Die Verbandsklage ist eine Initiative der EU und muss nun hierzulande umgesetzt werden. Nachdem das Justiz- und Verbraucherschutzministerium einen Streitpunkt beilegen konnten, wurden heute die Verbände zu Stellungnahme aufgefordert.
Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen:
„Die Verbandsklage ist eine große Chance für effektiveren Verbraucherschutz, die wir nutzen sollten. Dafür muss der Entwurf des Bundesjustizministers jedoch noch an einigen Punkten nachgebessert werden, damit geschädigte Konsument*innen wirklich profitieren und die Justiz spürbar entlastet wird. Entscheidend für den Erfolg der Verbandsklage ist ein spätes Opt-in. Das heißt, geschädigte Personen dürfen sich auch während eines Verfahrens und noch nach dem Urteil der Klage anschließen. So verhindern wir eine Flut von Einzelklagen und entlasten die Gerichte effektiv.
Gleichlaufend dazu muss die Verjährung für alle Betroffenen gehemmt werden, unabhängig davon, ob sie sich der Klage angeschlossen haben. Wichtig ist außerdem, dass die Voraussetzungen, eine solche Klage zu erheben, für inländische und ausländische Verbände gleich sind. Der aktuelle Entwurf stellt hiesige Verbände schlechter; das ist nicht sinnvoll.“
Mit der diesjährigen COA-Aktionswoche vom 12. bis 18. Februar 2023 soll jenen eine Stimme gegeben werden, die oft still, heimlich und vor allem alleine leiden: Children of Addicts, also Kindern aus suchtbelasteten Familien. Unter der Schirmherrschaft des Sängers Max Mutzke, der mit einer alkoholabhängigen Mutter aufgewachsen ist, werden im Rahmen der COA-Aktionswoche bundesweit über 80 Aktionen in Präsenz oder digital durchgeführt, um auf die schwierige Lebenssituation von Kindern aus suchtbelasteten Familien aufmerksam zu machen. Unterschiedlichste Krankenkassen und Verbände unterstützen und fördern die Aktionswoche.
Schätzungsweise 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wachsen allein in Deutschland mit einem alkoholkranken Elternteil auf. Hinzu kommen ca. 40.000 bis 60.000 Minderjährige, deren Eltern abhängig von illegalisierten Substanzen sind, sowie eine große Anzahl von Kindern, die in Familien mit einer nichtstofflichen Sucht (z.B. Glücksspielsucht, Medien- und Onlinesucht, Arbeitssucht, Beziehungssucht, Sexsucht) aufwachsen. Für verhaltensbezogene Süchte gibt es jedoch keine verlässlichen statistischen Daten. Daher wird die Zahl der Kinder, die in einer suchtbelasteten Familie leben, auf insgesamt drei Millionen geschätzt, aber es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Jedes sechste Kind in Deutschland lebt demnach in einer Familie, in der Alkohol, andere Drogen oder eine verhaltensbezogene Suchterkrankung den Alltag prägen.
Wenn man bedenkt, dass Kinder aus suchtbelasteten Familien ein ca. sechsfach höheres Risiko tragen, selbst eine Suchterkrankung im Erwachsenenalter zu entwickeln, ist es auch im Hinblick auf Prävention unabdinglich, diese Personengruppe stärker in den Fokus zu nehmen. Unter anderem durch Schulungen und Sensibilisierung müssen wir ein stärkeres Bewusstsein dafür schaffen, dass bei Kindern und Eltern angesetzt werden muss und dass es sich bei Sucht um eine Erkrankung handelt, die durch gezielte Therapie behandelbar ist. Damit die vorhandenen Unterstützungsangebote jedoch überhaupt in Anspruch genommen werden, müssen wir zum einen die bürokratischen Hürden beim Zugang zu Hilfesystemen reduzieren und zum anderen das Krankheitsbild entstigmatisieren.
Auch Hamburger Einrichtungen, wie etwa die Sucht.Hamburg gGmbH sind an der Aktionswoche beteiligt: Am 13. Februar 2023 (10:00 – 12:00 Uhr) werden in Hamburg Kinderbücher zum Thema vorgestellt sowie Methoden zum kommunikativen Umgang mit Kindern aus suchtbelasteten Familien vermittelt. Am 14. Februar 2023 (10:00 – 12:00 Uhr) wird das Projekt „Connect – Hilfe für Kinder aus suchtbelasteten Familien – Kooperation und Vernetzung“ vorgestellt, das sich seit 20 Jahren aktiv für die Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Kinder einsetzt.
Die einwöchige internationale Kampagne, die von NACOA Deutschland – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. organisiert wird, begann bereits letzte Woche Freitag mit einer Auftaktveranstaltung, zu der verschiedene Expert*innen eingeladen wurden, darunter auch der Bundesdrogenbeauftragte Burkhardt Blienert und ich. Nicht nur als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in meiner Fraktion, sondern auch als ehemalige Geschäftsführerin der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. liegt mir das Thema sehr am Herzen. Mir ist es wichtig, ein größeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Sucht eine Erkrankung ist, die behandelt werden muss. Kinder suchtkranker Eltern sind häufig schon früh gefordert, Verantwortung zu übernehmen und gleichen vielfach das aus, was Eltern nicht schaffen. Die Eltern in den betroffenen Familien brauchen daher Hilfe, ihre Kinder Unterstützung statt Stigmatisierung und Scham.
Daher freue ich mich sehr, dass die Aktionswoche unter dem Hashtag #Schlussmitstigma ein starkes Zeichen gegen die Stigmatisierung der Betroffenen setzt. Außerdem freue ich mich, dass ab April 2023 Projekte vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden, die zur Entstigmatisierung von Suchterkrankungen beitragen und dabei auch die Angehörigen miteinbeziehen.
Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, erfreuen sich gerade einer großen Beliebtheit. Leider finden sich immer mehr davon in Parks oder im Haushaltsmüll, obwohl sich als Elektrogeräte entsorgt werden müssten.
„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird, der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll. Daneben werden unnötig viele Ressourcen verbraucht, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.
Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, erschweren und die ökologischen Schäden minimieren sollten. Ein Pfand auf solche Einwegprodukte, etwa in Höhe von 10 Euro, könnte das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus und Liquids austauschen und auffüllen lassen.“
ME/CFS ist eine tückische Krankheit. Und das ist eine niederschmetternde Diagnose. Betroffene dieser Erkrankung werden zudem zu häufig fehldiagnostiziert. Wir brauchen hier mehr Wissen und mehr Verständnis bei den Ärztinnen und Ärzten, damit es endlich überall eine gute, wohnortnahe Versorgung gibt. Als Ampel wollen wir Forschung zu Ursachen und wirksamen Medikamenten fördern. Hier sind wir vor allem auch auf die Tatkraft seitens Wissenschaft und Pharmaindustrie angewiesen. Dies habe ich in meiner Rede im Bundestag herausgestellt.
Es ist gut, dass die Union mit ihrem Antrag, die Debatte in den Bundestag eingebracht hat. Das gibt den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen Sichtbarkeit und hoffentlich Hoffnung, dass ich als Gesundheitspolitikerin ihre Anliegen höre. Wichtig ist mir auch, dass wir weiter über dieses Thema fraktionsübergreifend und gemeinsam diskutieren.
80% Zustellung am nächsten Tag ist Mindestanforderung – Ein Meinungsbeitrag
Während der Briefkasten vieler Bürger*innen oftmals leer bleibt, wurde der Posteingang der Bundesnetzagentur im letzten Jahr überschwemmt mit Beschwerden über die Brief- und Paketbranche wegen verspäteter oder verlorener Sendungen. In keinem Monat zuvor sind so viele Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eigengegangen wie Im Oktober 2022 und in keinem Jahr zuvor gab es so viele wie im letzten Jahr – etwa dreimal so viele wie noch 2021. Damit hat der Ärger über die Post mit ca. 43.500 Beschwerden einen neuen Jahreshöchststand erreicht und den Jahresrekord von 2020 mit ca. 18.867 Beschwerden weit übertroffen.
Das ist für Verbraucher*innen ein großes Ärgernis! Viele Vertrags- oder Bankunterlagen werden weiterhin per Post verschickt; ebenso die meiste Korrespondenz mit Ämtern und Behörden. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Briefe zuverlässig und pünktlich ihr Ziel erreichen, denn vielfach sind in öffentlichen Schreiben auch Fristen zur Rückmeldung genannt, die gar nicht eingehalten werden können, wenn Briefe deutlich zu spät eintreffen. Die Zusteller*innen sind gesetzlich verpflichtet, 80 Prozent der Sendungen innerhalb eines Werktages zuzustellen. Gelingt das nicht, müssen die Unternehmen wirksame Maßnahmen ergreifen. Auch die Bundesnetzagentur sollte als Aufsichtsbehörde genau hinschauen und mögliche Konsequenzen prüfen.
Die meisten Beschwerden richten sich dabei gegen den Marktführer Deutsche Post. Laut älteren Angaben betreffen etwa 91 Prozent der negativen Erfahrungen die Deutsche Post. Als Grund für die Zustellungsprobleme nennt diese einen hohen Krankenstand sowie Schwierigkeiten bei Suche nach Arbeitskräften.
Die Post bemühe sich zwar um baldige Besserungen, allerdings ist angesichts der kürzlich begonnenen Tarifverhandlungen sowie der drohenden Warnstreiks eher eine Verschlechterung der Situation zu erwarten. Verdi fordert eine Lohnerhöhung um 15 Prozent, die die Post zurückweist. Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung wurde in Magdeburg bereits von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestreikt, weitere Arbeitsniederlegungen könnten folgen.
Mit Blick auf die Beschwerdewelle ist es höchste Zeit, dass das Postgesetz reformiert wird, um den Verbraucher*innenschutz durch Sanktionsmöglichkeiten zu stärken und die Qualität und Verlässlichkeit der Zustellungen sicherzustellen. Wie schon erwähnt, ist laut aktuellem Postgesetz die Post dazu verpflichtet, dass mindestens 80 Prozent aller Briefe am nächsten Tag zugestellt werden. Als Verbraucher*innenschützer*in ist es mir besonders wichtig, dass diese Mindestanforderung auch weiterhin sichergestellt ist. Die Post selbst stellte kürzlich zur Diskussion, das Porto für jene Briefe zu erhöhen, bei denen eine schnelle Zustellung auch weiterhin gewährleistet werden soll. Aus meiner Sicht ist das keine Option, denn dann kommt die Post nur noch für jene Verbraucher*innen ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die stärker zur Kasse gebeten werden. Das ist alles andere als fair und gerecht.
Studienbegleitend – im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik
Für mein Berliner Büro suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für max. 6 Monate in Teilzeit (ca. 20h/Woche) eine*n Praktikant*in zur wissenschaftlichen Recherche im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik in Deutschland sowie partiell zur Zu-Arbeit im Bereich Gesundheitspolitik.
Im Idealfall können die erarbeiteten Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit genutzt werden.
Aufgaben
Recherche zur Ausgestaltung und Finanzierung des Suchthilfesystems in Deutschland (niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatung, qualifizierter Entzug, ambulante und stationäre Sucht-Reha)
Recherche zur Erfassung, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen in Haft in Deutschland (Maßregelvollzug, Jugendstrafvollzug, regulärer Vollzug sowie Substitutionsangebote, HEPC-Testung etc.)
Kontaktpflege zu und Informationsaustausch mit grünen Landtagsfraktionen, Ministerien und weiteren Stakeholdern zu den genannten Themenfeldern
Unterstützung bei der Organisation und inhaltlichen Vorbereitung von Presseanfragen und Terminen zu den genannten Themen
Verfassen von Antworten auf Bürger*innen-Anfragen zu speziellen Fragen der Gesundheitspolitik
Anforderungen
Hochschulstudium im Master in einem sozialwissenschaftlichen Fach mit gesundheitswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Bezug,
Kenntnisse zum Aufbau und den Funktionsweisen des Justizvollzugswesens sind wünschenswert,
sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
erste Erfahrungen und Kenntnisse in der parlamentarischen Arbeit sowie in der Recherche mit Datenbanken von Landtagen und kommunalen Gremien,
Fähigkeit, sich eigenverantwortlich zu organisieren und Spaß an wissenschaftlicher Recherchetätigkeit,
Interesse insbesondere an den Feldern Drogen- und Suchthilfepolitik sowie Sozialpolitik,
hohe Identifikation mit den Positionen von Bündnis 90/Die Grünen,
sehr gute Anwendungskenntnisse des MS Office-Pakets.
Stellenumfang
Es handelt sich um ein studienbegleitendes Praktikum in Teilzeit (ca. 20 Std./Woche), idealerweise im Rahmen eines Master-Studiums. Es ist gut möglich, dass sich die Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit eignen.
Arbeitsort ist mein Bundestagsbüro in Berlin, teilweise ist auch Homeoffice möglich. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund.
Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Ihre/Deine aussagekräftige Bewerbung inkl. frühestmöglichem Arbeitsbeginn und aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 27. Januar 2023 als zusammengefasste PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail an linda.heitmann@bundestag.de.
Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt das ganze Jahr Hinweise über versteckte Preiserhöhungen, die über veränderte Verpackungen verschleiert werden sollen. Im letzten Jahr gab es so viele Beschwerden von Kund*innen wie nie zuvor. Neben den bekannten Fällen von Markenherstellern sind zunehmend auch die Eigenmarken der Supermärkte von der Weniger-drin-Masche betroffen. Die dreistesten Verbrauchertäuschungen stehen nun wieder zur Wahl für die „Mogelpackung des Jahres 2022“.
Hier könnt Ihr und können Sie selbst abstimmen:Umfrage
Zur Auswahl stehen in diesem Jahr
Kandidat 1 | »Rama« von Upfield Gleicher Becher, gleiches Design. Der Inhalt der »Rama« ist 2022 trotzdem geschrumpft – von 500 auf 400 Gramm. Die perfekt getarnte „Schrumpfkur“ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 25 Prozent. Gleichzeitig benötigt Upfield für 1.000 Tonnen Streichfett eine halbe Million Becher mehr.
Kandidat 2 | »Leerdammer« von Lactalis Die Packung mit den »Leerdammer« Käsescheiben ist wieder etwas „leerer“ geworden. Dabei hatte man Kundinnen und Kunden vor einiger Zeit noch dauerhaft mehr Inhalt versprochen. Im Laufe des Jahres 2022 mussten sie stattdessen bis zu 43 Prozent mehr für ihren Käse berappen. Der Sticker „Neuer Inhalt 140 g“ nützt wenig, wenn man die alte Packungsgröße nicht kennt.
Kandidat 3 | »Pringles« von Kellogg Klammheimlich hat Kellogg bei seinen »Pringles« Chips 2022 den Inhalt reduziert und dreht so weiter munter am „Füllmengenkarussell“ mit immer wieder neuen Inhaltsmengen. Zusätzlich hat der Handel durchgängig den Preis für das Produkt erhöht. Insgesamt kommt so ein Preisaufschlag von 25 Prozent zustande.
Kandidat 4 | »Calgon« von Reckitt Benckiser Mehr Wäschen pro Packung »Calgon Power Pulver« klingt gut. Ist es aber nicht! Denn: Der Hersteller trickst beim Wasserenthärter dreist mit den Dosierangaben. Eine scheinbar höhere Anzahl an Waschladungen pro Packung entpuppt sich 2022 als versteckte Preiserhöhung von 42 Prozent.
Kandidat 5 | »Goldbären« von Haribo Haribo mopst Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Firmenjubiläum die »Goldbären« aus der Tüte. 14 Prozent teurer wurden die Fruchtgummis dadurch im letzten Jahr. Dutzende weitere Sorten sind betroffen. Etwas kleinere Packungen helfen nicht, um das zu bemerken, da der Vergleich zur alten Tüte fehlt.
Die Abstimmung läuft noch bis Sonntag, den 22. Januar. Weitere Informationen gibt es auch unter vzhh.de.
In einer heutigen Debatte im Bundestag hat die AfD einmal mehr versucht, die Pandemie zu verharmlosen und Falschinformationen zu Impfungen aus der Querdenker*innen-Szene zu verbreiten. Dafür erhielt sie berechtigte Gegenreden aller anderen Fraktionen.
In meiner Rede habe ich mich dabei stark gemacht für mehr Wissenschaftlichkeit in der Debatte. Ich habe zudem unterstrichen, dass wir „Long Covid“ stärker erforschen und die Diagnostik sowie die Versorgung Betroffener stärken müssen.
In dieser Woche haben wir im Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg gebraucht. Als Obfrau im Ausschuss für Umwelt & Verbraucherschutz war es mir ein Anliegen, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Konsument*innen zu beleuchten. Dazu hatten wir die Vorsitzenden der „Expertenkommission Gas und Wärme“ zum Gespräch in den Ausschuss eingeladen:
Prof. Dr. Veronika Grimm Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung und Lehrstuhlinhaberin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie
Michael Vassiliadis Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Es wurde darüber diskutiert,
wie konkret und umfangreich Verbraucher*innen mit den Energiebremsen entlastet werden,
inwiefern nahezu alle Haushalte mit der Unterstützung erreicht werden können und wie mit der Steuergestaltung soziale Lenkungswirkung ermöglicht werden kann,
unter welchem Zeit- und Erfolgsdruck die Kommission ihre Vorschläge erarbeitet hat und was mit mehr Zeit gegebenenfalls noch möglich gewesen wäre,
warum Einsparungen und die Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen wichtig bleibt,
warum aufgrund der unzureichenden Datengrundlage keine zielgenaueren Entlastungen möglich waren,
dass die Kommunikation der Wirkung und Funktionsweise der Entlastungen verbessert werden muss und
wie notwendig die Evaluation der Maßnahmen ist, um gegebenenfalls nachschärfen zu können.
Danke für die spannende Debatte an all meine Kolleg*innen im Ausschuss sowie an die Sachverständigen. Wir bleiben dran, auch künftig im Sinne der Verbraucher*innen das Beste rauszuholen bei notwendigen staatlichen Eingriffen in den Markt.
Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Daher hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen verabschiedet, die Bürger*innen schnell und unkompliziert entlasten sollen. Dafür stellt der Bund knapp 300 Milliarden Euro zur Verfügung. Wer wie unterstützt wird, erfahrt Ihr in dieser Zusammenstellung.
Soforthilfe Dezember: Es dauert einige Zeit, bis ein Gesetz umgesetzt werden kann, aber den Menschen soll schnell geholfen werden. Deshalb haben Bundestag und Bundesrat die Soforthilfe im Dezember beschlossen. Demnach zahlen alle Haushalte und Unternehmen für Dezember 2022 nichts für Gas oder Fernwärme, wenn sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbrauchen. Zur Orientierung: Ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 10.000 und 20.000 kWh.
Ab März 2023 wird der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse: Für alle Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, einschließlich aller Steuern und sonstiger Abgaben. Für Fernwärmekund*innen sind es 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde.
Damit die Anreize zum Energiesparen bestehen bleiben, gelten diese Preisbremsen nur für 80% des Energieverbrauches des Vorjahres. Wenn man also den Energieverbrauch um 20% senkt, zahlt man für Gas 12 Cent brutto und für Fernwärme maximal 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde. Für den Energieverbrauch über diese 80% hinaus zahlt man den höheren, vollen Marktpreis. Reduziert ein Haushalt seinen Energieverbrauch aber um mehr als 20%, dann bekommt man bei der Jahresendabrechnung ggf sogar Geld zurückerstattet. Unten findet Ihr auch ein kleines Rechenbeispiel dazu.
Um auch der Industrie dabei zu helfen, Produktion und Arbeitsplätze zu sichern, werden ihr Gaspreis auf 7 Cent netto und Fernwärmepreis auf 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt, zuzüglich Steuern und anderer Abgaben. Damit auch die Industrie weiterhin Energie spart, gilt dieser Preisdeckel für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Stromerzeugungskraftwerke sind von dieser Regelung ausgeschlossen, um die Gasverstromung nicht zu subventionieren.
Parallel zur Gas- und Wärmepreisbremse enthält der Abwehrschirm auch eine Strompreisbremse. Alle Haushalte und kleineren Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, zahlen für 80% ihres Stromverbrauchs aus dem Vorjahr lediglich 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, einschließlich Steuern und sonstigen Abgaben. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 Kilowattstunden im Jahr zahlen für 70% ihres bisherigen Stromverbrauchs 13 Cent netto für jede Kilowattstunde, zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede Kilowattstunde über diese 80% bzw. 70% hinaus zahlt man den vollen Preis, der mit dem Stromanbieter vereinbart ist. Auch hier gilt: je mehr Strom man spart, umso mehr Geld erhält man bei der Jahresendabrechnung zurück.
Diese Regelung gilt vom März 2023 bis April 2024. Damit die Bürger*innen auch für den Januar und Februar 2023 entlastet werden, werden die Entlastungsbeträge rückwirkend im März angerechnet. Damit sind alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mindestens bis April 2024 vor Preissteigerungen geschützt. Wenn diese Hilfe trotzdem nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zur Verfügung. In Hamburg beispielsweise gibt es solch einen Fonds im Umfang von 15 Millionen Euro, über den speziell Menschen, die von Energiesperren bedroht sind, Hilfe beantragen können. Mehr Infos dazu, wie das konkret im Bedarfsfall in Hamburg funktioniert, unter hamburg.de/haertefallfonds.
Rechenbeispiel für die Gaspreisbremse
Eine vierköpfige Familie mit einer Wohnung von 100 qm hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden im Jahr, das sind 1.250 Kilowattstunden im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent je Kilowattstunde, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent pro Kilowattstunde. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt die Familie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Das sind 12 Cent die ersten 80 Prozent (12 000 Kilowattstunden) und 22 Cent für die restlichen 20 Prozent (3 000 Kilowattstunden).
Wenn die Familie 20 Prozent Energie spart, also nur 12 000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, dann bekommt sie 660 Euro bei der Jahresendabrechnung zurück. Umgerechnet würde die Familie nur noch 120 Euro pro Monat zahlen – also nur 20 Euro mehr als das Vorvorjahr als der Gaspreis noch bei 8 Cent brutto je Kilowattstunde lag – obwohl sich der Gaspreis fast verdreifacht hat.
Wenn die Familie sogar mehr als 20% Gas einspart, dann bekommt sie auch mehr als 660 Euro zurück. Wenn die Familie z.B. 30%einspart, bekommt sie in diesem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat wären das noch 92,50 Euro – also weniger als im Vorjahr. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss das Energieversorgungsunternehmen den hohen, neuen Gaspreis erstatten, also 22 Cent je Kilowattstunde in diesem Beispiel.
Und umgekehrt: Wenn die Familie weniger als 20% Gas einspart, dann bekommt sie weniger als 660 Euro zurück. Wenn sie aber mehr Gas verbraucht als im Vorjahr, dann muss die Familie sogar Geld nachzahlen und zwar 22 Cent für jede Kilowattstunde.
Was muss im Einzelfall konkret getan werden?
Die wirklich gute Nachricht an der Strom- und Gaspreisbremse: alle profitieren davon, ohne aktiv etwas tun zu müssen. Die Übernahme der Rechnung im Dezember und auch die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar passieren ganz automatisch!
Für Vermieter*innen könnte es in Einzelfällen mit der Abrechnung mit ihren Mieter*innen ein bisschen komplizierter werden. Hierzu soll es zeitnahe Infoblätter der Bundesregierung geben, die deutlich machen, wie Vermieter*innen richtig und rechtssicher agieren, wenn sie Nebenkostenabrechnungen erstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Infos allen Vermieter*innen auf geeignetem Wege zur Verfügung gestellt werden, sobald sie vorliegen. Einen ersten Überblick gibt es hier.