Zu den heutigen Abstimmungen zum so bezeichneten Sicherheitspaket hat Linda Heitmann gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten folgende persönliche Erklärung abgegeben:
Persönliche Erklärung nach §31 GO BT zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (20/12806) sowie zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (20/12805) – beide in der Ausschussfassung.
Die schreckliche, mutmaßlich terroristisch motivierte Gewalttat am Abend des 23. August 2024, bei der drei Menschen ihr Leben verloren und acht weitere teils lebensbedrohlich verletzt worden sind, hatte das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten. Dies gelingt, wenn Terror das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft untergräbt, der Staat als handlungsunfähig wahrgenommen wird und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufgehetzt werden.
In einer Zeit, in der der internationale Terrorismus immer neue Wege geht, gezielt auf eine Radikalisierung im digitalen Raum setzt und dabei auf den Nährboden gesellschaftlicher Überforderungen und Belastungen trifft, ist ein hundertprozentiger Schutz vor terroristischer Gewalt nahezu unmöglich. Insbesondere radikalisierte Einzeltäter*innen, die nicht in ein Terrornetzwerk eingebunden sind, sind im Vorfeld schwer bis unmöglich zu identifizieren.
Egal, wie umfassend Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden ausgeweitet werden: Als Gesellschaft können wir einen Terrorakt nicht mit abschließender Sicherheit ausschließen. Aber wir können deutlich mehr dafür tun, resilient mit der terroristischen Bedrohung umzugehen, sodass es dem Terror erschwert wird, seine Ziele zu erreichen. An diesem Punkt sind wir jedoch noch nicht angekommen. Nach dem Anschlag in Solingen folgten ein Überbietungswettbewerb menschenfeindlicher Forderungen, eine großflächige Abwertung unbeteiligter, ohnehin schon marginalisierter Gruppen sowie panikgetriebene, scheinbar einfache Lösungen, die Terrorismus faktenbefreit zu einem Migrationsproblem umdeuteten. Statt Besonnenheit zu wahren und kluge, durchdachte und vor allem effektive Maßnahmen zu entwickeln, die zu gesellschaftlicher Resilienz beitragen könnten, folgte – angeführt durch den Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin – leider eine populistisch aufgeladene Stimmungslage und in unseriöser Kürze ein Maßnahmenpaket, ohne ausreichende Kenntnis über die Hintergründe der Tat in Solingen, das aus bürger- und asylrechtlicher Perspektive erhebliche und tiefgreifende Auswirkungen gehabt hätte.
Die Motivation, zukünftig einen Anschlag wie in Solingen besser verhindern zu können und das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft wiederherzustellen, erachten wir als unausweichlich. Den eingeschlagenen Lösungsweg halten wir jedoch für grundlegend falsch und unzureichend, um dieses Ziel zu erreichen. Unsere umfassende Beurteilung führte zu erheblichen Vorbehalten hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Vorhabens, insbesondere aus bürger-, verfassungs-, asyl- und unionsrechtlicher Sicht. Als Reaktion auf einen Terroranschlag darf es unserer Auffassung nach niemals zu Maßnahmen kommen, die unsere Grundrechte so massiv einschränken, dass wir damit unsere gesellschaftlichen Freiheiten in die Fesseln legen, in denen der Terrorismus sie gerne sehen würde.
Der erste Entwurf des Maßnahmenpakets war aus dieser Perspektive für uns nicht hinnehmbar. Unsere Kritik betraf vor allem die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen. Dies machte auch die öffentliche Anhörung deutlich. Der deutlichen Kritik von Expert*innen sind wir dankbar. Wir nehmen jedoch zur Kenntnis, dass die zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe, im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen merklich verbessert wurden:
Besonders zu begrüßen sind die Beschränkungen der neuen sicherheitspolitischen Befugnisse des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten – wie Mord, Totschlag, schwerer Raub oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 100b Abs. 2 StPO anstelle von § 100a Abs. 2 StPO). Ebenso wird sichergestellt, dass der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhebliche Kontrollrechte zugestanden werden, sodass ein bürgerrechtliches Korrektiv bei der Erstellung der Rechtsverordnungen der Bundesregierung gewährleistet ist. Nur wenn es keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung biometrischer Erkennungssysteme gibt, darf diese in Einsatz kommen. Wir haben hier großes Vertrauen in die BfDI, Datenschutzverstöße zu verhindern. Ein nachträglicher Abgleich von Internetdaten mit Personen, von denen keine Gefahr ausgeht – etwa Zeugen und Opfer, bei denen ein schutzwürdiges Interesse entgegensteht, sowie ein Abgleich mit in Echtzeit übermittelten Bilddaten bleibt zudem ausgeschlossen.
Wir bekennen uns weiter zu einem fairen und funktionierenden europäischen Asylsystem, in dem die Menschenwürde gewahrt bleibt und welches in unseren Augen die zentrale Grundlage für das individuelle Asylrecht bildet. Eine Situation, in der Dublin-Fälle in Deutschland keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten und gleichzeitig kein Zugang zum Leistungsbezug im zuständigen Mitgliedstaat gewährleistet ist, schließen wir aus.
Die Regelungen zum Waffenrecht enthalten für uns nicht unproblematische bürgerrechtliche Aspekte, wie die anlasslosen Kontrollen innerhalb von Waffen- und Messerverbotszonen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen. Dem gegenüber stehen jedoch weitreichende Reformen, mit denen es zukünftig Verfassungsfeind:innen und Extremist:innen stark erschwert wird, legal in den Besitz von Waffen zu kommen. Daneben erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) endlich die dringend benötigten Voraussetzungen, um noch zielgerichteter gegen die Finanzströme der extremistischen Szene vorzugehen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des bedrohlichen Erstarkens der organisierten und gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene, die auch mit einer massiven Gefährdung von Geflüchteten und Asylunterkünften einhergeht, eine nicht unerhebliche Verbesserung.
In der Gesamtbewertung, die auch vor dem Hintergrund erfolgen muss, dass deutlich weitreichendere Grundrechtseingriffe von zahlreichen Landesregierungen Bundesratsinitiativen und den Oppositionsfraktionen vorgelegt wurden, kommen wir daher zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf durch die Verhandlungen einen zustimmungsfähigen Status erreicht hat. Der Bundeskanzler hat wiederholt betont, dass dieses Paket für ihn von besonderer Bedeutung ist. Wir nehmen diese Äußerungen zur Kenntnis und stimmen insbesondere in dem Wissen um die Bedeutung für die Koalition zu. Sollten sich die derzeitigen Bedenken hinsichtlich der rechtmäßigen Umsetzung jedoch erhärten oder weitere Rechtsunsicherheiten eine Veränderung notwendig machen, halten wir eine sofortige Korrektur für unausweichlich. Dies betrifft insbesondere die anstehende Veröffentlichung einer Sicherheitsgesamtrechnung.
Der Herbst hält Einzug, viele Menschen haben in diesen vergangenen Tagen vermutlich erstmals die Heizung wieder aufgedreht. Was für den einen selbstverständlich ist, bedeutet insbesondere für Verbraucher*innen mit wenig Geld auch Anlass zur Sorge: denn wer die eigenen Energiekosten auf Dauer nicht zahlen kann, bekommt im schlimmsten Fall die Versorgung, also Heizung und Strom, abgestellt. In den vergangenen Jahren habe ich mich sehr dafür eingesetzt, diese Energiesperren zu verhindern. Die Bundesregierung verlängert erfreulicherweise Regelungen, die Verbraucher*innen bei der Vermeidung von Energiesperren unterstützen:
Abwendungsvereinbarungen: Ratenzahlungen können auch in diesem Winter ausgesetzt werden
Als im Jahr 2022 in Folge des russischen Angriffskriegs die Preise für Strom und Gas rapide anstiegen, hatte die Ampel viele Entlastungen beschlossen. Neben den umfangreichen Strom- und Gaspreisbremsen wurden damals besonders auch Verbraucher*innen mit Zahlungsrückständen in den Blick genommen. Ihnen wurde z.B. der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit ihrem Energieversorger vereinfacht. Eine solche Vereinbarung ermöglicht eine zinslose Ratenzahlung der ausstehenden Beträge. In diesem Zeitraum ist die Versorgung dann weiter gesichert. Darüber hinaus wurde auch ermöglicht, die Ratenzahlungen für bis zu drei Monate auszusetzen. Diese Regelung war ursprünglich bis April 2024 befristet.
Die gute Nachricht für Verbraucher*innen: Die Bundesregierung verlängert die bestehende Regelung auch für diese Heizperiode, also bis Ende April 2025. Für Verbraucher*innen mit einer Abwendungsvereinbarung bedeutet dies im Zweifel, auch bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten in diesem Winter weiterhin heizen zu können. Ich bin sehr froh, dass das grün-geführte Wirtschaftsministerium hier besonders Verbraucher*innen mit kleinen Einkommen schützt.
Langfristig wäre es wünschenswert, dass wir Energiesperren ganz verhindern und die bestehenden Regelungen auch verstetigen zu können. Mit der Umsetzung der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie wird dieses Thema auch noch einmal politisch verhandelt. Aktuell wird das entsprechende Gesetz zwischen den Ministerien abgestimmt.
Energiesperren frühzeitig verhindern
Um Energiesperren zu vermeiden, braucht es jedoch auch weitere Maßnahmen. In Hamburg ist der Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren ein erfolgreiches Beispiel dafür, wie Energiesperren durch Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen verhindert werden können. Informationsangebote zum Energiesparen und kostenfreie Energieberatungen für besonders gefährdete Verbraucher*innen leisten ebenso einen wichtigen Beitrag. Auch Härtefallfonds wie z.B. in Hamburg können Energiesperren kurzfristig und unbürokratisch verhindern.
Nicht zuletzt gilt allerdings: Die finanziellen Schieflagen, in die manche Verbraucher*innen durch die steigenden Energiepreise 2022 gerieten, sind auch politisch verantwortet. Die jahrelange Abhängigkeit von russischem Gas hat uns anfällig gemacht für plötzliche Preissteigerungen. Auch wenn die Inflationsrate vergangenes Jahr stark angestiegen ist, haben die Ampel und besonders Robert Habeck hier viel erreicht: Die Gasspeicher blieben gefüllt und die Preisbremsen haben viele Verbraucher*innen entlastet. Inzwischen nähern sich die Energiepreise wieder dem Vorkrisenniveau an.
Zu den aktuellen Debatten rund um einen Antrag zum AfD Verbot erklärt Linda Heitmann, MdB aus Hamburg-Altona und umweltpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:
„Nach mehreren Debatten in meiner Fraktion und Partei rund um den fraktionsübergreifend auf den Weg gebrachten Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahren werde ich diese Woche nun die Gelegenheit wahrnehmen, den Gruppenantrag im Bundestag mit zu zeichnen.
Ich erlebe die AfD im parlamentarischen Alltag in Debatten immer wieder als eine Partei, die extreme, demokratie- und menschenverachtende Beiträge bei vielen Gelegenheiten einbringt und den demokratischen Diskurs damit zunehmend vergiftet.
Es ist mir ein großes Anliegen, dass wir jetzt ins Handeln kommen und darauf hinwirken, dass gerichtlich überprüft wird, ob es vom Grundgesetz gedeckt ist, dass diese Verbreitung von Hass und Hetze künftig auch weiterhin durch öffentliche Finanzierung durch alle in dieser Gesellschaft mit finanziert werden muss.
Mir ist dabei sehr bewusst, dass wir alle nicht abschätzen können, wie ein solches Verfahren ausgehen wird. Ich habe daher großen Respekt auch vor allen, die noch zögern, einen solchen Antrag zu unterstützen. Ich weiß, dass eigentlich all meine Kolleg*innen ebenso wie ich durch und durch abgestoßen sind von den Beschimpfungen, Beleidigungen und auch extremen Phantasien zur Ausgrenzung und Abschiebung von Menschen, die nicht ins AfD-Weltbild passen und die wir wöchentlich auch im Parlament erleben. Deshalb gibt es in der Abwägung zur Unterstützung des AfD-Verbotsantrages durchaus die berechtigte Sorge davor, was passiert, wenn ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht auch scheitert.
Ich bin jedoch fest überzeugt, dass wir als Demokrat*innen diesen Schritt versuchen müssen. Und zwar genau jetzt!“
Vor zwei Wochen hat die Grüne Bundestagsfraktion in einem großen Zukunftskongress mit vielen Gästen unsere politischen Zukunftsideen diskutiert. Hierzu ein kleiner Bericht:
„Erhalten, was uns erhält“ – der Titel dieser Zukunftsbühne fordert nicht weniger als den Schutz und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Schließlich sind Erhalt und Stärkung von intakter Natur ist für uns Menschen existenziell.
Zu Beginn habe ich dabei die „Roadmap Renaturierung & Klimaanpassung“ vorgestellt. Es wird immer wichtiger, nicht nur Natur zu schützen, sondern auch aktiv zu renaturieren. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz geht hierbei Hand in Hand mit dem europäischen Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und dem aktuellen Hochwasserschutzgesetz. Flüsse sind neben Wasserstraßen immer auch Ökosysteme, weshalb der Naturschutz auch mehr Einfluss braucht. Die Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ dient hier als Beispiel, wie fruchtbar ein Bündnis der Stadt mit der Zivilgesellschaft für mehr Grün ist.
Ebenfalls mit auf der Bühne war unser Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium Jan-Niclas Gesenhues. Er machte deutlich, dass Klimaanpassung auch immer Bevölkerungsschutz ist, etwa gegen Starkregen. Wir sollten die Natur endlich als Superheld des Klimaschutzes verstehen, schützen und wiederherstellen: Flüsse, Meere, Wälder oder Moore speichern Unmengen an Kohlenstoff, bieten Naherholung und sind Lehr- und Lernräume. Daher gilt es Flächen für den Naturschutz zu sichern und überraschende, neue Verbündete zu finden. Besonders wichtig ist ihm, junge Menschen für die Natur zu begeistern.
Die Perspektive der Umwelt- und Naturschutzverbände wurde auf dem Panel durch Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings, eingebracht. Er lobte die Roadmap und unterstrich, dass alle föderalen Ebenen bei der Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung mit anpacken müssen. Der Wert von intakter Natur als „Grüne Infrastruktur“ muss einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert bekommen. Um gesellschaftliche Mehrheiten zu organisieren, müssen die Progressiven und Umweltbewegten, wie die elf Millionen DNR-Mitglieder, raus aus ihren (Filter-)Blasen und sich den öffentlichen Debatten offensiv stellen. Und nicht zuletzt konkrete Maßnahmen für gesunde Lebensräume und mehr Arten ins Auge nehmen.
Aus wissenschaftlicher Perspektive blickte Johannes Vogel vom Berliner Naturkundemuseum auf das Panel und erinnerte an die intrinsische menschliche Beziehung zur Natur, die bewahrt werden muss. Sein Appell: Natur und Umwelt zur Querschnittsaufgabe aller Politikfelder zu machen und mehr nicht-kommerzielle Orte schaffen, an denen Gemeinschaft gestiftet wird. Gerade die menschliche Gesundheit hängt von einer intakten Umwelt. Dies gilt es immer wieder zu verdeutlichen, denn „Besser mit einer Gruppe auf Krankenschein durch den Wald laufen und erzählen, welcher Specht da klopft, als Reichsbürger werden.“
In der vom Umweltausschussvorsitzenden Harald Ebner moderierten Diskussion wurde die starke Verbindung von Natur und Gesundheit hervorgehoben, für eine schnelle Umsetzung des Nature Restoration Laws geworben und die Bedeutung von konkreten Projekten und Verbesserungen vor Ort betont, um Menschen für den Natur- und Umweltschutz zu begeistern. Offensiver Umweltschutz müsse auch bedeuten, dass sich nachhaltiges Wirtschaften im Wettbewerb auszahle.
Alle Ideen aus dem Zukunftskongress findet ihr hier auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion.
Auf Antrag der Unionsfraktion haben wir gestern im Bundestag zu später Stunde über den Betrug mit UER-Zertifikaten debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass CDU/CSU hier versuchen, ihren eigenen Skandal der Ampel-Regierung in die Schuhe zu schieben. Hier die ganze Rede:
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Zum Beschluss des Haushaltsausschusses über den Einzelplan 16 (BMUV) des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt- und Naturschutz, und Sebastian Schäfer, Mitglied im Haushaltsausschuss:
„Im parlamentarischen Haushaltsverfahren haben wir wichtige Akzente in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz setzen können. Trotz einer angespannten Haushaltslage konnten wir die Erfolge der letzten Jahre sichern und relevante Verbesserungen im Etat des Bundesumweltministeriums erreichen. Beim Meeresschutz legen wir weiter zu, streben eine Zustiftung für dauerhafte Schutzmaßnahmen an und führen als erste Regierungskoalition die jahrzehntelang verschleppte Munitionsbergung in Nord- und Ostsee fort. Daneben stärken wir den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, indem wir sowohl die Verbraucherzentrale Bundesverband als auch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz besser ausstatten. Auch im Umwelt- und Naturschutzbereich konnten wir durch die Stärkung der Förderung künstlicher Intelligenz zukunftsorientierte Schwerpunkte setzen.
Der Verlust von Biodiversität, der Verlust von Pflanzen- und Tierarten passiert nicht über Nacht oder innerhalb einer Legislaturperiode. Den Schutz und den Erhalt können wir leider auch nicht kurzfristig oder innerhalb einer Legislaturperiode sicherstellen. Wir müssen hier in langen Linien, in Jahrzehnten denken. Die dauerhafte Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist Aufgabe von uns allen. Und dafür ist konsequenter Klimaschutz, verantwortungsbewusster Naturschutz und kluger Umweltschutz elementar. Deshalb ist es so wichtig, dass wir auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz konsequent fortführen – ein historischer Meilenstein zur Bekämpfung der globalen Erwärmung.“
Die Pressemitteilung findet sich auch hierauf der Website der Grünen Bundestagsfraktion.