Statement zum BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung

Statement zum BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung

BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung: Schluss mit verdeckter Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vergangene Woche klargestellt, dass Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber der Öffentlichkeit unzulässig ist. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel klar untersagt.

Dazu erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte sowie für Drogen-, Sucht- und Cannabispolitik:

„Der Bundesgerichtshof zieht hier eine Grenze rechtlich klar, die gerade in den vergangenen Monaten immer stärker umgangen wurde. Das kann jeder sehen, der sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegt: Werbung für Medizinalcannabis oder auch die Abnehmspritze begegnen uns im Alltag immer mehr. Dabei ist rechtlich eigentlich eindeutig: Verschreibungspflichtige Medikamente sind kein Lifestyle-Produkt und keine Ware für aggressive Vermarktung.

Was wir im Alltag erleben, sind demnach systematische Versuche, das Werbeverbot zu unterlaufen – über Plattformen, Social Media und scheinbar harmlose Informationsangebote. Das untergräbt auch den Patientenschutz, denn es ist für Laien nicht mehr einschätzbar, welche Risiken mit den beworbenen Produkten auch einher gehen können.

Ich erwarte und erhoffe mir nach diesem Urteil, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente endlich möglichst vollständig aus dem öffentlichen Raum wieder verschwindet. Dass wir darüber überhaupt noch diskutieren müssen, zeigt, wie groß die Vollzugsprobleme sind. Es zeigt aber auch, dass wir im Zweifel gesetzliche Nachschärfungen oder höhere Strafrahmen brauchen, wenn sich die Situation nach diesem Urteil nicht verändert.“

PM: Evaluationsbericht zur Cannabisgesetzgebung

PM: Evaluationsbericht zur Cannabisgesetzgebung

Schwarzmarkt sinkt, Clubs bleiben rar – zwei Jahre Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Zum zweiten Jahrestag und des heute veröffentlichten zweiten Evaluationsberichts zum Konsumcannabisgesetz erklärt Linda Heitmann, MdB, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Zum Glück ist das kein Aprilscherz: Exakt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird erstmals sichtbar, dass der Schwarzmarkt zurückgeht. Immer mehr Konsument*innen bauen selbst an und wissen, was ‚drin ist‘ – das war das Ziel unseres Gesetzes. Dass sich weiterhin nur wenige Menschen in Clubs zum gemeinschaftlichen Anbau zusammenschließen, ist bedauerlich – denn gerade hier läge eine große Chance, den Schwarzmarkt noch schneller und stärker zurückzudrängen. Deshalb appellieren wir an die Bundesländer, Clubgründungen konstruktiv zu begleiten.

Dabei muss immer betont werden: Selbstanbau und Clubmitgliedschaften stehen in Deutschland nur Erwachsenen offen. Kinder und Jugendliche müssen weiterhin streng geschützt werden, Suchtprävention sowie Suchtberatung müssen flächendeckend ausfinanziert sein und wirksam greifen. Verschiedene evaluierende Studien deuten darauf hin, dass der Cannabis-Konsum unter Jugendlichen leicht rückläufig ist. Das ist gut und wenn sich der Trend verfestigt, wäre damit ein weiteres Gesetzesziel erreicht. Wir werden das weiter eng beobachten.

Insgesamt gilt: Es ist bedauerlich, dass Deutschland bei der Cannabis‑Gesetzgebung gerade auf halbem Wege stehen bleibt, weil Union und SPD nicht gewillt sind, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und Modellprojekte für kontrollierte Abgabe zu ermöglichen. Gerade für Gelegenheitskonsumierende könnte dies der Game‑Changer sein, um den Schwarzmarkt und auch die stark gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis übers Internet wirksam zurückzudrängen. Länder wie Kanada machen hier schon seit vielen Jahren vor, wie es gehen kann.“

Statement zu den Ergebnissen der Finanzkommission Gesundheit

Statement zu den Ergebnissen der Finanzkommission Gesundheit

Heute hat die Finanzkommission Gesundheit ihre ersten Ergebnisse mit kurzfristigen Maßnahmen vorgestellt. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für GKV & PKV der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen:

„Noch nie mussten Beitragszahler*innen, die gesetzlich versichert sind, so viel für Gesundheit und Pflege zahlen – und bekommen dafür immer weniger Leistung. Diese Schieflage ist ein Baustein, der die Legitimation unseres Sozialstaats bedroht. Die Bundesregierung versagt: Sie lässt Reformen liegen, treibt mit der Rückabwicklung der Krankenhausreform die Kosten in die Höhe und wälzt die Last einseitig auf die Versicherten ab. Während Konzerne und Pharmaindustrie geschont werden, zahlen über 74 Millionen gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber die Zeche. Dabei ist klar: Immer höhere Lohnnebenkosten sind auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein Problem.

Nun hat die FinanzKommission ihre Empfehlungen vorgelegt, nur wenig davon ist neu, denn die Lösungen liegen bei den echten großen Kostenblocks längst vor – von echter Notfallreform über verbindliche Patientensteuerung bis zur Begrenzung der Arzneimittelpreise. Wir blicken nun mit Spannung darauf, ob sich die zerstrittene Koalition auf irgendetwas davon wird einigen können – wirklich glauben tue ich nicht daran. Doch weiterer Stillstand ist fatal, die Geduld der Beitragszahler ist am Ende.

Die FinanzKommission Gesundheit liefert mit ihrem ersten Bericht wichtige und in großen Teilen auch richtige Impulse und zeigt: Es sind kurzfristige Einsparungen und Mehreinnahmen von bis zu 40 Milliarden Euro möglich. Besonders zentral ist die Feststellung, dass versicherungsfremde Leistungen endlich verlässlich aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Hier macht die Kommission in Bezug auf Bürgergeldempfänger*innen unterschiedliche Ausgestaltungs-Vorschläge. Mindestens mal jenen zur Übernahme der Mindestbeiträge in der GKV sollte die Bundesregierung schnell umsetzen – auch, um sich nicht von der zeitgleich laufenden Klage vorführen zu lassen.

Darüber hinaus sollte aber auch, wie es die Kommission ebenfalls vorschlägt, der Bundeszuschuss dynamisiert werden. Aus meiner Sicht müsste sich dessen Höhe mindestens an den realen Kosten für beitragsfrei mitversicherte Kinder orientieren. Jedes neue Darlehen mit Rückzahlverpflichtung verschiebt Kosten in die Zukunft und ist daher unverantwortlich.

Ebenso begrüßen wir als Grüne die vorgeschlagenen Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker. Wer gesundheitsschädliche Produkte auf den Markt bringt, muss auch stärker zur Finanzierung der gesundheitlichen Folgen beitragen. Hier sollte die Bundesregierung zügig liefern und wir stehen bereit für eine Diskussion darüber, wie solche Steuern klug ausgestaltet werden sollten.

Klar ist seit heute definitiv: Mit jedem weiteren Zögern verpasst Nina Warken erneut die Chance, Reformen jetzt konkret auf den Weg zu bringen und parlamentarisch zu beraten. Das eigentliche Problem ist nicht der Mangel an Erkenntnissen — es ist der Mangel an politischem Willen.“


Die Meldung wurde unter anderem vom Deutschen Ärzteblatt aufgegriffen.

Patientenrechte stärken: Anhörung im Bundestag zeigt deutlichen Reformbedarf

Patientenrechte stärken: Anhörung im Bundestag zeigt deutlichen Reformbedarf

Patientenrechte stärken heißt: Hürden abbauen, damit Betroffene von Behandlungsfehlern ihre Rechte besser durchsetzen können.

Die gestrige Anhörung im Bundestag zu einem Antrag von uns Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig… “ hat einmal mehr gezeigt:
Das Problem liegt nicht darin, dass Patientinnen und Patienten keine Rechte haben – sondern dass sie diese oft nicht wirksam durchsetzen können.

Zu hohe Beweislast, lange Verfahren, strukturelle Ungleichgewichte, vermeintliche Gefälligkeitsgutachten… – viele Betroffene geben auf, bevor ihr Fall überhaupt wirklich geprüft wird.

Auch die Beiträge unserer Sachverständigen haben das heute deutlich gemacht:
Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE) hat die Hürden aus Betroffenensicht eindrücklich geschildert,
Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht) die strukturellen Probleme im Arzthaftungsrecht klar benannt.

Mit unserem Antrag setzen wir genau hier an:
→ Beweislasterleichterung
→ bessere Dokumentation
→ stärkeres, unabhängiges Gutachterwesen
→ mehr Transparenz und echte Durchsetzbarkeit

Denn Patientenrechte müssen im Alltag wirken – nicht nur auf dem Papier.

Unser Antrag hier:

Die Anhörung zum Nachhören hier.

Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion – gerade auch mit Blick auf die Frage: Welche konkrete Veränderung würde Betroffenen am schnellsten wirklich helfen?

Mein Statement zur Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Mein Statement zur Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Im Rahmen der Debatten um Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung wird aktuell auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen diskutiert. Ich habe der FAZ dazu folgendes Statement gegeben:

„Wir Grüne beschäftigen uns intensiv mit der Frage, welche Hürden im Krankenversicherungssystem einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Studien zufolge ließe sich das Erwerbspotenzial von Frauen in Deutschland um schätzungsweise 800.000 Vollzeitäquivalente steigern.

Die derzeitige Regelung zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ist aus unserer Sicht ein solches Hemmnis, weshalb wir hier klaren Reformbedarf sehen. Wer in Vollzeit Care-Arbeit leistet – sich also um die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, sollte in dieser Zeit nach unseren Überlegungen beitragsfrei eigenständig weiter krankenversichert sein. Aktuell geschieht das häufig über den Umweg der „Mitversicherung“. Das schafft, wie wir finden, unnötig Abhängigkeiten in Ehen. Darum wollen wir die Mitversicherung zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis weiterentwickeln, das unabhängig von der Partnerschaft funktioniert, und weiterhin beitragsfreien Krankenversicherungsschutz während der Care-Arbeit ermöglicht.“

Den Artikel in der FAZ dazu findet ihr hier (€), außerdem hat auch T-Online hier zu diesem Thema berichtet.

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.

In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.

Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:

 

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
  • Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
  • Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.