Meine Rede zur Unabhängigen Patientenberatung

Meine Rede zur Unabhängigen Patientenberatung

Gestern Abend haben wir auf Antrag der Linkspartei die Situation der Unabhängigen Patientenberatung debattiert. Ich habe dabei auf unsere Erfolge verwiesen und verdeutlicht, warum es wichtig für die Patient*innen ist, die Unabhängige Patientenberatung staatsfern aufzustellen, damit ihre Finanzierung nicht jedes Jahr von haushaltspolitischen Abwägungen abhängig ist. Meine ganze Rede findet Ihr unten im Video:

Statement: EU einigt sich auf strengere Greenwashing-Regeln

Zur heutigen europäischen Trilog-Einigung auf ein Gesetzespaket zur „Stärkung der Verbraucher*innen im Grünen Wandel“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der Grünen Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße die aktuelle Einigung zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Nachhaltiges Einkaufen wird so einfacher und transparenter. Viele Konsument*innen kaufen bewusst Produkte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, ohne zu wissen, dass dahinter ein undurchsichtiger Kompensationsmarkt steht. Der Klimanutzen vieler Produkte ist oftmals geringer als angenommen oder gar nicht vorhanden. Mit den neuen Regeln werden endlich Aussagen wie CO2-neutral oder klimapositiv unterbunden. Es profitieren Umwelt, Klima und Verbraucher*innen.“

Lobbyismus im Deutschen Bundestag – wie sieht das im Alltag aus?

Lobbyismus im Deutschen Bundestag – wie sieht das im Alltag aus?

Im Interesse unserer Auftraggeber*innen bitten wir Sie, das Gesetz wie folgt zu ergänzen:…“  Ich war zugegebenermaßen ganz schön baff, als ich diese Formulierung vor kurzem in einer Mail  an mein internes Mail-Postfach las. Eingang der Mail: Freitagnacht, 23 Uhr. Ich bekam also einen vorformulierten Gesetzestext geschickt, den ich so bitte direkt in ein Gesetz übernehmen sollte, das ich gerade mitverhandele. Ein Gesetzestext direkt aus der Lobbyfeder? Mit mir garantiert nicht!

Selbstverständlich habe ich auf diese recht dreiste Anfrage nicht reagiert, aber sie dennoch zum Anlass genommen, um an dieser Stelle mal ein bisschen über meine Erfahrungen und meinen Umgang mit Lobbyist*innen zu berichten.

Denn Politik im Parlament machen, beginnt schon mit der Frage: Was ist Lobbyismus?

Die offizielle Definition lautet: “Der zielgerichteten Einfluss auf politische Entscheidungen durch Verbands- und Interessensvertreter auf “. Das kann durch direkte Kommunikation mit Entscheidungsträger*innen in Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen erfolgen, aber auch durch Einfluss auf Medien oder die öffentliche Meinung.

Grundsätzlich fällt Lobbyismus also unter die Interessensvertretung gesellschaftlicher Gruppen. Das ist legitim in einer parlamentarischen Demokratie, um möglichst viele Stimmen und Perspektiven im demokratischen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Lobbyist*innen  können neben dem Dachverband einer Wirtschaftsbranche z.B. auch ein Teil der Klimabewegung sein oder Vertreter*innen einer gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings haben diese Gruppen ganz unterschiedliche finanzielle Kapazitäten und entsprechend ungleiche Möglichkeiten, auf Entscheidungsträger*innen Einfluss zu nehmen. Finanziell starke Unternehmen können es sich leisten, eine eigene Public-Relations-Abteilung zu unterhalten oder andere Dienstleister zu beauftragen, ihre Interessen zu vertreten. Wenn man im Alltag über Lobbyismus spricht, hat man meist diese finanziell starken Interessensgruppen im Kopf.

Der große Einfluss bestimmter Gruppen sorgt dann auch dafür, dass Lobbyismus insgesamt und zu Recht kritisch betrachtet wird: Einerseits ist es einer demokratischen Gesellschaft nicht zuträglich, wenn der politische Einfluss an den finanziellen Möglichkeiten hängt. Außerdem fehlt es beim Lobbyismus nach wie vor an Transparenz, es ist also häufig nicht erkennbar, welchen Einfluss Lobbyist*innen  auf Gesetzgebungsprozesse nehmen. Das schadet dem Vertrauen in die Demokratie.

Doch ganz ohne Lobbyismus geht es aus meiner Sicht nicht: Gerade durch meine Arbeit im Gesundheitsbereich habe ich immer wieder auch mit Sozialverbänden oder Patient*innen-Organisationen zu tun. Es ist mir wichtig, die Sichtweisen und Anliegen dieser Gruppen gezielt zu stärken – wobei hier in der Regel keine finanziellen Interessen im Vordergrund stehen. Ihre Motivation zielt vielmehr darauf ab, den Alltag für die von ihnen vertretenen Patient*innen leichter zu machen. Häufig haben sie bei Gesetzentwürfen dann ganz konkrete Ideen, was dazu entsprechend am Gesetzestext  – manchmal auch sehr konkret – umformuliert werden könnte. Solche Hinweise finde ich für meine Arbeit sehr wichtig, gleichzeitig prüfe ich jeden einzelnen sehr genau darauf, wem er am Ende nützt und ob ich das politisch richtig finde.

Besonders problematisch ist Lobbyismus aus meiner Sicht, wenn es nicht mehr um die Vertretung einzelner Branchen oder Gruppen geht, sondern z.B. um Einzelinteressen einer Firma. Ein prominentes Beispiel dafür ist der Fall des CDU-Politikers Philipp Amthor. Er nutzte 2018 seine Kontakte zum damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), um die Interessen des Start-Ups „Augustus Intelligence“ zu vertreten. Er erhielt kurze Zeit später Aktienoptionen und einen Direktorenposten im Unternehmen. Weitere Beispiele sind die CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein, die in der Corona-Pandemie bei der Beschaffung von Schutzmasken durch die damalige Bundesregierung vermittelten und dafür Provisionen erhielten. Das ist nach geltender Rechtslage nicht strafbar, nicht strafbar, wirft allerdings trotzdem die Frage nach den Grenzen der verfassungsrechtlich geschützten Unabhängigkeit des politischen Mandats von Sachzwängen (GG Art. 48 (3)) auf.

Transparenz schaffen – das Lobbyregister

In den letzten Jahren hat es einige Bemühungen gegeben, den Einfluss von Lobbyist*innen transparenter zu machen. Das Lobbyregister, für das wir Grüne lange gekämpft haben, wurde von der vergangenen Regierung beschlossen und im vergangenen Jahr eingeführt. In diesem Lobbyregister müssen sich alle Interessensvertreter*innen eintragen, die zielgerichtet Einfluss auf den politischen Betrieb nehmen, also gerade auch professionelle Interessensvertretungen. Allerdings gab es hier noch gravierende Lücken, so konnten Lobbyist*innen, die im Auftrag Dritter lobbyieren, Auskunft über ihre Auftraggeber*innen verweigern. Darum haben wir als Ampel-Koalition das Lobbyregister hier entscheidend weiterentwickelt. 

Unsere Reform des Lobbyregisters verpflichtet Interessensvertreter nun zur Angabe ihrer Auftraggeber*innen, aber auch zu klaren Angaben zu finanziellen Aufwendungen. Interessensvertreter müssen klar darstellen, auf welches Gesetzgebungsverfahren sie Einfluss nehmen. Darüber hinaus wird beim Lobbying in Ministerien die Kontaktaufnahme bis zur Ebene der Referatsleitungen auskunftspflichtig. So schaffen wir ein klares und für jeden zugängliches Lobbyregister!

Mein Umgang mit Lobbyisten

Neben gesetzlichen Transparenzvorschriften muss sich am Ende jeder und jede einzelne Abgeordnete die Frage stellen, wie man mit Lobbyist*innen umgeht. In meinen fachlichen Zuständigkeiten – Verbraucher*innenschutz sowie Drogen- und Suchtpolitik – setze ich mich oft für Gesetzesvorhaben ein, die Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen. Im Verbraucher*innenschutz z.B. mit der Verbandsklage, oder in der Gesundheitspolitik durch meine Forderungen nach stärkerer Regulierung von Alkoholwerbung.

Zudem verstehe ich mich als Parlamentarierin gerade im Gesundheitsbereich auch als Interessensvertretung jener, die in der Öffentlichkeit meist keine ganz starke Stimme haben: etwa Menschen mit Behinderungen, Menschen mit seltenen Erkrankungen, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, Menschen mit Sprachbarrieren oder auch erkrankte Menschen in Haft. Sie sind selten in einem Verband oder Verein organisiert – das gilt es stets mitzubedenken.

Das führt zu der Frage: Wie treten Lobbyist*innen an uns Parlamentarier*innen eigentlich heran?

Mails an eine private Mailadresse – wie die einleitend beschriebene – in denen ohne Umschweife aufgefordert wird, eine bestimmte Gesetzesformulierung einzubringen, sind eher selten. Aber sie kommen vor und rufen bei mir normalerweise Kopfschütteln hervor. Eher erreichen mein Büro Anfragen per Brief und Mail für ein Gespräch oder ich werde zu Info-Frühstücken oder Veranstaltungen eingeladen, bei denen ein bestimmtes Anliegen im Vordergrund steht.

Als besonders dreist und unangenehm empfinde ich es, wenn Interessensvertreter*innen mich bei Veranstaltungen, die thematisch gar nicht in ihrer Zuständigkeit liegen, in den Pausen ansprechen und mir Gespräche aufdrängen. So geschah es mir beispielsweise bei einer grün-internen Veranstaltung zu einem umweltpolitischen Thema, wo mir ein Tabaklobbyist auflauerte und mich ansprach. Auf solche Gesprächsversuche gehe ich in der Regel eher nicht ein und Lobbyist*innen sollten wissen: bei mir erreicht man mit solch einem dreisten Auftritt eher das Gegenteil.  

Zudem ist das Interesse zahlreicher Lobbyist*innen oft auch klar, ohne dass sie es ganz konkret äußern: In meiner Arbeit als Gesundheitspolitikerin ist es mir z.B. wichtig, dass der Alkohol- und Tabakkonsum in Deutschland sinkt und die Menschen in Deutschland gesünder leben. Daher bin ich von Vornherein skeptisch bei Treffen mit Akteur*innen, die von hohem Tabak- und Alkoholkonsum profitieren. Wenn ich aus diesem Bereich Interessensvertreter*innen treffe und mich austausche, dann sind es normalerweise Vertreter*innen aus der Gesundheitsforschung oder der Suchthilfe –  also Interessensvertreter*innen ohne kommerzielle Interessen und mit Gemeinwohlorientierung.

Insgesamt habe ich bei all meinem Umgang mit Interessensvertretungen stets im Blick: es ist meine Aufgabe als Abgeordnete, Anträge und Gesetze zu formulieren, zu diskutieren und zu entscheiden, ohne mich dabei unter Druck setzen zu lassen – nicht im Interesse einzelner Unternehmen, sondern im Interesse der Menschen zu denken und zu entscheiden.

Pressebericht: Mein Statement zu Einweg-E-Zigaretten

Pressebericht: Mein Statement zu Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten sind sowohl aus umwelt- als auch gesundheitspolitischer Sicht ein Problem. Angesichts verschiedener politischer Verbotsinitiativen hat sich die Berliner Zeitung dem Thema in einem längeren Artikel gewidmet. Auch ich werde zitiert und habe unseren politischen Abwägungen zu dem Thema beleuchtet:

Mit Inkrafttreten der Batterieverordnung der Europäischen Union ist davon auszugehen, dass der Erwerb von Einweg-E-Zigaretten spätestens 2027 in der gesamten Europäischen Union nicht mehr möglich sein wird“, sagt Linda Heitmann, die in der Grünen-Bundestagsfraktion für Verbraucherschutz zuständig ist. Auch bei den Grünen sei ursprünglich ein Pfandsystem geprüft worden, jedoch seien die Planungen aufgrund der erwarteten EU-Richtlinie nicht weiterverfolgt worden.

Den ganzen Artikel findet Ihr hier.

Weniger Einweg – aber wie? Diskussion mit Tristan Jorde am 15.09.23

Weniger Einweg – aber wie? Diskussion mit Tristan Jorde am 15.09.23

Weniger Einweg, weniger Plastik, keine Mogelpackungen mehr – wie kann das gelingen? Darüber möchte ich mit Euch ins Gespräch kommen! Am Freitag, 15.09.23 diskutiere ich mit Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg über das neue „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“. Dazu lade ich Euch ab 18 Uhr in die Grüne Kreisgeschäftsstelle in Altona (Erzbergerstraße 19, 22765) ein.

Unsere Umweltministerin Steffi Lemke hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, mit demwir Verpackungsmüll deutlich reduzieren können. Darin stehen auch viele Vorteile für Verbraucher*innen, denn Mogelpackungen sollen künftig der Vergangenheit angehören und jede Flasche von jedem Pfandautomaten angenommen werden. Eine erste Übersicht der Eckpunkte findet Ihr auch direkt hier auf meiner Website!

In der Diskussion möchten wir den Blick weiten auf das, was in der Planung noch fehlt: Wie ökologisch sind die Mehrweg-Planungen wirklich und warum stemmen sich Teile des Einzelhandels dagegen? Diese und weitere Fragen möchte ich gerne mit Euch diskutieren, und bin auf Eure Ideen, Bewertungen und Anregungen gespannt.

Jetzt als Verbraucherschule bewerben!

Jetzt als Verbraucherschule bewerben!

Verbraucherbildung ist ein wichtiger Grundstein für guten Verbraucherschutz!

Während wir Abgeordneten als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für guten Verbraucherschutz setzen müssen, ist es wichtig, Verbraucher*innen schon früh zu sensibilisieren, welche Risiken lauern, wenn man wie in der heutigen Zeit mit digitalem weltweitem Online-Handel, gut klingenden „Buy now, pay later“-Angeboten oder „klimaneutral“-Siegeln auf der Shampoo-Verpackung konfrontiert wird.

Da auch junge Menschen bereits Konsumentscheidungen treffen, ist es elementar, mit Verbraucherbildung bereits früh anzufangen. Denn wir wollen verhindern, dass bereits junge Menschen in die Schuldenfalle tappen oder auf falsche Produktversprechen hereinfallen.  Für vorausschauende Verbraucherbildung sind deshalb Schulen genau der richtige Ort.

Um Verbraucherbildung in Schulen frühzeitig zu fördern, vergibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) jährlich die Auszeichnung Verbraucherschule“. Ausgezeichnet werden Schulen, die in ihrem Lernangebot wichtige Alltagskompetenzen in Form von spannender Projektarbeit vermitteln. Sowohl allgemein- als auch berufsbildende Schulen können sich um eine Auszeichnung als Verbraucherschule bewerben, wenn sie im vergangenen Schuljahr Aktivitäten in einem der viel Handlungsfelder zu Verbraucherbildung geleistet haben: Ernährung & Gesundheit, Finanzen, nachhaltiger Konsum, Medien & Information.

Auch dieses Jahr ist es wieder so weit: Bewerben kann man sich bis zum 01. Dezember. Ein bis zwei ganz glückliche Schulen erhalten ihre Auszeichnung in der Regel direkt vor Ort von der Bundesministerin Steffi Lemke persönlich. So auch letztes Jahr die Ganztagsschule Molkenbuhrstraße in Hamburg, wo das Foto zu diesem Artikel entstand.

Für alle Schulen, die (auch) dieses Jahr Verbraucherschule werden wollen: Alle Informationen gibt es hier.

Statement: Fluggastrechte sichern!

Auch in diesem Jahr wurde für viele Menschen der Weg in den erholsamen Urlaub zu einigem Stress: Stornierte oder verspätete Flüge machen den Urlaubsstart zum Chaos – und oft müssen Verbraucher*innen lange auf ihre Entschädigung warten. Dazu habe ich heute ein Statement veröffentlicht:

„Die aktuellen Zahlen aus dem Flugverkehr zeigen systemische Probleme von Flughäfen und Airlines, die auf dem Rücken der Kund*innen ausgetragen werden. Trotz gestiegener Preise hapert es an Service, Verlässlichkeit und Rückzahlungsbereitschaft – das ist nicht akzeptabel. Verkehrsminister Wissing sollte das Luftfahrtbundesamt beauftragen, systematisch die Branche zu untersuchen, um die Verbraucherrechte zu verbessern. Es ist überfällig, die schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Aufsichtsbefugnisse für das Luftfahrtbundesamt zu erweitern.

Justizminister Buschmann, der für Fluggastrechte zuständig ist, muss nun ebenfalls zeitnah den Koalitionsvertrag umsetzen und einen Vorschlag machen, wie automatisierte Entschädigungen bei Flugverspätungen oder Ausfällen geregelt werden können. Wir sollten auch darüber nachdenken, ob die aktuellen Entschädigungssummen der Fluggastrechteverordnung noch den gestiegenen Ticketpreisen entsprechen.“

Auch das Handelsblatt hat mein Statement dazu aufgegriffen, den Artikel (hinter der Paywall) findet Ihr hier.

Rede: Drogen- und Suchtprävention im Haushalt

Rede: Drogen- und Suchtprävention im Haushalt

Im Bundestag diskutieren wir dieser Woche den Haushaltsplan für 2024. In der Debatte zum Budget des Gesundheitsministeriums habe ich dabei den Blick auf die aktuellen Zahlen zu Drogenkonsum und -sucht in Deutschland geworfen.

Während der Staat einerseits z.B. durch die Tabaksteuer viel Geld einnimmt, entstehen dem Gesundheitssystem durch die Folgekosten des Drogenkonsums hohe Kosten. Darum ist es wichtig, dass wir bei Suchtprävention nicht hinter den Status Quo der Ausgaben zurückfallen.

Wichtig ist mir aber auch: In der Prävention kann man auch ohne Finanzausgaben Erfolge erzielen, z.B. durch die strengere Regulierung von Werbung für Alkohol.

Hier könnt Ihr die ganze Rede sehen:

„Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ auf dem Weg!

„Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ auf dem Weg!

Gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte des „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ vorgelegt. Für Verbraucher*innen gibt es mehr Angebote und mehr Rechte:

Die globale Plastikvermüllung hat mittlerweile katastrophale Ausmaße angenommen und bedroht überall auf der Welt Mensch und Natur. Deutschland ist in der EU Müll-Spitzenreiter: Jedes Jahr fallen bei uns über 230 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an. Allerdings: Viele Verbraucher*innen wollen gerne auf umweltfreundliche und plastikfreie Alternativen umsteigen, allerdings fehlt es oft an ausreichenden Angeboten. Darum ist es als Politik unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und Angebote für Verbraucher*innen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz schützen wir die Umwelt, bremsen die Vermüllung und stärken Verbraucher*innen.

Konkret sieht das Gesetz verschiedene Verbesserungen vor. Im To-Go-Bereich wird die bestehende Pflicht für eine Mehrwegalternative ausgeweitet. Künftig muss nicht nur für Plastikverpackungen, sondern für Verpackungen aus allen Materialien ein Mehrwegangebot gemacht werden. Für den Verzehr im Imbiss vor Ort wird Einweggeschirr komplett verbannt. An der Pommesbude aber auch im Fastfood-Laden  wird künftig mit Mehrweggeschirr gegessen.

Doch auch außerhalb der Gastronomie gibt es Verbesserungen: Supermärkte müssen für Bier, Milch, Saft und weitere alkoholfreie Getränke immer mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei wird auch an die Rückgabe gedacht: Jede*r kennt das Problem, dass Mehrweggetränke am Pfandautomaten nicht zurückgenommen werden, weil der Supermarkt nur bestimmte Flaschen zurücknimmt. Damit ist Schluss: Alle Geschäfte in den Getränke verkauft werden, müssen auch alle Mehrwegflaschen zurücknehmen. Das Gesetz gilt für alle Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Besonders wichtig für Verbraucher*innen: Schluss mit Mogelpackungen! Immer wieder versuchen Unternehmen, die Füllmenge eines Produktes zu verringern, obwohl die Verpackungsgröße sich nicht verändert. Durch die gleichbleibende Verpackung fällt die Veränderung der Füllmenge beim Einkaufen nicht auf, in der Praxis zahlt man also gleich viel Geld für weniger Inhalt – eine verstecke Preiserhöhung. Mit dieser Praxis machen wir Schluss, wenn im Produkt weniger drin ist, wird das zukünftig direkt im Einkauf sichtbar.

Meine Bilanz: Mit dem Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz schaffen wir viele wichtige Änderungen, die Verbraucher*innenschützer schon lange fordern. Ich freue mich darauf, das Gesetz im Umweltausschuss zu begleiten und die Stärkungen für Verbraucher*innen zu erkämpfen – damit Verpackungsmüll bald der Vergangenheit angehört!

Rede: Die Verbandsklage kommt

Rede: Die Verbandsklage kommt

Die Verbandsklage ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen

  1. warum das späte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
  2. inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
  3. wie Passagiere eines verspäteten Fluges künftig schneller an ihre Entschädigung kommen,
  4. inwiefern wir die Klageanforderungen für Verbände senken konnten und
  5. warum die Verbandsklage auch für Unternehmen Vorteile bietet.

Hier meine Rede im Video: