Gesundheitspolitischer Jahresempfang – jetzt anmelden!

Gesundheitspolitischer Jahresempfang – jetzt anmelden!

Liebe Freund*innen und Interessierte,

ich lade Sie herzlich zu meinem gesundheitspolitischen Jahresempfang am Montag, dem 30. März 26 ab 18 Uhr ein.

Hier können Sie sich verbindlich anmelden.

Der Abend wird der Frage nachgehen, wie wir die Gesundheitsversorgung gerechter und nachhaltig finanzierbar machen. Dazu habe ich einen Experten für einen Podiumsgespräch gewinnen können. Im Anschluss wird es ausreichend Zeit für Austausch, Snacks und Getränke geben.

  • Was: Gesundheitspolitischer Jahresempfang von Linda Heitmann MdB
  • Wann: Am Montag, 30. März 2026 ab 18 Uhr
  • Wo: In Ottensen, mehr Infos nach der Anmeldung

Ich freue mich, wenn Sie mit dabei seid.

Liebe Grüße

Linda Heitmann

Projekttag für Jugendliche in Neuengamme am 21.03.26

Projekttag für Jugendliche in Neuengamme am 21.03.26

Wir laden interessierte Schüler*innen und Jugendliche aus Hamburg und Schleswig-Holstein herzlich ein, am Samstag, den 21.03.2026 um 10:30 Uhr gemeinsam mit uns die KZ-Gedenkstätte Neuengamme zu besuchen. Jetzt hier anmelden: https://von-notz.de/neuengamme/

Wir, das sind fünf Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen:

  • Linda Heitmann, Mitglied des Deutschen Bundestages für Altona
  • Jennifer Jasberg, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
  • Oliver Brandt, Mitglied des Landtags Schleswig-Holstein
  • Konstantin von Notz, Mitglied des Deutschen Bundestages
  • Uta Röpcke, Mitglied des Landtags Schleswig-Holstein

Gemeinsam mit euch möchten wir einen Ort besuchen, der wie kaum ein anderer in und um Hamburg für die Verbrechen des Nationalsozialismus steht – und für die Verantwortung, die sich daraus bis heute ergibt.

Geplant sind vier Workshops, die pädagogisch und inhaltlich in der Verantwortung der Gedenkstätte Neuengamme liegen. Jede*r Abgeordnete begleitet einen Workshop.

Warum ist das heute wichtig?
Mehr als 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs geraten unsere demokratischen Werte unter Druck. Antisemitismus, Rassismus und Geschichtsverfälschung nehmen zu und Krieg ist erneut Teil der europäischen Realität geworden. Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust ist deshalb eine Voraussetzung dafür, Demokratie, Menschenrechte und eine offene Gesellschaft zu verteidigen. Erinnerungsarbeit hilft uns zu verstehen, wohin Ausgrenzung, Hass und autoritäres Denken führen können, und bedeutet gleichzeitig, selbst aktiv zu werden.

Organisatorische Hinweise
Ort: KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Jean-Dolidier-Weg 75, 21039 Hamburg
Zeit: 10:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr

Individuelle Anreise mit ÖPNV zum Beispiel ab Bahnhof Bergedorf mit den Buslinien 127 oder 227. Siehe https://www.hvv.de/

Bitte bringt eine Trinkflasche mit. Für vegetarische Verpflegung vor Ort ist gesorgt. Bei Lebensmittelunverträglichkeiten empfehlen wir, eigenes Essen mitzubringen – hierfür können wir leider keine Gewähr übernehmen.

Wir freuen uns auf einen intensiven, nachdenklichen und offenen Tag mit euch und auf den gemeinsamen Austausch über Geschichte, Verantwortung und die Zukunft unserer Demokratie.

Hier könnt ihr euch anmelden: https://von-notz.de/neuengamme/

Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mit der öffentlichen Petition „Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen“ befasst. Gegenstand der Petition sind die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis – insbesondere eine Pflicht zum ausschließlich persönlichen Arztkontakt – sowie ein mögliches Verbot des Apothekenversands. Der Petent, der selbst Cannabis-Patient ist, wendet sich mit seiner Petition gegen die Pläne der Bundesregierung und führt an, dass dadurch die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen stark erschwert würde.

Dazu erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied und zuständige grüne Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss:

„Die Petition macht deutlich, was viele Patientinnen und Patienten derzeit umtreibt: Die geplanten Änderungen beim medizinischen Cannabis könnten die Versorgung unnötig erschweren. Gerade für chronisch Kranke, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen sind die Möglichkeit zur Verschreibung über Videosprechstunden und der Apothekenversand oft entscheidend für eine verlässliche Behandlung.

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und sollte nicht ohne sachlichen Grund anders behandelt werden als andere Medikamente. Das haben wir Grüne auch in den Beratungen im Gesundheitsausschuss schon verdeutlicht. Es ist wichtig, im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung von Patient*innen haben – und wie eine konsistente, rechtssichere Regelung der Fernverschreibung insgesamt ausgestaltet werden kann.“

Bündnis 90/Die Grünen haben in der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses für eine Erwägung votiert. Ziel ist es, damit die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit sowie auf die Gleichbehandlung von Patient*innen mit medizinischem Cannabis im Vergleich zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nochmal einer vertieften Prüfung durch das BMG zu unterziehen.

Aus grüner Sicht gilt: „Regulatorische Eingriffe müssen zielgenau, verhältnismäßig und systematisch konsistent sein. Funktionierende Versorgungsstrukturen dürfen nicht ohne belastbare fachliche Begründung eingeschränkt werden.“

Zu diesem Thema haben u.a. die Ärztezeitung, die Pharmazeutische Zeitung und der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtet.

Presse zu meiner Anfrage zum Hochwasserschutz

Presse zu meiner Anfrage zum Hochwasserschutz

Die Funke Mediengruppe berichtet heute exklusiv zu meiner Anfrage an die Bundesregierung zum Hochwasser- und Küstenschutz. Die Ergebnisse zeigen: Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Den ganzen Artikel findet ihr hier.

Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.

Mein vollständiges Statement dazu:

„Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Es ist erschreckend, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen kann. Und was mich besonders besorgt: Die Bundesregierung sieht offenbar kein Problem darin. Wir werden uns dafür stark machen, dass die Daten hier künftig konsequenter und einheitlich erhoben werden. Die Bundesregierung begründet die derzeitige Lückenhaftigkeit mit „bürokratiearmer“ Berichterstattung. Dabei ist klar: „Bürokratiearmes“ Regierungshandeln darf nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle und des effektiven Monitorings von Maßnahmen passieren. Eine belastbare Datenlage über die Kosten und Bedarfe ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig, um in Deutschland klug für die nächsten Jahrzehnte vorzusorgen!

Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 536,00 Mio. Euro bzw. 924,90 Mio. Euro einschließlich der Landesmittel für 2026 bis einschließlich 2035 reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus. Nach den Angaben in ihren aktuellen Generalplänen für den Küstenschutz wären allein für Niedersachen, Bremen und Schleswig-Holstein für den gleichen Zeitraum mindestens 1,4 Mrd. Euro notwendig. Auch beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) klafft eine Finanzierungslücke von 2,2 Mrd. Euro gegenüber dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ermittelten Bedarf von 6,2 Mrd. Euro.

Auch bezüglich konkreter Zeitpläne für dringend notwendige Gesetzesvorhaben macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß: Weder zur Elementarschadenversicherung noch zur Verankerung des „Schwammstadtprinzips“ in der Baugesetzbuchnovelle gibt es klare Auskünfte, wann mit den Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Dabei drängt die Zeit: Derzeit sind etwa 57% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den Küstenländern beträgt dieser Anteil sogar unter 40%. Laut einem Gutachten des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 2024, das die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, werden in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit rund 400.000 Menschen von einem Hochwasserereignis betroffen sein. Daher ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzesentwurf für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch legt.

Es stimmt zwar vorsichtig optimistisch, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ ins Baugesetzbuch aufzunehmen, allerdings reicht eine Verankerung bloß als Grundsatz nicht aus. Wir werden das Vorhaben, wenn es kommt, eng begleiten. Denn klar ist: Die Novelle muss auch verbindlich sicherstellen, dass Kommunen durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten gar nicht erst genehmigen. Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasser überflutet werden und als natürliche Retentionsflächen dienen, sind unverzichtbar, um die Risiken für Menschen, Gebäuden und Infrastruktur zu minimieren.“

Gedenken an die Opfer der Sturmflut am 16./17. Februar 1962 in Hamburg

Gedenken an die Opfer der Sturmflut am 16./17. Februar 1962 in Hamburg

Das Wasser kam in der Nacht und ließ zahlreiche Deiche in meiner Heimatstadt Hamburg brechen vor mittlerweile genau 64 Jahren. Insgesamt 315 Menschen verloren damals ihr Leben, 222 davon allein auf der Elbinsel Wilhelmsburg. Genau deshalb bin ich gestern dorthin zur zentralen Gedenkveranstaltung gefahren, die dieses Jahr erfreulicherweise damit einherging, dass man einen Blick in die frisch renovierten Räumlichkeiten des Museums in der Kirchdorfer Straße werfen konnte. Hier werden schon länger Ausstellungsstücke gezeigt, die Geschichten von der damaligen Flut erzählen, ab Sommer wird es dauerhaft eine „Flutausstellung“ dort geben und das Museum ist dann der zentrale Hamburger Ort zum Gedenken an dieses schreckliche Ereignis. Als zuständige Abgeordnete für Küsten- und Hochwasserschutz in meiner Fraktion von Grüne Bundestag habe ich kürzlich auch eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, wie diese Küsten- und Hochwasserschutz künftig ausgestalten, finanzieren und mit dem Naturschutz zusammendenken will. In Kürze mehr zu den Ergebnissen zu denen ich auch leider jetzt schon sagen muss: Es reicht nicht!

Heute aber steht das Gedenken im Vordergrund. Ich werde mich auf jeden Fall weiter dafür stark machen, dass solche Katastrophen in Hamburg künftig nie wieder vorkommen können und wir uns klug gegen die Gefahren durch den ansteigenden Meeresspiegel absichern.

 

Presse: Tagesspiegel Background zum Medizinalcannabisgesetz

Presse: Tagesspiegel Background zum Medizinalcannabisgesetz

Der Tagesspiel Background Gesundheit & E-Health berichtet heute über das von mir beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetz.

Ich werde dort zitiert:

„Wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst feststellt, dass der Ausschluss von EU-Verschreibungen unionsrechtswidrig wäre, sollte das ein deutliches Warnsignal an die Bundesregierung und die Koalitionäre sein“, sagt Heitmann zu der Bewertung. Europarechtswidrige Symbolverschärfungen würden niemandem helfen, sie gefährdeten vielmehr die Rechtssicherheit und die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, meint die Abgeordnete. „Zudem ist es im Zweifel so, dass der Beschluss der rechtswidrigen Regelungen am Ende dazu führt, dass sich in der Praxis absolut nichts ändert und Online-Verschreibung sowie -Versand genauso weitergehen wie bisher“, meint Heitmann. Gesetzgebung müsse rechtlich tragfähig und verhältnismäßig sein, fordert Heitmann. „Alles andere schafft Unsicherheit und Schein-Aktionismus statt Lösungen.“

Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background (€) findet ihr hier. Das Gutachten auf den Seiten des Bundestags findet sich hier.

Kleine Anfrage zum Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer

Kleine Anfrage zum Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer

Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung meine Kleine Anfrage zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer beantwortet. Mein Statement dazu:

„Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort auf unsere Fragen zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer sehr ernüchternd aus.

An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Stand der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen. Besonders ärgerlich ist es, dass sie dies offenbar nicht einmal als Problem ansieht und ändern will. Allein im Bereich des Schiffsverkehrs von Öl- und Gastankern ist künftig offenbar eine bessere Datenerhebung geplant, nicht aber bei Fähren, Sportbooten oder Wassertaxis. Und das, obwohl diese – wie die Bundesregierung selbst auflistet – besonders häufig durch Geschwindigkeitsverstöße auffallen!

Elektrifizierung von Schiffen und Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind wichtige Hebel, um die Natur im sensiblen Ökosystem Wattenmeer besser zu schützen und Unterwasserlärm zu reduzieren. Der Unterwasserlärm beeinträchtigt die dort lebenden Tiere in ihrer Orientierung, ihrer Kommunikation mit ihren Artgenossen sowie ihrer Fortpflanzung. Besonders betroffen ist der Schweinswal, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung wichtige Programme zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfonds ist zum Ende 2025 ersatzlos ausgelaufen.

Zum Verkehrsaufkommen von Linienverkehren, privaten Motorboten und Wassertaxis kann die Bundesregierung keine Daten liefern. Dabei fallen vor allem Wassertaxis und private Sportboote durch Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Die Regelungen in der Nordsee-Befahrensverordnung greifen hier ganz offenbar zu kurz, um die Raserei einzudämmen. Jedoch ist in absehbarer Zeit keine Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung vorgesehen. Die Regierung beruft sich hier auf eine abzuwartende Evaluation. Angesichts der mageren Antworten auf meine Fragen, ist es mir ehrlich gesagt schleierhaft, auf welche Daten und Fragestellungen eine Evaluation der Befahrensverordnung beruhen soll. Wir werden als Grüne jetzt auf jeden Fall in die vertiefte Prüfung gehen, wie eine Novellierung aus unserer Sicht aussehen muss, um Emissions- und Lärmschutz im sensiblen Ökosystem Wattenmeer effizient besser zu schützen. Denn das muss unser aller Ziel sein!

Insgesamt zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage leider, wie ambitionslos sie beim Schutz des Wattenmeers agiert. Wir werden sie hier weiter treiben und konstruktive Vorschläge unterbreiten, was es aus unserer Sicht für das Deutsche Wattenmeer an politischen Maßnahmen braucht.“

 Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.

Statement: Einbeziehung aller Einkommensarten in die Sozialversicherung

Statement: Einbeziehung aller Einkommensarten in die Sozialversicherung

Zur derzeitigen Debatte rund um die Einbeziehung „anderer Einkommensarten“ zur Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Krankenversicherungssystem und Krankenversicherungsfinanzen in der Grünen Bundestagsfraktion sowie Co-Leiterin der fraktionsinternen Arbeitsgruppe zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme:

„Ich begrüße es ausdrücklich, dass nun auch die SPD intensiv darüber diskutiert, wie  sogenannte „andere Einkommensarten“ – etwa Kapital- und Mieteinnahmen – künftig besser zu berücksichtigen sind, um die Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren.

Für mich ist das vor allem eines: ein klares Bekenntnis der Sozialdemokraten zum Ziel einer Bürgerversicherung. Damit zieht die SPD mit uns Grünen an einem Strang – und kann sich dabei auf unsere Unterstützung verlassen.

Unser Spitzenkandidat Robert Habeck hatte bereits im Wahlkampf deutlich gemacht, dass auch uns als Grünen daran gelegen ist, Einkünfte aus Kapital und Vermietung künftig gerechter zu berücksichtigen bei der Stabilisierung der Finanzen der Kranken- und Pflegeversicherung. Schon heute sind bei freiwillig gesetzlich Versicherten alle Einkommensarten Teil der Beitragsbemessung – darauf können wir aufbauen.

Im Wahlkampf hatte dieses Thema bereits eine intensive Debatte über die richtige Form der Verbeitragung und mögliche Freibeträge ausgelöst. Wir Grüne diskutieren genau diese Fragen derzeit sehr intensiv und ich freue mich, wenn wir dabei nicht nur mit Bärbel Bas und der SPD, sondern mit der gesamten Bundesregierung in einen konstruktiven Austausch darüber kommen, wie dieser Schritt – ein notwendiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit – gut gelingen kann.“

Zu diesem Thema berichten u.a. das Ärzteblatt und die MOZ.

Presse: Kleine Anfrage ME/CFS, Long-COVID und postvirale Erkrankungen

Presse: Kleine Anfrage ME/CFS, Long-COVID und postvirale Erkrankungen

Die Situation von Menschen, die unter ME/CFS, Long-COVID und anderen postviralen Erkrankungen leiden, treibt mich schon meine gesamte Zeit im Bundestag an. Nun habe ich die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand ihrer Arbeit zu diesem Thema gefragt. Darüber hat das Hamburger Abendblatt hier berichtet.

Ich habe dem Hamburger Abendblatt dazu folgendes Statement gegeben:

Die bereitgestellten Forschungsgelder sind weiterhin richtig und wichtig, dennoch erscheinen sie wie ein Tropfen auf dem heißen Stein angesichts der Vielzahl von Betroffenen weltweit sowie deren Leid. Aus der Anfrage wird deutlich, dass es einer schnellen Anregung von weiteren Forschungsvorhaben zu den Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung von Menschen mit post-viralen Erkrankungen bedarf, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche. Insgesamt ist Deutschland bei der Erforschung von Medikamenten und Therapien zu postviralen Erkrankungen derzeit mit führend – um das zu erhalten, sollte die Bundesregierung insbesondere auch Phase-II-Studien zu Medikamenten gezielter fördern und die Vernetzung mit forschenden Unternehmen hier vorantreiben.

Leider offenbart die Anfrage, dass die Bundesregierung keinen Veränderungsbedarf in Bezug die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Renten- und Pflegegeldansprüchen sieht. Hier bleibt weiterhin eine Rehabilitation die Voraussetzung, die bei betroffenen von postviralen Erkrankungen wie ME/CFS und LongCovid aber zu einer gravierenden Zustandsverschlechterung führen kann. Ich appelliere hier, diese Praxis nochmal deutlich auf den Prüfstand zu stellen und Reha-Behandlungen bei postviralen Erkrankungen anders zu betrachten, als bei anderen Krankheitsbildern.

Der letzte Legislatur durch Lauterbach eingesetzte „Runde Tisch LongCovid“ wurde von der neuen Bundesregierung laut Anfrage ersetzt durch eine „Allianz postviraler Erkrankungen“. Leider bleibt in den Antworten unklar, was genau Auftrag und Arbeitsweise dieser Allianz sind. Hier wäre die Bundesregierung gut beraten, solch eine Allianz in klare Strukturen zu lenken, um dann auch sichtbare Erfolge zu erzielen. Ich werde als Abgeordnete an dem Thema weiter dranbleiben und hier auch in Zukunft regelmäßig nachhaken.

Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.