Statement zum BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung

Statement zum BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung

BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung: Schluss mit verdeckter Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vergangene Woche klargestellt, dass Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber der Öffentlichkeit unzulässig ist. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel klar untersagt.

Dazu erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte sowie für Drogen-, Sucht- und Cannabispolitik:

„Der Bundesgerichtshof zieht hier eine Grenze rechtlich klar, die gerade in den vergangenen Monaten immer stärker umgangen wurde. Das kann jeder sehen, der sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegt: Werbung für Medizinalcannabis oder auch die Abnehmspritze begegnen uns im Alltag immer mehr. Dabei ist rechtlich eigentlich eindeutig: Verschreibungspflichtige Medikamente sind kein Lifestyle-Produkt und keine Ware für aggressive Vermarktung.

Was wir im Alltag erleben, sind demnach systematische Versuche, das Werbeverbot zu unterlaufen – über Plattformen, Social Media und scheinbar harmlose Informationsangebote. Das untergräbt auch den Patientenschutz, denn es ist für Laien nicht mehr einschätzbar, welche Risiken mit den beworbenen Produkten auch einher gehen können.

Ich erwarte und erhoffe mir nach diesem Urteil, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente endlich möglichst vollständig aus dem öffentlichen Raum wieder verschwindet. Dass wir darüber überhaupt noch diskutieren müssen, zeigt, wie groß die Vollzugsprobleme sind. Es zeigt aber auch, dass wir im Zweifel gesetzliche Nachschärfungen oder höhere Strafrahmen brauchen, wenn sich die Situation nach diesem Urteil nicht verändert.“