Statement zum Entwurf der GKV-Finanzreform

Statement zum Entwurf der GKV-Finanzreform

Zum aktuellen Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes  habe ich als Berichterstatterin für Gesetzliche und Private Krankenversicherung der Grünen Bundestagsfraktion folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

„Der vorgelegte Referentenentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ist in seiner jetzigen Form unausgewogen, unzureichend und sozialpolitisch kurzsichtig. Statt strukturelle Probleme anzugehen, setzt das Bundesgesundheitsministerium auf Maßnahmen, die vor allem Patientinnen und Patienten direkt belasten – etwa durch Einschnitte beim Krankengeld oder höhere Zuzahlungen. Das ist unsozial und trifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen.

Auch die geplanten Eingriffe auf der Einnahmeseite überzeugen nicht: Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und höhere Abgaben für Minijobs belasten Arbeitgeber, ohne gezielt existenzsichernde Beschäftigung zu stärken oder Fehlanreize beim Wechsel in die PKV zu adressieren. Hier braucht es echte Strukturreformen, etwa die generelle Einführung der Sozialversicherungspflicht für Minijobs oder eine parallele und perspektivisch stärkere Anhebung der Jahresentgeltgrenze. 

Positiv ist, dass die Pharmaindustrie stärker in die Verantwortung genommen werden soll. Doch auch hier bleibt der Entwurf hinter dem Notwendigen zurück.

Ziel sollte es endlich sein, die Beitragslast für Versicherte und Arbeitgeber insgesamt zu senken und die Solidarität im System zu stärken. Die Ministerin hätte die Chance, eine Beitragssenkung Realität werden zu lassen, wenn sie die Empfehlungen ihrer FinanzKommission wirklich aufgreifen würde. Stattdessen selektiert sie nur einzelne Empfehlungen und bringt unausgewogen einige neue ein.

Der zentrale blinde Fleck bleibt zudem unangetastet: Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln. Solange diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht konsequent aus Steuermitteln finanziert werden, bleibt jede Reform Stückwerk – und verschärft im Zweifel die soziale Schieflage im System.“

 

Statement: Warken bleibt beim Klein-Klein – Strukturreform bleibt aus

Statement: Warken bleibt beim Klein-Klein – Strukturreform bleibt aus

Heute hat die Bundesgesundheitsministerin Vorschläge vorgestellt zur Reform der gesetzlichen Krankenversicheurng. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für die GKV der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Druck war spätestens seit dem Koalitionsgipfel am Wochenende so groß, dass die Gesundheitsministerin handeln musste. Doch wir wissen, dass er angesichts der Lage in der GKV noch viel höher ist! Leider bleibt sich Nina Warken treu: Sie agiert zögerlich und legt ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen vor, anstatt die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung jetzt anzupacken. Die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit waren ausgewogen, evidenzbasiert und deutlich ambitionierter. Die nun angekündigten Einsparungen von 12 bis 20 Milliarden Euro für das kommende Jahr sind reichlich optimistisch – zumal absehbar ist, dass Lobbygruppen, die Koalitionsfraktionen und auch die Länder im Bundesrat nachsteuern wollen und werden.

Unterm Strich fehlt der Ministerin die politische Rückendeckung im Kabinett, um die versicherungsfremden Leistungen endlich aus Steuermitteln zu finanzieren. Dabei hatte die FinanzKommission hier schon Kompromissvorschläge mitgeliefert – so beispielsweise nur die Zahlung von Mindestbeiträgen für Bürgergeldempfänger*innen statt deren kompletter Kostenübernahme.

Statt den großen Wurf zu wagen und vom Finanzminister einen gerechten Anteil einzufordern, setzt sie auf kleinteilige Flickschusterei, deren Wirkung schon bald verpuffen dürfte. Ich hätte mir mehr Mut und eine echte Reform gewünscht, die die Finanzierung der GKV schon ab nächstem Jahr sichtbar gerechter und zukunftsfest macht – statt mal wieder lediglich Symptombekämpfung zu betreiben.“

Statement zum BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung

Statement zum BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung

BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung: Schluss mit verdeckter Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vergangene Woche klargestellt, dass Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber der Öffentlichkeit unzulässig ist. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel klar untersagt.

Dazu erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte sowie für Drogen-, Sucht- und Cannabispolitik:

„Der Bundesgerichtshof zieht hier eine Grenze rechtlich klar, die gerade in den vergangenen Monaten immer stärker umgangen wurde. Das kann jeder sehen, der sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegt: Werbung für Medizinalcannabis oder auch die Abnehmspritze begegnen uns im Alltag immer mehr. Dabei ist rechtlich eigentlich eindeutig: Verschreibungspflichtige Medikamente sind kein Lifestyle-Produkt und keine Ware für aggressive Vermarktung.

Was wir im Alltag erleben, sind demnach systematische Versuche, das Werbeverbot zu unterlaufen – über Plattformen, Social Media und scheinbar harmlose Informationsangebote. Das untergräbt auch den Patientenschutz, denn es ist für Laien nicht mehr einschätzbar, welche Risiken mit den beworbenen Produkten auch einher gehen können.

Ich erwarte und erhoffe mir nach diesem Urteil, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente endlich möglichst vollständig aus dem öffentlichen Raum wieder verschwindet. Dass wir darüber überhaupt noch diskutieren müssen, zeigt, wie groß die Vollzugsprobleme sind. Es zeigt aber auch, dass wir im Zweifel gesetzliche Nachschärfungen oder höhere Strafrahmen brauchen, wenn sich die Situation nach diesem Urteil nicht verändert.“

Das Urteil findet ihr hier.

PM: Evaluationsbericht zur Cannabisgesetzgebung

PM: Evaluationsbericht zur Cannabisgesetzgebung

Schwarzmarkt sinkt, Clubs bleiben rar – zwei Jahre Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Zum zweiten Jahrestag und des heute veröffentlichten zweiten Evaluationsberichts zum Konsumcannabisgesetz erklärt Linda Heitmann, MdB, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Zum Glück ist das kein Aprilscherz: Exakt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird erstmals sichtbar, dass der Schwarzmarkt zurückgeht. Immer mehr Konsument*innen bauen selbst an und wissen, was ‚drin ist‘ – das war das Ziel unseres Gesetzes. Dass sich weiterhin nur wenige Menschen in Clubs zum gemeinschaftlichen Anbau zusammenschließen, ist bedauerlich – denn gerade hier läge eine große Chance, den Schwarzmarkt noch schneller und stärker zurückzudrängen. Deshalb appellieren wir an die Bundesländer, Clubgründungen konstruktiv zu begleiten.

Dabei muss immer betont werden: Selbstanbau und Clubmitgliedschaften stehen in Deutschland nur Erwachsenen offen. Kinder und Jugendliche müssen weiterhin streng geschützt werden, Suchtprävention sowie Suchtberatung müssen flächendeckend ausfinanziert sein und wirksam greifen. Verschiedene evaluierende Studien deuten darauf hin, dass der Cannabis-Konsum unter Jugendlichen leicht rückläufig ist. Das ist gut und wenn sich der Trend verfestigt, wäre damit ein weiteres Gesetzesziel erreicht. Wir werden das weiter eng beobachten.

Insgesamt gilt: Es ist bedauerlich, dass Deutschland bei der Cannabis‑Gesetzgebung gerade auf halbem Wege stehen bleibt, weil Union und SPD nicht gewillt sind, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und Modellprojekte für kontrollierte Abgabe zu ermöglichen. Gerade für Gelegenheitskonsumierende könnte dies der Game‑Changer sein, um den Schwarzmarkt und auch die stark gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis übers Internet wirksam zurückzudrängen. Länder wie Kanada machen hier schon seit vielen Jahren vor, wie es gehen kann.“

Patientenrechte stärken: Anhörung im Bundestag zeigt deutlichen Reformbedarf

Patientenrechte stärken: Anhörung im Bundestag zeigt deutlichen Reformbedarf

Patientenrechte stärken heißt: Hürden abbauen, damit Betroffene von Behandlungsfehlern ihre Rechte besser durchsetzen können.

Die gestrige Anhörung im Bundestag zu einem Antrag von uns Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig… “ hat einmal mehr gezeigt:
Das Problem liegt nicht darin, dass Patientinnen und Patienten keine Rechte haben – sondern dass sie diese oft nicht wirksam durchsetzen können.

Zu hohe Beweislast, lange Verfahren, strukturelle Ungleichgewichte, vermeintliche Gefälligkeitsgutachten… – viele Betroffene geben auf, bevor ihr Fall überhaupt wirklich geprüft wird.

Auch die Beiträge unserer Sachverständigen haben das heute deutlich gemacht:
Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE) hat die Hürden aus Betroffenensicht eindrücklich geschildert,
Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht) die strukturellen Probleme im Arzthaftungsrecht klar benannt.

Mit unserem Antrag setzen wir genau hier an:
→ Beweislasterleichterung
→ bessere Dokumentation
→ stärkeres, unabhängiges Gutachterwesen
→ mehr Transparenz und echte Durchsetzbarkeit

Denn Patientenrechte müssen im Alltag wirken – nicht nur auf dem Papier.

Unser Antrag hier:

Die Anhörung zum Nachhören hier.

Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion – gerade auch mit Blick auf die Frage: Welche konkrete Veränderung würde Betroffenen am schnellsten wirklich helfen?

Mein Statement zur Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Mein Statement zur Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Im Rahmen der Debatten um Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung wird aktuell auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen diskutiert. Ich habe der FAZ dazu folgendes Statement gegeben:

„Wir Grüne beschäftigen uns intensiv mit der Frage, welche Hürden im Krankenversicherungssystem einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Studien zufolge ließe sich das Erwerbspotenzial von Frauen in Deutschland um schätzungsweise 800.000 Vollzeitäquivalente steigern.

Die derzeitige Regelung zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ist aus unserer Sicht ein solches Hemmnis, weshalb wir hier klaren Reformbedarf sehen. Wer in Vollzeit Care-Arbeit leistet – sich also um die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, sollte in dieser Zeit nach unseren Überlegungen beitragsfrei eigenständig weiter krankenversichert sein. Aktuell geschieht das häufig über den Umweg der „Mitversicherung“. Das schafft, wie wir finden, unnötig Abhängigkeiten in Ehen. Darum wollen wir die Mitversicherung zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis weiterentwickeln, das unabhängig von der Partnerschaft funktioniert, und weiterhin beitragsfreien Krankenversicherungsschutz während der Care-Arbeit ermöglicht.“

Den Artikel in der FAZ dazu findet ihr hier (€), außerdem hat auch T-Online hier zu diesem Thema berichtet.