Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag zur systematischen Stärkung der Alkoholprävention in Deutschland beschlossen und wird diesen anlässlich der Aktionswoche Alkohol Mitte Juni im Bundestag einbringen.
Im Mittelpunkt stehen dabei ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufforderung an die Bundesregierung, ein umfassendes Alkoholpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen, für das wir als Grüne verschiedene wirksamere Maßnahmen und Bausteine gegen alkoholbedingte Gesundheitsrisiken bereits vorschlagen.
Deutschland gehört beim Alkoholkonsum weiterhin zu den Hochkonsumländern Europas. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr. Besonders problematisch ist früher Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen, da er die Entwicklung beeinträchtigen und das Risiko späterer Abhängigkeitserkrankungen nachweislich erhöhen kann.
„Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland noch immer in einem Umfeld auf, in dem Alkohol nahezu selbstverständlich verfügbar und sichtbar ist und breit beworben wird“, erklärt Linda Heitmann, zuständig für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion.
Mit dem Antrag setzen die Grünen auf einen modernen Ansatz der Alkoholprävention. Konkret fordert die Fraktion unter anderem:
die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren,
strengere Regeln für Alkoholwerbung, insbesondere online und in sozialen Medien,
stärkere Alterskontrollen im Handel und im digitalen Raum,
Maßnahmen gegen impulsgetriebene Alkoholkäufe,
eine bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten sowie
die Förderung alkoholfreier Alternativen
„Wer Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen will, darf die Verantwortung nicht allein auf Einzelne abwälzen“, so Heitmann weiter. „Es braucht klare gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, konsequentere Regeln bei Werbung und Verkauf sowie mehr Unterstützung für Prävention, Suchthilfe und attraktive alkoholfreie Alternativen.“
Auch der Marburger Bund hatte zuletzt deutlich strengere Regelungen beim Verkauf hochprozentigen Alkohols gefordert.
Der Antrag selbst kann hier heruntergeladen werden.
Außerdem findet sich eine erste Presseberichterstattung dazu im Tagesspiegel, das Thema wurde u.a. auch von T-Online, Merkur und der Welt aufgegriffen.
Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, erklärt zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage:
„Die Antwort der Bundesregierung auf meine eingereichte Frage zu den Plänen rund um die Erhöhung der Tabaksteuer zeigt jetzt ganz klar: Eine Tabaksteuererhöhung bleibt auf der Agenda. Und das, obwohl sich die ursprünglichen Pläne, was damit gegenfinanziert werden sollte, erledigt haben.
Das ist gut so, denn die Steuererhöhung ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein der Tabakprävention und kann zugleich zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen – wenngleich die Effekte der Mehreinnahmen vermutlich nur kurzzeitig sind, wenn die Steuer ihre Lenkungswirkung wie beabsichtigt entfaltet.
Tabak macht krank, kostet Leben und belastet unser Gesundheitswesen massiv. Vor allem aber kann eine erhöhte Steuer auch präventiv wirken. Gerade angesichts der Meldungen zu gestiegenen Zahlen jugendlicher Raucher, ist eine höhere Tabaksteuer das richtige Signal. Wer das Rauchen wirksam eindämmen will, muss auch bei Preis und Steuer ansetzen.
Die Bundesregierung sollte diesen Weg entschlossen weitergehen und auch die Einschränkung fruchtiger Aromen, Werbung, Verfügbarkeit und konsequente Alterskontrollen bei Tabak stärker in den Blick nehmen. Denn jede Maßnahme, die das Rauchen unattraktiver macht, schützt Gesundheit und stärkt die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitswesens.“
Ich habe die Bundesregierung gefragt, wie sie mit Fehl- und Desinformationen zum Thema Gesundheit durch sog. „MedFluencer“ im Internet umgeht. Darum geht es:
Wer heute im Internet und insbesondere auf Social Media nach Gesundheitsinformationen sucht, stößt zu oft auf Werbung und einseitige, unseriöse Einflussnahme statt auf verlässliche Information – mit realen Risiken für die eigene Gesundheit und die Patientensicherheit. Besonders problematisch ist: Über 70 Prozent der Menschen verfügen laut aktuellen Erhebungen nur über eine geringe digitale Gesundheitskompetenz, während gleichzeitig gerade Jugendliche soziale Medien als zentrale Informationsquelle nutzen und dort täglich mit entsprechenden Inhalten konfrontiert sind.
Influencerinnen und Influencer sowie dubiose Unternehmen bewerben Nahrungsergänzungsmittel, Schönheitsbehandlungen oder sogar verschreibungspflichtige Medikamente häufig ohne ausreichende Kennzeichnung, ohne fachliche Grundlage und mit erheblichen Interessenkonflikten.
Die Antworten der Bundesregierung zeigen dabei vor allem eines: Es fehlt nicht nur an Daten, sondern an einem belastbaren Überblick über das Ausmaß des Problems. So liegen keine eigenen Erkenntnisse zum Umfang von Gesundheitsdesinformation, zu gesundheitlichen Schäden oder zu Verstößen im digitalen Raum vor. Trotzdem werden daraus bislang keine ausreichenden politischen Konsequenzen gezogen. Gleichzeitig sind Zuständigkeiten zersplittert, Kontrollen lückenhaft und Sanktionen greifen zu selten.
Das zeigt einmal mehr: Die Bundesregierung hinkt der Digitalisierung in der Regulierung hinterher. Verbraucher- und Patientenschutz dürfen im digitalen Raum kein blinder Fleck bleiben. Es braucht jetzt mehr rechtliche Klarheit, eine konsequentere Durchsetzung bestehender Regeln und eine gezielte Stärkung von Aufklärung und Gesundheitskompetenz.
Wir werden die Antworten zum Anlass nehmen, die bestehenden rechtlichen Lücken genau zu prüfen – und die Bundesregierung weiter drängen, diese zügig zu schließen.
Die ganze Anfrage mit der Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
„Was unser Land zusammenhält“ – unter diesem Titel haben wir uns als Grüne Bundestagsfraktion drei Tage in Leipzig zur Fraktionsklausur getroffen. In intensiven Diskussion untereinander, im Gespräch mit der Zivilgesellschaft und besonders auch mit jungen Menschen.
Besonders froh macht mich, dass wir einen Beschluss zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen gefasst haben. Unser Gegenangebot zur GKV-Finanzreform der Bundesregierung, die sich im Klein-Klein verhakt und die Pharmaindustrie schont, während die Versicherten im Regen stehen bleiben. Kern ist dabei: Entlastungen für alle Menschen! Wir wollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen lassen, sondern zum 1. Januar 2027 um zwei Prozentpunkte senken. Unser 6-Punkte-Plan dafür:
Ausgaben konsequent an Einnahmen binden
Staatliche Ausgaben aus Steuern finanzieren
Überteuerte Arzneimittelpreise bezahlbar machen
Überhöhte Einstiegspreise stoppen
Krankenhausstrukturen effizient gestalten
Wirksame Notfall- und Rettungsdienstreform umsetzen.
Zur aktuellen Diskussion um die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung habe ich mich am Montag ausführlich gegenüber der Frankfurter Rundschau geäußert:
Kurzstatement:
„Ein Gesetz zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen von Frau Warken erscheint mir nur dann tragfähig und gerecht, wenn es die unterschiedlichen Akteure im Gesundheitssystem ausgewogen belastet und im Idealfall sogar dazu führt, dass die Beiträge gesenkt werden können. Denn davon würden alle Beitragszahler – Arbeitnehmer und Arbeitgeber wirklich profitiere. Um dieses Ziel erreichen zu können und mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist aus meiner Sicht klar: versicherungsfremde Leistungen gehören aus dem Bundeshaushalt finanziert, die Ausgaben der großen Kostentreiber im Gesundheitswesen müssen endlich wirksam begrenzt werden und der Entwurf darf nicht bei kleinteiliger Symptombekämpfung stehen bleiben. In Bezug auf die versicherungsfremden Leistungen heißt das unter anderem: Für die Bürgergeld-Beziehenden braucht es mindestens eine Übernahme der GKV-Mindestbeiträge aus Steuermitteln. Die Menschen erwarten zu Recht Entlastung, mehr Fairness und endlich echte Reformen statt weiterer Belastungen.“
Meine Anforderungen an den Entwurf:
„Damit ich den Entwurf im Bundestag persönlich mittragen kann, muss er vor allem eines leisten: er sollte die GKV-Finanzen idealerweise nicht nur kurzfristig notdürftig stabilisieren, sondern strukturell gerecht neu ausrichten. Entscheidend ist dafür, dass die Lasten fair verteilt werden. Im aktuellen Entwurf werden aus meiner Sicht Beitragszahler*innen durch Pläne wie erhöhte Zuzahlungen zu Medikamenten oder eine Kürzung des Krankengeldes über Gebühr belastet, während der Anteil, den die Pharmaindustrie an den Einsparungen leisten soll, zu gering erscheint. Außerdem muss die Ausgabenbegrenzung bei den eigentlichen Kostentreibern endlich angegangen werden — z.B. bei Arzneimittelpreisen, der Notfallversorgung und ineffizienten Krankenhausstrukturen. Die Finanzkommission hat dafür wichtige und in großen Teilen richtige Impulse geliefert; der Gesetzentwurf muss daran gemessen werden, ob er die sinnvollen Vorschläge der Kommission jetzt auch ausgewogen aufgreift. Der derzeitige Entwurf von Frau Warken tut dies aus meiner Sicht nicht.“
Zu Abweichungen von den Kommissionsvorschlägen:
„Wenn der Gesetzesentwurf einzelne Maßnahmen abschwächt oder bestimmte Akteure des Gesundheitswesens weniger belastet als andere, erscheint er mir nicht mehr ausgewogen. Aus meiner Sicht darf es zudem nicht bei kleinteiliger Symptombekämpfung bleiben, sondern es braucht eine echte Strukturreform mit messbarer Entlastungswirkung. Die Kommission hatte deshalb insbesondere auch im Kapitel zu den „Einnahmen“ den Vorschlag mit enthalten, dass die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln verlässlich geregelt, der Bundeszuschuss dynamisiert wird und bei den großen Ausgabenblöcken wie Arzneimitteln und Krankenhausstrukturen mehr Mut zur Ausgabenbegrenzung gezeigt wird als bisher. Es kann nicht sein, dass die Bereiche mit der stärksten Lobby mit die geringsten Einsparanteilen davonkommen.
Es mutet zudem sehr skurril an, dass Frau Warken in ihrem Gesetzentwurf jetzt auch Vorschläge präsentiert, die die Kommission explizit nicht empfohlen hatte. Dies gilt zum Beispiel für die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Die Kommission warnt explizit davor, wenn nicht gleichzeitig andere Regulierungen damit einher gehen, die eine massenhafte Abwanderung von Versicherten in die PKV verhindern können. Frau Warken hat nun aber exakt das in ihrem Gesetzentwurf.“
Zur Diskussion um die Beitragszahlungen von Bürgergeldbeziehenden:
„Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben darf nicht dauerhaft und einseitig auf den Schultern der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber liegen. Deshalb unterstütze ich, dass die Beitragszahlungen für Bürgergeldempfänger*innen endlich zu einem höheren Anteil aus Steuermitteln finanziert werden; mindestens die Übernahme von GKV-Mindestbeiträgen für Bürgergeldempfänger*innen sollte jetzt schnell umgesetzt werden.“
Zu Rückmeldungen von Bürger*innen:
„Die Rückmeldungen, die mich erreichen, sind recht deutlich: Die Menschen erleben steigende Beiträge, aber nur selten eine bessere Versorgung. Viele sorgen sich vor höheren Belastungen im Alltag, langen Wartezeiten, überlastetem Personal und vor der Frage, ob das Gesundheitssystem noch fair finanziert ist. Hinzu kommt: steigende Beiträge belasten auch die Arbeitgeber über die Lohnnebenkosten und verschärfen dadurch die schwierige Lage in einer ohnehin schwächelnden Konjunktur. Auch das merken die Menschen und haben Sorge um die Arbeitsplatzsicherheit. Besonders wichtig sind den Bürger*innen nach meinem Eindruck Beitrags-Entlastung, Verlässlichkeit und ein Gesundheitssystem, das wieder spürbar besser funktioniert anstatt immer nur teurer zu werden.“
Den Artikel in der Frankfurter Rundschau findet ihr hier: