Mein Statement zur Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Mein Statement zur Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Im Rahmen der Debatten um Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung wird aktuell auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen diskutiert. Ich habe der FAZ dazu folgendes Statement gegeben:

„Wir Grüne beschäftigen uns intensiv mit der Frage, welche Hürden im Krankenversicherungssystem einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Studien zufolge ließe sich das Erwerbspotenzial von Frauen in Deutschland um schätzungsweise 800.000 Vollzeitäquivalente steigern.

Die derzeitige Regelung zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ist aus unserer Sicht ein solches Hemmnis, weshalb wir hier klaren Reformbedarf sehen. Wer in Vollzeit Care-Arbeit leistet – sich also um die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, sollte in dieser Zeit nach unseren Überlegungen beitragsfrei eigenständig weiter krankenversichert sein. Aktuell geschieht das häufig über den Umweg der „Mitversicherung“. Das schafft, wie wir finden, unnötig Abhängigkeiten in Ehen. Darum wollen wir die Mitversicherung zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis weiterentwickeln, das unabhängig von der Partnerschaft funktioniert, und weiterhin beitragsfreien Krankenversicherungsschutz während der Care-Arbeit ermöglicht.“

Den Artikel in der FAZ dazu findet ihr hier (€), außerdem hat auch T-Online hier zu diesem Thema berichtet.

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.

In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.

Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:

 

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
  • Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
  • Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Rede zur Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

Rede zur Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

Vergangene Woche haben wir ein weiteres Mal haben wir im Bundestag im Plenum eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses debattiert. Meine Rede dazu findet ihr hier:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Wie grüne Politik Meere schützt!

Wie grüne Politik Meere schützt!

Meere und Küsten stehen heute vor großen Herausforderungen: Ein hoher Nutzungsdruck sorgt für Belastungen durch Schadstoffe und Altlasten, auch der Klimawandel stellt diese Ökosysteme vor große Herausforderungen. Kurz gesagt: Der Bedarf nach Investitionen in den Meeresschutz ist hoch.

Ein gutes Beispiel dafür, wie Klima- und Umweltschutz kombiniert werden können, ist der Meeresnaturschutzfonds, der noch in der vergangenen Legislaturperiode auf grüne Initiative eingeführt wurde. Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wurde festgelegt, dass ein Teil der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen für Offshore-Windenergie in den Meeresnaturschutz fließt und über eine Stiftung verwaltet wird. So kann klimafreundlich Windenergie produziert  und zugleich auch der Meeresnaturschutz gestärkt werden.

In Form einer Zustiftung mit einem Kapital von ca. 400 Millionen Euro wurde der Meeresnaturschutzfonds eingerichtet. Aus diesem werden jetzt jährlich mit rund 10 Millionen Euro Umweltschutzprojekte in Nord- und Ostsee gefördert. Aus diesem Topf werden u.a. Seegraswiesen renaturiert, Lachs und Meeresforellen wiederangesiedelt und der Algenbestand überwacht. Ich bin sehr froh, dass dieses grüne Projekt noch in der vergangenen Legislatur auf den Weg gebracht wurde.

Auf der Seite der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) findet ihr hier eine Übersicht der aktuell in der ersten Förderperiode unterstützen Projekte:

Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mit der öffentlichen Petition „Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen“ befasst. Gegenstand der Petition sind die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis – insbesondere eine Pflicht zum ausschließlich persönlichen Arztkontakt – sowie ein mögliches Verbot des Apothekenversands. Der Petent, der selbst Cannabis-Patient ist, wendet sich mit seiner Petition gegen die Pläne der Bundesregierung und führt an, dass dadurch die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen stark erschwert würde.

Dazu erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied und zuständige grüne Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss:

„Die Petition macht deutlich, was viele Patientinnen und Patienten derzeit umtreibt: Die geplanten Änderungen beim medizinischen Cannabis könnten die Versorgung unnötig erschweren. Gerade für chronisch Kranke, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen sind die Möglichkeit zur Verschreibung über Videosprechstunden und der Apothekenversand oft entscheidend für eine verlässliche Behandlung.

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und sollte nicht ohne sachlichen Grund anders behandelt werden als andere Medikamente. Das haben wir Grüne auch in den Beratungen im Gesundheitsausschuss schon verdeutlicht. Es ist wichtig, im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung von Patient*innen haben – und wie eine konsistente, rechtssichere Regelung der Fernverschreibung insgesamt ausgestaltet werden kann.“

Bündnis 90/Die Grünen haben in der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses für eine Erwägung votiert. Ziel ist es, damit die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit sowie auf die Gleichbehandlung von Patient*innen mit medizinischem Cannabis im Vergleich zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nochmal einer vertieften Prüfung durch das BMG zu unterziehen.

Aus grüner Sicht gilt: „Regulatorische Eingriffe müssen zielgenau, verhältnismäßig und systematisch konsistent sein. Funktionierende Versorgungsstrukturen dürfen nicht ohne belastbare fachliche Begründung eingeschränkt werden.“

Zu diesem Thema haben u.a. die Ärztezeitung, die Pharmazeutische Zeitung und der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtet.

Presse: Tagesspiegel Background zum Medizinalcannabisgesetz

Presse: Tagesspiegel Background zum Medizinalcannabisgesetz

Der Tagesspiel Background Gesundheit & E-Health berichtet heute über das von mir beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetz.

Ich werde dort zitiert:

„Wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst feststellt, dass der Ausschluss von EU-Verschreibungen unionsrechtswidrig wäre, sollte das ein deutliches Warnsignal an die Bundesregierung und die Koalitionäre sein“, sagt Heitmann zu der Bewertung. Europarechtswidrige Symbolverschärfungen würden niemandem helfen, sie gefährdeten vielmehr die Rechtssicherheit und die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, meint die Abgeordnete. „Zudem ist es im Zweifel so, dass der Beschluss der rechtswidrigen Regelungen am Ende dazu führt, dass sich in der Praxis absolut nichts ändert und Online-Verschreibung sowie -Versand genauso weitergehen wie bisher“, meint Heitmann. Gesetzgebung müsse rechtlich tragfähig und verhältnismäßig sein, fordert Heitmann. „Alles andere schafft Unsicherheit und Schein-Aktionismus statt Lösungen.“

Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background (€) findet ihr hier. Das Gutachten auf den Seiten des Bundestags findet sich hier.