Aktuell diskutiert die Bundesregierung ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Ich habe mich dazu gegenüber dem Tagesspiegel geäußert. Den Artikel findet ihr hier. Mein Statement in voller Länge:
„Ich halte eine ernsthafte Diskussion über Beschränkungen von Social Media für Kinder und Jugendliche seit Langem für überfällig. In der „realen“ Welt gibt es in vielen Lebensbereichen ausgeklügelte Regeln, um Jugendschutz und Suchtprävention bestmöglich sicherzustellen, doch im digitalen Raum fehlen solche Schutzmechanismen weitgehend.
Jugendliche sind dadurch nicht nur damit konfrontiert, fast jederzeit online sein zu können und so in einen gesundheitsgefährdenden Medienkonsum hineinzuwachsen. Sie werden auch im Netz und in sozialen Medien mit problematischen Inhalten konfrontiert: Von Alkoholwerbung bis hin zu pornografischen Inhalten gibt es kaum wirksamen Schutz für Kinderaugen.
Mein Plädoyer ist daher, dass wir ernsthaft daran arbeiten, eine funktionierende Altersverifikation im Netz einzuführen, sodass Kinder und Jugendliche erst ab einem Mindestalter –zum Beispiel 16 Jahren – Zugang zu sozialen Netzwerken und Plattformen erhalten.
Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, dass Kinder und Jugendliche bereits früher lernen, das Internet sinnvoll zur Recherche und für die Arbeit zu nutzen. Aber sie dürfen dabei auf keinen Fall mit jugendgefährdenden und suchtgefährdenden Inhalten und Algorithmen in Berührung kommen!“
Ich habe „Ja“ gestimmt für den Hamburger Zukunftsentscheid
Am 12. Oktober stimmen wir in Hamburg darüber ab, ob Hamburg ein besseres Klimaschutzgesetz bekommt. Hamburger Zukunftsentscheid, das bedeutet: Sozial gerechter und wirksamer Klimaschutz ist machbar. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zeigt den Weg auf dafür, wie Klimaneutralität 2040 verbindlich und gerecht gelingen kann: Hamburg denkt Klimaschutz, der alle mitnimmt.
Ganz wichtig: Für einen erfolgreichen Volksentscheid gilt eine Mindestbeteiligung: Mindestens 265.000 Ja-Stimmen braucht es, um Hamburg bis 2040 klimaneutral zu machen.
Darum braucht es uns alle: Bis zum 12. Oktober mit ja stimmen! Achtung: Die Unterlagen müssen bis spätestens 08. Oktober in die Post gegeben werden, damit sie rechtzeitig ankommen. Am 12. Oktober könnt ihr aber auch (wie bei einer normalen Wahl) in 185 Abstimmungsstellen in der ganzen Stadt abstimmen.
Zu den heute präsentierten ersten Evaluationsergebnissen zur Cannabis-Gesetzgebung erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Grüne Berichterstatterin für Sucht- und Drogenpolitik:
„Die heute präsentierten Daten zur Evaluation des Cannabisgesetzes geben einen ersten Einblick. Klar ist dabei: Seriöse Drogen- und Suchtpolitik braucht belastbare Daten und die Bereitschaft, die Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Die bisherigen Ergebnisse deuten in die richtige Richtung: Wir sehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich die Entkriminalisierung entlastend auf Polizei und Justiz auswirkt.
Es zeigt sich in den Ergebnissen, dass die Teil-Legalisierung kontrolliert verläuft – ohne Anstieg beim Jugendkonsum, Suchterkrankungen oder den Verkehrsrisiken. Die Entkriminalisierung wirkt entlastend – nicht nur für Konsumierende, sondern vor allem auch für Polizei und Justiz, da Strafverfolgung in vielen Fällen entfällt. Jetzt ist es wichtig, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen: Eine evidenzbasierte Drogenpolitik braucht Zeit, verlässliche Daten und die Bereitschaft, Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Alles andere würde sofort wieder Verwirrung und Verunsicherung stiften. Das brauchen wir in diesen Zeiten gesellschaftlich garantiert nicht!
Wichtig ist jetzt weiterhin, den Prozess wissenschaftlich eng zu begleiten. Es besorgt mich, dass ich bereits die ersten Ablehnungen beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte, die auf Grundlage der Forschungsklausel im Landwirtschaftsministerium beantragt wurden, mitbekomme. Die Bundesregierung vergibt fachlich und politisch eine riesige Chance, wenn sie der Gesellschaft nicht die Möglichkeit gibt, weitere Schritte im gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis auszutesten und wissenschaftlich zu begleiten. Nach meiner Kenntnis sind zahlreiche der beantragten Projekte entscheidend, um gemeinschaftlichen Anbau, kontrollierte Abgabe, Konsumkompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention praxisnah zu erproben. Wer das blockiert, blockiert die Weiterentwicklung des Gesetzes, denn wir müssen aus verlässlichen Daten weiterhin lernen und klug nachsteuern!“
Dieses Statement wurde u.a. von Tagesschau.de aufgegriffen.
Gegenüber Heise Online habe ich mich zum Medizinalcannabisgesetz geäußert:
„Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland schafft tatsächlich eine schwierige Situation für viele Menschen, die Cannabis konsumieren möchten“, sagt Linda Heitmann von den Grünen. „Besitz und Konsum sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber verlässliche, legale Bezugsquellen fehlen größtenteils.“ Die Bundestagsabgeordnete sitzt zum Thema Cannabis im Ausschuss für Gesundheit. Dass die Versorgungslücke für Gelegenheitskonsumenten, für die sich Eigenanbau oder Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club nicht lohnen, von privatwirtschaftlichen Anbietern gefüllt werden, hält sie daher für nachvollziehbar. Ihr Lösungsvorschlag für legales und hochqualitatives Cannabis ohne Missbrauch des MedCanG: „Eine klare, kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken“. Den Referentenentwurf bewertet die Oppositionspolitikerin gegenüber heise online kritisch, da er sich „einerseits einseitig nur auf Cannabis bezieht und andere – vielfach viel gefährlichere Medikamente – völlig außer Acht lässt.“ Sie befürchtet bürokratische Hürden für Patienten.„Eine qualifizierte telemedizinische Behandlung mit echter ärztlicher Aufklärung und nachvollziehbarer Indikation kann und sollte möglich bleiben. Ein pauschales Verbot von Online-Verschreibungen wäre ein Rückschritt für die digitale Patientenversorgung„, so Heitmann. „Für zahlreiche Präparate ist die Regulierung der Online-Verschreibungspraxis aus meiner Sicht viel dringender als für Cannabis.„
Den ganzen Artikel findet ihr hier hinter der Paywall.
Ausführlich zu diesem Thema habe ich mich auch im Podcast Krautgeplauder geäußert. Die Podcastfolge (aufgenommen im Juli) findet ihr hier.
Anlässlich der Vorstellung der Mitglieder der Wahlrechtsreform-Kommission der schwarz-roten Koalition erklären Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, und Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:
Linda Heitmann:
„Das aktuelle Vorgehen der Koalition zur erneuten Reform des Wahlrechts droht, dringend notwendige Verbesserungen, die letzte Legislatur erreicht wurden, wieder aufzuweichen. Statt erneut parteitaktische Interessen beim Wahlrecht in den Mittelpunkt zu stellen, wie es die Union immer wieder versucht, braucht es klare Schritte für mehr Demokratie und Transparenz. Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten waren ein historischer und wichtiger Schritt und sichern ein faires und arbeitsfähiges Parlament. Entscheidend ist, dass die neue Wahlrechtskommission nicht zur rückschrittlichen Veranstaltung wird. Die Absenkung des Wahlalters und echte Parität sind überfällig. Wer aber erneut das bewährte Verhältniswahlrecht in Frage stellt, gefährdet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und stärkt Besitzstandswahrung statt Demokratie.“
Helge Limburg:
„Bisherige Vorschläge aus der Union haben immer einseitig CDU/CSU bei der Sitzvergabe bevorzugt. Nicht zuletzt am Egoismus der CSU waren bis 2021 alle Vorschläge für eine echte Begrenzung der Mandatszahl gescheitert. Dass diese Kommission jetzt offenbar eine rein interne Veranstaltung der Koalition sein und die Opposition überhaupt nicht beteiligt werden soll, ist auch insofern ein schlechtes Zeichen und schlechter parlamentarischer Stil.“
Die Finanzkommission Gesundheit hat am heutigen Donnerstag in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Ich habe gegenüber dem Ärztenachrichtendienst ein Statement dazu abgegeben:
„Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor dem Kollaps: Während die Versicherten bereits mit zusätzlichen Beitragssteigerungen konfrontiert sind, bleiben dringend notwendige Sofortmaßnahmen weiter aus – politische Entscheidungen zur Stabilisierung der Beiträge werden trotz konkreter Lösungsvorschläge immer wieder vertagt. Die Expertenkommission ist zwar fachlich stark besetzt und kann wichtige Impulse für längerfristige Strukturreformen liefern. Den Dauerkonflikt zwischen Union und SPD kann eine Kommission auf Dauer aber nicht überdecken; sie droht zur symbolischen Alibimaßnahme zu werden, wenn die Regierung zentrale Grundsatzfragen scheut. Leidtragende dieses Zauderns sind alle Beitragszahlenden durch steigende Zusatzbeiträge. Notwendig ist jetzt politischer Wille und Durchsetzungskraft gegenüber dem Finanzminister, um steigende Kassenbeiträge zu verhindern. Es gilt, bereits im Haushalt 2026 sicherzustellen, dass einige so genannte versicherungsfremde Leistungen – wie die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen – endlich vollständig durch den Bund finanziert werden. Ebenso braucht es eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel und einen dynamisierten Bundeszuschuss, flankiert von echten Strukturreformen und mehr Effizienz. Mein Appell an die Ministerin ist eindeutig: Eine Kommission ersetzt kein entschlossenes politisches Handeln – die Zeit für Symbolpolitik ist vorbei.“
Die zweite Sitzung des Parlamentskreises Meerespolitik fand diese Woche am 23. September am Rande der Haushaltsberatungen statt. Aus aktuellem Anlass hatten die Mitglieder des Parlamentskreises eine Debatte über das Thema CCS und die mögliche künftige Verpressung von abgeschiedenem Kohlenstoffdioxid (CO2) in deutschen Gebieten der AWZ in der Nordsee.
Warum ist das Thema aktuell? Wenig überraschend wurde, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, der Regierungsentwurf des Kohlenstoffspeicherungsgesetzes im August 2025 vom neuen Kabinett bereits beschlossen und kommt somit in Kürze ins parlamentarische Verfahren.
Der Parlamentskreis Meerespolitik, den ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen MdB Leif Bodin (CDU/CSU), MdB Ina Latendorf (Linke), MdB Siemtje Möller (SPD) sowie MdB Stefan Seidler (SSW) koordiniere, bietet ein wertvolles Forum für konstruktive Diskussionen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg.
Nach jeweils einem kurzen Expert*innen-Input von Prof. Klaus Wallmann vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel sowie von Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin für den Bereich Recht bei der Deutschen Umwelthilfe e.V., hatten wir einen konstruktiven Austausch, in dem deutlich wurde, dass der Regierungsentwurf nach Ansicht der eingeladenen Expert*innen an mehreren Stellen noch substanzielle Änderungen erfahren sollte.
Laut Regierungsentwurf soll die Abscheidung und Speicherung von CO2 in großem Maßstab ermöglicht werden. Um die Erderwärmung effektiv einzudämmen, müssen wir unsere CO2-Emissionen tatsächlich massiv senken. Denn trotz gewaltiger Anstrengungen werden schätzungsweise ca. 5-15% der heutigen Emissionen, wie etwa aus Zement- und Stahlherstellung, sich auch künftig nur sehr schwer oder gar nicht vermeiden lassen. Wenn man jedoch die aufwändige technische Verpressung von CO2 unter dem Meeresboden ermöglichen will, die zudem unbestritten auch mit erheblichen Naturschutz-Risiken einhergeht, so wäre es dringend notwendig, dass wenigstens die Menge des zu verpressenden CO2 auf die technisch unvermeidbaren Emissionen wirklich beschränkt wird.
Kurz zur Einordnung: CCS ist eine Risikotechnologie. Sie erfordert ein energieaufwendiges Verfahren, bei dem das CO2 während des Ausstoßes entnommen wird, um nicht in die Atmosphäre zu gelangen. Es wird dann unter hohem Druck verflüssigt und über Pipelines oder mit Schiffen zum Speicherort transportiert. Dort soll es unter hohem Druck verpresst werden. Derzeit hat noch kein Bundesland erklärt, eine Verpressung an Land ermöglichen zu wollen, die auch mit Gefahren, insbesondere fürs Grundwasser, verbunden wäre. Es wird somit vermutlich auf eine Verpressung unter dem Meeresboden hinauslaufen, wie es einige Länder wie Dänemark oder Norwegen auch schon praktizieren. Da das Gas am Entstehungsort abgefangen werden muss, ist dafür eine gewaltige Infrastruktur notwendig, die teilweise durch sensible Ökosysteme verläuft. Zudem ist die CCS-Technologie nicht nur wenig erprobt, sondern ist auch teuer, energieintensiv und aufwändig.
Bislang soll laut Gesetzentwurf CCS auch für Emissionen aus dem Industriesektor und Gaskraftwerken ermöglicht werden, die nach meiner Ansicht und auch jener der eingeladenen Expert*innen vermeidbar wären. Damit würden Unternehmen nicht mehr dazu angehalten werden, Emissionen zu vermeiden, sondern sie in unbegrenzter Menge abscheiden und verpressen zu können. Gerade im Energiebereich gibt es durch den Ausbau der Erneuerbaren und Investitionen in die Elektrifizierung von Prozessen erhebliche Sparpotentiale, für die der Anreiz verloren geht, wenn die Gaskraftwerke nicht ebenfalls von der CCS-Nutzung ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist im aktuellen Gesetzentwurf der Meeresschutz nach meiner Einschätzung wie auch der Einschätzung der DUH nicht ausreichend berücksichtigt. Unsere Meere leiden jetzt schon unter enormem Nutzungsdruck und Belastungen. Daher ist es dringend notwendig, dass die kumulativen Belastungen bei der Ermöglichung von CCS berücksichtigt werden. So müssen zumindest in den Schutzgebieten sowie in den Rückzugsräumen des Schweinswals, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört, großzügige Pufferzonen und der Ausschluss von Erkundungen und Verpressungen zu bestimmten Jahreszeiten gelten.
Insgesamt muss der Schwerpunkt auf Emissionsvermeidung durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft liegen. CCS ist eine fragwürdige Lösung, die aus unserer Sicht schon gar nicht ins überragende öffentliche Interesse fallen sollte.
Zur aktuellen Diskussion um die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Linda Heitmann MdB, grünes Mitglied im Gesundheitsausschuss:
„Die GKV-Finanzen sollten nicht weiter Spielball von Lippenbekenntnissen, stückelhaften Darlehen oder Arbeitskreisen sein. Versicherte und Arbeitgeber brauchen endlich Planungssicherheit. Denn wenn die Beiträge im kommenden Jahr tatsächlich so stark steigen werden, wie einige vermuten, merken viele Arbeitnehmer*innen das direkt im Geldbeutel.
Dauerhafte Beitragsstabilität gelingt nur, wenn das System krisenfest und gerecht aufgestellt wird – kurzfristige Politur zur Stabilisierung über Einzelmaßnahmen sind auch notwendig. Aber nicht einmal hierfür gibt es konkrete Aussagen der Regierung. Trotz wiederholter Nachfragen und Vorschläge, auch durch uns als Grüne Opposition. Die kostendeckende Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldempfängern durch Steuergelder ist ein Beispiel für solch eine schnell umzusetzende und mehrfach vorgeschlagene Maßnahme.
Wir Grüne arbeiten auch an detaillierten Konzepten für eine nachhaltige Sicherung der Sozialkassen und eine echte Reform, die Patient*innen wie Beschäftigte dauerhaft schützt. Das Gesundheitssystem braucht klare Lösungen und mehr Tempo statt endloser Übergangslösungen aus der Mottenkiste.“
Die Zeitschrift „Das Parlament“ hat sich den Diskussionen um die Verfahren des Wahlprüfungsausschusses gewidmet. Als Mitglied des Ausschusses habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Das Verfahren zur Wahlprüfung ist ein zentraler Teil unserer Demokratie. Es sorgt dafür, dass Wahlen nicht nur ordnungsgemäß ablaufen, sondern auch nachträglich überprüft werden können. Und dies geschieht gründlich: zu jeder einzelnen eingegangenen Beschwerde werden mehrere Stellungnahmen eingeholt und auf Plausibilität sowie Tragweite hin überprüft. Dass solch ein gründlicher Prozess Zeit kostet – in manchen Fällen mehr, in manchen etwas weniger – und einzelne Einsprüche auch nicht bevorzugt vor anderen behandelt werden, ist aus meiner Sicht kein Makel, sondern Ausdruck von Gründlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit in unserer Demokratie.
Mit Blick auf aktuelle Diskussionen – etwa durch den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts oder die Empfehlungen der OSZE – wird deutlich: Es gibt aber durchaus Punkte, über die wir reden und nachdenken sollten. Wir Grüne sehen, dass es sinnvoll ist, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Abläufe noch zeitgemäß und ausreichend effektiv sind. Das gilt auch für die Frage, wie schnell Wahleinsprüche behandelt werden und welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung es gibt.
Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Wahlprüfung in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich dem Bundestag selbst zugewiesen ist. Jede Veränderung in diesem Bereich berührt also die Verfassung und damit Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Das verlangt Umsicht und Gründlichkeit.
Zu den Vorschlägen, feste Entscheidungsfristen einzuführen oder gerichtliche Überprüfungen zu erweitern: Das sind wichtige Impulse. Aber gerade weil sie tief in bestehende Verfahren eingreifen würden, braucht es neben einer Debatte hier auch eine verfassungsrechtliche Prüfung und einen breiten Konsens im Parlament. Als Grüne bringen wir uns in diese Diskussion konstruktiv ein und sind offen, über Verbesserungen im Wahlprüfungsverfahren zu sprechen. Unser Ziel ist es, Vertrauen in die Integrität von Wahlen zu stärken und gleichzeitig die Verlässlichkeit der Verfahren zu sichern.
Kurz gesagt: Wir erkennen Reformbedarf an, haben aber den Anspruch, Veränderungen nur auf einer soliden, gemeinsam getragenen Grundlage anzugehen. Gleichzeitig werben wir für Verständnis dafür, dass das derzeitige Vorgehen kein schlechtes ist, weil eine faire und gründliche Prüfung durchaus auch Zeit in Anspruch nehmen kann. In erster Linie gilt: Demokratie lebt davon, dass ihre Regeln transparent, nachvollziehbar und stabil sind.“
Den ganzen Artikel in „Das Parlament“ findet ihr hier.
Der SPIEGEL berichtet aktuell über meine Auswertung zu den steigenden Beihilfe-Kosten. Für Beamt*innen zahlt der Staat über die Beihilfe anteilig die Behandlungskosten im Gesundheitssystem, den Rest decken sie meist über eine private Krankenversicherung ab. In meinem Auftrag hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags nun recherchiert, dass die Kosten des Staates für Beihilfe in den letzten Jahren deutlich ansteigen: 2024 hat der Bund 6,6 Milliarden Euro für Beihilfen ausgegeben, das sind rund 15 Prozent mehr als 2022. Auch die Länder zahlen 2024 13,8 Milliarden Euro und damit 2,5 Milliarden Euro mehr als noch 2022.
Ich habe mich dazu gegenüber dem SPIEGEL folgendermaßen geäußert:
„Jahr für Jahr kostet die Beihilfe die Länder Milliarden an Steuergeldern – diese riesigen öffentlichen Ausgaben, die in unser Gesundheitswesen fließen, sind bislang kaum Teil der gesundheitspolitischen Reformdebatte. Dabei sorgen sie aus meiner Sicht dafür, dass das Geschäftsmodell der privaten Versicherungen im Gesundheitswesen überhaupt funktioniert. Gerade die Beitragszahlungen an die privaten Versicherungen und auch die öffentlichen Ausgaben über Beihilfe-Zahlungen fehlen aber in unserem ansonsten solidarisch konzipierten Gesundheitsversicherungssystem. Wer über die Finanzierung und Zukunft unseres Gesundheitswesens spricht, darf diese Mittel nicht länger ausklammern; hier braucht es mehr Transparenz und öffentliche Diskussion über mögliche Reformen.“
„Der öffentliche Dienst im Bund und den Ländern muss endlich allen Beamt*innen einen echten und fairen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen – das Hamburger Modell beweist: Wahlfreiheit ist möglich und stärkt die soziale Gerechtigkeit. Es ist Zeit für klare gesetzliche Regelungen, die eine freiwillige GKV für Beamt*innen bundesweit ohne bürokratische Hürden erlauben.“
Zum Hintergrund: Bei neu eingestellten Beamten ohne Polizei und Feuerwehr zwischen 2018 und 2023 bei 16,5 Prozent, bei Nachwuchskräften sogar bei 24,5 Prozent.
Das Gutachten ist online hier auf der Website des Bundestag.
Den ganzen SPIEGEL-Artikel findet ihr hier und ab morgen in der gedruckten Ausgabe, außerdem berichteten u.a. MSN, NTV, das Ärzteblatt, die ZEIT und WELT.