Neue Rolle: Sprecherin für Umwelt

Neue Rolle: Sprecherin für Umwelt

Ich freue mich sehr, dass mich meine Fraktion gestern zur Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gewählt hat. Dazu habe ich folgendes Statement veröffentlicht:

„Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe. Mir ist es wichtig, unsere Grünen Positionen der Naturschutz- und Umweltpolitik sowie des Verbraucher*innenschutzes politisch und in den öffentlichen Debatten fest zu verankern. Dazu müssen immer auch Schnittstellen zu anderen Politikfeldern mitgedacht werden, zum Beispiel Energie und Klimaschutz. Im Verbraucher*innenschutz werde ich mich auch weiter stark machen für den Schutz von überschuldeten Haushalten, eine einfachere Rechtsdurchsetzung, bessere Verbraucherinformationen und klare Regeln gegen Greenwashing.

Als Hamburgerin bin ich an der Küste aufgewachsen und weiß insbesondere auch um die Bedeutung und Verletzlichkeit dieses Ökosystems, das mit dem Biosphärenreservat Hamburgisches Wattenmeer auch in Zuständigkeit der Hansestadt liegt. Für den Schutz der Hamburger Stadtnatur und der verschiedenen Biotope wie den Mooren, Wäldern und Feldmarken werde ich mich weiterhin stark machen. Den Erhalt der Artenvielfalt und Müllvermeidung sehe ich als prioritär an, um unser einzigartiges Naturerbe zu erhalten.“

Union betreibt Schaufensterpolitik bei Mogelpackungen

Union betreibt Schaufensterpolitik bei Mogelpackungen

In den vergangenen Tagen waren Mogelpackungen mal wieder Thema der medialen Berichterstattung. Anlass dafür war ein Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, welcher allerdings inzwischen wieder von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Ich habe mich dazu ebenfalls geäußert:

Mogelpackungen sind schon lange ein Ärgernis für Verbraucher*innen und ein beliebtes Instrument der Irreführung von Unternehmen. Daher begrüße ich es außerordentlich, dass die Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke im Rahmen ihrer Eckpunkte zur Novellierung des Verpackungsgesetzes den konkreten Vorschlag gemacht hat, dass bei schrumpfender Menge auch die Verpackung schrumpfen muss. Ich wünsche mir, dass die Koalitionspartner hier jetzt konsequent an einem Strang ziehen, so dass wir dies zeitnah im Parlament in ein Gesetz gießen können. Die Novellierung des Verpackungsgesetzes eröffnet zudem abseits der Mogelpackungen noch viele weitere Verbesserungen für Verbraucher*innen – beispielsweise bei der Pfandrückgabe oder beim Mehrweg in der Gastronomie.

Der Antrag der Union hingegen ist Schaufensterpolitik par excellence. Das Portal Lebensmittelklarheit wurde in den Regierungsjahren der Union unter Merkel bewusst zu gering finanziert und durfte sich explizit nicht mit Füllmengen beschäftigen. Gut, dass der grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir nun endlich die Mittel für das Portal erhöht, damit aus dem Feigenblatt eine schlagkräftige Institution im Sinne und zum Wohle der Verbraucher*innen wird. Die Union fordert, wir liefern längst.

Den ganzen Artikel findet ihr hier in der Lebensmittelzeitung (hinter einer Paywall).

Therapie statt Strafe – Bundesrat will Anspruch auf Therapie für Häftlinge stärken

Therapie statt Strafe – Bundesrat will Anspruch auf Therapie für Häftlinge stärken

Wer im Gefängnis sitzt, hat in der Regel mehrere Probleme auf einmal. Neben der abgeurteilten Tat sind viele inhaftierte Männer und Frauen verschuldet, haben Ausbildungslücken und angestaute soziale Konflikte. Bei knapp der Hälfte der Inhaftierten kommen zudem substanzbezogene Störungen hinzu – also Abhängigkeiten von Suchtmitteln.

Menschen in Haft haben generell keine starke Lobby. Da ist es mir besonders wichtig, einmal eine positive Entwicklung aufzugreifen: Der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, die es erleichtern soll, dass suchtmittelabhängige Inhaftierte aus der Haft heraus eine Therapie antreten können.

In bestimmten Fällen können drogenabhängige Häftlinge nämlich eine Therapie während der Haft beantragen. Das Prinzip lautet hier „Therapie statt Strafe“ und die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind in §35 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Das Land NRW hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat gebracht, der nun beschlossen wurde.

Was der entsprechende Paragraph regelt: Es kann, wer die der Haft zu Grunde liegende Straftat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat und insgesamt oder nur noch bis zu zwei Jahre eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Drogenentzugstherapie machen. Die Strafe kann dann zugunsten der Therapie ausgesetzt werden.

Das bisherige Problem in der Praxis bei der Umsetzung dieser Regelung: Damit die Therapie bewilligt wird, muss eine Kostenzusage der zuständigen Renten-, Krankenversicherung oder des Sozialhilfeträgers vorliegen. Neben reinen Therapiekosten gilt es auch, die Nebenkosten, wie zum Beispiel für Transport zur Klinik, zu decken. In der Regel wird diese aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung für Arbeitslose finanziert. Doch häufig erfolgt die Bewilligung derzeit nicht, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt, an dem sie aus der Haft heraus den Antrag stellen, nicht im Bürgergeldbezug sind. Insbesondere ein Urteil des Bundessozialgerichts 2021 hatte hier für große Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kostenträgern gesorgt. Demnach wurden durch die Urteilsauslegung in der Rechtspraxis Therapieeinrichtungen nach Paragraf 35 BtMG als Einrichtung zum Vollzug der richterlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeschlossen. In der Folge weigerten sich die Kostenträger für die Therapie statt Strafe nach Paragraf 35 BtMG aufzukommen. Dadurch war den Gefangenen eine Vermittlung in eine notwendige Therapie die letzten Jahre vielerorts faktisch unmöglich.

Der Bundesrat hat nun einen Antrag aus NRW beschlossen, der hier eine wichtige Regelungslücke schließen könnte. Die Bundesratsinitiative stellt klar, dass bei Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer Drogentherapie nach Paragraf 35 BtMG der Anspruch auf Kostenübernahme gewährleistet ist und macht einen ganz konkreten Vorschlag, wie das gesetzlich rechtssicher formuliert werden sollte.

Ich begrüße die NRW-Initiative ausdrücklich und werde mich dafür stark machen, dass der Bundestag als Gesetzgeber sie aufgreift und auf den Weg zu bringt.

Denn es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch für Menschen mit Suchterkrankungen in Haft eine gute Versorgung zu sichern. Auch setze ich mich dafür ein, den Paragrafen 35 BtMG für Menschen zu öffnen, die von Substanzen abhängig sind, welche nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Alkohol, in Kürze voraussichtlich auch Cannabis.

Rede Haushalt: Umwelt- und Verbraucher*innen-Schutz

Rede Haushalt: Umwelt- und Verbraucher*innen-Schutz

Der Haushalt für Umwelt, Verbraucher*innenschutz und nukleare Sicherheit ist beschlossen. Trotz nötiger Einsparungen haben wir einen guten Haushalt verabschiedet – gerade beim Verbraucher*innenschutz haben wir viel erreicht! Wir werden für die Schuldner*innenberatung Mittel für die strukturelle Stärkung und Projektmittel beispielsweise für aufsuchende Schuldner*innenberatung von Senior*innen bereitstellen.

Ein weiteres mir wichtiges Projekt im Haushalt ist die Förderung für eine Ombudsstelle für Geschädigte von illegalem Glücksspiel. Dadurch schaffen wir ein wirksames Instrument gegen illegales Glücksspiel und leisten auch aktiv ein Stück Präventionsarbeit gegen Verschuldung durch illegales Glückspiel.

Meine ganze Rede gibt’s hier:

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Pressemitteilung: Einweg-E-Zigaretten-Verbot in Großbritannien

Pressemitteilung: Einweg-E-Zigaretten-Verbot in Großbritannien

Zum Vorstoß Großbritanniens, Einweg-E-Zigaretten vom Markt zu verbannen, erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Mit dem Vorstoß, Einweg-E-Zigaretten zum Schutz von Minderjährigen nicht länger anbieten zu wollen, beweist die britische Regierung Mut, sich öffentlich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie und einen gesundheitsschädlichen Trend bei Jugendlichen zu stellen. Sie nimmt damit in diesem Feld eine Vorreiterrolle vor den Ländern der Europäischen Union ein. Hier könnte die Batterieverordnung dazu führen, dass Einweg-E-Zigaretten langfristig ebenfalls der Vergangenheit angehören werden.

Doch allein mit dem Untersagen von Einweg-Vapes ist es nicht getan – auch auf das Drumherum kommt es an. Deshalb ist es wichtig zu berücksichtigen, womit die Maßnahme in Großbritannien einher gehen soll, um Verhältnisprävention zu stärken. Neben strengeren Abgabekontrollen bei Minderjährigen braucht es z.B. noch andere Maßnahmen wie strengere Vorschriften für das Produktmarketing.

Insgesamt müssen wir an den „Coolnessfaktor“ von Einweg-E-Zigaretten ran. Poppige Verpackungen und süße Aromen können auf Jugendliche wie Lockmittel wirken. Zudem findet die Ansprache immer mehr über Influencer in den sozialen Medien statt. Das gilt es zu ändern, Aufklärung allein ist hier nicht ausreichend.

Im Koalitionsvertrag haben wir Verschärfungen der Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin vereinbart – vor allem, um den Jugendschutz zu stärken. Eine große Lücke, die es hier zu schließen gilt, ist die Einschränkung des Sponsorings von Festivals und Veranstaltungen durch Tabak- und Nikotinhersteller.