Pressemitteilung: Linda Heitmann und Swantje Michaelsen zur Verkehrsanbindung von Osdorf und Lurup

Pressemitteilung: Linda Heitmann und Swantje Michaelsen zur Verkehrsanbindung von Osdorf und Lurup

Die grüne Altonaer Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann hat am Freitag ihre Kollegin und Verkehrspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Swantje Michaelsen, aus Hannover nach Hamburg eingeladen. Gemeinsam haben sie sich im Rahmen einer Fahrradtour die Verkehrsanbindung in den Westen Altonas genauer angeschaut.

„Für uns Grüne ist das Ziel klar: Eine bessere Erschließung von Lurup und Osdorf per ÖPNV. Dafür laufen zahlreiche Planungen und Überlegungen bezüglich der S6, Einrichtung von Busspuren und Verlängerung der neuen U5. Wir warten gespannt, welche Schritte als nächstes folgen und wollen unser Bestes tun, um Bundesmittel zur Verwirklichung zu ermöglichen,“ so Heitmann.

Letztes Jahr hat der Senat Mittel in Höhe von 120 Mio. Euro für die Planungsphase für eine Verlängerung der S6 freigegeben. „Es ist natürlich ein sehr weitreichendes Projekt. Aber da ein möglicher S-Bahn-Ausbau nicht ohne Bundesmittel umzusetzen sein wird, habe ich Swantje Michaelsen als Mobilitätsexpertin die vorgesehene Strecke gezeigt,“ erklärt Linda Heitmann. Gleichzeitig sind auch über die Einrichtung von Busspuren oder eine mögliche Verlängerung der aus dem Hamburger Osten kommenden U5 Verbesserungen der Verkehrssituation möglich. Diese dürfen sich nach Ansicht der Politikerinnen aber nicht gegenseitig blockieren. „Wenn zuerst Busspuren ermöglicht werden und Menschen dadurch zügiger per ÖPNV die City erreichen können, darf das nicht dazu führen, dass Pläne der Schienenanbindung dann als weniger dringend und förderungswürdig eingestuft werden“, bekräftigt Heitmann die Sorge zahlreicher Luruper*innen.

Mit dem Fahrrad sind die Politikerinnen die Strecke einer möglichen S-Bahn-Führung von der Holstenstraße, am Volkspark entlang, über den Eckhoffplatz bis in den Osdorfer Born abgefahren, wo sie sich mit der Bürgerinitiative Luruper Verkehrs AG getroffen haben. „Ich konnte mir ein gutes Bild der verschiedenen Stadtteile und der ausbaufähigen ÖPNV-Situation machen. Altona habe ich auf jeden Fall im Blick, um sie auf Bundesebene zu unterstützen, wenn die Planung konkrete Züge annimmt,“ so Swantje Michaelsen, Verkehrspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags ist.

Cannabis-Evaluation und -Gesetzgebung: Wie geht es weiter?

Cannabis-Evaluation und -Gesetzgebung: Wie geht es weiter?

Seit über einem Jahr sind Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland mittlerweile entkriminalisiert, Konsument*innen dürfen für den Eigenbedarf selbst anbauen – nun steht die erste Evaluation des Gesetzes an. Angesichts der Cannabis-Verbotsrhetorik der Union die letzten Jahre ein guter Grund, hier hinzuschauen, wie es wohl weitergeht.

Darum haben Lena Gumnior und ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Das kam dabei heraus:
Laut Bundesregierung soll die Auswertung des Gesetzes bzw. der in Auftrag gegebenen Evaluation unabhängig und ergebnisoffen erfolgen. Wir sagen: Dafür brauchen wir dann auch eine öffentliche Befassung im Gesundheits- und Rechtsausschuss!

Die Breite der beauftragten Studie wird nur dann nützlich sein, wenn die politische Auswertung differenziert geschieht. Ob die Union das hinbekommt, darauf sind wir sehr gespannt! Durchgeführt wird die Bewertung vom Verbundprojekt EKOCAN mit Wissenschaftler*innen des UKE Hamburg, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen aktuell 58 Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zum Umgang mit Cannabis in Deutschland vor. Sie beziehen sich auf die „Forschungsklausel“ im Cannabisgesetz. Davon handelt es sich um 32 Anträge für sogenannte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe in bestimmten Regionen. Wir denken: Die zahlreichen Anträge lassen vermuten, dass das Gesetz insbesondere für Gelegenheitskonsument*innen eindeutige Lücken hat, die Bundesregierung wäre daher gut beraten, fundierte eingegangene Anträge zu genehmigen, um darüber zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.

Wir bleiben dran! Die Anfrage (Drucksacke 21/1125) findet ihr hier.

Über dieses Thema berichtet auch der Tagesspiegel Background hier (€)

Bevorzugte Selbstzahlertermine untergraben das Solidarprinzip – Bundesregierung erkennt Problem, bleibt aber passiv

Bevorzugte Selbstzahlertermine untergraben das Solidarprinzip – Bundesregierung erkennt Problem, bleibt aber passiv

Immer wieder berichten gesetzlich Versicherte in Deutschland von einem klaren Missstand: Termine bei Fachärzt*innen werden schneller vergeben, wenn Patient*innen bereit sind, die Behandlung als Selbstzahler*in zu finanzieren. Besonders häufig geschieht dies über digitale Buchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda, die trotz gegenteiliger Filtereinstellungen Termine als verfügbar anzeigen, die sich im Buchungsverlauf als kostenpflichtige Privatsprechstunden entpuppen.

Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verstößt gegen die kassenärztlichen Zulassungsbedingungen und die ärztliche Berufsordnung. Vor diesem Hintergrund habe ich im Juli 2025 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Ziel war es, zu erfahren, wie die Bundesregierung diese Entwicklung bewertet, ob sie regulatorischen Handlungsbedarf sieht und welche Maßnahmen geplant sind, um die Einhaltung geltenden Rechts sicherzustellen.

Was die Bundesregierung antwortet – und was sie offenlässt

In ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung die grundsätzliche Problematik, erklärt jedoch, es lägen keine „validen Erkenntnisse über ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und -ärzten“ vor. Gleichzeitig räumt sie ein, dass die Verantwortung für Kontrolle und Aufsicht bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder liegt, denen eine diskriminierungsfreie und wohnortnahe Versorgung gesetzlich Versicherter obliegt.

Diese Haltung ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Denn zahlreiche Medienberichte und Rückmeldungen von Patient*innen zeigen: Die Bevorzugung von Selbstzahler*innen bei der Terminvergabe ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.

Problematische Rolle der Onlineportale

Besonders kritisch ist die Rolle kommerzieller Online-Terminvermittlungen:
Patient*innen, die über Portale wie Jameda oder Doctolib einen Arzttermin suchen, erhalten trotz gesetzter Filteroptionen regelmäßig Angebote, die sich erst im späteren Buchungsverlauf als „Selbstzahlertermine“ entpuppen, häufig ohne ausreichende Transparenz zu Kosten oder medizinischer Notwendigkeit.

Ärztliche Verantwortung – unzureichende Kontrolle

Vertragsärzt*innen sind verpflichtet, gesetzlich Versicherte gleichwertig zu behandeln. Wer systematisch frühere Termine gegen Aufpreis vergibt, verstößt gegen die eigene Zulassungspflicht und riskiert – zumindest auf dem Papier – seine kassenärztliche Zulassung. Die Bundesregierung verweist auf diese Regelungen, muss sich aber gleichzeitig die Frage gefallen lassen: Warum wird deren Einhaltung nicht systematisch kontrolliert?

Was jetzt politisch getan werden muss

Die aktuelle Situation ist untragbar. Damit alle Menschen in Deutschland unabhängig von ihrem Einkommen gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten, braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln.

Fazit

Die Antwort auf meine Kleine Anfrage zeigt: Das Problem ist bekannt – aber es fehlt am politischen Willen, es konsequent zu lösen. Eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, regulatorische Lücken zu schließen und die Rechte gesetzlich Versicherter aktiv zu schützen.

Die vollständige Kleine Anfrage mit der Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.

Über dieses Thema berichtete u.a. die Pharmazeutische Zeitung.

Pressemitteilung: Kleine Anfrage von Linda Heitmann zur medizinischen Versorgung im Vollzug

Pressemitteilung: Kleine Anfrage von Linda Heitmann zur medizinischen Versorgung im Vollzug

„Die Bundesregierung bestätigt den Anspruch auf medizinische Versorgung im Vollzug, doch es fehlen bundesweite Daten und Standards.“

Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 21/917 „Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen Bundestagsfraktion:


„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zeigt leider sehr eindrücklich: Obwohl die Justizministerkonferenz sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema von Suchterkrankungen und einem einheitlichen Umgang auseinandergesetzt hat und auch der Strafvollzugsausschuss der Länder 2021 eine regelmäßige Veröffentlichung und Verbesserung der Datenlage beschlossen hat, bleiben riesige Lücken bei der Transparenz über die Versorgungslage bestehen.

Und um es leider noch drastischer zu sagen: Die aktuelle Bundesregierung scheint den Antworten zufolge auch kein Interesse daran zu haben, dies zu verändern. Die Zuständigkeit der Länder für Maßregelvollzug und Justizvollzug führt zu uneinheitlichen Daten und macht die vergleichende Bewertung der Versorgungsqualität leider unmöglich. Es steht fest, dass die medizinische Versorgung suchtkranker Menschen – auch in Haft – ein Menschenrecht ist, das diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Ob dies geschieht, muss auch politisch überprüft werden können!


Wir brauchen bundesweit verlässliche Daten zu Substitutionsbehandlungen in Haft und Maßregelvollzug, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie klare, einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass Betroffene die für sie notwendige bestmögliche Behandlung erhalten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsort im Vollzug. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Versorgung suchtkranker Menschen im Maßregel- und Strafvollzug nicht nur auf dem Papier gewährleistet ist, sondern auch in der Realität.“

PM zur SCHULBUS-Studie: Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen berücksichtigen

PM zur SCHULBUS-Studie: Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen berücksichtigen

Heitmann zur SCHULBUS-Studie: „Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen in ihrer Evaluation berücksichtigen!“

Die heute veröffentlichten Ergebnisse der Hamburger SCHULBUS-Studie zum Suchtmittelkonsum von Jugendlichen kommentiert Linda Heitmann (MdB, Wahlkreis Hamburg-Altona), Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag grüne Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik folgendermaßen:

Die Zahlen zum Suchtmittelkonsum Jugendlicher sind insbesondere in Hinblick auf den Substanzkonsum bei Alkohol, Tabak und Cannabis sehr erfreulich. Hier zeigen sich deutliche Rückgänge. Dass die 30-Tage-Prävalenz bei den 14- bis 17-jährigen bei Cannabis mit 6% so niedrig ist, wie nie zuvor, zeigt, dass der Konsum von Cannabis durch die Entkriminalisierung für Jugendliche offenbar eher uninteressanter geworden ist. Diese Zahlen müssen auf jeden Fall in die von der Bundesregierung angekündigte Evaluierung einfließen! Die SCHULBUS Studie ist eine von sehr wenigen Studien, die das Konsumverhalten auch vor der Entkriminalisierung regelmäßig anonymisiert erhoben hat, so dass die Zahlen für eine ehrliche Analyse zu den Auswirkungen der Cannabis-Gesetzgebung auf das Konsumverhalten von großer Bedeutung sind.

Sorge machen mir bei den aktuellen Zahlen der SCHULBUS-Studie insbesondere E-Zigaretten sowie substanzungebundene Suchterkrankungen wie problematischer Medienkonsum und Essstörungen. Insbesondere in Bezug auf E-Zigaretten und so genannte „neue alternative Tabakprodukte“ müssen wir in Deutschland ein Augenmerk darauf legen, dass hier der Jugendschutz strikt eingehalten werden muss und diese Produkte nicht durch fruchtige Aromen und poppige Designs für Jugendliche interessant gemacht werden.

Problematischer Medienkonsum und Essstörungen sind besorgniserregende Trends, denen durch bessere Beratungs- und Hilfsangebote begegnet werden muss. Hier braucht es verstärkte Anstrengungen in Land und Bund, um im Schul- und Freizeit-Alltag von Jugendlichen aufzuklären und die Beratungs- sowie Hilfelandschaft bedarfsgerecht auszubauen.“

Hintergrund:

Hier geht es zur heute veröffentlichten SCHULBUS-Studie.

Internationaler Gedenktag der Drogentoten

Internationaler Gedenktag der Drogentoten

Heute ist internationaler Gedenktag der Drogentoten!

2.137 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland am Konsum illegalisierter Drogen gestorben. Das sind erschreckend hohe Zahlen und jede*r einzelne Todesfall ist einer zu viel!
Ein schwacher Trost ist immerhin, dass die Zahl nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs erstmals wieder leicht gesunken ist. Besonders erschreckend ist jedoch der Anstieg der Todesfälle gerade bei jungen Menschen!

Diese Zahlen fordern uns als Politik klar zum Handeln auf: Wir können mit guter Aufklärung und Versorgung Todesfälle verhindern und Menschen aus der Sucht helfen. Dafür sind niedrigschwellige Angebote wichtig: Drugchecking, flächendeckende Substitutionsangebote, die schnelle Verfügbarkeit des Notfallmedikaments Naloxon und Drogenkonsumräume können Leben retten.

Wir haben in der letzten Regierung durch verschiedene Maßnahmen eine Kehrtwende in der Drogenpolitik eingeleitet: Von Ausgrenzung und Stigmatisierung hin zu mehr Hilfe, Aufklärung, Beratung und Prävention. Beispielsweise durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Drugchecking. Ich fordere die Bundesregierung auf, diesen Kurs fortzusetzen. Mit Erleichterungen bei der Vergabe von dem Notfallmedikament Naloxon in der Arzneimittelverschreibungsverordnung hat Gesundheitsministerin Nina Warken erfreulicherweise einen richtigen und guten Schritt schon angekündigt. Besonders auch konservative Kräfte in einzelnen Bundesländern blockieren wirksame niedrigschwellige Drogenhilfepolitik immer wieder in einzelnen Ländern oder Kommunen. Das muss sich ändern!

Wir dürfen die Augen vor dem Leid vieler Menschen mit Suchterkrankung nicht verschließen. Gesundheitspolitik darf niemanden zurücklassen, sondern Drogenpolitik muss den Betroffenen helfen statt zu stigmatisieren.