12. Mrz 2024
Verbraucherpolitik ist Alltagspolitik, denn wir alle sind Verbraucher*innen – jeden Tag. Und da wir im europäischen grenzüberschreitenden Binnenmarkt konsumieren, wird auch die Verbraucherpolitik in der Europäischen Union gemacht. Dafür braucht es Regeln und einheitliche Standards – eine europäische Verbraucheragenda! Gemeinsam mit Tabea Rößner habe ich ein Thesenpapier geschrieben, mit unseren grünen Forderungen an Verbraucherpolitik. In der nächsten europäischen Legislatur, die mit der Europawahl am 09. Juni beginnt, wird die Europäische Kommission ihren Vorschlag einer europäischen Verbraucheragenda vorlegen.
Die Herausforderungen für die Jahre 2025 bis 2030 liegen darin, die grüne und digitale Transformation des Verbraucheralltags weiter voranzubringen. Damit alle Verbraucher*innen bei nachhaltigen Konsummustern mitgenommen werden, müssen
wir einerseits faire Rahmenbedingungen schon bei der Produktion schaffen und andererseits auch eine soziale Abfederung gewährleisten. Soziale Gerechtigkeit muss horizontal mitgedacht und als Querschnittsaufgabe verankert werden.
11. Mrz 2024
Auch in diesem Jahr kürt die Deutsche Umwelthilfe wieder den Goldenen Geier – den Preis für besonders dreiste Werbelügen und Greenwashing von Unternehmen. Und ihr könnt mitmachen!
Beim Greenwashing versuchen Unternehmen mit schön klingenden Werbeversprechen Nachhaltigkeit vorzutäuschen – für Produkte, die gar nicht nachhaltig sind. Verbraucher*innen sollen so getäuscht werden und im Zweifel sogar mehr Geld bezahlen, im Glauben, ein nachhaltiges Produkt zu kaufen.
So etwas habt Ihr auch schon gesehen? Dann könnt Ihr hier auf der Website der Umwelthilfe das Werbeversprechen einreichen. Aus allen Einreichungen wählt die Umwelthilfe das dreisteste Versprechen aus und kürt den Goldenen Geier.
Wichtig ist aber auch: Es braucht politische Regeln, um Greenwashing klar einzudämmen! Darum freue ich mich sehr, dass das EU-Parlament im Januar diesen Jahres ein Verbot für Greenwashing-Werbung beschlossen hat. Mehr dazu hier!
21. Feb 2024
Ich freue mich sehr, dass mich meine Fraktion gestern zur Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gewählt hat. Dazu habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe. Mir ist es wichtig, unsere Grünen Positionen der Naturschutz- und Umweltpolitik sowie des Verbraucher*innenschutzes politisch und in den öffentlichen Debatten fest zu verankern. Dazu müssen immer auch Schnittstellen zu anderen Politikfeldern mitgedacht werden, zum Beispiel Energie und Klimaschutz. Im Verbraucher*innenschutz werde ich mich auch weiter stark machen für den Schutz von überschuldeten Haushalten, eine einfachere Rechtsdurchsetzung, bessere Verbraucherinformationen und klare Regeln gegen Greenwashing.
Als Hamburgerin bin ich an der Küste aufgewachsen und weiß insbesondere auch um die Bedeutung und Verletzlichkeit dieses Ökosystems, das mit dem Biosphärenreservat Hamburgisches Wattenmeer auch in Zuständigkeit der Hansestadt liegt. Für den Schutz der Hamburger Stadtnatur und der verschiedenen Biotope wie den Mooren, Wäldern und Feldmarken werde ich mich weiterhin stark machen. Den Erhalt der Artenvielfalt und Müllvermeidung sehe ich als prioritär an, um unser einzigartiges Naturerbe zu erhalten.“
19. Feb 2024
In den vergangenen Tagen waren Mogelpackungen mal wieder Thema der medialen Berichterstattung. Anlass dafür war ein Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, welcher allerdings inzwischen wieder von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Ich habe mich dazu ebenfalls geäußert:
Mogelpackungen sind schon lange ein Ärgernis für Verbraucher*innen und ein beliebtes Instrument der Irreführung von Unternehmen. Daher begrüße ich es außerordentlich, dass die Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke im Rahmen ihrer Eckpunkte zur Novellierung des Verpackungsgesetzes den konkreten Vorschlag gemacht hat, dass bei schrumpfender Menge auch die Verpackung schrumpfen muss. Ich wünsche mir, dass die Koalitionspartner hier jetzt konsequent an einem Strang ziehen, so dass wir dies zeitnah im Parlament in ein Gesetz gießen können. Die Novellierung des Verpackungsgesetzes eröffnet zudem abseits der Mogelpackungen noch viele weitere Verbesserungen für Verbraucher*innen – beispielsweise bei der Pfandrückgabe oder beim Mehrweg in der Gastronomie.
Der Antrag der Union hingegen ist Schaufensterpolitik par excellence. Das Portal Lebensmittelklarheit wurde in den Regierungsjahren der Union unter Merkel bewusst zu gering finanziert und durfte sich explizit nicht mit Füllmengen beschäftigen. Gut, dass der grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir nun endlich die Mittel für das Portal erhöht, damit aus dem Feigenblatt eine schlagkräftige Institution im Sinne und zum Wohle der Verbraucher*innen wird. Die Union fordert, wir liefern längst.
Den ganzen Artikel findet ihr hier in der Lebensmittelzeitung (hinter einer Paywall).
8. Feb 2024
Wer im Gefängnis sitzt, hat in der Regel mehrere Probleme auf einmal. Neben der abgeurteilten Tat sind viele inhaftierte Männer und Frauen verschuldet, haben Ausbildungslücken und angestaute soziale Konflikte. Bei knapp der Hälfte der Inhaftierten kommen zudem substanzbezogene Störungen hinzu – also Abhängigkeiten von Suchtmitteln.
Menschen in Haft haben generell keine starke Lobby. Da ist es mir besonders wichtig, einmal eine positive Entwicklung aufzugreifen: Der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, die es erleichtern soll, dass suchtmittelabhängige Inhaftierte aus der Haft heraus eine Therapie antreten können.
In bestimmten Fällen können drogenabhängige Häftlinge nämlich eine Therapie während der Haft beantragen. Das Prinzip lautet hier „Therapie statt Strafe“ und die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind in §35 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Das Land NRW hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat gebracht, der nun beschlossen wurde.
Was der entsprechende Paragraph regelt: Es kann, wer die der Haft zu Grunde liegende Straftat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat und insgesamt oder nur noch bis zu zwei Jahre eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Drogenentzugstherapie machen. Die Strafe kann dann zugunsten der Therapie ausgesetzt werden.
Das bisherige Problem in der Praxis bei der Umsetzung dieser Regelung: Damit die Therapie bewilligt wird, muss eine Kostenzusage der zuständigen Renten-, Krankenversicherung oder des Sozialhilfeträgers vorliegen. Neben reinen Therapiekosten gilt es auch, die Nebenkosten, wie zum Beispiel für Transport zur Klinik, zu decken. In der Regel wird diese aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung für Arbeitslose finanziert. Doch häufig erfolgt die Bewilligung derzeit nicht, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt, an dem sie aus der Haft heraus den Antrag stellen, nicht im Bürgergeldbezug sind. Insbesondere ein Urteil des Bundessozialgerichts 2021 hatte hier für große Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kostenträgern gesorgt. Demnach wurden durch die Urteilsauslegung in der Rechtspraxis Therapieeinrichtungen nach Paragraf 35 BtMG als Einrichtung zum Vollzug der richterlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeschlossen. In der Folge weigerten sich die Kostenträger für die Therapie statt Strafe nach Paragraf 35 BtMG aufzukommen. Dadurch war den Gefangenen eine Vermittlung in eine notwendige Therapie die letzten Jahre vielerorts faktisch unmöglich.
Der Bundesrat hat nun einen Antrag aus NRW beschlossen, der hier eine wichtige Regelungslücke schließen könnte. Die Bundesratsinitiative stellt klar, dass bei Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer Drogentherapie nach Paragraf 35 BtMG der Anspruch auf Kostenübernahme gewährleistet ist und macht einen ganz konkreten Vorschlag, wie das gesetzlich rechtssicher formuliert werden sollte.
Ich begrüße die NRW-Initiative ausdrücklich und werde mich dafür stark machen, dass der Bundestag als Gesetzgeber sie aufgreift und auf den Weg zu bringt.
Denn es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch für Menschen mit Suchterkrankungen in Haft eine gute Versorgung zu sichern. Auch setze ich mich dafür ein, den Paragrafen 35 BtMG für Menschen zu öffnen, die von Substanzen abhängig sind, welche nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Alkohol, in Kürze voraussichtlich auch Cannabis.