Tübingen hat eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt, um dem Müllproblem in der Stadt zu begegnen. Dagegen hatte ein Schnellrestaurant geklagt und heute vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Dazu erkläre ich als Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz der Grünen Bundestagsfraktion:

„Ich freue mich über das Urteil, weil es ab heute keine Ausrede mehr für Kommunen gibt, sich nicht um das Verpackungsmüll-Problem zu kümmern. Das Tübinger Modell der Verpackungssteuer sollte Schule machen und schnell Nachahmer*innen finden. Aktuell ist es für Verbraucher*innen schwierig, Mehrwegangebote zu nutzen, weil viele Restaurants und Imbisse auch der Mehrweg-Angebotspflicht nicht nachkommen – wie eine Untersuchung der Umwelthilfe offenbart hat. Ein besserer Vollzug bestehender Regeln gemeinsam mit der flächendeckenden Verpackungssteuer bietet die große Chance, den riesigen Berg an Verpackungsmüll, der oftmals auf der Straße oder in Parks zurückbleibt, deutlich zu verringern.

Leider hat die FDP im Bundestag verhindert, dass wir auch auf Bundesebene weiterkommen. Mit den Eckpunkten zu einem Gesetz für weniger Verpackungsmüll von Steffi Lemke wurden Wege aufgezeigt, Verpackungsmüll einzusparen und Konsument*innen die Wahlfreiheit zu lassen. Im Supermarkt sollte es bei Getränken immer auch eine Mehrweg-Alternative geben. Mehrwegflaschen sollten überall zurückgegeben werden können. Beim Vor-Ort-Verzehr braucht es keine Einwegverpackungen. Und wenn sich die Füllmenge eines Produktes verringert, sollte auch die Verpackung schrumpfen. Wir sind weiterhin offen, diese Vorschläge im Bundestag umzusetzen.“

Die Pressemitteilung wurde unter anderem aufgegriffen von msn.com, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), regionalHeute, der Augsburger Presse, Tixio, madeinbocholt.de, Report-K und eu-schwerbehinderung.eu.