Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!
Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!
Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!
Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.
Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.
„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“
„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.
Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.
Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.
Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“
Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.
Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.
Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne
Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.
In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.
Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) habe ich am vergangenen Donnerstag, 1. Dezember, ein parlamentarisches Frühstück unter dem Titel „Jugendschutz 3.0 – Alkohol, Nikotin, Cannabis – wie sehen zeitgemäßer Jugendschutz und Prävention aus?“ durchgeführt.
Nach einer kurzen Begrüßung durch mich sowie den BAJ-Vorsitzenden Klaus Hinze kamen wir moderiert von BAJ-Geschäftsführung Maja Wegener auch schnell ins Diskutieren: sie stellte die Forderungen des Verbandes vor, nach denen die Jugendschutzziele auch für Cannabis nach ihrer Vorstellung künftig im Jugendschutzgesetz verankert werden sollten. Werbung für Cannabisprodukte soll nach dem veröffentlichten Eckpunktepapier der Bundesregierung künftig auch bei einer legalen Abgabe untersagt sein. Die BAJ möchte z.B., dass dies analog auch für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig gelten sollte.
Ich habe mich sehr gefreut, dass zu dem Frühstück Abgeordnete und Mitarbeiter*innen aus Reihen von SPD, CDU/CSU, FDP und natürlich uns Grünen mit dabei waren und angeregt mitdiskutiert haben. Die Fragestellungen waren dabei breit: von unterschiedlichen Cannabis-THC-Werten für verschiedene Altersgruppen bis hin zur Frage des Online-Versands von Suchtmitteln wurden Meinungen ausgetauscht und gingen auch auseinander. Einig war man sich hingegen darin, künftig ein stärkeres Auge auf Jugendschutz auch bei dem schon länger legal erhältlichen Suchtmittel Alkohol zu richten, um Jugendschutz hier effektiv zu stärken.
Daran arbeite ich nach dem Austausch mit Freude auch politisch weiter und nehme zahlreiche Impulse mit.
Schnelllebige Entwicklungen, multiple Krisen – gerade die letzten Jahre waren geprägt von rasanter Veränderung. Wie gehen Verbraucher*innen damit um, wie reagieren sie auf Veränderung und entwickeln „Verbraucherresilienz?“ Darüber habe ich auf der Jahreskonferenz des Bundesnetzwerks Verbraucherforschung mit verschiedenen Politiker*innen aus dem Bereich Verbraucherschutz diskutiert. Aus den Fraktionen des Bundestags waren neben mir meine Fachkollegin Nadine Heselhaus (SPD), Nils Gründer (FDP) und Volker Ullrich (CDU/CSU) dabei. Und ganz besonders gefreut habe ich mich natürlich über die Teilnahme „unseres“ grünen parlamentarischen Staatssekretärs im Umweltministerium, Chris Kühn.
Was stimmt uns optimistisch?
Zum Einstieg ging es um die Frage, was uns in diesen Zeiten, die natürlich für alle Verbraucher*innen sehr herausfordernd sind, optimistisch stimmt. Schnell entspann sich eine Diskussion über die verschiedenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Ich habe dabei besonders den Gaspreisdeckel als zentrales Instrument der kommenden Monate, aber auch die Entlastungen für einkommensschwache Haushalte betont. Diese direkten finanziellen Instrumente stehen natürlich im Dreiklang mit ambitionierten Energiesparmaßnahmen und massiven Investitionen und Beschleunigungen bei den Erneuerbaren Energien.
Wie werden Verbraucher*innen resilient?
In der weitergehenden Frage der Verbraucherresilienz waren wir uns einig, dass diese nicht nur als individuelle Leistung zu betrachten ist, sondern vielmehr nur in resilienten Systemen funktioniert. Daraus folgt für uns der Auftrag, stabile Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen. Neben den praktischen Anliegen, die ich in dieser Legislatur im Bundestag voranbringe wie z.B. klarere Kennzeichnungen von Produkten oder Maßnahmen gegen Greenwashing, habe ich dabei auch die aktuelle politische Perspektive beleuchtet. Dazu gehört für mich eine klare und ehrliche Reaktion der Politik auf multiple Krisen, um Vertrauen zu schaffen. Aber auch aktuell die Schaffung resilienter Energienetze, wo wir einen Fokus auf kurz- und langfristige Energiesicherheit legen.
Forschung und Politik
Abschließend haben wir das Verhältnis von Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik diskutiert. Ich finde es sehr wichtig, aus der Verbraucherforschung immer wieder Erkenntnisse zu erhalten, die mir wichtige Anstöße für die politische Arbeit geben. Darüber hinaus erhoffe ich mir von der Verbraucherforschung einerseits einen Blick auf die langfristigen Perspektiven und Leitlinien und andererseits auch ein besseres Verständnis für praktische Probleme der Verbraucherpolitik: Gerade die Verbraucher*innen, die am meisten auf Verbraucherschutz angewiesen sind, erreichen wir oft nur schwer. Hier Abhilfe zu schaffen, damit unser Politikfeld in der Breite der Gesellschaft Früchte trägt, ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe.
Der Austausch zwischen Wissenschaft und Politik ist für uns Fachpolitiker*innen ein wichtiges Netzwerk. Ich habe mich sehr gefreut, als vergleichsweise „neue“ Vebraucher*innenschutzpolitikerin mein Debüt auf der Jahreskonferenz zu geben und freue mich auf den weiteren Austausch in den kommenden Jahren.
Unser Gesundheitssystem kann manchmal ganz schön kompliziert sein. Der Weg zum zuständigen Facharzt erscheint den meisten Menschen bei klar zu lokalisierenden Beschwerden nicht allzu schwer. Doch gerade für Menschen mit komplexeren Beschwerden und chronischen Erkrankungen ist es häufig kompliziert, sich zwischen den unzähligen Therapie- und Behandlungsoptionen zurechtzufinden. Und auch jene, die an seltenen oder schlecht erforschten Krankheitsbildern leiden, verzweifeln oft daran, sich nicht ernst genommen zu fühlen und von Praxis zu Praxis geschickt zu werden.
Viele Patient*innen wissen dabei oft nicht, welche Behandlungsmöglichkeiten ihnen zustehen, unter welchen Bedingungen Therapien finanziert werden oder welche Alternativ- und Widerspruchswege es gibt, wenn einem eine Leistung erst einmal verweigert wird.
Was sind Patient*innenlots*innen?
Natürlich ist es erfreulich, dass es in Deutschland insgesamt viele Angebote zur Behandlung und Rehabilation gibt. Doch häufig gibt es für Krankheitsbilder dabei auch unterschiedliche Wege und die Orientierung im Gesundheitswesen sollte dem optimalen Behandlungserfolg nicht im Weg stehen. Darum gibt es seit einigen Jahren Patient*innenlots*innen-Projekte. In verschiedenen Verbünden in ganz Deutschland informieren sie Patient*innen und begleiten auf den Wegen im Gesundheitssystem. So ermöglichen sie auch die bestmögliche Wahrnehmung der Patient*innerechte – das ist wichtig und verbessert unser Gesundheitssystem!
„Tag der Patientenlotsen“
Am 20. Oktober kamen die verschiedenen Projekte aus ganz Deutschland zusammen zum „Tag der Patientenlotsen“ in Berlin. Rund 150 Teilnehmer*innen waren der Einladung von den vier Organisatoren (Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke, Bundesverband Managed Care, Deutsche Gesellschaft für Case und Care-Management) gefolgt und zeigten damit die große Vielfalt der Patient*innenlotsenprojekte.
Meine eigene Erfahrung im Projekt
Bundesweit konnten bereits 75.000 Patient*innen von den Lots*innen profitieren. Ein Projekt, das zwar nicht genau ins Konzept der hier zusammengekommenen Projekte passt, aber auch mit dem Lotsen von Patient*innen zu tun hat, habe ich in Hamburg auch aus eigener Erfahrung auf den Weg gebracht: Vor meinem Einzug in den Bundestag habe ich als Geschäftsführung der Hamburgischen Stelle für Suchtfragen e.V. selbst ein Lots*innenprojekt ins Leben gerufen: Alkoholkranke, aber seit mehreren Jahren trockene, Menschen wurden dabei zu Lots*innen für Menschen im Entzug ausgebildet, und haben sie auf dem Weg durchs Suchthilfesystem begleitet. Der Weg raus aus der Sucht ist hart, erfahrene Lots*innen können dabei helfen, können Halt im Alltag nach einem Entzug bieten und gleichzeitig eine bessere Vorstellung von der Behandlung vermitteln.
Der Erfolg dieses Projekts steht für mich beispielhaft für viele andere Lots*innenprojekte: Sie schaffen bessere Versorgung für alle Patient*innen, indem Barrieren auf dem Weg zur Behandlung abgebaut werden. Darum habe ich mich sehr gefreut, auf dem „Tag der Patientenlotsen“ einen Impulsvortrag halten zu dürfen. Ich habe dabei den Blick auf die politischen und strukturellen Rahmenbedingungen gelegt: Unser Gesundheitssystem ist aktuell stark auf die Trennung medizinischer Sektoren ausgelegt und das Vergütungssystem lässt wenig Raum für individuelle Fallberatung. Patient*innenlotsen sind damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer patientenzentrierten Versorgung.
Impulsvortrag zu Beginn der Tagung
Wofür ich im Bundestag kämpfe
Nachdem eine IGES-Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums schon 2019 festgestellt hat, dass unser Sozialrecht momentan nicht für die Koordination der Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft ausgelegt ist, haben wir uns im Koalitionsvertrag auf einen wichtigen Schritt geeinigt: Wir wollen die Lots*innenprojekte aus der zeitlich befristeten Finanzierung rausholen und in die Regelversorgung der Patient*innen aufnehmen. Deshalb ist geplant, dass wir das Sozialgesetzbuch entsprechend ändern und darüber hinaus den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die genauen Indikatoren für einen Rechtsanspruch auf Lots*in seitens der Patient*innen zu definieren.
Ausblick
Es ist mir ein Anliegen, die entsprechende Reform möglichst bald vorantreiben, weil sie in den letzten Jahren noch einmal besonders dringend geworden ist: gerade auch Betroffene von Long- und Post-Covid stoßen aktuell im Gesundheitssystem auf Unverständnis und Hindernisse in der Behandlung. Insbesondere die stark von chronischer Erschöpfung betroffenen Menschen brauchen Unterstützung, um den richtigen Weg in die Behandlung zu finden. Darum werde ich mich im Rahmen der Gesetzesverhandlungen auch dafür einsetzen, dass Long- und Post-Covid-Betroffene von den Lots*innen profitieren.
Ich nehme aus dem Tag der Patientenlotsen viele Anregungen aus der Praxis mit und habe mich sehr über den Austausch gefreut. Wir bleiben an dem Thema dran!
Bis 23 Uhr darf am Hamburger Flughafen offiziell gestartet und gelandet werden, doch wie heute bekannt wurde, haben in 2022 bis Ende Oktober bereits mehr als 770 Flugzeuge diese Regel missachtet.
Hierzu erklärt Linda Heitmann, Mitglied des Bundestages für Hamburg-Altona und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Gesundheit:
„Für die Menschen in Hamburg und in meinem Wahlkreis ganz besonders in Lurup und Osdorf ist das stetige Brechen des Nachtflugverbotes eine riesige Belastung. Lärmschutz ist auch Gesundheitsschutz und muss in einer Großstadt mit innenstadtnahem Flughafen Priorität haben!
Mit der Initiative gegen Fluglärm in den betroffenen Stadtteilen meines Wahlkreises stehe ich im Austausch und nach deren inoffizieller Erhebung gehen 80-90% der verspäteten Flüge auf nur zwei Fluggesellschaften zurück. Der Flughafen muss die Entgelte für verspätete Starts und Landungen gerade von diesen Fluggesellschaften konsequent auch eintreiben und im Zweifel erhöhen, um das Brechen der Regeln wirklich unrentabel zu machen! Einige Fluggesellschaften planen ihre Flugpläne ganz besonders eng und wenn der letzte Flug des Tages dann um 22.55 Uhr in Hamburg landen soll, kann man fast schon davon ausgehen, dass er verspätet sein wird. Aber so lange es immer noch rentabler ist, möglichst viele Flüge in einen Flugplan zu quetschen anstatt die Strafen für eine Verspätung zu zahlen, wird die Ausnahme hier leider zur Regel. Das darf nicht sein!
Zusätzlich zu den Verspätungen in der Nacht leiden die Menschen in meinem Wahlkreis tagsüber besonders unter dem so genannten Flachstartverfahren, das Kerosin sparen soll, für innenstadtnahe Flughäfen aber aus Lärmschutzgründen eine wirkliche Zumutung darstellt.
Im Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene ist vereinbart, dass wir Fluglärm reduzieren wollen und eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes auf Basis der in Kürze erwarteten Evaluierung der Bundesregierung anstreben. Ich werde mich mit den Hamburger Erfahrungen zum regelmäßigen Bruch des Nachtflugverbots sowie dem Flachstartverfahren dabei auf jeden Fall aktiv mit einbringen. Denn Lärmschutz für Anwohner*innen muss Priorität haben – in Hamburg und deutschlandweit!“
Die Pressemitteilung wurde unter anderem vom Elbe Wochenblattaufgegriffen.
Zu dem geleakten Eckpunktepapier der Cannabis-Legalisierung in Deutschland erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:
Die jetzt bekannt gewordenen ersten Entwürfe von Eckpunkten zur geplanten legalen Abgabe von Cannabis in Deutschland zeigen, dass bei der Ausarbeitung intensiv über Verhältnisprävention und Jugendschutz nachgedacht wird. Ich begrüße das, da wir derzeit auch in der Ampel-Koalition diskutieren, wie wir in diesen Punkten auch bei anderen Suchtmitteln vorankommen.
In den Ankündigungen in der Presse findet sich die Planung, Werbung und Marketing für Cannabis vollständig zu untersagen. Das begrüße ich ausdrücklich, denn die strikte Regulierung von Marketing und Werbung ist ein wirksames Mittel der Verhältnisprävention. Unser Koalitionsvertrag sieht vor, dass auch bei Alkohol und Nikotin das Marketing stärker begrenzt werden soll. Wir arbeiten derzeit als Ampel-Berichterstatter*innen daran, diese Worte mit Leben zu füllen.
Dabei planen wir insbesondere, auch hier beim Jugendschutz anzusetzen. Marketing und Werbung für Alkohol und Nikotin haben nirgendwo etwas zu suchen, wo Kinder und Jugendliche die Empfänger*innen sind: Rundfunk, Kino, Festivals und auch soziale Medien gucken wir uns in diesem Zusammenhang daher gerade genauer an, um hier zu besserem Jugendschutz zu kommen. Gleichzeitig nehmen wir Verkaufsbedingungen in den Blick, denn Tabak, e-Zigaretten und hochprozentiger Alkohol sind teilweise noch zu einfach auch für Minderjährige in Verkaufsstätten erreichbar.
Wenn in den kommenden Monaten im Parlament effektiver Jugendschutz und gute Verhältnisprävention bei Cannabis diskutiert werden, setze ich mich dafür ein, dass wir bei anderen Suchtmitteln nicht zu weit hinter den Regelungen für Cannabis zurückbleiben.
Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die weltweiten Gaspreise stark angestiegen. Besonders Deutschland war durch die verschleppte Energiewende massiv auf russisches Gas angewiesen – doch dieses Gas wird nicht mehr geliefert. Neben dem europäischen Gasschutzschirm und massiven Sparanstrengungen von Wirtschaft, Verwaltung und privaten Haushalten hat sich die Bundesregierung auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Doch was heißt „Bremse“ genau und wie wird das ausgestaltet?
Eine Kommission mit Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik hat dazu bisher folgende Eckpunkte erarbeitet: Mit bis zu 200 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden bis 2024 die Gasrechnungen querfinanziert, um alle Verbraucher*innen konkret zu entlasten. Die konkreten hier beschriebenen Ergebnisse sind ein Zwischenstand und können sich im parlamentarischen Verfahren noch verändern. Die Gaspreisbremse soll demnachaus zwei Teilen bestehen:
In einem ersten Schritt bekommen alle Verbraucher*innen im Dezember einen Rabatt in Höhe eines monatlichen September-Abschlags. Das ist eine kurzfristige Einmalzahlung, die aber für den September-Abschlag gilt: Wer im Dezember weiter Gas einspart, zahlt somit weiterhin weniger.
Im zweiten Schritt wird ab März 2023 für mindestens ein Jahr der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für die Verbraucher*innen gedeckelt. Der Staat zahlt also quasi die Differenz zwischen 12 Cent und dem tatsächlichen Marktpreis. Diese Deckelung gilt für dengeschätzten Verbrauch von 80 Prozent pro Haushalt bzw. Unternehmen. Wer also über 20 Prozent seines bisherigen Verbrauchs einspart, kann sich somit darauf verlassen, für jede Kilowattstunde lediglich 12 Cent zahlen zu müssen. Das ist etwa das 1,3-fache des Abschlags im Vergleich zu den letzten Jahren, als der Gaspreis im Durchschnitt bei 7 Cent pro Kilowattstunde lag. Für Fernwärmekunden wird der Preis sogar auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für den Basisverbrauch von 80 Prozent.
Der bisherige Zwischenstand ist nur ein Anfang. Wir Grüne werden uns in der Debatte auch für ein Höchstkontingent des geförderten Gasverbrauchs einsetzen. Dabei geht es darum, dass z.B. Haushalte mit hohem Einkommen und hohem Verbrauch (z.B. durch beheizte Pools) stärker in die Pflicht genommen werden zu sparen als z.B. eine vierköpfige Familie mit geringem Einkommen. Denn auch wenn in der Gaskrise alle sparen müssen, gilt es natürlich, die Grundbedarfe (Heizen und Warmwasser im Bad) preisgünstig sicherzustellen. Außerdem gilt eben bei allen Entlastungen weiterhin: Wir haben nicht nur hohe Preise, sondern auch eine reale Gasknappheit, besonders mit Blick auf den Winter 2023/2024. Darum muss der überflüssige Gasverbrauch runter!
Diese Schritte werde ich aus Verbraucher*innen-Perspektive weiter begleiten und mich tatkräftig im parlamentarischen Prozess einbringen!