Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Seit 112 Jahren befindet er sich der Hamburger Flughaben an seinem einem heutigen Standort in Fuhlsbüttel. Damit ist er der älteste innenstadtnahe Flughafen Deutschlands. Doch seit diesen über hundert Jahren ist Hamburg rasant gewachsen und damit auch noch näher an den Flughafen heran. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Flüge deutlich gestiegen ist. In dieser Kombination ergibt es sich, dass Anwohner*innen des Flughafens und der Flugstrecken über Wohngebiete durch Fluglärm belastet sind. Auch in meinem Wahlkreis Altona sind Bürger*innen davon betroffen. Durch die Beschränkung der Flughafen-Betriebszeiten bis 23 Uhr und eine Ausnahmeregelung für begründet verspätete Flüge bis 24 Uhr, sind vor allem zu Nachtzeiten landende Flüge in der Nacht eine große Belastung. Im Jahr 2022 waren es bis Oktober bereits 791 Flugzeuge, die nach 23 Uhr gestartet oder gelandet sind.

Aus diesem Grund habe ich in meine erste Wahlkreiswoche in diesem Jahr dem Thema Fluglärm gewidmet. Ich war zu Gast bei der Fluglärmschutzbeauftragten, dem Hamburger Flughafen und der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen.

Gespräch mit der Fluglärmschutzbeauftragten

Frau Dr. Gudrun Pieroh-Joußen ist die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte und Teil der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). In dem Gespräch standen die Betriebsbeschränkung ab 23 Uhr und die Verspätungsregel im Fokus. Die Verspätungsregel gibt von 23 bis 24 Uhr für nachweisbar unvermeidbar verspätete Linienflüge. Möchte ein verspätetes Flugzeug in Hamburg nach 24 Uhr landen, kann es dies bei der Fluglärmschutzbeauftragten beantragen. Kann die Fluggesellschaft die Verspätung jedoch nicht tatkräftig begründen, gibt es keine Genehmigung bzw. bei Durchführung des Fluges fallen hohe Bußgelder an. Wenn sich die Verspätung beispielsweise aus einer fehlerhaften Tagesflugplanung ergibt, wäre dies als Begründung nicht ausreichend. Die Bußgelder werden im Einzelfall berechnet und im Nachhinein erhoben. Dennoch gibt es auch nach 24 Uhr in Einzelfällen Flüge, wie z. B in Notfällen wie bei Organtransporten für Transplantationen. Diese Ausnahme soll natürlich bestehen bleiben. Soll die Verspätungsregel geändert werden, müsste der Flughafen dies bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation beantragen. Für alle Anwohner*innen gibt es auch gute Nachrichten: Mit dem Jahr 2023 als Beurteilungsjahr wird Frau Pieroh-Joußen die Schallschutzzonen rund um dem Flughafen überprüfen und dann – sofern erforderlich – neu ausweisen.

Besuch beim Hamburger Flughafen

Zum Start des Gesprächs mit Johannes Scharnberg, Bereichsleiter Kommunikation, Politik und Umwelt, gab es ein paar Facts zum Airport Hamburg: Er ist der fünftgrößte Flughafen in Deutschland, hat selbst rund 1.900 Beschäftige und 250 weitere Firmen, die ebenfalls zahlreiche Mitarbeiter*innen beschäftigen, auf dem Gelände. Der Größte Personalbereich ist das Ground Handling –  also alles, was auf dem Rollfeld passiert. Es starten und landen circa 60 verschieden Airlines regelmäßig in Hamburg und die häufigsten Zielflughäfen sind Frankfurt und München.

Auch hier waren die Verspätungen und der Fluglärm Thema. Der Flughafen möchte ebenfalls den Lärm reduzieren, sieht hier seinen Ansatzpunkt bei weiteren Verweisen auf die ausgesprochene Empfehlung gegen das Flachstartverfahren an die Fluggesellschaften. Insbesondere die Lufthansa folgt der Empfehlung, das Flachstartverfahren in Hamburg nicht anzuwenden, bisher allerdings nicht. Mit 15 Lärmmessstationen des Flughafens werden die unterschiedlichen Lärmpegel erfasst und sind auf der Seite von TraVis zu beobachten. Auch der Flughafen sieht die Notwendigkeit, dass die Verspätungen reduziert werden müssen. Den Sommer 2022 sehen sie dabei als Ausnahmesituation, da es nach Aufhebung einiger Beschränkungen aus der Corona-Pandemie einen deutlich überproportionalen Anstieg des Reiseaufkommens gab und nicht im selben Tempo Personal gefunden und eingestellt werden konnte. Die Hoffnung, dass sich die Verspätungen deshalb in diesem Jahr wieder reduzieren werden, weil der plötzliche Anstieg des Reiseaufkommens nicht wieder so extrem sein wird, besteht von Seite des Flughafens.

Sitzung der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen

Am Donnerstag schließlich fuhr ich nach Lurup, um mich mit Aktiven der dort ansässigen Initiative gegen Fluglärm auszutauschen. Zu Beginn der Sitzung habe ich aus meinen vorangegangenen Gesprächen in dieser Woche berichtet. Die Sitzung haben wir nach den Punkten Flachstarts, Verspätungen, Platzierung der Fluglärm-Messstationen und der Flugroute RAMAR entlang strukturiert. Insgesamt hatten wir eine recht konstruktive Diskussion über politische Einflussmöglichkeiten und Lösungswege.

Besonders die Flachstarts sorgen im Altonaer Gebiet für großen Lärm. Der Lärmanstieg durch das Verfahren hat 2013 auch zu der Gründung der Initiative geführt. Schon morgens ab 6 Uhr klagen die Bürger*innen in Lurup über laute Starts. Schlafen bei offenem Fenster ist beispielsweise für viele nicht mehr möglich. Bisher führt vor allem die Lufthansa noch das zwar kerosinsparende, aber deutlich lautere Startverfahren durch. Auch die nächtlichen Verspätungen am Flughafen Hamburg bewegen die Initiative. Ihr Wunsch ist es, die Verspätungsregel im zeitlichen Rahmen zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen.

Letzter Gesprächspunkt war die Flugroute RAMAR, die über Altona in einer Kurve verläuft. Die Durchführung des Prüfverfahrens von Alternativen zur RAMAR-Route wird die Initiative gespannt beobachten. Dabei ist allerdings immer zu beachten, dass im besten Fall wenige Personen neu von Fluglärm betroffen sind

Aus den drei Gesprächen nehme ich sehr viel mit. Die Kernprobleme sind klar, politische Diskussionen und Lösungsansätze müssen diskutiert werden. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – in Altona, Hamburg und bundesweit.

Wahl zur Mogelpackung des Jahres

Wahl zur Mogelpackung des Jahres

Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt das ganze Jahr Hinweise über versteckte Preiserhöhungen, die über veränderte Verpackungen verschleiert werden sollen. Im letzten Jahr gab es so viele Beschwerden von Kund*innen wie nie zuvor. Neben den bekannten Fällen von Markenherstellern sind zunehmend auch die Eigenmarken der Supermärkte von der Weniger-drin-Masche betroffen. Die dreistesten Verbrauchertäuschungen stehen nun wieder zur Wahl für die „Mogelpackung des Jahres 2022“.

Hier könnt Ihr und können Sie selbst abstimmen: Umfrage

Zur Auswahl stehen in diesem Jahr

Kandidat 1 | »Rama« von Upfield
Gleicher Becher, gleiches Design. Der Inhalt der »Rama« ist 2022 trotzdem geschrumpft – von 500 auf 400 Gramm. Die perfekt getarnte „Schrumpfkur“ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 25 Prozent. Gleichzeitig benötigt Upfield für 1.000 Tonnen Streichfett eine halbe Million Becher mehr.

Kandidat 2 | »Leerdammer« von Lactalis
Die Packung mit den »Leerdammer« Käsescheiben ist wieder etwas „leerer“ geworden. Dabei hatte man Kundinnen und Kunden vor einiger Zeit noch dauerhaft mehr Inhalt versprochen. Im Laufe des Jahres 2022 mussten sie stattdessen bis zu 43 Prozent mehr für ihren Käse berappen. Der Sticker „Neuer Inhalt 140 g“ nützt wenig, wenn man die alte Packungsgröße nicht kennt.

Kandidat 3 | »Pringles« von Kellogg
Klammheimlich hat Kellogg bei seinen »Pringles« Chips 2022 den Inhalt reduziert und dreht so weiter munter am „Füllmengenkarussell“ mit immer wieder neuen Inhaltsmengen. Zusätzlich hat der Handel durchgängig den Preis für das Produkt erhöht. Insgesamt kommt so ein Preisaufschlag von 25 Prozent zustande.

Kandidat 4 | »Calgon« von Reckitt Benckiser
Mehr Wäschen pro Packung »Calgon Power Pulver« klingt gut. Ist es aber nicht! Denn: Der Hersteller trickst beim Wasserenthärter dreist mit den Dosierangaben. Eine scheinbar höhere Anzahl an Waschladungen pro Packung entpuppt sich 2022 als versteckte Preiserhöhung von 42 Prozent.

Kandidat 5 | »Goldbären« von Haribo
Haribo mopst Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Firmenjubiläum die »Goldbären« aus der Tüte. 14 Prozent teurer wurden die Fruchtgummis dadurch im letzten Jahr. Dutzende weitere Sorten sind betroffen. Etwas kleinere Packungen helfen nicht, um das zu bemerken, da der Vergleich zur alten Tüte fehlt.

Die Abstimmung läuft noch bis Sonntag, den 22. Januar. Weitere Informationen gibt es auch unter vzhh.de.

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Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.

Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.

E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.

Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.

Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:

Bürgergeld

Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.

Wohngeld Plus

Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.

Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.

Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.

Unabhängige Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.

49-Euro-Ticket

Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystem aufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.

 

Mehrwegpflicht für to-go-essen

Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.

Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.

Mein Rückblick auf das politische Jahr 2022

Mein Rückblick auf das politische Jahr 2022

Bundesversammlung

Mein erstes persönliches Highlight dieses Jahr war mein erster Einsatz als Schriftführerin bei der Wahl des Bundespräsidenten im März 2022. Im Laufe des ersten vollen Jahres dieser Legislatur folgten weitere politische Höhepunkte. Meine persönlichen Highlights habe ich hier zusammengefasst:

Streichung von § 219a

Lange überfällig und nun endlich geschehen: §219a und damit das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sind aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden!

Ärztinnen und Ärzte dürfen nun straffrei darüber informieren, ob sie und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jetzt ist wichtig, dass wir auch über §218 StGB sprechen, um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu wirken.

Entlastungspakete in Rekortzeit

Dieses Jahr hat sich durch den Krieg in der Ukraine eine weitere Krise aufgetan. Hier in Deutschland hat Russlands völkerrechtswidriger Angriff das bisherige Missmanagement im Energiesektor und jahrelange Versorgungsabhängigkeit von Russland offengelegt. Um dem entgegenzuwirken, haben wir auf Bundesebene drei verbraucherinnenfreundliche Entlastungspakete und Maßnahmen auf die Beine gestellt, um möglichst viele Menschen zu unterstützen.

Strom- und Gaspreisbremse

Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Ab März 2023 wird daher der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse. Um bis dahin schon unterstützen zu können, übernimmt der Staat den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme.

Cannabiseckpunkte

Ein großes Vorhaben unseres Koalitionsvertags und im Oktober war es endlich so weit: Das Cannabiseckpunktepapier wurde vorgestellt. In Lizensierten Fachgeschäften sollen Erwachsene 20-30 Gramm Cannabis straffrei für den Eigenkonsum erwerben können. Nun liegt es an der EU dem Planungsentwurf nicht zu widersprechen.

Mein Highlight schon jetzt: Ein gutes Jugendschutzkonept und Werbeverbot für Cannabisprodukte. Gerne mehr davon!

Aktionsplan Queer Leben

Für die Akzeptanz und zum Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, hat das Kabinett den Aktionsplan Queer Leben beschlossen. Mit den Feldern rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Beratung und Community sowie Internationales stellt er ein umfangreiches Maßnahmenpaket bereit. Der Aktionsplan soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und fördern, dass queere Menschen gleichberechtigt und frei leben können.

Europawahlalter auf 16 Jahre

Was bereits bei einigen Landtags- und Kommunalwahlen möglich war, gibt nun auch bundesweit für die Europawahl: Das Wahlalter ab 16 Jahren. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger dürfen zur Europawahl 2024 das erste Mal ab einem Alter von 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet das eine frühe, aktive Teilhabe an der Demokratie.

Für einen Grünes Fest: Meine veganen Lebkuchen

Für einen Grünes Fest: Meine veganen Lebkuchen

Für den Teig:

100 g Apfelmus mit

80 g Zucker verrühren, bis der Zucker aufgelöst ist.

1-2 EL Backkakao und

1-2 EL Lebkuchengewürz hinzufügen.

200 g Weizenmehl,

50 g Dinkelvollkornmehl,

1 TL Natron,

50 g gemahlene Mandeln und

50 g weiche Margarine hinzugeben und zu einem Teig verkneten – je nach Bedarf mit Mehl oder Apfelmus verlängern.

Ausrollen, ausstechen und bei 180° für 8-10 Minuten in den Ofen.

Viel Freude beim Backen!

Pressemitteilung: Die Elbvertiefung ist gescheitert

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat entschieden, die schiffbare Wassertiefe der Hamburger Elbe einzuschränken, weil die Fahrrinne verschlickt ist. Dazu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona und Mitglied des Umweltausschusses:

„Die erneute und massive Verschlickung der Elbfahrrinne ist ein Desaster mit Ansage. Trotz ökologischer Bedenken, die wir als Grüne in den letzten Jahrzehnten immer wieder formuliert haben, wurde der Ausbau politisch durchgedrückt. Leider geben uns die jetzigen Probleme mit unserer skeptischen Haltung recht. Es dürfte jetzt auch dem und der Letzten klar sein, dass die Elbvertiefung gescheitert ist.

Es ist unfassbar bitter, wie diese politischen Fehlentscheidungen sichtbar für alle nun auf Kosten der Natur gehen. Das Ausbaggern war nicht nur wahnsinnig teuer, sondern richtet auch beträchtliche ökologische Schäden an. Es ist und bleibt unverantwortlich, dass der toxische Elbschlick ausgerechnet vor Scharhörn verklappt werden soll und das Ökosystem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer damit irreparabel schädigen kann. Hierfür werden wir als Bund und Land weiterhin nach anderen Lösungen suchen!

Es ist an der Zeit, die Hamburger Wasserstraßen- und Hafenpolitik sowie Verkehrspolitik im Ganzen neu zu denken. Das müssen in Hamburg sowie bundesweit auch jene Parteien endlich einsehen, die immer nur unhinterfragt Wirtschaftswachstum und Containerumschlagszahlen im Hamburger Hafen jahrelang in den Vordergrund gestellt haben. Die Zeit der Gigomanie ist endgültig vorbei, die Natur zahlt dafür ihren bitteren Preis schon jetzt.“

Die Meldung wurde unter anderem vom Hamburger Abendblatt und der Hamburger Morgenpost (€) aufgegriffen.