29. Aug. 2025
Die Zeitschrift „Das Parlament“ hat sich den Diskussionen um die Verfahren des Wahlprüfungsausschusses gewidmet. Als Mitglied des Ausschusses habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Das Verfahren zur Wahlprüfung ist ein zentraler Teil unserer Demokratie. Es sorgt dafür, dass Wahlen nicht nur ordnungsgemäß ablaufen, sondern auch nachträglich überprüft werden können. Und dies geschieht gründlich: zu jeder einzelnen eingegangenen Beschwerde werden mehrere Stellungnahmen eingeholt und auf Plausibilität sowie Tragweite hin überprüft. Dass solch ein gründlicher Prozess Zeit kostet – in manchen Fällen mehr, in manchen etwas weniger – und einzelne Einsprüche auch nicht bevorzugt vor anderen behandelt werden, ist aus meiner Sicht kein Makel, sondern Ausdruck von Gründlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit in unserer Demokratie.
Mit Blick auf aktuelle Diskussionen – etwa durch den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts oder die Empfehlungen der OSZE – wird deutlich: Es gibt aber durchaus Punkte, über die wir reden und nachdenken sollten. Wir Grüne sehen, dass es sinnvoll ist, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Abläufe noch zeitgemäß und ausreichend effektiv sind. Das gilt auch für die Frage, wie schnell Wahleinsprüche behandelt werden und welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung es gibt.
Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Wahlprüfung in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich dem Bundestag selbst zugewiesen ist. Jede Veränderung in diesem Bereich berührt also die Verfassung und damit Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Das verlangt Umsicht und Gründlichkeit.
Zu den Vorschlägen, feste Entscheidungsfristen einzuführen oder gerichtliche Überprüfungen zu erweitern: Das sind wichtige Impulse. Aber gerade weil sie tief in bestehende Verfahren eingreifen würden, braucht es neben einer Debatte hier auch eine verfassungsrechtliche Prüfung und einen breiten Konsens im Parlament. Als Grüne bringen wir uns in diese Diskussion konstruktiv ein und sind offen, über Verbesserungen im Wahlprüfungsverfahren zu sprechen. Unser Ziel ist es, Vertrauen in die Integrität von Wahlen zu stärken und gleichzeitig die Verlässlichkeit der Verfahren zu sichern.
Kurz gesagt: Wir erkennen Reformbedarf an, haben aber den Anspruch, Veränderungen nur auf einer soliden, gemeinsam getragenen Grundlage anzugehen. Gleichzeitig werben wir für Verständnis dafür, dass das derzeitige Vorgehen kein schlechtes ist, weil eine faire und gründliche Prüfung durchaus auch Zeit in Anspruch nehmen kann. In erster Linie gilt: Demokratie lebt davon, dass ihre Regeln transparent, nachvollziehbar und stabil sind.“
Den ganzen Artikel in „Das Parlament“ findet ihr hier.
28. Aug. 2025
Der SPIEGEL berichtet aktuell über meine Auswertung zu den steigenden Beihilfe-Kosten. Für Beamt*innen zahlt der Staat über die Beihilfe anteilig die Behandlungskosten im Gesundheitssystem, den Rest decken sie meist über eine private Krankenversicherung ab. In meinem Auftrag hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags nun recherchiert, dass die Kosten des Staates für Beihilfe in den letzten Jahren deutlich ansteigen: 2024 hat der Bund 6,6 Milliarden Euro für Beihilfen ausgegeben, das sind rund 15 Prozent mehr als 2022. Auch die Länder zahlen 2024 13,8 Milliarden Euro und damit 2,5 Milliarden Euro mehr als noch 2022.
Ich habe mich dazu gegenüber dem SPIEGEL folgendermaßen geäußert:
„Jahr für Jahr kostet die Beihilfe die Länder Milliarden an Steuergeldern – diese riesigen öffentlichen Ausgaben, die in unser Gesundheitswesen fließen, sind bislang kaum Teil der gesundheitspolitischen Reformdebatte. Dabei sorgen sie aus meiner Sicht dafür, dass das Geschäftsmodell der privaten Versicherungen im Gesundheitswesen überhaupt funktioniert. Gerade die Beitragszahlungen an die privaten Versicherungen und auch die öffentlichen Ausgaben über Beihilfe-Zahlungen fehlen aber in unserem ansonsten solidarisch konzipierten Gesundheitsversicherungssystem. Wer über die Finanzierung und Zukunft unseres Gesundheitswesens spricht, darf diese Mittel nicht länger ausklammern; hier braucht es mehr Transparenz und öffentliche Diskussion über mögliche Reformen.“
„Der öffentliche Dienst im Bund und den Ländern muss endlich allen Beamt*innen einen echten und fairen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen – das Hamburger Modell beweist: Wahlfreiheit ist möglich und stärkt die soziale Gerechtigkeit. Es ist Zeit für klare gesetzliche Regelungen, die eine freiwillige GKV für Beamt*innen bundesweit ohne bürokratische Hürden erlauben.“
Zum Hintergrund: Bei neu eingestellten Beamten ohne Polizei und Feuerwehr zwischen 2018 und 2023 bei 16,5 Prozent, bei Nachwuchskräften sogar bei 24,5 Prozent.
Das Gutachten ist online hier auf der Website des Bundestag.
Den ganzen SPIEGEL-Artikel findet ihr hier und ab morgen in der gedruckten Ausgabe, außerdem berichteten u.a. MSN, NTV, das Ärzteblatt, die ZEIT und WELT.
27. Aug. 2025
Gestern haben die Innungskrankenkassen (IKK) eine Umfrage zur Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgestellt und der Gesundheitsausschuss hat sich zu einer Sondersitzung getroffen. Dazu erklärt Linda Heitmann, Grünes Mitglied im Gesundheitsausschuss:
„Die Finanzkrise der GKV ist leider politisch hausgemacht und dringlich – aber statt zu handeln, steht die Regierung nur ratlos herum: Es war mehr als erschreckend, gestern in der Sitzung des Gesundheitsausschusses zu sehen, wie sprachlos Ministerin Warken ist: sie konnte weder die Höhe des voraussichtlichen Defizits im Gesundheitsfonds benennen, das heute in der Presse überall nachzulesen ist, noch war sie bereit, Maßnahmen in Aussicht zu stellen, um kurz- und langfristig gegenzusteuern.
Dabei liegen zumindest einige Lösungen längst auf dem Tisch: Um die Ausgabenseite der GKV besser in den Griff zu bekommen, sind etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel oder wirksame Preisbremsen bei den Arzneimittel-Ausgaben dringend nötig! Außerdem ist die kostendeckende Übernahme der Beiträge für Bürgergeld-Empfänger*innen und eine Erhöhung des Steuerzuschusses schon lange überfällig! Dass es für tiefgreifende Reformen bis 2026 Zeit braucht, ist einerseits verständlich, andererseits aber erschreckend, dass die Ministerin noch immer nicht sagen kann, wer in der Kommission sitzen soll, die den Auftrag bekommt, sie zu erarbeiten.
Jetzt braucht es Ehrlichkeit und eine verlässliche Finanzierung: Wir sind bereit für Diskussionen über naheliegende Reformschritte: inwieweit gehören z.B. versicherungsfremde Leistungen künftig in den Bundeshaushalt? Und wie kommen wir endlich schrittweise zu einer Bürgerversicherung, um sicherzustellen, dass alle in dieser Gesellschaft zur solidarischen Finanzierung unseres Gesundheitssystems beitragen? Auch starke Schultern können und müssen mehr Verantwortung übernehmen.“
26. Aug. 2025
Aus den Augen, aus dem Sinn? In den deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee liegen schätzungsweise 1,6 Millionen Tonnen Altmunition, die größtenteils nach dem zweiten Weltkrieg dort entsorgt wurden. Seitdem rostet sie vor sich hin und setzt immer mehr Giftstoffe frei. Dadurch wird nicht nur das Ökosystem Meer extrem belastet, es ist auch ein Sicherheitsrisiko für Schifffahrt, Tourismus, Fischerei und Ernährung.
Linda Heitmann, Berichterstatterin für Küstengewässer der grünen Bundestagsfraktion, und Prof. Dr. Jens Greinert vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel informieren über das gestartete Großprojekt der Munitionsbergung in der Nord- und Ostsee sowie die politischen Debatten zur kontinuierlichen Fortführung dieser wichtigen Arbeit.
Die Veranstaltung findet am 11.09.25 um 18:30 Uhr digital per Zoom statt. Den Link erhaltet ihr nach Anmeldung per Mail an: linda.heitmann.wk@bundestag.de
22. Aug. 2025
Die grüne Altonaer Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann hat am Freitag ihre Kollegin und Verkehrspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Swantje Michaelsen, aus Hannover nach Hamburg eingeladen. Gemeinsam haben sie sich im Rahmen einer Fahrradtour die Verkehrsanbindung in den Westen Altonas genauer angeschaut.
„Für uns Grüne ist das Ziel klar: Eine bessere Erschließung von Lurup und Osdorf per ÖPNV. Dafür laufen zahlreiche Planungen und Überlegungen bezüglich der S6, Einrichtung von Busspuren und Verlängerung der neuen U5. Wir warten gespannt, welche Schritte als nächstes folgen und wollen unser Bestes tun, um Bundesmittel zur Verwirklichung zu ermöglichen,“ so Heitmann.
Letztes Jahr hat der Senat Mittel in Höhe von 120 Mio. Euro für die Planungsphase für eine Verlängerung der S6 freigegeben. „Es ist natürlich ein sehr weitreichendes Projekt. Aber da ein möglicher S-Bahn-Ausbau nicht ohne Bundesmittel umzusetzen sein wird, habe ich Swantje Michaelsen als Mobilitätsexpertin die vorgesehene Strecke gezeigt,“ erklärt Linda Heitmann. Gleichzeitig sind auch über die Einrichtung von Busspuren oder eine mögliche Verlängerung der aus dem Hamburger Osten kommenden U5 Verbesserungen der Verkehrssituation möglich. Diese dürfen sich nach Ansicht der Politikerinnen aber nicht gegenseitig blockieren. „Wenn zuerst Busspuren ermöglicht werden und Menschen dadurch zügiger per ÖPNV die City erreichen können, darf das nicht dazu führen, dass Pläne der Schienenanbindung dann als weniger dringend und förderungswürdig eingestuft werden“, bekräftigt Heitmann die Sorge zahlreicher Luruper*innen.
Mit dem Fahrrad sind die Politikerinnen die Strecke einer möglichen S-Bahn-Führung von der Holstenstraße, am Volkspark entlang, über den Eckhoffplatz bis in den Osdorfer Born abgefahren, wo sie sich mit der Bürgerinitiative Luruper Verkehrs AG getroffen haben. „Ich konnte mir ein gutes Bild der verschiedenen Stadtteile und der ausbaufähigen ÖPNV-Situation machen. Altona habe ich auf jeden Fall im Blick, um sie auf Bundesebene zu unterstützen, wenn die Planung konkrete Züge annimmt,“ so Swantje Michaelsen, Verkehrspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags ist.
15. Aug. 2025
Seit über einem Jahr sind Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland mittlerweile entkriminalisiert, Konsument*innen dürfen für den Eigenbedarf selbst anbauen – nun steht die erste Evaluation des Gesetzes an. Angesichts der Cannabis-Verbotsrhetorik der Union die letzten Jahre ein guter Grund, hier hinzuschauen, wie es wohl weitergeht.
Darum haben Lena Gumnior und ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Das kam dabei heraus:
Laut Bundesregierung soll die Auswertung des Gesetzes bzw. der in Auftrag gegebenen Evaluation unabhängig und ergebnisoffen erfolgen. Wir sagen: Dafür brauchen wir dann auch eine öffentliche Befassung im Gesundheits- und Rechtsausschuss!
Die Breite der beauftragten Studie wird nur dann nützlich sein, wenn die politische Auswertung differenziert geschieht. Ob die Union das hinbekommt, darauf sind wir sehr gespannt! Durchgeführt wird die Bewertung vom Verbundprojekt EKOCAN mit Wissenschaftler*innen des UKE Hamburg, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen aktuell 58 Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zum Umgang mit Cannabis in Deutschland vor. Sie beziehen sich auf die „Forschungsklausel“ im Cannabisgesetz. Davon handelt es sich um 32 Anträge für sogenannte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe in bestimmten Regionen. Wir denken: Die zahlreichen Anträge lassen vermuten, dass das Gesetz insbesondere für Gelegenheitskonsument*innen eindeutige Lücken hat, die Bundesregierung wäre daher gut beraten, fundierte eingegangene Anträge zu genehmigen, um darüber zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.
Wir bleiben dran! Die Anfrage (Drucksacke 21/1125) findet ihr hier.
Über dieses Thema berichtet auch der Tagesspiegel Background hier (€)
13. Aug. 2025
Immer wieder berichten gesetzlich Versicherte in Deutschland von einem klaren Missstand: Termine bei Fachärzt*innen werden schneller vergeben, wenn Patient*innen bereit sind, die Behandlung als Selbstzahler*in zu finanzieren. Besonders häufig geschieht dies über digitale Buchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda, die trotz gegenteiliger Filtereinstellungen Termine als verfügbar anzeigen, die sich im Buchungsverlauf als kostenpflichtige Privatsprechstunden entpuppen.
Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verstößt gegen die kassenärztlichen Zulassungsbedingungen und die ärztliche Berufsordnung. Vor diesem Hintergrund habe ich im Juli 2025 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Ziel war es, zu erfahren, wie die Bundesregierung diese Entwicklung bewertet, ob sie regulatorischen Handlungsbedarf sieht und welche Maßnahmen geplant sind, um die Einhaltung geltenden Rechts sicherzustellen.
Was die Bundesregierung antwortet – und was sie offenlässt
In ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung die grundsätzliche Problematik, erklärt jedoch, es lägen keine „validen Erkenntnisse über ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und -ärzten“ vor. Gleichzeitig räumt sie ein, dass die Verantwortung für Kontrolle und Aufsicht bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder liegt, denen eine diskriminierungsfreie und wohnortnahe Versorgung gesetzlich Versicherter obliegt.
Diese Haltung ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Denn zahlreiche Medienberichte und Rückmeldungen von Patient*innen zeigen: Die Bevorzugung von Selbstzahler*innen bei der Terminvergabe ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.
„Wenn ein zeitnaher Termin beim Arzt zur Frage des Geldbeutels wird, ist das ein direkter Angriff auf das Solidarprinzip unserer gesetzlichen Krankenversicherung.“
Problematische Rolle der Onlineportale
Besonders kritisch ist die Rolle kommerzieller Online-Terminvermittlungen:
Patient*innen, die über Portale wie Jameda oder Doctolib einen Arzttermin suchen, erhalten trotz gesetzter Filteroptionen regelmäßig Angebote, die sich erst im späteren Buchungsverlauf als „Selbstzahlertermine“ entpuppen, häufig ohne ausreichende Transparenz zu Kosten oder medizinischer Notwendigkeit.
„Es ist aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass Patientinnen auf diese Weise ungewollt in eine Selbstzahlerrolle geraten – das widerspricht dem Anspruch an eine transparente und faire Gesundheitsversorgung.“
Ärztliche Verantwortung – unzureichende Kontrolle
Vertragsärzt*innen sind verpflichtet, gesetzlich Versicherte gleichwertig zu behandeln. Wer systematisch frühere Termine gegen Aufpreis vergibt, verstößt gegen die eigene Zulassungspflicht und riskiert – zumindest auf dem Papier – seine kassenärztliche Zulassung. Die Bundesregierung verweist auf diese Regelungen, muss sich aber gleichzeitig die Frage gefallen lassen: Warum wird deren Einhaltung nicht systematisch kontrolliert?
„Ich erwarte, dass das Bundesgesundheitsministerium und die Kassenärztlichen Vereinigungen endlich systematisch kontrollieren, ob Vertragsärzt*innen ihren Versorgungsauftrag tatsächlich diskriminierungsfrei erfüllen.“
Was jetzt politisch getan werden muss
Die aktuelle Situation ist untragbar. Damit alle Menschen in Deutschland unabhängig von ihrem Einkommen gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten, braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln.
„Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den KVen und Aufsichtsbehörden zügig handeln – im Sinne der Patientinnen und zur Stärkung des Vertrauens in unser solidarisches Gesundheitssystem.“
Fazit
Die Antwort auf meine Kleine Anfrage zeigt: Das Problem ist bekannt – aber es fehlt am politischen Willen, es konsequent zu lösen. Eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, regulatorische Lücken zu schließen und die Rechte gesetzlich Versicherter aktiv zu schützen.
Die vollständige Kleine Anfrage mit der Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Über dieses Thema berichtete u.a. die Pharmazeutische Zeitung.
13. Aug. 2025
„Die Bundesregierung bestätigt den Anspruch auf medizinische Versorgung im Vollzug, doch es fehlen bundesweite Daten und Standards.“
Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 21/917 „Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen Bundestagsfraktion:
„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zeigt leider sehr eindrücklich: Obwohl die Justizministerkonferenz sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema von Suchterkrankungen und einem einheitlichen Umgang auseinandergesetzt hat und auch der Strafvollzugsausschuss der Länder 2021 eine regelmäßige Veröffentlichung und Verbesserung der Datenlage beschlossen hat, bleiben riesige Lücken bei der Transparenz über die Versorgungslage bestehen.
Und um es leider noch drastischer zu sagen: Die aktuelle Bundesregierung scheint den Antworten zufolge auch kein Interesse daran zu haben, dies zu verändern. Die Zuständigkeit der Länder für Maßregelvollzug und Justizvollzug führt zu uneinheitlichen Daten und macht die vergleichende Bewertung der Versorgungsqualität leider unmöglich. Es steht fest, dass die medizinische Versorgung suchtkranker Menschen – auch in Haft – ein Menschenrecht ist, das diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Ob dies geschieht, muss auch politisch überprüft werden können!
Wir brauchen bundesweit verlässliche Daten zu Substitutionsbehandlungen in Haft und Maßregelvollzug, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie klare, einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass Betroffene die für sie notwendige bestmögliche Behandlung erhalten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsort im Vollzug. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Versorgung suchtkranker Menschen im Maßregel- und Strafvollzug nicht nur auf dem Papier gewährleistet ist, sondern auch in der Realität.“