Mit dem Thema Schuldnerberatung befasse ich mich intensiv, seitdem ich Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz bin. Denn wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Schuldnerberatung bundesweit stärken wollen und dieses Versprechen gilt es politisch auszugestalten.
Inzwischen habe ich dazu viele Gespräche mit Expert*innen und Praktiker*innen geführt sowie die Beratung immer wieder innerhalb meiner Fraktion thematisiert. Im Haushalt für 2023 konnten wir deutliche Verbesserungen und Geld für neue Modellprojekte durchsetzen. So etwa eine Projekt zur aufsuchenden Beratung von Senior*innen, an der auch das Hamburgische Rote Kreuz beteiligt ist. Angesichts gestiegener Energiepreise und einer weiterhin hohen Inflation müssen wir die Hilfe für überschuldete Haushalte weiter voranbringen. Und es ist wichtig, dass dies niedrigschwellig geschieht, so dass Betroffene keine langen Wartezeiten oder hohen Hürden haben, um Beratungsangebote frühzeitig im Überschuldungsprozess bereits in Anspruch zu nehmen.
Ich unterstütze daher die heute startende Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (AG SBV) unter dem Motto „Was können wir uns noch leisten? Überschuldungsrisiko Inflation“. Es soll der Blick auf die gerichtet werden, die angesichts steigender Preise und kletternder Kredit- und Dispozinsen verunsichert und voller Sorgen sind. Der Beratungsbedarf wächst kontinuierlich und nicht alle finden bislang adäquate Hilfe.
Als Fachpolitikerin ist es mir wichtig, die wertvolle Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung bundesweit anzuerkennen und weiterhin zu unterstützen, damit die Strukturen nachhaltig und tragfähig bleiben und bestehende Lücken geschlossen werden. In den kommenden Haushaltsverhandlungen werde ich mich auch dafür wieder einsetzen. Die positiven Effekte von guter Schuldnerberatung – selbst auf die öffentlichen Haushalte – sind mittlerweile unbestritten; daher brauchen wir eine Fachkräfteoffensive für die Schuldnerberatung, eine bessere Vernetzung der Akteur*innen sowie unterstützende Servicestrukturen für die Beratungsstellen vor Ort.
Wir müssen über einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung diskutieren und das Überschuldungsstatistikgesetz einer kritischen Revision unterziehen. Erfolgreiche Projekte sollten verstetigt und öffentliche Gläubiger wie die Jobcenter zu einer besseren Kooperation bei Verbraucherinsolvenzverfahren gebracht werden.
Wenn ihr euch weiter informieren möchtet, schaut doch gerne auf die Website der Aktionswoche aktionswoche-schuldnerberatung.de.