Gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte des „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ vorgelegt. Für Verbraucher*innen gibt es mehr Angebote und mehr Rechte:
Die globale Plastikvermüllung hat mittlerweile katastrophale Ausmaße angenommen und bedroht überall auf der Welt Mensch und Natur. Deutschland ist in der EU Müll-Spitzenreiter: Jedes Jahr fallen bei uns über 230 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an. Allerdings: Viele Verbraucher*innen wollen gerne auf umweltfreundliche und plastikfreie Alternativen umsteigen, allerdings fehlt es oft an ausreichenden Angeboten. Darum ist es als Politik unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und Angebote für Verbraucher*innen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz schützen wir die Umwelt, bremsen die Vermüllung und stärken Verbraucher*innen.
Konkret sieht das Gesetz verschiedene Verbesserungen vor. Im To-Go-Bereich wird die bestehende Pflicht für eine Mehrwegalternative ausgeweitet. Künftig muss nicht nur für Plastikverpackungen, sondern für Verpackungen aus allen Materialien ein Mehrwegangebot gemacht werden. Für den Verzehr im Imbiss vor Ort wird Einweggeschirr komplett verbannt. An der Pommesbude aber auch im Fastfood-Laden wird künftig mit Mehrweggeschirr gegessen.
Doch auch außerhalb der Gastronomie gibt es Verbesserungen: Supermärkte müssen für Bier, Milch, Saft und weitere alkoholfreie Getränke immer mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei wird auch an die Rückgabe gedacht: Jede*r kennt das Problem, dass Mehrweggetränke am Pfandautomaten nicht zurückgenommen werden, weil der Supermarkt nur bestimmte Flaschen zurücknimmt. Damit ist Schluss: Alle Geschäfte in den Getränke verkauft werden, müssen auch alle Mehrwegflaschen zurücknehmen. Das Gesetz gilt für alle Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Besonders wichtig für Verbraucher*innen: Schluss mit Mogelpackungen! Immer wieder versuchen Unternehmen, die Füllmenge eines Produktes zu verringern, obwohl die Verpackungsgröße sich nicht verändert. Durch die gleichbleibende Verpackung fällt die Veränderung der Füllmenge beim Einkaufen nicht auf, in der Praxis zahlt man also gleich viel Geld für weniger Inhalt – eine verstecke Preiserhöhung. Mit dieser Praxis machen wir Schluss, wenn im Produkt weniger drin ist, wird das zukünftig direkt im Einkauf sichtbar.
Meine Bilanz: Mit dem Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz schaffen wir viele wichtige Änderungen, die Verbraucher*innenschützer schon lange fordern. Ich freue mich darauf, das Gesetz im Umweltausschuss zu begleiten und die Stärkungen für Verbraucher*innen zu erkämpfen – damit Verpackungsmüll bald der Vergangenheit angehört!
Die Verbandsklage ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen
warum das späte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
wie Passagiere eines verspäteten Fluges künftig schneller an ihre Entschädigung kommen,
inwiefern wir die Klageanforderungen für Verbände senken konnten und
warum die Verbandsklage auch für Unternehmen Vorteile bietet.
Plädoyer für eine gesundheitsorientierte Reform des Straf- und Maßregelvollzugs. Gemeinsames Autor*innen-Papier mit den Grünen Gesundheits- und Rechtspolitiker*innen Canan Bayram MdB, Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB, Toni Schuberl MdL und Kerstin Celina MdL zur Debatte um die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Straffälligen
Der Bundestag hat gerade unter dem Titel der Reform des Sanktionenrechts über die Neufassung verschiedener Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten. Grundlage hierfür war die vorangegangene Arbeit einer parteiübergreifenden Bund-Länder Gruppe. In der Zusammenarbeit wurden rechtspolitisch gute Ergebnisse erzielt, um die akuten Missstände anzugehen und einen Systemcrash abzuwenden.
Der Gesetzentwurf ist daher aus gesundheits- und rechtspolitischer Perspektive ein guter Anfang. Er kann jedoch nur die Ausgangslage bilden für die weitere gesellschaftlich offen geführte Debatte über die Reformierung des Maßregelvollzugs nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB). Mittel- und langfristig muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das auch die Perspektive des Justizvollzug sowie der ambulanten, gemeindespsychiatrischen und stationären Versorgung in Freiheit mitdenkt.
Paragraf 64 StGB regelt, inwiefern suchtkranke Straftäter*innen, bei denen die Tat auf den Konsum von Alkohol oder andere Betäubungsmitteln zurückzuführen ist und die eine Bereitschaft zur Behandlung haben, im Zuge ihrer Verurteilung in den Maßregelvollzug anstatt in den regulären Vollzug kommen. Die aktuell diskutierte Reform ist darauf angelegt, den Maßregelvollzug – eine klinische Therapieeinrichtung für psychisch- und suchtkranke Menschen – dauerhaft zu entlasten. Wir gehen daher davon aus, dass künftig dadurch deutlich mehr suchtkranke Straftäter*innen in regulären Haftanstalten untergebracht werden. Das bleibt solange unbefriedigend, wie die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Häftlingen in Justizvollzugsanstalten deutlich schlechter ist als im klinischen Setting des Maßregelvollzugs. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, – auch vor dem Interessenshintergrund einer erfolgreichen Rehabilitation und dem Menschenrecht auf gute Gesundheitsversorgung, – straffällige Menschen vernünftig medizinisch und therapeutisch zu behandeln, wenn sie den Willen dazu zeigen.
Aus unserer Sicht kann das nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, um hier die Voraussetzungen und Bedingungen deutlich zu verbessern. Dafür legen wir fünf konkrete Vorschläge vor:
Angleichung der Bedingungen zur Versorgung therapiewilliger Sucht- und psychisch Kranker in Haft
Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht, das auch für Personen in Gefangenschaft gelten muss: Im Maßregelvollzug nach § 64 StGB sowie für Gefangene im regulären Vollzug muss die Nutzung aller zur Verfügung stehenden (psycho-)therapeutischen und medikamentösen Behandlungsoptionen ermöglicht werden, d.h. Motivation, Entgiftung, Entwöhnung und Rehabilitation, einschließlich einer Opioid gestützten Substitutionsbehandlung (mit allen Substituten) sowie Arbeit/Beschäftigung, soziale Kontakte und Beziehung. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Deswegen müssen auch im regulären Vollzug alle suchtbezogenen Therapie- und Hilfeangebote, die Menschen im Maßregelvollzug bekommen können, zugänglich sein. Hier muss im Grundsatz gelten: Für jeden und jede inhaftierte Person muss die bestmögliche Therapieoption ermöglicht werden. Sowohl für Männer als auch für Frauen müssen adäquate Angebote geschaffen werden. Dafür müssen wir an bundesweit einheitlichen Standards arbeiten. Gute Behandlungsmöglichkeiten in der Haft sind bereits der Grundstein für eine gelingende Rehabilitation.
Sprachmittlung
Viele ärztliche – und psychotherapeutische Gespräche in Haft gestalten sich auch deshalb schwierig, weil es Sprachbarrieren gibt. Gerade zum Haftantritt ist es aus unserer Sicht unabdingbar zu klären, welche psychischen und/oder Suchterkrankungen möglicherweise vorliegen und inwiefern die inhaftierte Person therapiewillig ist. Wir fordern daher einen Anspruch auf Sprachmittlung für all jene, bei denen es unüberwindbare Sprachbarrieren schon im Gerichtsverfahren und anschließend im Erstgespräch bei Haftantritt gibt, sowie eine diskriminierungskritische Versorgung. Der Anspruch auf Sprachmittlung muss ebenfalls für alle medizinischen und therapeutischen Hilfen während der Haft und Rehabilitation gelten.
Einheitliche Erhebung
Welche Sucht- oder psychischen Erkrankungen bei Inhaftierten in Deutschland vorliegen, ist nur schwer zu analysieren, da die Datenerhebungen derzeit in den einzelnen Bundesländern nicht nach einheitlichen Kriterien und nicht zum selben Zeitpunkt erfasst werden. Es ist uns ein Anliegen, dass Feststellung und statistische Erfassung der Erkrankungen überall bei Haftantritt nach denselben Kriterien erhoben werden und diese in die nationale Gesundheitsstatistik künftig einfließen. Nur so ist es auch möglich, systematisch an Verbesserungen zu arbeiten.
Neue Wege in der Personalgewinnung
So sehr wir bessere Behandlungsbedingungen für suchtkranke und psychisch kranke Menschen in Haft sowie im Maßregelvollzug für erforderlich halten, so klar sehen wir auch in Gesprächen mit Praktiker*innen vor Ort, dass die Personalgewinnung ein massives Problem darstellt. Gerade Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sind dringend gesucht. Das Justizwesen und auch der Maßregelvollzug werden von diesen Berufsgruppen bislang nicht als attraktiver Arbeitsort wahrgenommen und auch die Vergütung ist noch nicht gut genug. Wir empfehlen daher, dass die Bundesländer die Arbeitsbedingungen inklusive Bezahlung gerade für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen besser ausgestalten und zudem innovative Wege der Personalgewinnung gehen: In einigen Bundesländern, so etwa in Hamburg, ist der Dienst in Haft für angehende Ärzt*innen oder Sozialarbeiter*innen eine wahlobligatorische Station in der Ausbildung. So lernen sie den Arbeitsort kennen und entscheiden sich später ggf. eher dafür, hier regelhaft tätig zu werden.
Kommission einsetzen – Reform in Bezug auf ihre Zielsetzung, der Stärkung von Prävention und Resozialisierung, von Beginn an evaluieren und neue Strukturen entwickeln
Die aktuelle Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Folge braucht es aber eine umfassende Reform. Dafür soll eine Kommission, ein interdisziplinäres und interministerielles begleitendes Gremium aus Expert*innen und Praktiker*innen eingerichtet werden. Diese soll mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden.
Die aktuelle Reform soll in Bezug auf ihre Zielsetzung – der Stärkung von Prävention und Resozialisierung – evaluiert werden. Dies setzt eine Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Rechts- und Gesundheitspolitik im Bund und in den Ländern voraus, um die systemischen, medizinischen und rechtlichen Fragen in den Blick zu nehmen und alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.
Es braucht die Expertise aller Beteiligten, wie der Fachgesellschaften, der Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder und des Bundes, der Betroffenen-Vertreter*innen, des Suchthilfesystems und der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen, diese komplexe Debatte zur Verbesserung und Modernisierung der Versorgung von Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen in Haft zu führen und das Versorgungssystem in gesamtgesellschaftlichem Interesse zu reformieren.
Der Spiegel hat das Thema aufgegriffen. Hier findet ihr den Beitrag, und noch einmal etwas ausführlicher hinter der Paywall hier.
In meiner Rede habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass wir die Versorgungssituation von Patient*innen mit Chronischem Fatigue-Syndrom und Long-Covid noch deutlich verbessern müssen. Genauso brauchen wir mehr Forschung zu den Betroffenen selbst, zu Medikamenten und Therapien.
Einige wichtige Schritte haben wir in als Ampel-Gesundheitspolitiker*nnen gemeinsam mit unseren Haushälter*innen schon vollzogen und sind uns auch darüber einig, weiterhin geschlossen unsere Ziele voranzubringen.
Meine Rede könnt ihr hier ansehen:
Bei der Abstimmung der Anträge der Union ist mir die Entscheidung nicht leicht gefallen. Mit einigen Kolleg*innen der Fraktion habe ich daher eine gemeinsame persönliche Erklärung verfasst. Da es mir wichtig ist, deutlich zu machen, aus welchen Gründen ich gegen die Anträge gestimmt habe.
Zu den aktuellen Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucherschutz:
„Die Initiative aus den Ländern, Greenwashing wirkungsvoll zu regulieren, ist begrüßenswert. Aktuell nutzen viele Unternehmen aus, dass Konsument*innen bereit sind, für vermeintlich positive Klimaauswirkungen mehr für Produkte zu bezahlen. Dabei weiß nur eine Minderheit, dass dahinter meist lediglich heiße Luft, Kompensations- oder Ausgleichzahlungen stehen, deren Wirkung keiner fundierten Überprüfung standhält. Für einen besseren Verbraucherschutz braucht es klare Regeln und transparente Informationen. Ich freue mich, dass wir nun auch die Länder an unserer Seite wissen, um für gute und konsequente Regeln in der EU zu kämpfen. Mit der Green Claims Directive liegt eine große Chance vor uns, Greenwashing zu bekämpfen, den CO2-Kompensationsmarkt zu regulieren und echte Nachhaltigkeitsbestrebungen zu fördern.“
Meine Kollegin Tabea Rößner ergänzt zu Künstlicher Intelligenz:
„Es ist sehr gut, dass unsere Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke das Thema KI nochmal in den Fokus rückt. Denn es braucht unbedingt eine Stärkung der Verbraucherrechte bei den aktuell laufenden KI-Regulierung. Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, müssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein. Neben den großen Chancen müssen die Risiken für die Verbraucher*innen aber von Anfang an mit bedacht werden – bei Konzeption, Auswahl der Trainingsdaten und Anwendung, um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schützen. Insbesondere durch unkontrollierte Trainingsdaten besteht ein hohes Risiko, Diskriminierungsmuster und Stigmatisierungen zu verfestigen. Neben umfassenden Informationspflichten und Auskunftsrechten müssen die Verbraucher*innen in leichten, zugänglichen Verfahren dagegen vorgehen und Wiedergutmachung verlangen können. Für eine verbraucherfreundliche KI bedarf es zudem einer gut ausgestatteten und damit schlagkräftigen Aufsicht.“
Zur aktuellen Einigung zur Umsetzung der Verbandsklage erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsausschuss:
„Betrogene Verbraucher*innen können sich bald besser und auf Augenhöhe wehren. Mit der Verbandsklage bekommen sie ein wirksames Instrument, um gemeinsam und direkt Schadensersatz einzufordern. Bisher mussten sie individuell klagen, wie etwa beim Dieselbetrug, was viele abgeschreckt hat. Mit der Verbandsklage werden also Hürden für Geschädigte abgebaut und die Justiz spürbar von Massenverfahren entlastet. Daneben erhalten die Unternehmen Planungssicherheit.
Besonders freut uns das späte Opt-in: Kläger*innen können sich bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen. Hier konnten wir in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen erreichen. Zudem begrüßen wir die Verabredung, das ähnliche Sachverhalte besser gebündelt werden können, damit nicht viele parallele Verfahren geführt werden müssen, deren Fälle sich nur um Nuancen unterscheiden. Wir konnten den bürokratischen Aufwand reduzieren, mit dem klagende Verbände 50 betroffene Verbraucher*innen nachweisen müssen.
Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für einen starken und modernen Verbraucherschutz. Wir haben eine Triple-Win-Situation geschaffen: Verbraucher*innen kommen besser und schneller zu ihrem Recht, die Justiz wird entlastet und die Unternehmen erhalten Planungssicherheit.“