Bericht von der Bundesarbeitsgemeinschaft Soziales & Gesundheit

Bericht von der Bundesarbeitsgemeinschaft Soziales & Gesundheit

Am Wochenende tagte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Soziales & Gesundheit von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin. Ich habe gemeinsam mit meiner Kollegin Sylvia Rietenberg am Samstag einen Input gegeben zu unserer Arbeit in den Ausschüssen für Gesundheit sowie im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag. Von Medikamentenpreisen bis hin zur Gesundheitsversorgung im Asylbewerberleistungsgesetz gab es im Zuge dessen viele Nachfragen und eine rege Diskussion.

Meine Kollegin Simone Fischer, grüne Sprecherin für Pflegepolitik, diskutierte am Samstag Nachmittag mit den Delegierten aus allen Bundesländern zudem sehr intensiv über die jüngst verabschiedeten Pflegegesetze sowie Ausbildungswege und grüne Vorstellungen von Berufskompetenzen in der Pflege.

Am Sonntag habe ich darüber hinaus die Gelegenheit gerne genutzt, um mit unseren engagierten Parteimitgliedern zu den aktuellen Herausforderungen in der GKV-Finanzierung zu diskutieren. Worum ging es dabei genau?

Versicherungsfremde Leistungen belasten die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und es gibt eine breite Forderung danach, dass diese aus Steuermitteln übernommen werden sollten. Dazu zählen unter anderem die beitragsfreie Familien-Mitversicherung, einige sozialpolitische Aufgaben und die Versicherung von Bürgergeld-Empfangenden – Ausgaben, die nicht unmittelbar durch Zahlungen der Beitragszahler*innen gedeckt sind. In der BAG haben wir darüber diskutiert, wie sich versicherungsfremde Leistungen genau definieren und was aus unserer Sicht gerecht wäre, wenn man sich die Frage stellt, welche der Leistungen durch Steuern fairerweise zu finanzieren wären. Danke an alle Grünen Delegierten für die tollen Diskussionen und Gespräche auch am Rande der Sitzung.

Rede zur Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen

Rede zur Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen

Heute haben wir im Bundestag auf Antrag der AfD über die Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass die Gesundheitsversorgung von asylsuchenden Menschen aus menschlicher und gesundheitspolitischer Sicht geboten ist. Die ganze Rede hier:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Presse: Anhörung im Gesundheitsausschuss – Zweifel an Alibimaßnahmen

Presse: Anhörung im Gesundheitsausschuss – Zweifel an Alibimaßnahmen

Zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für die Krankenkassenfinanzierung der Grünen Bundestagfraktion:

Die bislang vorgeschlagenen Alibimaßnahmen von Koalitionsfraktionen und Bundesregierung reichen nicht aus, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dauerhaft zu sichern. Die Mehrheit der Sachverständigen bezweifelt, dass die geplanten Einsparungen ausreichen, um Zusatzbeiträge zu verhindern, und warnt vor einer einseitigen Belastung der Kliniken und Krankenkassen. Auch Kassenärzte und die Pharmaindustrie sollten ihrer Ansicht nach ihren Beitrag leisten, um nachhaltige Lösungen zu gewährleisten.

Wichtigste Erkenntnisse im Überblick:

  1. Zweifel an Einsparziel: Viele Sachverständige sind sich einig, dass die angestrebten Einsparvolumina nicht ausreichen, um die vorgesehenen Zusatzbeiträge für 2026 zu verhindern. Es besteht die Gefahr, dass neue Maßnahmen lediglich „aufgesogen“ werden, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern.
  2. Dringlichkeit struktureller Maßnahmen: Es wurde deutlich, dass im Versorgungssystem erhebliche Ineffizienzen bestehen. Die Sorge wächst, dass alle neuen finanziellen Mittel nur in die Haushaltslöcher fließen bzw. verpuffen und für Patienten keinerlei Verbesserungen mit sich bringen. Stattdessen wären umfassende, strukturell wirksame Reformen unabdingbar, um die Versorgung tatsächlich spürbar zu verbessern.
  3. Unzureichende kurzfristige Maßnahmen: Die kurzfristigen politischen Maßnahmen wurden als unzureichend bewertet. Um die Finanzierung der Versorgung langfristig zu sichern, sind tiefgreifende strukturelle Veränderungen notwendig – etwa bei der Krankenhausfinanzierung, bei der vertragsärztlichen Versorgung, bei der Notfallversorgung und in der Arzneimittelvergütung.
  4. Die Expert*innen betonten die Notwendigkeit, die Lasten breiter zu verteilen: Neben den Krankenkassen sollten auch Krankenhäuser, Ärzte und die Pharmaindustrie ihren Beitrag leisten. Nur durch einen gemeinsamen Ansatz könne das Versorgungssystem wieder effizient und zukunftssicher gestaltet werden.

Fazit: Es besteht Einigkeit unter den Expert*innen darüber, dass die aktuellen Maßnahmen nur sehr kurzfristig etwas Luft verschaffen. Nachhaltige Reformen sind dringend erforderlich, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen und die Versorgung für alle Versicherten langfristig zu sichern.“

Never Event Register muss in Deutschland schnell und verbindlich eingeführt werden!

Never Event Register muss in Deutschland schnell und verbindlich eingeführt werden!

Zur heutigen Pressekonferenz des MD Bund mit der Veröffentlichung der Jahresstatistik und des wissenschaftlichen Gutachtens zu Behandlungsfehlern erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und grüne Berichterstatterin für das Thema Patientenrechte:

Die heute vom MD Bund präsentierten Zahlen machen erneut deutlich: Behandlungsfehler sind in Deutschland ein ernstzunehmendes, dauerhaftes Problem – und verursachen jedes Jahr immense Folgekosten für unser Gesundheitssystem. Dass bei schätzungsweise 5 Prozent aller Krankenhausbehandlungen Fehler passieren, ist alarmierend und darf nicht einfach weiter hingenommen werden. Hinter jeder Zahl stehen Menschen, die vermeidbares Leid erfahren. Wir müssen alles daransetzen, sowohl die Fehler selbst als auch ihre Folgekosten spürbar zu senken!

Der klare Appell des MD Bund für ein bundesweites Never-Event-Register ist überfällig und auch uns Grünen ein dringendes Anliegen! In der letzten Legislatur wurde deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Krankenhausreform ein solches Register verankert, was nun endlich kommen muss. Wir haben als Grüne ein Auge darauf, dass dieser Punkt bei der Verwässerung der Krankenhausreform nicht zurückgedreht wird. Und wir werden weiter Druck machen für eine verantwortungsvolle Gesetzgebung. Zudem ist es längst überfällig, das Patientenrechtegesetz zu novellieren, wozu es seit letzter Legislatur Vorschläge des Patientenbeauftragten gibt. Es ist unverständlich, warum diese noch immer nicht angegangen wurden!“

Zu diesem hat auch das Ärzteblatt hier berichtet.

Bundesregierung will Weinwerbung finanzieren

Bundesregierung will Weinwerbung finanzieren

Ganz schön absurd: Die Bundesregierung plant, öffentliche Gelder für eine Werbekampagne zugunsten deutschen Weins einzusetzen, obwohl damit auch alkoholhaltige Produkte beworben werden und das den gleichzeitig erklärten Präventionszielen zuwider läuft.

Nachdem zunächst die taz darüber berichtet hatte, habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt, wie der Vertrag genau aussieht. Die Ergebnisse sind leider ernüchternd (s.u. in den Screenshots).

Mein Statement dazu: „Die Bundesregierung antwortet auf meine konkrete Nachfrage, ob der Vertrag zur Bewerbung von Wein schon rechtskräftig abgeschlossen wurde, leider nicht. Aber was aus der Antwort leider klar hervorgeht, ist, dass mit dem vorgesehenen Geld auf jeden Fall alkoholhaltige Produkte beworben werden. Das steht den gesundheitspolitischen Zielen diametral entgegen!

Es ist mehr als bedenklich, dass die Bundesregierung unter der Leitung von Agrarminister Alois Rainer Steuergelder in eine Werbekampagne für den deutschen Wein stecken will, ohne die gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums zu berücksichtigen. Das Deutsche Weininstitut, unterstützt von der Deutschen Weinakademie, soll die geplante Informations- und Werbemaßnahme durchführen. Dabei wird betont, dass diese Institutionen über umfassende Erfahrung in der Aufklärungsarbeit verfügen und sich der Bedeutung der Alkoholprävention bewusst seien. Doch dieser Punkt wirft Fragen auf: Wenn das Deutsche Weininstitut, eine Organisation, die selbst in der Weinwerbung tätig ist, nun auch in der Rolle der Aufklärung agieren soll – wie unabhängig und objektiv kann diese „Aufklärung“ wirklich sein? Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine Maßnahme zur Förderung des Weinkonsums, selbst wenn auch alkoholfreie Varianten berücksichtigt werden sollen, mit einer wirksamen Alkoholprävention vereinbar ist. Die Regierung stellt die finanziellen Mittel als „wirtschaftliche Notwendigkeit“ dar, aber hier wird einmal mehr deutlich, wie sehr die Politik auf die Interessen der Weinlobby hört.

Die Bundesregierung sollte sich freuen, dass der Alkoholkonsum in Deutschland sinkt – dies kann insbesondere Ministerin Warken eigentlich nur begrüßen. Doch sie kann sich mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention, die langfristig hohe Kosten im Gesundheitswesen einsparen können, offensichtlich nicht durchsetzen. Statt solche Maßnahmen wie die Wein-Werbekampagne zu fördern, sollten wir viel mehr in umfassende Präventionsprogramme investieren, die tatsächlich die negativen Auswirkungen des Alkohols auf die Gesellschaft und die Gesundheit der Bürger mindern. Wir werden daher als Grüne in den Haushaltsberatungen noch versuchen, die Weinmillion zu verhindern und das Geld in sinnvollere Projekte umzuleiten.“

Zu diesem Thema hat zunächst die taz berichtet, ich werde dort auch zitiert. Hier geht es zum Artikel.

Anbei außerdem die Antworten der Bundesregierung auf meine Nachfragen:

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtete am Dienstag exklusiv über meine Anfrage an die Bundesregierung zu möglichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, die auf der Grundlage der „Forschungsklausel“, welche in der 1. Säule des Cannabisgesetzes verankert ist, beantragt worden waren.

Die Antwort ist leider ernüchternd: von insgesamt 65 eingegangenen Anträgen wurden 9 bereits abgelehnt. Die Bundesregierung verspielt hier die Chance, neue Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Gesetzgebung zu Cannabis zu Genusszwecken sinnvoll weiterentwickelt werden könnte. Mein Statement dazu:

„Es ist mir unverständlich, dass die Bundesregierung die Chance nicht wahrnimmt, über zeitlich und räumlich begrenzte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken neue Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Interpretation der Forschungsklausel ist, dass das durchaus möglich wäre. Immerhin sind es erst 9 von 65 Anträgen, die vom BLE bisher abgelehnt wurden. Das heißt im Umkehrschluss: in 56 Fällen hat die Bundesregierung weiterhin die Möglichkeit, der Wissenschaft in Sachen Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung in Deutschland eine Chance zu geben. Und dass das sehr sinnvoll wäre, hat spätestens die Zwischenevaluation ja gezeigt: der Konsum von Cannabis hat seit der Entkriminalisierung – gerade unter jungen Menschen – nicht zugenommen, sondern ist sogar leicht rückläufig. Deshalb gilt es, den Jugendschutz jetzt auch weiter zu stärken und gleichzeitig den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Dafür neue Wege auszutesten, die auf Grundlage der Forschungsklausel als Projekte eingegangen sind, sollte die Bundesregierung endlich als Chance statt als Belastung begreifen.“

Den ganzen Bericht im Tagesspiegel Background findet ihr hier (€)