Anlässlich des heutigen Beschlusses gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss:
„Die sorgfältige und transparente Prüfung der Ordnungsgemäßheit einer Wahl ist unabdingbar, damit das Vertrauen in die Ergebnisse von Wahlen gestärkt wird. Entsprechend hat der Wahlprüfungsausschuss den vorgetragenen Sachverhalt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlleiter*innen sorgfältig geprüft und festgestellt, dass nach dem Vortrag der Einspruchsführer keine mandatsrelevanten Wahlfehler erkennbar sind. Eine Entscheidung des Bundestages über die Einsprüche des BSW gerichtet auf Neuauszählung soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit die Einspruchsführer endlich Klarheit haben – auch mit Blick auf die Möglichkeit der nachgelagerten Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.
In der letzten Legislatur hat in Folge der Prüfungen des Ausschusses tatsächlich auch eine Neuwahl in einigen Teilen Berlins stattgefunden, in denen Wahlfehler in mandatsrelevanter Größenordnung festgestellt wurden. Im Falle der Vorwürfe des BSW hat sich der Sachverhalt nun deutlich anders dargestellt. Wir begrüßen diese sachliche Klärung und danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit im Ausschuss.“
Zu diesem Thema hat u.a. die Deutsche Welle hier berichtet.
Vorgestern haben sich die fünf Arbeitsgruppen der Enquete-Kommission offiziell konstituiert. Damit ist der Startschuss gefallen, um die zentralen Themen der Pandemie noch einmal intensiv und aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten.
Ich arbeite in der Arbeitsgruppe „Wirtschaft, Arbeit, Wirtschaftshilfen, Versorgung und Verfügbarkeiten“. Ein wichtiges Feld, in dem wir die Auswirkungen und Entscheidungen der Pandemie reflektieren und gemeinsam Handlungsempfehlungen entwickeln.
Heute stand die Besetzung der Gruppen und die Wahl der Koordination im Mittelpunkt, unsere Arbeitsgruppe hat Jens Peick (SPD) zum Koordinator gewählt. Für die stellvertretende Koordination hatte die AfD das Vorschlagsrecht, ihre Kandidaten haben dort aber keine Mehrheit erhalten.
Ab jetzt geht es richtig los – und ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und die kommenden Diskussionen!
Diese Woche diskutieren wir im Bundestag den Bundeshaushaltsentwurf für 2026. Ich habe dabei in der Debatte zum Gesundheitsministerium eine Rede gehalten. Ich habe dabei besonders die Finanzierungssituation der Gesetzlichen Krankenkassen in den Blick genommen. Die ganze Rede findet ihr hier:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.
Über meine Rede und die Haushaltsdebatte hat u.a. das Ärzteblatt berichtet.
Als Berichterstatterin der Grünen Fraktion für Wahlrecht und Bürgerbeteiligung habe ich heute den Haushaltsentwurf 2026 für diese Bereiche kommentiert:
„Die Bundesregierung verabschiedet sich von der Bürgerbeteiligung – und das im Widerspruch zu ihrem eigenen Koalitionsvertrag. Wer Bürgerräte verspricht und dann die Mittel streicht, verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Die Regierung tritt die Idee der Mitbestimmung mit Füßen und zeigt: Wenn es ernst wird, hat echte Beteiligung keinen Platz.
SPD und Union haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „Ergänzend zur repräsentativen Demokratie setzen wir dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages fort.“ Doch zum zweiten Mal werden im Haushalt keine Mittel dafür eingestellt – der Todesstoß für die engagierte Stabsstelle bei der Bundestagsverwaltung. Union und SPD müssen ihre Ankündigungen endlich ernst nehmen, denn politische Teilhabe lebt vom sichtbaren Handeln und den echten Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Nur so wird Demokratie für die Menschen erlebbar und das Vertrauen in unsere Parlamente und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt.“
Auch der BR hat diesem Thema einen Beitrag gewidmet, diesen findet ihr hier.
Mit Krautinvest habe ich vor einiger Zeit zur Ablehnung von Cannabis-Modellprojekten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gesprochen. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Mein Zitat dazu: „Bei der damaligen Gesetzgebung und der nachgelagerten Verordnung wurde explizit dafür plädiert, dass wissenschaftliche Forschung an und mit Konsumcannabis möglich sein sollte, und die BLE wurde dafür als zuständige Behörde per Verordnung bestimmt, um entsprechende Vorhaben zu genehmigen und in der Folge zu begleiten.“ Ihres Erachtens erscheint die Forschungsklausel „als tragfähige Rechtsgrundlage für die Genehmigung wissenschaftlicher Modellprojekte – natürlich vorausgesetzt, die Projekte sind wissenschaftlich konzipiert, räumlich und zeitlich begrenzt und dienen der Gewinnung von Erkenntnissen zu Konsum, Gesundheitsschutz und Prävention.“ Heitmann geht davon aus, dass die „damalige ministerielle Intention“ sehr wohl in der Lage war, „Forschung zur räumlich und zeitlich begrenzten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auch jenseits der noch nicht verabschiedeten ‚Säule II‘-Gesetzgebung und auf Basis der ‚Säule I‘ zu ermöglichen.“
Mit der Techniker Krankenkasse habe ich über meine Pläne und Vorhaben für die kommende Legislatur gesprochen. Es ging um die Stabilisierung der Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung, eine vorausschauende Gesundheitspolitik und postvirale Erkrankungen.