In der gestrigen Ausschusssitzung haben wir uns 90 Minuten Zeit genommen, um über Verbraucherschutz zu sprechen. Dafür waren drei wichtiger Institutionen eingeladen:
Prof. Peter Kenning vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV),
Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und
Hubertus Primus von der Stiftung Warentest.
Alle drei Vertreter*innen konnten zu Beginn ihre Arbeit, Herausforderungen und aktuellen Projekte vorstellen. Im Anschluss haben wir dann über die unterschiedlichsten Aspekte des Verbraucher*innenschutzes gesprochen:
Einführung und Ausgestaltung des Verbandsklagerechts,
Verbraucher*innentäuschung durch Greenwashing,
Reparierbarkeit von Produkten und ein Recht auf Reparatur,
hohe Energiepreise, Energiesparen und Rechte der Verbraucher*innen gegenüber Energieanbietern,
an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel,
Verbraucherkreditrichtlinie und Vermeidung von Überschuldung,
Elementarschadenversicherung bei Schäden durch Naturkatastrophen.
Es wurde wieder einmal deutlich wie breit und vielseitig unseren Themenpalette ist. Ich habe mich sehr über diesen intensiven Austausch zu meinen Themen gefreut. Auf die weitere Diskussion, Beratung und Begleitung all dieser Themen in meiner Rolle als grüne Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz freue ich mich. Gleich in dieser Woche haben wir das Verbandsklagerecht zur Debatte im Bundestag.
Suchtpolitik und Suchthilfe müssen Menschen im Alltag erreichen, statt Missbrauch zu tabuisieren
Anlässlich des heute veröffentlichten Jahrbuchs Sucht 2023 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) meine Pressemitteilung:
Das Jahrbuch Sucht ist mit seinen aktuellen Zahlen zur Verbreitung und der Abhängigkeit von Alkohol, Tabak, Glücksspiel und illegalen Drogen in Deutschland jedes Jahr eine wichtige Quelle für uns politische Entscheidungsträger*innen. Es zeigt klar und deutlich, wo wir handeln müssen. Das Suchthilfesystem braucht unsere klare Unterstützung und Stärkung, um jenen, die suchtkrank sind, gut zu helfen.
Besonders Alkohol und Sportwetten machen die meisten Menschen in Deutschland demnach aktuell abhängig und krank. Rund 16 Jahre weniger Lebenszeit bei Frauen und 10 Jahre bei Männern wegen Alkoholmissbrauchs sind erschreckend und zeigen die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von starkem Alkoholkonsum. Dem wollen wir durch Aufklärung über eine gesündere Lebensweise und Prävention entgegen wirken. Gleichzeitig wollen wir für einen stärkeren Jugend- und Gesundheitsschutz Alkoholwerbung reduzieren, was von einer Mehrheit der Deutschen in aktuellen Umfragen unterstützt wird.
Auch Sportwetten boomen. Das mit dem neuen Glückspielstaatsvertrag 2021 eingeführte Spielersperrsystem ist eine wichtige Errungenschaft für den Spielerschutz. Der überwiegende Teil der darüber gesperrten Suchtkranken ist über Selbstsperren vom Glücksspiel ausgeschlossen. Trotzdem machen auch legale Sportwetten weiterhin zahlreiche Menschen abhängig. Auch dem können wir durch strengere Werberegeln habhaft werden, damit etwa Kinder nicht beim Stadionbesuch der Werbung für Sportwetten ausgesetzt sind. Das ist ebenfalls laut Umfragen von einer großen Mehrheit der Deutschen gewollt. Es liegt hier an den Ländern, den Glücksspielstaatsvertrag entsprechend zu novellieren.
Gestern haben wir im Bundestag über Verbraucher*innen-Täuschung bei Lebensmittelverpackungen diskutiert. Oftmals ändern Hersteller ihre Verpackungen und erhöhen so versteckt die Preise. Wir sprechen dabei von Shrinkflation oder „kreativem Verpackungsdesign“. Das ist für Verbraucher*innen ärgerlich. Die Verbraucherzentrale Hamburg lässt Konsument*innen regelmäßig über die „Mogelpackung des Monats„ abstimmen und hat kein Problem, ausreichend Nominierungen zu finden.
In meiner Rede habe ich dargelegt, dass es wichtig ist, dagegen vorzugehen und der Verbraucher*innenschutz in den vergangenen 16 Jahre aber ein Schattendasein fristete. Das Portal Lebensmittelklarheit.de, das die Union in ihrem Antrag jetzt heraushebt, wurde explizit klein gehalten. Unser grüner Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ist gerade dabei, das zu ändern. Schön, dass wir darin auch die Unterstützung der Union inzwischen hinter uns haben 😉 .
Hier meine Rede im Video:
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Über die Debatte hat die Zeitung Das Parlament berichtet.
Am Wochenende fand in Hamburg-Wilhelmburg der erste Bundeskongress Kreislaufwirtschaft statt. Ich war als Expertin und Workshopleiterin eingeladen. Wir haben die europäische, Bundes- und Landesebene beleuchtet und diskutiert, wie wir unsere Wirtschaft zügig fit für die Kreislaufnutzung unserer endlichen Rohstoffe umbauen können.
In meinem Workshop habe ich den Fokus auf die Spielräume der Bundespolitik und auf Fragen des Verbraucher*innenschutzes gelegt. Die Arbeitsatmosphäre war konstruktiv und ideenreich. Wir haben konkret erörtert, was es braucht, um die Sammelquoten für Elektro-Altgeräte zu erhöhen. Hier brauchen wir mehr Rückgabestellen und bessere Informationen zur Abgabe und dem Recycling, etwa über öffentliche Kampagnen oder Hinweise auf den Geräten.
Ein Recht auf Reparatur wurde begrüßt. Ersatzteile sollten standardisiert werden und leicht erhältlich sein. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, Reparaturen ebenso anzubieten wie Ersatzteile und Bauanleitungen.
Am Ende diskutierten wir auch noch über Greenwashing, also Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen auf Produkten oder von Unternehmen, die von Konsument*innen nur schwer nachgeprüft werden können. Es braucht eine unabhängige Kontrolle und Zertifizierung, Klageoptionen und mehr Sichtbarkeit für wirklich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen.
Am Schluss bleibt die Erkenntnis, dass ein Mix aus kluger Regulierung und guten und unabhängigen Verbraucherinformationen die Macht der Konsument*innen und damit auch eine wirksame Kreislaufwirtschaft stärken können.
Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zum Verbandsklagerecht verabschiedet. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsauschuss:
„Wir begrüßen, dass endlich ein geeinter Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie vorliegt. Die Entscheidung des EuGH zum Dieselskandal letzte Woche fordert von uns auch mehr Tempo ein. Der Referentenentwurf wurde im Sinne geschädigter Verbraucher*innen erfreulicherweise verbessert. Ein späteres Opt-in senkt die Hürden für Klagende und entlastet die Justiz, weil Individualklagen reduziert werden. Der verringerte Streitwert senkt das Prozessrisiko für die Verbände.
Ausgewogen ist der Entwurf für uns aber erst dann, wenn echte Waffengleichheit zwischen Verbraucher*innen und Konzernen herrscht. Zu einer anwenderfreundlichen Umsetzung, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, sind für uns daher noch weitere Punkte wichtig: Die Voraussetzungen für die klagenden Verbände dürfen nicht zu hoch sein und dürfen insbesondere im Ausland nicht niedriger als im Inland sein. Bußgeldandrohungen für klagende Verbände sind kontraproduktiv und sollten unterbleiben. Wir freuen uns auf die parlamentarische Beratung und sind optimistisch, insgesamt eine gute neue gesetzliche Grundlage für Verbraucher*innen zu schaffen.“
Die Europäische Kommission hat heute ihre Richtlinie veröffentlicht, wie in Zukunft Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen für Produkte und Dienstleistungen geregelt sein sollen. Dazu erkläre ich als zuständige Berichterstatterin meiner Fraktion:
„Ich begrüße den heutigen Vorstoß der Kommission, Greenwashing zu regulieren und Umweltversprechen auf Produkten nur noch wissenschaftlich belastbar zu erlauben. Es ist richtig und leider notwendig, grüne Werbeversprechen künftig einer strengen methodisch-wissenschaftlichen Prüfung durch unabhängige Dritte zu unterziehen. Verbraucher*innen können die Umwelt- und Klima-Versprechen der Unternehmen nicht nachprüfen und bewerten, sondern müssen darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen. Konsument*innen werden mit nicht belegbaren Umweltversprechen in die Irre geführt und gleichzeitig mit höheren Preisen für eben jene Versprechen konfrontiert.
Klar ist: Wir brauchen manifeste Regeln, unter welchen Bedingungen mit Umwelt- und Klimaaspekten geworben werden darf. Mir ist besonders wichtig, dass Werbung mit den Versprechungen wie „klimaneutral“ oder „klimafreundlich“ untersagt wird, denn kein Produkt kann so hergestellt werden. Ziel muss sein, Transparenz für Konsument*innen zu schaffen und nachhaltige Wirtschaftsweisen gleichzeitig zu fördern.“
„Warme Wohnungen für alle“ lautete der Titel eines Fachgesprächs unserer Fraktion mit rund 100 Teilnehmenden in der vergangenen Woche.
Mit Expert*innen blickten wir zurück auf die letzten Monate und die umfänglichen Entlastungen, die wir als Politik auf den Weg gebracht haben. Wir analysierten, wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen und wie wir uns für die kommende Heizperiode wappnen müssen.
In meinem Schlaglicht habe ich insbesondere einen kritisch-konstruktiven Blick auf die Kommunikation der unterschiedlichen Maßnahmen geworfen. Mit den drei Entlastungspaketen hat die Bundesregierung insgesamt ca. 300 Milliarden Euro aktiviert, um Verbraucher*innen und Unternehmen durch die schwierigen Zeiten galoppierender Energiepreise und einer hohen Inflation zu helfen. Alleine im Wohnbereich gab es Preisgrenzen für Strom und Gas, den Dezember-Abschlag, die Energiepreispauschale, eine umfassende Wohngeldreform sowie den Heizkostenzuschuss.
Doch trotz des großen Umfangs der Unterstützung gab und gibt es auch Kritik: Die Sparanreize wären zu gering, die Maßnahmen seien nicht sozial ausgewogen und die Kommunikation sei unzureichend. Viele Menschen hatten und haben den Überblick verloren, welche Entlastungen ihnen konkret zustehen, wie sie diese bekommen oder wie hoch die Hilfen in Summe sind. Selbst Profis fiel es schwer, den Überblick zu behalten. Inzwischen gibt es eine Übersicht mit der Website www.wir-entlasten-deutschland.de inklusive eines Entlastungs-Rechners. Die Seite wird beworben mit Plakatwerbung und Hörfunkspots. Doch wir müssen ehrlich feststellen, dass diese zu spät kamen und nicht breit genug wirkten und wirken. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass fast 60% der Befragten die Entlastungen trotz ihres großen Umfangs im Alltag kaum merken.
Was muss also besser werden? Die Kommunikation gerade in der Krise muss klarer und umfänglicher werden, von Beginn an. In Frankreich etwa gab es eine Gas-Ampel, die in den Fernsehnachrichten die Füllstände und Verbräuche angezeigt und so auf Mangellagen hingewiesen hat. Das „Energie-Tachometer“ der Bundesnetzagentur ging in die ähnliche Richtung, ist leider nur gänzlich unbekannt. Wir brauchen für die unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Angebote, vom klassischen Fernsehen bis hin zu social media. Es ist zudem wichtig, die wissenschaftliche Expertise einzubeziehen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wäre dafür prädestiniert. Die Kommunikation sollte Mut machen, empowern und die Botschaften vermitteln „Jeder kann einen Beitrag dazu leisten und ist wichtig“ und „Gemeinsam bewältigen wir die Krise“. Es braucht regional(isiert)e Botschaften und einen Fokus auf Aufklärung und Transparenz. Damit wären wir für die kommende Krise gut gewappnet. Packen wir es gemeinsam an!
Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur UPD ein wichtiges und großes Projekt zur Stärkung der Patient*innen-Rechte verabschiedet haben.
Wir schaffen mit dem Gesetz Stetigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit, dadurch das wir die UPD in eine Stiftung überführen. Wir machen die Beratung der UPD niedrigschwelliger, denn künftig werden Patient*innen in allen 16 Bundesländern auch real Ansprechpartner*innen finden. Das ist gut, da sich manches Anliegen auch 2023 besser persönlich als telefonisch oder per Video klären lässt.
Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen.
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Die Reform des § 64 im Strafgesetzbuch, um den Maßregelvollzug zu entlasten, ist sehr wichtig. Denn der Maßregelvollzug in Deutschland platzt aus allen Nähten. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe hat hier sehr konstruktiv schon gute Ergebnisse erarbeitet, die die Grundlage des Gesetzentwurfs sind.
Begleitend zur Reform müssen wir allerdings mehr tun: Wir brauchen die Ermöglichung von Substitutionen mit allen verfügbaren Substituten, auch in Haft. Wir brauchen auch Sprachmittlungsangebote in Haft, um Hilfe und Therapiebedarfe wirklich bestmöglich zu ermitteln. Und schließlich brauchen wir in Haft Möglichkeiten für einen qualifizierten Entzug und Nachsorge, auch unter regulären Haftbedingungen, flächendeckend in diesem Land.
Meine ganze Rede gibt es hier zu hören.
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Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:
Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.
Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.
Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.
Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.
Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.