Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen

Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen

Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafgesetzbuch! Der Gruppenantrag dafür wurde heute eingereicht, ich habe unterschrieben!

Frauen sollen selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen, ohne dafür kriminalisiert zu werden. Dafür treten wir Grüne und auch ich als Person seit Jahren ein. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Bundestagsabgeordneten habe ich deshalb heute zwei Gruppenanträge (das Gesetz selbst sowie einen Antrag zur Verbesserung der Beratungsangebote) unterzeichnet und eingereicht.

Diese sehen folgende Punkte im Grundsatz vor:

Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. In der Frühpase der Schwangerschaft (bis zur 12. Woche) ist ein mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen nach Beratung vorgenommener Abbruch rechtmäßig. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, aber die Wartezeit von 3 Tagen entfällt. Die Kosten werden im Rahmen der Versorgung von der GKV übernommen.

Dass all das bald kommt, ist lange überfällig. Nun heißt es, eine Mehrheit im 20. Deutschen Bundestag dafür zu gewinnen!