Im vergangenen Juli haben wir nach langen Diskussionen als Bundestag ein neues Rechtsinstrument geschaffen: Die Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen ist einein riesiger verbraucherpolitischer Erfolg. Geschädigte Verbraucher*innen können sich jetzt einfach in Verbänden zusammenzuschließen und gemeinsam ihr Recht einfordern – anders als früher, als der Weg einer langwierigen individuellen Klage viele Verbraucher*innen schnell abgeschreckt zurückgelassen hat.
Die Bedeutung und Stärke unseres neuen Verbandsklagerechts zeigt das nun gestartete erste Sammelklageverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv): Millionen Festnetz- und Internetkund*innen von Vodafone flatterte dieses Jahr eine einseitige Preiserhöhung von monatlich fünf Euro ins Haus. Der vzbv sieht hierfür keine Rechtsgrundlage und hat deshalb im Auftrag von über 50 Verbraucher*innen eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich einfach durch einen Eintrag ins Klageregister des Bundesamts für Justiz noch der Klage anschließen – und erhalten im Erfolgsfall ihr Geld zurück.
Ein großer Vorteil unseres neuen Verbandsklagerechts wird hier sichtbar: Fünf Euro im Monat – 60 Euro im Jahr – sind keine Peanuts. Und doch meist zu wenig, um als Verbraucher*in ein einzelnes Klageverfahren zu starten. Nun können sich Verbraucher*innen einfach über einen Verband wie den vzbv zusammenschließen und direkt bei der Klage eintragen. Durch das flexible Opt-In-Verfahren, für das auch ich mich während der Verhandlungen eingesetzt habe, können sich geschädigte Verbraucher*innen auch erst einmal auf den zugehörigen Newsletter des vzbv setzen lassen und überlegen, ob sie Mitkläger*innen sein wollen – denn auch eine späterer Anschluss in das Sammelklageverfahren ist möglich!
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klage ist die Preiserhöhung um 5 Euro im laufenden Vertrag bei der Vodafone Gmbh, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West Gmbh. Alle wichtigen Infos dazu gibt es auch direkt beim VZBV.
Ich sehe diese Sammelklage als ein hervorragendes Beispiel für den Triple-Win unserer neuen Verbandsklage: Verbraucher*innen können sich einfach anschließen, die Bündelung der Verfahren entlastet die Justiz und auch die Unternehmen bekommen Planungs- und Rechtssicherheit!
In der heutigen Sitzung des Bundestagsausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz wurden auf Initiative der Ampel-Berichterstatterinnen für Verbraucherpolitik die massiven Kundenbeschwerden gegenüber der Postbank behandelt. Vertreter der Finanzaufsicht BaFin sowie des Finanzministeriums waren zur Beantwortung von Fragen der Abgeordneten vor Ort. Nach der Sitzung erklären hierzu Linda Heitmann (Grüne), Nadine Heselhaus (SPD) und Judith Skudelny (FDP):
„Auch die heutige Befragung im Bundestag hat gezeigt: Es gibt noch immer Probleme bei der Postbank und diese betreffen auch noch immer zehntausende Kund*innen. Uns beschäftigen insbesondere jene tragischen Fälle, bei denen es für Kund*innen um existentielle Fragengeht – beispielsweise, wenn Pfändungsschutzkonten komplett gesperrt wurden und Menschen dadurch Miete und Essen nicht mehr zahlen konnten. Gerade für diese besonders verletzlichen Personen erwarten wir schnelle und unkomplizierte Hilfe und Entschädigungen durch die Bank. Betroffene Kund*innen sollten aus unserer Sicht proaktiv durch die Bank kontaktiert werden.
Im Sinne der geschädigten Verbraucher*innen haben wir als zuständige Berichterstatterinnen zudem ein hohes Interesse daran, dass alle Missstände, die sich aus einer IT-Migration ergeben haben, zügig und vollständig behoben werden. Wir fordern, dass die Deutsche Bank allen Betroffenen schnell und freiwillig eine angemessene Entschädigung zahlt und nicht in jedem Einzelfall darauf wartet, dass Betroffene ihre Ansprüche aufwändig im Detail nachweisen.
Die Tatsache, dass inmitten dieses Chaos‘ angekündigt wurde, über die Hälfte der Postbankfilialen zu schließen und somit die persönliche Erreichbarkeit für Kund*innen weiter zu erschweren, halten wir für unglücklich bis fahrlässig.“
Wir regeln jetzt die elektronische Patient*innenakte (ePa) neu – denn bisher hat nur ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung eine ePa. Damit aber nun wirklich jede und jeder mitmachen will, braucht es jetzt vor allem eins: das Vertrauen der Versicherten.
Für Vertrauen braucht es Datensicherheit und Datenhoheit. Es darf nicht zu Stigmatisierung oder Diskriminierung durch die Einsicht in die ePa kommen. Auch Kinder und Jugendliche brauchen kluge Regelungen für die Einsicht und Verschattung ihrer Gesundheitsdaten.
Für Datenschutz im Sinne der Verbraucher*innen jeden Alters setze ich mich ein im parlamentarischen Verfahren.
Hier könnt ihr die Rede ganz anhören:
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Home Street Home – Unter diesem Titel werden aktuell im Bundestag Perspektiven der Obdach- und Wohnungslosigkeit in den Mittelpunkt gerückt, die sonst gesellschaftlich oft eher am Rande bleiben.
Die Künstlerin Debora Ruppert hat dafür im Rahmen ihres Projekts Menschen porträtiert , die aus der Wohnungs- und Obdachlosigkeit zurück in eine Wohnung gefunden haben.
Der Hintergrund dieser Ausstellung ist mir ein wichtiges Anliegen: Mehr als 250.000 Menschen in Deutschland haben nach aktuellen Schätzungen keine feste Wohnung. Besonders Obdachlosigkeit bedeutet für viele Menschen neben dem Verlust einer Unterkunft auch den Verlust der Gesundheitlichen Versorgung. Ein einfacher Arztbesuch ist ohne Krankenversicherungskarte häufig mit hohen Hürden verbunden. Andere Versorgungen wie eine Suchtbehandlung mit Entzug und Reha erscheinen für viele unerreichbar. Und das, obwohl eine Suchterkrankung oft mit ein Auslöser für die Obdachlosigkeit sein kann.
Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen ist mir die Gesundheitsversorgung obdachloser Menschen durch aufsuchende Angebote und einfacheren Arztzugang ein wichtiges Anliegen. Ein gut finanziertes Suchthilfesystem ist ein wichtiger Schlüssel für unser Ziel Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Zu diesem Thema werden wir auch in den kommenden Wochen einen Antrag im Bundestag einbringen.
Im Rahmen der Eröffungsfeier habe ich vor zwei Wochen die Ausstellung im Paul-Löbe-Haus besucht und im Postkasten auch eine Nachricht an eine der Protagonistinnen hinterlassen. „Home Street Home“ ist öffentlich und ich kann das Angucken allen Besucher*innen des Bundestags ans Herz legen!
Mehr Infos dazu und weitere Hintergründe zur Ausstellung findet Ihr bei meiner Kollegin Hanna Steinmüller, die diese wichtige Foto-Ausstellung initiiert hat!
Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Verbraucher*innen über mangelnden Service bei der Postbank. Gemeinsam mit den Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel habe ich daher vorletzte Woche einen Brief an Christian Sewing verfasst, Vorstandsvorsitzender der Postbank-Eigentümerin Deutsche Bank, in dem wir Entschädigungen für die Verbraucher*innen fordern. Denn insbesondere jene, bei denen die Pfändungsschutzkonten gesperrt wurden, standen finanziell vor dem Nichts, als sie nicht mehr an ihr Geld kamen.
Nachdem der Fall bereits einige mediale Aufmerksamkeit erlangt hatte, haben wir erfreulicherweise zügig eine Antwort der Deutschen Bank mit einem Gesprächsangebot erhalten – eine Zusage zu freiwilligen Entschädigungen gibt es bislang allerdings enttäuschenderweise bislang nicht. Das ist für viele Verbraucher*innen schwierig, die z.B. entstandene Extra-Kosten durch Mahngebühren etc. nun zusätzlich zu dem bisherigen Aufwand auch noch extra beziffern und dokumentieren müssen, um an ihr Geld zu kommen.
Wir Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel stehen dazu auch selbst mit verschiedenen Betroffenen im Austausch. Momentan haben wir keine direkte Möglichkeit, über den Bundestag in diesem Bereich tätig zu werden. Allerdings hatten einige Verbraucher*innen durch die Unterstützung der Verbraucherzentralen mit einem Musterschreiben inzwischen die Möglichkeit, die Probleme zu beheben. Dennoch werden wir uns politisch weiter für echte Entschädigungen einsetzen, um den betroffenen Verbraucher*innen ein langwieriges Klageverfahren zu ersparen.
Medial ist der Fall inzwischen von unterschiedlichen Zeitungen aufgegriffen worden. Ausführlich berichten u.a. die ZEIT , sowie die Süddeutsche Zeitung, sowie das Handelsblatt.
Hier unser Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Christian Sewing,
in vorbezeichneter Angelegenheit wenden wir uns als verbraucherschutzpolitische Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an Sie.
Bereits seit Monaten herrscht bei der Zweigniederlassung Postbank als Marke der Deutschen Bank AG im Bereich der Pfändungsschutzkonten das pure Chaos. Uns sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen es Ihrer Bank nicht gelungen ist, die gesetzlichen Bestimmungen der Pfändungsschutzkonten einzuhalten. In vielen Fällen ist es – trotz Pfändungsschutzkonten – zur vollständigen Sperrung der Verfügungsbefugnis der Kontoinhaber gekommen. Dabei ist nicht nur die bestehende Rechtslage ignoriert worden, auch Gerichtsbeschlüsse wurden nicht und sind nach wie vor nicht bearbeitet.
Um die Probleme anschaulich zu machen, möchten wir Ihnen zwei Fälle schildern:
Eine alleinerziehende Krankenschwester mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern konnte über einen Zeitraum von knapp drei Monaten nicht über ihren Lohn verfügen. Mieten und Nebenkosten blieben rückständig. Trotz ihrer täglichen Arbeit und den monatlichen Gehaltszahlungen konnten sie nur mit Hilfe von Freunden die Lebensmittel für ihre Kinder einkaufen. Sämtliche Rechnungen blieben offen, viele wurden kostenpflichtig angemahnt.
Ein Angestellter der Bundeswehr, verheiratet mit vier unterhaltsberechtigten Kindern hat seit März keinen Zugriff mehr auf sein pfändungsfreies Einkommen. Er kann den Unterhalt für seine Kinder nicht bezahlen. Schreiben des Insolvenzverwalters wurden ignoriert. Ein Gerichtsbeschluss aus Juni 2023 findet keine Anwendung. Und als nach Wochen die „richtige“ Abteilung kontaktiert werden konnte und sämtliche Unterlagen an diese übersandt wurden, hat Ihr Kunde nun zum Dank gar keinen Zugriff mehr auf sein Konto. Sämtliche Verfügungsbefugnis wurde gestrichen!
Diese Menschen sind mit vielen anderen Betroffenen verzweifelt.
Das Pfändungsschutzkonto (rechtliche Grundlage) soll es Schuldnern ermöglichen, trotz Pfändungen die notwendigsten Ausgaben für ihren Lebensunterhalt über ihr Konto leisten zu können. Geschützt ist nur ein Grundfreibetrag, welcher ein Existenzminimum darstellt. Und durch die über Monate hinweg mangelhafte Arbeit Ihrer Bank und Ihr fehlendes Engagement bei der Beseitigung der Mängel ist dieses Existenzminimum den Menschen verwehrt.
Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass seit Ende September ein Aufseher der BaFin die Arbeiten in der Deutschen Bank AG/ Postbank überwacht.
Dennoch ist aus unserer Sicht den Menschen damit nicht Genüge getan.
Wie geschildert kamen und kommen die Kunden der Postbank nicht nur in existenzielle Notlagen. Durch die teils sehr deutlich verzögerte Verfügungsbefugnis über ihre Gelder entstehen den Menschen und ihren Gläubigern – wie bspw. Vermietern – zusätzliche Kosten. Diesen Schadenersatz zu beziffern und geltend zu machen, fällt den Menschen oftmals schwer. Gerade diejenigen, die sich bereits in finanziellen Notlagen befinden können ihre Rechte kaum aus eigener Kraft geltend machen. Das Recht ist auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir als Verbrauchersprecher der regierungstragenden Ampel-Fraktionen fordern Sie auf, den Menschen, denen durch Ihr Handeln oder Ihrer Untätigkeit Unrecht widerfahren ist, freiwillig eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen. Es wäre ein Zeichen des Verständnisses und des Bedauerns, welches wir als Politiker, sicherlich jedoch auch die Gesellschaft, in welcher Sie ihren Sitz haben und mit der Sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes verdienen, zu schätzen wissen. Zudem könnten Sie beweisen, dass auch die Kreditwirtschaft in der Lage ist, reflektiert zu handeln und nicht auf gerichtlichen Druck angewiesen ist. Der Klageweg – auch der Verbandsklageweg – steht den Betroffenen offen. Wir würden uns wünschen, sie müssten ihn nicht beschreiten.
Ein von Wirtschafts-Lobbyismus geprägter Unionsantrag zur europäischen Verpackungsverordnung war das Thema meiner zweiten Rede in dieser Sitzungswoche.
Während die Union vom Mehrwert von Mehrweg offenbar immer noch nicht überzeugt ist und Initiativen dazu ausbremsen will, habe ich den Blick der Verbraucher*innen eingenommen.
Denn wer aktuell nachhaltig konsumieren will, steht vor großen Hürden: Kaum Mehrweg-Angebote, viel Verpackung für wenig Inhalt, unklare Rücknahmeregeln fürs Leergut. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, warum wir nicht auf die EU warten müssen, sondern schon jetzt in Deutschland ambitioniert vorangehen können – damit nachhaltiger Konsum für alle möglich und einfach wird.
Hier seht ihr die Rede:
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