Vor zwei Wochen war ich in der Verbraucherzentrale im Gespräch mit der Stabstelle Patientenbeteiligung. Sie koordiniert unter anderem die Besetzung zentraler Hamburger Gesundheitsgremien mit ehrenamtlichen Menschen, die sich dort für die Rechte von Patient*innen engagieren.
Ein Ausschuss, für den es in Hamburg beispielsweise Patient*innen-Vertretungen zu organisieren gilt, ist der Zulassungsausschuss für Arztsitze.
Im Sozialgesetzbuch ist die Beteiligung von Interessensvertretungen der Patient*innen geregelt, dies kann über die Einrichtung einer Stabsstelle erfolgen – in Hamburg gibt es diese seit dem 01.02.2024 . Auch wenn noch nicht alle aufwendigen Ehrenämter mit Freiwilligen besetzt sind, ist seitdem viel passiert in der Akquise motivierter Menschen.
Ebenfalls zu den Aufgaben gehört ein bundesweiter Austausch der Stabstellen über die Ausgestaltung ihrer Arbeit. Dort gibt es noch große Unterschiede. So sind manche Stabstellen beispielsweise immer noch ausschließlich ehrenamtlich organisiert.
Die Mitbestimmung von Patient*innen ist wichtig, um die Stimmen der Betroffenen in die Entscheidungen des Gesundheitswesen einzubringen. Bisher haben sie sowohl auf Landesebene, als auch auf Bundesebene in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jedoch nur eine beratende Funktion. Aus meiner Sicht ist es wichtig, die Mitbestimmung institutionell zu verankern, etwa durch Stimm- und Vetorechte. Ein Vorstoß, dies auch für den Gesamtdeutschen Bundesausschuss zu erreichen, welcher zentrale Entscheidungen im Gesundheitswesen regelt, ist in der vergangenen Legislatur an trotz Verankerung im Koalitionsvertrag und Diskussionen über konkrete Vorschläge im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz am Ende leider nicht mehr umgesetzt worden . Dies jedoch weiter voranzubringen kann ein wichtiges Zeichen für die Mitbestimmung auf Landesebene setzen.
Ich freue mich, dass die Hamburger Stabstelle sich durch die Arbeit von Frau Schefe für eine effektive Mitbestimmung von Patient*innen einsetzt und werde mit ihr auch künftig kontinuierlich im Gespräch bleiben. Mehr Informationen zur Arbeit der Stabsstelle finden sich auch hier auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg.
Zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen im Einzelplan des Ministeriums für Umwelt & Verbraucherschutz erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucherschutz und direkt gewählt für Hamburg-Altona:
„Trotz widriger Umstände hat die Ampelkoalition im Haushalt 2024 den Verbraucherschutz deutlich gestärkt und dabei verletzliche Gruppen wie überschuldete Haushalte oder von illegalem Glücksspiel betroffene Personen ganz speziell in den Blick genommen. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist die zentrale Anlaufstelle und Vertretung der Verbraucher*innen. Ihre Arbeit ist wertvoll und bündelt die Anstrengungen für starke Verbraucherrechte. Wir werden diese Arbeit mit zusätzlichen 460.000 Euro weiter fördern und ausbauen, damit auch der Verbraucherschutz für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist und sich weiterhin gut aufstellen kann, etwa um das neue Instrument der Verbandsklage für geschädigte Konsument*innen zu nutzen oder die Verbraucherbildung zu stärken.
Ein großer Erfolg ist zudem die neue institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Damit unterstreichen wir die Wichtigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis und helfen so konkret ver- und überschuldeten Haushalten. Neben der individuellen Hilfe in Notsituationen wissen wir auch, dass sich Schuldnerberatung rechnet. Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass jeder vom Staat in die Schuldnerberatung investierte Euro durch erhebliche Einsparungen bei den Sozial- und Justizausgaben mindestens doppelt zurückfließt.
Außerdem freue ich mich über die Projekt-Förderung für eine neue Ombudsstelle, um Verbraucher*innen beim Glücksspiel zu unterstützen. Anbieter von Online-Glücksspiel müssen sich hierzulande lizensierend lassen und Auflagen wie Einsatzlimits und den Ausschluss gesperrter Spieler*innen sicherstellen. Leider müssen wir feststellen, dass sich viele Anbieter nicht daranhalten und mit der Glücksspielsucht viel Geld verdienen. Mit der neuen Ombudsstelle wollen wir geschädigten Spieler*innen systematisch dabei helfen, verlorene Wetteinsätze einzuklagen und somit den Markt für illegale Angebote mehr und mehr unattraktiv zu machen.“
Im vergangenen Juli haben wir nach langen Diskussionen als Bundestag ein neues Rechtsinstrument geschaffen: Die Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen ist einein riesiger verbraucherpolitischer Erfolg. Geschädigte Verbraucher*innen können sich jetzt einfach in Verbänden zusammenzuschließen und gemeinsam ihr Recht einfordern – anders als früher, als der Weg einer langwierigen individuellen Klage viele Verbraucher*innen schnell abgeschreckt zurückgelassen hat.
Die Bedeutung und Stärke unseres neuen Verbandsklagerechts zeigt das nun gestartete erste Sammelklageverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv): Millionen Festnetz- und Internetkund*innen von Vodafone flatterte dieses Jahr eine einseitige Preiserhöhung von monatlich fünf Euro ins Haus. Der vzbv sieht hierfür keine Rechtsgrundlage und hat deshalb im Auftrag von über 50 Verbraucher*innen eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich einfach durch einen Eintrag ins Klageregister des Bundesamts für Justiz noch der Klage anschließen – und erhalten im Erfolgsfall ihr Geld zurück.
Ein großer Vorteil unseres neuen Verbandsklagerechts wird hier sichtbar: Fünf Euro im Monat – 60 Euro im Jahr – sind keine Peanuts. Und doch meist zu wenig, um als Verbraucher*in ein einzelnes Klageverfahren zu starten. Nun können sich Verbraucher*innen einfach über einen Verband wie den vzbv zusammenschließen und direkt bei der Klage eintragen. Durch das flexible Opt-In-Verfahren, für das auch ich mich während der Verhandlungen eingesetzt habe, können sich geschädigte Verbraucher*innen auch erst einmal auf den zugehörigen Newsletter des vzbv setzen lassen und überlegen, ob sie Mitkläger*innen sein wollen – denn auch eine späterer Anschluss in das Sammelklageverfahren ist möglich!
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klage ist die Preiserhöhung um 5 Euro im laufenden Vertrag bei der Vodafone Gmbh, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West Gmbh. Alle wichtigen Infos dazu gibt es auch direkt beim VZBV.
Ich sehe diese Sammelklage als ein hervorragendes Beispiel für den Triple-Win unserer neuen Verbandsklage: Verbraucher*innen können sich einfach anschließen, die Bündelung der Verfahren entlastet die Justiz und auch die Unternehmen bekommen Planungs- und Rechtssicherheit!
Weniger Einweg, weniger Plastik, keine Mogelpackungen mehr – wie kann das gelingen? Darüber möchte ich mit Euch ins Gespräch kommen! Am Freitag, 15.09.23 diskutiere ich mit Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg über das neue „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“. Dazu lade ich Euch ab 18 Uhr in die Grüne Kreisgeschäftsstelle in Altona (Erzbergerstraße 19, 22765) ein.
Unsere Umweltministerin Steffi Lemke hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, mit demwir Verpackungsmüll deutlich reduzieren können. Darin stehen auch viele Vorteile für Verbraucher*innen, denn Mogelpackungen sollen künftig der Vergangenheit angehören und jede Flasche von jedem Pfandautomaten angenommen werden. Eine erste Übersicht der Eckpunkte findet Ihr auch direkt hier auf meiner Website!
In der Diskussion möchten wir den Blick weiten auf das, was in der Planung noch fehlt: Wie ökologisch sind die Mehrweg-Planungen wirklich und warum stemmen sich Teile des Einzelhandels dagegen? Diese und weitere Fragen möchte ich gerne mit Euch diskutieren, und bin auf Eure Ideen, Bewertungen und Anregungen gespannt.
Wirksamer Verbraucher*innenschutz ist uns Grünen und auch unserer Bundestagsfraktion als Ganzes ein sehr wichtiges Anliegen. Dies wurde diese Woche wieder einmal deutlich, als sich unsere Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann eine Stunde Zeit nahm, um mit der Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Ramona Pop, und mir über aktuelle Vorhaben und Herausforderungen zu sprechen.
Wir haben darüber gesprochen,
wie die Verbandsklage im parlamentarischen Verfahren noch verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden sollte,
wie wichtig eine Regulierung von Werbung für ungesunde Lebensmittel ist, die sich an Kinder richtet,
warum wir die europäischen Vorstöße zur Eindämmung von Greenwashing und Verbrauchertäuschung unterstützen sollten und
wie wichtig Verbraucherbildung ist und wie hier politisch unterstützt werden kann.
Wir wollen diese Wahlperiode weiter nutzen, um beim Verbraucher*innenschutz Schritt für Schritt voran zu kommen.
Direkt im Anschluss bin ich zur Expertenanhörung zum Verbandsklagerecht in den Rechtsausschuss geeilt, um mich dort im Sinne des Verbraucherschutzes konstruktiv einzubringen.
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