Mitbestimmung von Patient*innen: Hamburgs Weg

Mitbestimmung von Patient*innen: Hamburgs Weg

Vor zwei Wochen war ich in der Verbraucherzentrale im Gespräch mit der Stabstelle Patientenbeteiligung. Sie koordiniert unter anderem die Besetzung zentraler Hamburger Gesundheitsgremien mit ehrenamtlichen Menschen, die sich dort für die Rechte von Patient*innen engagieren.

Ein Ausschuss, für den es in Hamburg beispielsweise Patient*innen-Vertretungen zu organisieren gilt, ist der Zulassungsausschuss für Arztsitze.

Im Sozialgesetzbuch ist die Beteiligung von Interessensvertretungen der Patient*innen geregelt, dies kann über die Einrichtung einer Stabsstelle erfolgen – in Hamburg gibt es diese seit dem 01.02.2024 . Auch wenn noch nicht alle aufwendigen Ehrenämter mit Freiwilligen besetzt sind, ist seitdem viel passiert in der Akquise motivierter Menschen.

Ebenfalls zu den Aufgaben gehört ein bundesweiter Austausch der Stabstellen über die Ausgestaltung ihrer Arbeit. Dort gibt es noch große Unterschiede. So sind manche Stabstellen beispielsweise immer noch ausschließlich ehrenamtlich organisiert.

Die Mitbestimmung von Patient*innen ist wichtig, um die Stimmen der Betroffenen in die Entscheidungen des Gesundheitswesen einzubringen. Bisher haben sie sowohl auf Landesebene, als auch auf Bundesebene in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jedoch nur eine beratende Funktion. Aus meiner Sicht ist es wichtig, die Mitbestimmung institutionell zu verankern, etwa durch Stimm- und Vetorechte. Ein Vorstoß, dies auch für den Gesamtdeutschen Bundesausschuss zu erreichen, welcher zentrale Entscheidungen im Gesundheitswesen regelt, ist in der vergangenen Legislatur an trotz Verankerung im Koalitionsvertrag und Diskussionen über konkrete Vorschläge im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz am Ende leider nicht mehr umgesetzt worden . Dies jedoch weiter voranzubringen kann ein wichtiges Zeichen für die Mitbestimmung auf Landesebene setzen.

Ich freue mich, dass die Hamburger Stabstelle sich durch die Arbeit von Frau Schefe für eine effektive Mitbestimmung von Patient*innen einsetzt und werde mit ihr auch künftig kontinuierlich im Gespräch bleiben. Mehr Informationen zur Arbeit der Stabsstelle finden sich auch hier auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wichtiger Erfolg für den Naturschutz in Rom

Wichtiger Erfolg für den Naturschutz in Rom

Die Weltnaturschutzkonferenz in Rom hat in global schwierigen Zeiten voller Krisen einen unerwarteten Erfolg gefeiert. 196 Vertragsstatten haben sich zu einer besseren und verbindlicheren Finanzierung des Umweltschutzes bekannt und das Kunming-Montreal-Weltnaturabkommen mit Leben und konkreten Verabredungen gefüllt. Die internationale Zusammenarbeit lebt und schützt unsere Lebensgrundlagen.

Was wurde verabredet?

  1. Finanzierung: Industriestaaten, Privatwirtschaft und Entwicklungsbanken werden bis 2030 weltweit 500 Milliarden Dollar für die globalen Biodiversitätsziele mobilisieren. Dafür sollen etwa umweltschädliche Subventionen umgewidmet oder gestrichen werden. Die Länder des Globalen Südens sollen zudem leichter an internationale Biodiversitätsgelder gelangen.
  2. Umsetzung und Überprüfung: Es wurde ein Planungs-, Monitoring-, Berichts- und Überprüfungsmechanismus (PMRR) beschlossen, der eine einheitliche und nachvollziehbare Überprüfung der Umsetzungsfortschritte des Weltnaturabkommens mittels über 40 Leitindikatoren ermöglicht. Darauf aufbauend müssen die Mitgliedsstaaten nun in regelmäßigen Abständen über ihre Fortschritte berichten.
  3. Partnerschaften: Das Bundesumweltministerium hat Biodiversitätspartnerschaften mit Armenien, Bolivien, Madagaskar, Peru, Somalia und Südafrika geschlossen, um sie bei der Umsetzung ihrer Naturschutzstrategien zu unterstützen.

Weitere Fortschritte wurden für Meeresschutzgebiete sowie zur besseren Verzahnung der UN-Biodiversitäts- und Klimaschutzkonventionen erzielt. Dies ist nicht zuletzt ein wichtiges Signal in Richtung Belém/Brasilien, wo Ende des Jahres die nächste Weltklimakonferenz stattfinden wird. Diese Erfolge sind Auftrag und Verpflichtung für die kommende Bundesregierung, damit die gefassten Beschlüsse auch in die Tat umgesetzt werden.