Sprachmittlung im Gesundheitswesen zur gesetzlichen Leistung machen
Dieses Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag ist eines der Projekte, zu dem ich seit Beginn der Legislatur an Konzepten zur Umsetzung feile. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass es Teil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes II sein soll, das im Laufe des Jahres kommt.
Gestern habe ich zu dem Thema die Kinderarztpraxis von Dr. Flüß in Bergedorf besucht, gemeinsam mit Mitarbeiter*innen des Sprachmittlungsdienstes Triaphon.
Mit Dr. Flüß haben wir über seine Erfahrungen mit den telefonischen Sprachmittlungsangeboten von Triaphon gesprochen. Die Praxis nutzt die telefonische Sprachmittlung, die bislang in 10 Sprachen zur Verfügung steht, seit 2021 regelmäßig. Den schnellen Übersetzungsdienst möchte er nicht mehr missen, kann ihn aber durchaus nicht ohne Weiteres aus eigenen Mitteln dauerhaft finanzieren. In seinem Praxisalltag hilft die Sprachmittlung, die Bedarfe der Eltern und Kinder zielgenauer erkennen und Eltern Behandlungs- und Medikationspläne für ihre Kinder wirklich gut zu erläutern.
Wir haben im Rahmen des Gesprächs auch bei Triaphon angerufen und ein Gespräch auf Vietnamesisch simuliert. Eine eindrückliche Erfahrung, die mir nochmal gezeigt hat, dass „echte Menschen“ hier in der Übersetzung durch gezielte Nachfragen und Umschreibungen vieles leisten können, was mit Apps oder KI-Anwendungen nicht unbedingt möglich ist.
Vielen Dank an Marthe, Farina und Minh Hai von Triaphon (im Foto) für diese praktischen Einblicke. Ich bleibe dran am Thema, denn aus meiner Sicht ist es elementar im Gesundheitswesen, dass sich Behandler*innen und Patient*innen wirklich jederzeit korrekt verständigen können!