In meiner Rede im Bundestag diese Woche habe ich noch einmal die Bedeutung des Übergangs der ukrainischen Geflüchteten in die Sozialgesetzbücher durch den sogenannten Rechtskreiswechsel deutlich gemacht. Er bedeutet konkrete Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung, von denen gerade ukrainische Geflüchtete profitieren, die auf eine Behandlung z.B. von Krebs, Tuberkulose, Hepatitis, HIV oder auch auf Substitutionstherapien dauerhaft dringend angewiesen sind. Darüber bin ich als außerordentlich froh!
Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen im Bundestag:
Als Gesundheitspolitikerin begrüße ich die Präventionskampagne durch die Aktionswoche! Sie ist eine gute Gelegenheit, um die Wichtigkeit von Alkoholprävention in den Blick zu rücken. Für eine wirksame Verhältnisprävention müssen wir als Politik uns ernsthaft damit befassen, wie die Verfügbarkeit von Alkohol im öffentlichen Leben eingeschränkt werden kann. Schnapsflaschen müssen z.B. nicht an der Kasse stehen. Auch Werbung für Alkoholika sollte aus meiner Sicht strikt getrennt werden von Sport- oder Großveranstaltungen, die sich auch an Jugendliche richten. Beim Nichtraucherschutz sind wir hier schon deutlich weiter.
Die Sucht-Selbsthilfe, auf der ein Schwerpunkt dieser Aktionswoche liegt, ist ein entscheidender Bestandteil im Suchthilfesystem. Sie bieten Hilfesuchenden feste Strukturen und vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Augenhöhe. In der Coronapandemie haben wir gesehen, dass mit den Lockdown-Regelungen viele Anlaufpunkte und Netzwerke von heute auf morgen weggebrochen sind. Alkoholkranke Menschen waren zum Teil von heute auf morgen auf sich selbst gestellt, Beratung und Behandlung wurden unterbrochen oder beendet. Hier gilt es viel wieder aufzubauen!
Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland trinken Alkohol in schädlichem Maße, weitere 1,6 Millionen sind alkoholabhängig. Diese Tendenz ist seit rund zehn Jahren stabil. Gleichzeitig ist Alkohol die gesellschaftlich beliebteste und verbreitetste Droge. Selbstverständlich trinkt nicht jeder und jede unkontrolliert oder gar problematisch. Jedoch ist der Umgang mit Alkoholkonsum in weiteren Teilen der Gesellschaft sehr unkritisch und gilt gegenüber anderem illegalen Substanzkonsum als gesellschaftlich verankert. Ich wünsche mir stattdessen, dass sich die gesellschaftliche und medial geführte Debatte mehr an wissenschaftlichen Erkenntnissen der Schädlichkeit und des Risikos des Substanzkonsums orientieren.
Die Aktionswoche Alkohol leistet für einen bewussteren und kritischeren Umgang mit Alkohol seit Jahren einen wichtigen Beitrag. Hoffentlich wird sie auch dieses Jahr ein Erfolg!
In der gestrigen Bundestagsdebatte zum Lotterie- und Rennwettengesetz ging es um eine kleine Änderung: Die Bundesländer können nun Steuereinnahmen aus Renn- und Lotteriewetten früher abrechnen. Es erhöht für sie die Planbarkeit und Verlässlichkeit. Das begrüße ich, denn gute und wirksame gesundheitspolitische Projekte sind nur mit einer verlässlichen Finanzierung möglich.
Nichtsdestotrotz habe ich als Gesundheitspolitikerin in der Debatte darauf aufmerksam gemacht, dass bestimmte Steuern auch ruhig einmal zurückgehen dürfen. Nämlich dann, wenn ihr Rückgang darauf hinweist, dass Menschen in diesem Land gesünder und ausgewogener leben.
Mit der Raucher*innenquote haben wir es erlebt: Sie ist durch wirksame Verhältnisprävention über die letzten 15 Jahre kontinuierlich gesunken. Das ist ein sehr erfreulicher Fakt für die Gesundheit im Land. Gleichzeitig hat dies zu weniger Steuereinnahmen durch den Verkauf von Tabak geführt.
Spielsucht ist eine Krankheit, die für die Betroffenen und die Gesellschaft eklatant negative Folgen mit sich bringt. Zum Teil sind das hohe Verschuldung, soziale Isolation und negative Auswirkungen auf Partnerschaft, Familie und Arbeitsstelle. Insofern wäre es wünschenswert, wenn sich hier eine rückläufige Tendenz bei Spielsüchtigen und dann eben auch bei den Steuereinnahmen einstellt.
In der heutigen Sitzung des Umwelt- und Verbraucherschutzausschusses hatte ich meine erste Berichterstattung. Es stand ein EU-Vorschlag für eine Verordnung auf der Tagesordnung, die europaweit für mehr Sicherheit bei Produkten sorgen soll. Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, den Markt besser zu überwachen, damit sichergestellt ist, dass Hersteller, Importeure und Händler ihren Verpflichtungen nachkommen.
Ich konnte deutlich machen, wie wichtig hohe Sicherheitsniveaus für Verbraucher*innen sind und dass sich die Regelungen auch weiter entwickeln müssen. Denn diese Verordnung ist eine Weiterentwicklung einer Richtlinie von 2001 und seitdem hat sich viel getan.
Das gilt aktuell etwa für Online-Marktplätze oder die Produktsicherheit von Produkten aus 3D-Druckern. Beides war 2001 noch in weiter Ferne, heute ist es Alltag. Daher unterstütze ich ausdrücklich den aktuellen Verordnungsvorschlag, der das Vorsorgeprinzip ins Zentrum stellt.
Das bedeutet, dass für alle Produkte endlich die gleichen Regeln gelten, einschließlich mehr Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden, wie etwa die Möglichkeit, alle Produkte von Online-Marktplätzen zu entfernen. Nationale Behörden können auch Online-Mystery-Shopping durchführen und die Rückverfolgbarkeit von Produkten in der Lieferkette verbessern, indem sie Kontaktdaten von Herstellern und Importeuren verlangen.
Das ist sehr wichtig, denn Überschneidungen in den Marktüberwachungsvorschriften haben zu Verwirrung bei Verbraucher*innen und Wirtschaftsakteuren geführt.
Nur um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein Bett für ein Kind (nicht harmonisiertes Produkt) benötigt derzeit weniger Sicherheitsanforderungen als ein Puppenbett (harmonisiertes Produkt).
Ein bißchen strengere Vorgaben hätten wir Grüne uns gerade bei den Reaktionszeiten auf Beschwerden bei Online-Marktplätzen gewünscht. Diese bekommen bei Beschwerden zur Produktsicherheit nun 5 Werktage Zeit zur Reaktion. Erstens erscheint uns das zu lang, zweitens wünschen wir uns eine klare Definition, ob nicht im virtuellen Raum auch der Sonntag ein Werktag ist.
Das Ziel muss bleiben, den Verbraucher*innenschutz in Europa zu harmonisieren und zu stärken. Dafür sind wir auf einem guten Weg.
beim Fachsymposium „Produktverantwortung neu denken“
Ich bin gerne der Einladung der Umwelthilfe und der Verbraucherzentrale NRW gefolgt, um darüber zu diskutieren, wie Verbraucher*innenaufklärung effektiv und effizient gestaltet werden kann. Konkret haben wir wir über Möglichkeiten diskutiert, die Sammelquoten für Batterien und Elektroschrott, die derzeit noch unter 50 Prozent sind, konsequent zu erhöhen.
Im Koalitionsvertrag haben wir klare Verbesserungen vereinbart:
„Wir etablieren ein Anreizsystem um bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen und der Kreislaufwirtschaft zuzuführen. […] Wir führen ein Recycling-Label ein.“
Ich bin überzeugt, dass mit geeigneten Maßnahmen auch hierzulande erheblich mehr Elektrogeräte ordnungsgemäß gesammelt und entsorgt werden könnten.
Gleich in meinem Eingangsstatement habe ich verdeutlicht, dass wir als Politik durchaus offen dafür sind, auch über Pfand-Systeme nachzudenken, damit der Anreiz, Altgeräte wie Handys ordnungsgemäß zu entsorgen, deutlich gesteigert wird. Außerdem ist mir Verlässlichkeit bei den Rückgabestellen wichtig. Wenn klar ist, dass verlässlich jedes Geschäft, das Elektroartikel verkauft, diese auch zurücknimmt oder wenn in jedem Supermarkt Batterie-Sammelstellen sind – erst dann kann man die Rückgabe als Verbraucher*in auch gut in den Alltag integrieren.
Daher plädiere ich dafür
klare Vorgaben beim Produktdesign und der Reparierbarkeit zu machen,
die Gewährleistungspflicht zu reformieren. In Schweden werden Geräte in den ersten vier Jahren kostenlos repariert.
die Rückgabe zu verbessern mithilfe eines flächendeckenden und verbraucherfreundlichen Rückgabenetz – Wer Elektrogeräte verkauft, muss den Schrott auch zurücknehmen, wie in der Schweiz.
stärkere Anreize für die Rückgabe zu implementieren, wie etwa ein Pfand auf Handys, um Rohstoffe dem Kreislauf wieder zuzuführen.
Es wurde deutlich, wie wichtig es ist, Verbraucher*innen leicht und humorvoll anzusprechen und niederschwellige Angebote in der Fläche zu offerieren. Rücknahmemöglichkeiten müssen im Alltag von Konsument*innen allgegenwärtig sein.
Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass in den Kommunen mehr passieren muss, um etwa Großgeräte zu entsorgen und Sammelstellen besser zugänglich zu machen.
Die Runde war sich einig, dass auch der Onlinehandel und Anbieter aus Drittstaaten in die Regelungen mit einbezogen werden müssen, um bei der Kreislaufwirtschaft spürbar voran zu kommen.
In der anschließenden Diskussion wurde darauf hingewiesen,
wie wichtig es ist, die bestehenden Regelungen auch konsequent umzusetzen und die zuständigen Behörden weiterhin zu schulen und zu sensibilisieren,
dass eine erfolgreiche Kommunikation auskömmlich und stetig finanziert werden muss,
dass Informationskampagnen dann erfolgreich sind, wenn sie auf die Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen eingehen und
dass in anderen europäische Länder gerade bei der Bildung und Kommunikation sehr gute Vorbilder vorhanden sind.
Zum morgigen Welterverbraucher*innentag erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion:
„Trotz steigender Energiepreise, muss sich jeder und jede die warme Dusche und das Wäschewaschen leisten können. Die vergleichsweise günstigen Preise der Vergangenheit wurden von unseriösen Energie-Anbietern, die nicht langfristig kalkuliert hatten, ausgenutzt. Wir müssen daher nun dafür sorgen, dass Kund*innen, deren Anbieter keine Energie mehr liefern, in der Grundversorgung weiter Energie bekommen und dabei vor horrend teuren Basistarifen geschützt sind.
Schon vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine kletterten die Energiepreise immer weiter und gerade jetzt, da fossile Rohstoffe so eindeutig ungewollte Abhängigkeiten vor Augen führen, werden Benzin, Strom und Wärme noch einmal teurer. Wir werden künftig Geschäftsmodelle erschweren, die wenig nachhaltig sind und das Risiko auf die Verbraucher*innen abwälzen. Darüber hinaus sind wir alle jetzt aufgefordert, Energie zu sparen! Wir sehen jetzt deutlich, wie wichtig es ist, unabhängig von Energieimporten zu werden. Der schnelle und breitflächige Ausbau der Erneuerbaren ist unerlässlich und gerade jetzt wichtiger denn je.“
Viele Menschen möchten ihren Verbrauch an Energie und Wärme reduzieren; zum einen um Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen und zum anderen, um den russischen Angriffskrieg nicht mitzufinanzieren.
Eine kleine Übersicht habe ich HIER zusammengestellt.
Die Bundestagsfraktion der Grünen sucht ab sofort eine/n Referent*in für Verbraucher*innenschutz und damit einen Menschen, der an der Schnittschnelle zwischen Fraktion und meinem Büro arbeitet. Lasst uns gemeinsam in dieser Wahlperiode den Verbraucher*innen eine kräftige Stimme und starke Rechte geben. Wir freuen uns über eure Bewerbungen.
Zu den Aufgaben gehören:
Fachliche Unterstützung des Fachbereichs, der AG, des Vorstandes und der Abgeordneten bei der Erarbeitung und Begleitung von Gesetzen und anderen parlamentarischen Initiativen, Positionspapieren, politischen Stellungnahmen in allen Bereichen des Verbraucher*innenpolitik
Koordination der fachpolitischen Arbeit in der Fraktion, im Fachbereich 2, in der Arbeitsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz, mit den entsprechenden Facharbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen sowie den zuständigen Ministerien
Beratung der Fraktion, Förderung der fachlichen Diskussion und Weiterentwicklung politischer Ansätze im Bereich Verbraucher*innenpolitik
Mitwirkung an den Verfahrensabläufen der Fraktion und des Parlaments
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, inkl. Fachveranstaltungen sowie inhaltliche Betreuung des fachpolitischen Themenportals des Internetauftritts der Fraktion
Kontaktpflege zu Fachöffentlichkeit sowie relevanten politischen Akteuren
Unterstützung des Informationsaustauschs und der politischen Abstimmung mit Länderministerien, den Landtagsfraktionen und der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament
Bearbeitung von Korrespondenz und Anfragen von Verbänden und Bürger*innen.
Wir wünschen uns:
Mehrjährige Berufserfahrung und ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation in den einschlägigen Bereichen
Politisches Urteilsvermögen und breite fachliche Kompetenz im Bereich Verbraucher*innenpolitik
Erfahrungen in der parlamentarischen Arbeit
Kompetenz in der Organisation von effizienten Koordinations-, Arbeits- und Entscheidungsprozessen in größeren Gruppen
Gute Kenntnisse der grünen Programmatik sowie Sympathie und Aufgeschlossenheit für bündnisgrüne Politik
Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Teamfähigkeit
Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Kenntnisse im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (29 Std./Woche), die für die Dauer der 20. Wahlperiode befristet ist.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt eine gleichmäßige Geschlechterverteilung bei der Stellenbesetzung an. Wir begrüßen Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Die Bewerbung von Menschen aus nicht akademischen Familien ist ausdrücklich erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund. Arbeitsort ist Berlin.
Die B.Z. Berlin berichtet über den gestiegenen Alkoholkonsum in der Hauptstadt während der Pandemie. Über 115.000 Berliner*innen sind demnach alkoholabhängig und dreimal so viele haben einen riskanten Alkoholkonsum.
In diesem Zusammenhang habe ich gegenüber der B.Z. erklärt:
„Die Zahlen aus Berlin belegen leider, dass die Jugendlichen auf Grund der starken psychischen Belastung, der sie im Rahmen der Pandemie ausgesetzt sind, vermehrt zu Suchtmitteln gegriffen haben. Deshalb müssen wir den Jugendschutz stärken! Ein wichtiger Punkt dafür ist es, beim Verkauf legaler Suchtmittel konsequent das Mindestalter zu kontrollieren. Zudem sollten wir darüber nachdenken, harten Alkohol nur noch in lizensierten Fachgeschäften zu verkaufen.“
Seit Dezember 2021 haben wir die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Seitdem führen wir im Deutschen Bundestag eine breite und wissenschaftlich fundierte Orientierungsdebatte über die Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht in unserem Land.
Diese ist eine schwierige Abwägung: Denn eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid-19-Impfung stellt einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Gleichzeitig mussten bislang unsere Freiheitsrechte in allen Lebensbereichen eingeschränkt werden – mit weitreichenden Folgen für unser öffentliches und privates Leben. Dies kann sich nur ändern, wenn eine ausreichende Immunisierung innerhalb der Bevölkerung erreicht wird. Zu diesem Zweck muss die Impfquote deutlich gesteigert werden.
Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der noch im März im Deutschen Bundestag eingebracht wird. Ziel ist es, die Impfkampagne so zu erweitern, dass alle Erwachsenen persönlich kontaktiert werden und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Wenn wir alle Mitglieder der Gesellschaft erreichen, können wir einen wirksamen Gesundheitsschutz vor einer Covid-19-Infektion schaffen. Dafür mache ich mich stark!
Hier geht’s zum
Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2
Auch in diesem Jahr konnten viele Schulen mit besonderem Engagement für Verbraucherbildung überzeugen. Trotz Pandemie werden erstmals mehr als 60 Verbraucherschulen ausgezeichnet. Und die Projekte sind so bunt wie der Verbraucher*innen-Alltag: Finanzen, Ernährung, Medien oder nachhaltiger Konsum. Die ausgezeichneten Schulen vermitteln den klugen Umgang mit Taschengeld, betreiben eine schuleigene Fahrradwerkstatt oder setzen sich kritisch mit TikTok und Co. auseinander.
Verbraucherschulen machen Kinder und Jugendliche fit für den Verbraucher*innen- Alltag
Hier lernen Kinder und Jugendliche lebensnah, wie sie souverän und informiert mit den Herausforderungen des Alltags umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verleiht zum fünften Mal die Auszeichnung Verbraucherschule und ehrt in diesem Jahr 65 Schulen aus elf Bundesländern. Damit wurden 19.500 Kinder und Jugendliche erreicht.
Eine Auszeichnung in Gold nach Altona
Besonders möchte ich der Grundschule Schulkamp aus Hamburg gratulieren, die als „Verbraucherschule Gold“ ausgezeichnet wurde. Hier haben sich Viertklässler intensiv mit dem Thema Werbung auseinandergesetzt. In einem zweiwöchigen Projekt hinterfragten sie, wie Werbung manipulieren kann und entwickelten selbst eine eigene kleine Werbekampagne.
Weitere Best-Practice-Beispiele sowie alle Verbraucherschulen im Überblick gibt es unter verbraucherbildung.de.
Die Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat die Schirmherrschaft übernommen und ein ermutigendes Videobotschaft übermittelt. Darin würdigt sie die Verbraucherschulen als eine großartige Möglichkeit, die Wegwerfgesellschaft kritisch zu hinterfragen und nachhaltige Alternativen zu suchen.
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Schulen, die ebenfalls in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Medien und nachhaltiger Konsum aktiv sind, können sich ab Mai wieder als Verbraucherschule bewerben. Dann startet die sechste Auszeichnungsrunde, bei der Maßnahmen aus dem aktuellen Schuljahr 2021/22 gefragt sind. Um den Bewerbungsstart nicht zu verpassen, empfiehlt sich die Anmeldung im Netzwerk Verbraucherschule unter www.verbraucherschule.de.