnen und Kunden vor einiger Zeit noch dauerhaft mehr Inhalt versprochen. Im Laufe des Jahres 2022 mussten sie stattdessen bis zu 43 Prozent mehr für ihren Käse berappen. Der Sticker „Neuer Inhalt 140 g“ nützt wenig, wenn man die alte Packungsgröße nicht kennt.
Kandidat 3 | »Pringles« von Kellogg Klammheimlich hat Kellogg bei seinen »Pringles« Chips 2022 den Inhalt reduziert und dreht so weiter munter am „Füllmengenkarussell“ mit immer wieder neuen Inhaltsmengen. Zusätzlich hat der Handel durchgängig den Preis für das Produkt erhöht. Insgesamt kommt so ein Preisaufschlag von 25 Prozent zustande.
Kandidat 4 | »Calgon« von Reckitt Benckiser Mehr Wäschen pro Packung »Calgon Power Pulver« klingt gut. Ist es aber nicht! Denn: Der Hersteller trickst beim Wasserenthärter dreist mit den Dosierangaben. Eine scheinbar höhere Anzahl an Waschladungen pro Packung entpuppt sich 2022 als versteckte Preiserhöhung von 42 Prozent.
Kandidat 5 | »Goldbären« von Haribo Haribo mopst Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Firmenjubiläum die »Goldbären« aus der Tüte. 14 Prozent teurer wurden die Fruchtgummis dadurch im letzten Jahr. Dutzende weitere Sorten sind betroffen. Etwas kleinere Packungen helfen nicht, um das zu bemerken, da der Vergleich zur alten Tüte fehlt.
Die Abstimmung läuft noch bis Sonntag, den 22. Januar. Weitere Informationen gibt es auch unter vzhh.de.
Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.
Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.
E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.
Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.
Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:
Bürgergeld
Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.
Wohngeld Plus
Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.
Kindergelderhöhung
Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.
Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.
Unabhängige Patientenberatung
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.
49-Euro-Ticket
Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystemaufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.
Mehrwegpflicht für to-go-essen
Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.
Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.