Tübingen hat eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt, um dem Müllproblem in der Stadt zu begegnen. Dagegen hatte ein Schnellrestaurant geklagt und heute vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Dazu erkläre ich als Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz der Grünen Bundestagsfraktion:
„Ich freue mich über das Urteil, weil es ab heute keine Ausrede mehr für Kommunen gibt, sich nicht um das Verpackungsmüll-Problem zu kümmern. Das Tübinger Modell der Verpackungssteuer sollte Schule machen und schnell Nachahmer*innen finden. Aktuell ist es für Verbraucher*innen schwierig, Mehrwegangebote zu nutzen, weil viele Restaurants und Imbisse auch der Mehrweg-Angebotspflicht nicht nachkommen – wie eine Untersuchung der Umwelthilfe offenbart hat. Ein besserer Vollzug bestehender Regeln gemeinsam mit der flächendeckenden Verpackungssteuer bietet die große Chance, den riesigen Berg an Verpackungsmüll, der oftmals auf der Straße oder in Parks zurückbleibt, deutlich zu verringern.
Leider hat die FDP im Bundestag verhindert, dass wir auch auf Bundesebene weiterkommen. Mit den Eckpunkten zu einem Gesetz für weniger Verpackungsmüll von Steffi Lemke wurden Wege aufgezeigt, Verpackungsmüll einzusparen und Konsument*innen die Wahlfreiheit zu lassen. Im Supermarkt sollte es bei Getränken immer auch eine Mehrweg-Alternative geben. Mehrwegflaschen sollten überall zurückgegeben werden können. Beim Vor-Ort-Verzehr braucht es keine Einwegverpackungen. Und wenn sich die Füllmenge eines Produktes verringert, sollte auch die Verpackung schrumpfen. Wir sind weiterhin offen, diese Vorschläge im Bundestag umzusetzen.“
Wo steht die Umwelt- und Naturschutzpolitik in Hamburg und Berlin und wie muss sie nach den Wahlen weitergehen?
Das war die zentrale Frage, die ich in der letzten Woche beim Neujahrsempfang meines Kreisverbands im Museumshafen Övelgönne mit meinen Gästen diskutiert habe:
Meine Kollege Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, hat zu Beginn aufgezeigt, warum Umwelt- und Naturschutz in die Offensive kommen muss und was jeder und jede vor Ort davon hat und dafür tun kann; und wie sein Opa ihn für die Natur begeistert hat.
Sophie Lampl von Greenpeace erläuterte, dass der Naturschutz im Bund und international künftig noch weiter unter Druck gerät und wie wichtig es nun ist, gemeinsam für weitere Verbesserungen einzutreten und eine Vorreiterrolle in Europa sowie weltweit einzunehmen.
Anselm Sprandel von der Hamburger Umweltbehörde (BUKEA) berichtet, dass Umwelt- und Naturschutz oft das Bohren dicker Bretter verlangt, was in Hamburg in den letzten Jahren aber aufgrund des unermüdlichen Einsatzes von Politik und Zivilgesellschaft, z.B. mit der Vereinbarung „Hamburgs Grün erhalten“, geschafft wurde, teilweise auch unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungs-Schwelle. Gerade beim Kohleausstieg und der Dekarbonisierung von Energie- und Wärmeversorgung ist Hamburg bundesweit Vorbild.
Und Katharina Schmidt vom Nabu Hamburg betonte, wie wichtig der Einsatz und das Engagement vor Ort sind, um konkrete Verbesserungen vor Ort zu schaffen und Menschen für den Umweltschutz zu gewinnen.
Julia Verlinden, stellvertretende Vorsitzende unserer Bundestagsfraktion, hat das Panel fachkundig und charmant moderiert und so gut auf die Zeit geachtet, dass am Ende genügend Raum blieb, sich in kleineren Runden bei Getränken und Häppchen zu unterhalten und weiter zu diskutieren.
Ich habe mich über die Resonanz und das Interesse gefreut und verspreche, mich weiter für den Umwelt- und Naturschutz einzusetzen.
Heute berichtet das Abendblatt, dass der nächtliche Flugverkehr in Hamburg zugenommen hat. Dazu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete aus Altona sowie Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Bundestages, gemeinsam mit Lisa Kern, Bürgerschaftsabgeordnete für Lokstedt/Niendorf/Schnelsen und Sprecherin für Verbraucherschutz (beide Grüne):
„Die zunehmenden Flugbewegungen nachts am Hamburger Flughafen müssen endlich ernst genommen werden! Fluglärm ist für die Hamburger*innen den ganzen Tag über eine der wesentlichen Lärmbelastungen, nachts ganz besonders. Verspätungen sind der Hauptgrund, warum Flugzeuge nach wie vor auch nach 23 Uhr starten und landen und somit die Nachtruhe stören. Die zuständige Wirtschaftssenatorin muss hier tätig werden. Die bisherigen Regelungen sind zu lasch, um vermeidbare Starts und Landungen nach 23 Uhr einzuschränken. Dafür braucht es klarere Definitionen, was ‚unvermeidbaren Verspätungen‘ sind und als Grüne sind wir auch der Meinung, dass eine Verkürzung der Betriebszeiten möglich wären und Entlastung bringen könnten!
Fast ein Viertel mehr Nachtflüge verzeichnete der Flughafen im vergangenen Jahr. Eine erhebliche Mehrbelastung für die Hamburger*innen. Melanie Leonhard darf nicht länger die innenstadtnahe Lage des Flughafens als Ausrede vorschieben: Eine moderne Metropole sichert den Gesundheits- und Lärmschutz seiner Bewohner*innen. Dafür müssen die Airlines in die Pflicht genommen werden: Verspätete Starts und Landungen sollten künftig nur noch mit vorher erteilter Ausnahmegenehmigung der Lärmschutzbeauftragten erlaubt werden. Flachstarts gilt es vollständig zu unterbinden. Darüber hinaus muss am Flughafen die Perspektive der betroffenen Bürger*innen besser einbezogen werden. Wir unterstützen daher die Forderungen von BIG-Fluglärm.“
Ein großer Erfolg für den finanziellen Verbraucherschutz! Ab heute geht das Kontenvergleichsportal der Bafin an den Start. Dort könnt ihr neutral und unabhängig fast 7000 Girokontenvergleichen – transparent und mit einer guten Übersicht über alle möglichen Gebühren und Konditionen. Dafür haben wir uns lange eingesetzt: in der Opposition, bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag und als Regierungsfraktion.
Im Gebühren- und AGB-Dschungel der Girokonten ist es für Verbraucher*innen schon lange unübersichtlich und kaum möglich, das passende Angebot zu finden. Vergleichswebsites privater Anbieter sind nicht unabhängig und neutral, da sie beispielsweise an abgeschlossenen Verträgen verdienen. Bei ihnen ist also der eigene Umsatz entscheidender als der Verbraucherschutz und die unabhängige Information. Mit dem Kontenvergleichsportal der staatlichen Finanzaufsicht Bafin gibt es nun ein neutrales Angebot. Jede und jeder kann das für die eigenen Bedürfnisse passende Angebot suchen. Berücksichtigt werden etwa die Kontoführungsgebühren, der Dispozins, das Filialnetz, die Gebühren fürs Geldabheben oder die Kosten für Giro- und Kreditkarten. Das ist finanzieller Verbraucherschutz, der direkt bei den Menschen ankommt. Wir freuen uns sehr, nach langem Einsatz kurz vor Ende der Legislaturperiode noch einen so wichtigen Erfolg feiern zu können.
Die Vergleichswebsite findet ihr unter kontenvergleich.bafin.de – Probiert sie doch gerne mal aus.
Die Substitutionsbehandlung bei einer schweren Opioidabhängigkeit ist seit vielen Jahren eine anerkannte und wirksame Behandlungsmethode, um Betroffenen wieder einen geregelten Tagesablauf und besseren Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die medizinischen Behandlungskosten dafür, jedoch bisher nicht für alle Wirkstoffe. Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett mit der vierten Novelle der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) nun endlich den Weg frei gemacht für den verbesserten Zugang für Menschen mit schwerer Opioidabhängigkeit zur überlebenswichtigen Therapie mit Diamorphin.
Diamorphin, das als sogenanntes „Heroin auf Rezept“ von Kritikern verschrien wurde, hat sich jedoch in der ärztlichen Praxis längst bewährt.
Wir Grüne setzen uns seit langem dafür ein, die gesetzlichen Regelungen hier an die Realität anzupassen. Denn Diamorphin ist für viele Patient*innen die einzige Chance, um einen besseren körperlichen und psychischen Gesundheitszustand zu erreichen und wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die bisher geltende starre Altersgrenze von 23 Lebensjahren und eine mindestens fünfjährige Abhängigkeit der Patient*innen wurden abgeschafft und damit zwei enorme Zugangshürden abgebaut. Dies kann Leben retten und zumindest Leid und Stress der Betroffenen reduzieren. Denn für viele Patient*innen sind andere Substitute wie Methadon nicht geeignet als Wirkstoff, um ihren Suchtdruck zu mindern.
Mit der Öffnung der Verschreibungsfähigkeit von Diamorphin wird Ärzt*innen auch mehr Kompetenz zugesprochen. Sie können nun besser selbst entscheiden, ob die Voraussetzung für einen Therapiebeginn mit Diamorphin erfüllt sind. Daher ist die BtMVV-Novelle auch für die Substitutionsmedizin insgesamt eine wirklich gute Nachricht. Denn es gibt immer mehr ältere Substitutionsmediziner*innen und immer weniger Nachwuchs. Durch die neue Verordnung wird Rechtssicherheit für die Behandler*innen geschaffen und ihr Ermessenspielraum gestärkt.
Ich hoffe und denke, dass dies auch dazu beitragen kann, dass sich künftig mehr Ärzt*innen für das Angebot von Substitutionstherapie in ihren Praxen entscheiden werden.
Als Gesundheitspolitikerin, aber auch persönlich finde ich: ein echter Meilenstein am Ende dieser Legislatur! Und die Verordnung tritt nach Beschluss durch das Kabinett jetzt auch in Kraft, sie muss nicht durch den Bundestag noch verabschiedet werden.
Ich bin überzeugt, dass es sich lohnt, auch nach den Bundestagswahlen für eine evidenzbasierte Drogenpolitik und damit bessere Gesundheitsversorgung von suchtkranken Menschen zu kämpfen und ich werde mich in Hamburg und bundesweit weiter dafür stark machen!
Vergangenen Donnerstag haben wir auf Antrag der Unionsfraktion zum Küstenschutz debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht: Naturschutz ist der beste Hochwasserschutz. Meine ganze Rede seht ihr hier:
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