Kabinett: leichterer Zugang zu Diamorphin-Therapie für Schwerstabhängige

Kabinett: leichterer Zugang zu Diamorphin-Therapie für Schwerstabhängige

Die Substitutionsbehandlung bei einer schweren Opioidabhängigkeit ist seit vielen Jahren eine anerkannte und wirksame Behandlungsmethode, um Betroffenen wieder einen geregelten Tagesablauf und besseren Gesundheitsschutz zu ermöglichen.

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die medizinischen Behandlungskosten dafür, jedoch bisher nicht für alle Wirkstoffe. Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett mit der vierten Novelle der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) nun endlich den Weg frei gemacht für den verbesserten Zugang für Menschen mit schwerer Opioidabhängigkeit zur überlebenswichtigen Therapie mit Diamorphin.

Diamorphin, das als sogenanntes „Heroin auf Rezept“ von Kritikern verschrien wurde, hat sich jedoch in der ärztlichen Praxis längst bewährt.

Wir Grüne setzen uns seit langem dafür ein, die gesetzlichen Regelungen hier an die Realität anzupassen. Denn Diamorphin ist für viele Patient*innen die einzige Chance, um einen besseren körperlichen und psychischen Gesundheitszustand zu erreichen und wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die bisher geltende starre Altersgrenze von 23 Lebensjahren und eine mindestens fünfjährige Abhängigkeit der Patient*innen wurden abgeschafft und damit zwei enorme Zugangshürden abgebaut. Dies kann Leben retten und zumindest Leid und Stress der Betroffenen reduzieren. Denn für viele Patient*innen sind andere Substitute wie Methadon nicht geeignet als Wirkstoff, um ihren Suchtdruck zu mindern.

Mit der Öffnung der Verschreibungsfähigkeit von Diamorphin wird Ärzt*innen auch mehr Kompetenz zugesprochen. Sie können nun besser selbst entscheiden, ob die Voraussetzung für einen Therapiebeginn mit Diamorphin erfüllt sind. Daher ist die BtMVV-Novelle auch für die Substitutionsmedizin insgesamt eine wirklich gute Nachricht. Denn es gibt immer mehr ältere Substitutionsmediziner*innen und immer weniger Nachwuchs. Durch die neue Verordnung wird Rechtssicherheit für die Behandler*innen geschaffen und ihr Ermessenspielraum gestärkt.

Ich hoffe und denke, dass dies auch dazu beitragen kann, dass sich künftig mehr Ärzt*innen für das Angebot von Substitutionstherapie in ihren Praxen entscheiden werden.

Als Gesundheitspolitikerin, aber auch persönlich finde ich: ein echter Meilenstein am Ende dieser Legislatur! Und die Verordnung tritt nach Beschluss durch das Kabinett jetzt auch in Kraft, sie muss nicht durch den Bundestag noch verabschiedet werden.

Ich bin überzeugt, dass es sich lohnt, auch nach den Bundestagswahlen für eine evidenzbasierte Drogenpolitik und damit bessere Gesundheitsversorgung von suchtkranken Menschen zu kämpfen und ich werde mich in Hamburg und bundesweit weiter dafür stark machen! 

Weitere Infos zur Verordnung finden sich hier.

Rede zum Küstenschutz

Rede zum Küstenschutz

Vergangenen Donnerstag haben wir auf Antrag der Unionsfraktion zum Küstenschutz debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht: Naturschutz ist der beste Hochwasserschutz. Meine ganze Rede seht ihr hier:

Bundestag sichert 400 Millionen Euro für den Meeresnaturschutz

Bundestag sichert 400 Millionen Euro für den Meeresnaturschutz

Es ist schon ein paar Wochen her, aber jetzt ist es unter Dach und Fach: Der DBU Meeresnaturschutzfonds kommt!

Schon am 6. November 2024 – dem Tag, an dem der Kanzler abends Finanzminister Lindner entließ – hat der Haushaltsauschuss des Bundestages 400 Millionen Euro für den Meeresnaturschutz gesichert. Der Beschluss bezog sich noch auf den Bundeshaushalt des laufenden Jahres 2024 und entfaltet deshalb seine Wirkung. Mit dem jetzigen Abschluss der Vereinbarung können die Gelder nun vollständig an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) zweckgebunden übertragen werden, die damit einen separaten Fonds für Meeresnaturschutzprojekte gegründet hat. Darüber freue ich mich sehr.

Möglich geworden ist dies durch einen Kompromiss, der den Ausbau von Offshore-Windenergie und Meeresnaturschutz aneinanderkoppelt:

Der Ausbau von Offshore-Windenergie ist nicht nur essenziell für die Versorgungssicherheit in Deutschland, sondern auch ein zentraler Baustein der Energiewende. Derzeit liefert die Offshore-Windenergie ca. 8 Gigawatt unseres Stroms, bis 2030 soll die Produktionsmenge auf 30 Gigawatt und bis zum Jahr 2045 auf 70 Gigawatt erhöht werden. Das ist ein erheblicher Ausbau, der viel Meeresfläche der deutschen Nord- und Ostsee beanspruchen wird.

Dadurch verstärkt sich die Belastung für unsere Küstengewässer, die ohnehin einem großen Nutzungsdruck u.a. durch Tourismus, Schifffahrt, Fischerei, Wassersport und Leitungsverlegungen ausgesetzt sind. Aber auch Klimawandel, Eintragungen von Düngemitteln aus der Landwirtschaft, Plastikmüll und Altmunition am Meeresboden machen dem Ökosystem in den Meeren zu schaffen.  

Erfreulicherweise sind wir bei der Munitionsbergung bereits einen großen Schritt vorausgegangen: Mit 100 Millionen Euro, die der Bundestag im parteiübergreifenden Konsens zur Verfügung gestellt hat, können wir Probebergungen durchführen und die notwendige Bergungstechnik entwickeln, um diesen giftigen Müll schrittweise aus unseren Meeren zu bergen und umweltgerecht zu entsorgen. Meinen Bericht über meine Besichtigung einer Probergung findet sich hier.

Doch was hat das nun mit dem neuen Meeresnaturschutzfonds zu tun? Um den Ausbau von Offshore-Windenergie naturverträglich auszugestalten und ihre Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie die Arten und ihrer Lebensräume abzufedern, fließt ein Teil der Einnahmen aus den Versteigerungen der Windkraftflächen auf See als zweckgebundene Meeresnaturschutzkomponente (MNK) in den Bundeshalthalt. Und genau daraus stammen auch die Einnahmen– nämlich 400 Millionen Euro – die nun als Stiftungskapital auf die DBU übertragen werden. Aus diesem Kapital kann schätzungsweise dauerhaft eine jährliche Ausschüttung von ca. 10 Millionen Euro generiert werden, um wichtige Projekte zum Meeresnaturschutz zu fördern. Insbesondere Naturschutzverbände können sich auf dieses Geld künftig mit konkreten Ideen zum Meeresnaturschutz in der Nord- und Ostsee bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier auf der Webseite der DBU.

Damit bildet der Meeresnaturschutz künftig einen der größten Förderbereiche der DBU, im Rahmen dessen Projekte in drei Themenbereichen gefördert werden können:

  1. Schutz und Wiederherstellung geschützter und gefährdeter mariner Arten und Lebensräume sowie Verbesserungen des Zustandes der Meeresumwelt: Dazu gehören beispielweise Maßnahmen zur Stützung, Wiederherstellung oder Wiederansiedlung bedrohter Arten, wie etwa der Stör, der Lachs, der Aal oder auch Haie und Rochen, und Lebensräume wie etwa Riffe, Großalgen und Seegraswiesen.
  2. Naturverträgliche Ausgestaltung des Ausbaus der Offshore-Windenergie: Dieser Bereich umfasst beispielsweise die Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung der Auswirkungen des weiteren Ausbaus sowie zur Reduzierung der kumulativen Wirkungen anderer Nutzungen. Dadurch sollen belastungsfreie Bereiche geschaffen werden, in denen sich bedrohte Arten zurückziehen, ausbreiten und wiederansiedeln können.
  3. Monitoring und Begleitforschung sowie Partizipation und Kommunikation: Um die Auswirkungen des Ausbaus frühzeitig zu erkennen und effektiv zu begegnen, bedarf es dem Ausbau eines KI-gestützten, zukunftsfähigen Monitoringsystems sowie kontinuierliche Begleitforschung, welche nun gezielt gefördert werden sollen. Außerdem soll das Meeresbewusstsein durch verschiedene Angebote für die Öffentlichkeit gestärkt werden.

Alles in allem sind die 400 Millionen somit sehr gut investiertes Geld, mit dem wir unsere Meere bei der Bewältigung ihrer enormen Belastungen und Herausforderungen gut unterstützen können, um auch letztlich ihre Mehrfachnutzen für Mensch, Tier und Klima zu erhalten.

Diskussion im ZDF-Morgenmagazin

Diskussion im ZDF-Morgenmagazin

Heute morgen habe ich im momaDuell des ZDF-Morgenmagazin über besseren Schutz für Passivraucher diskutiert. Anlass waren die Pläne der Europäischen Union für mehr Nichtraucherschutz in ganz Europa. Meinen Gegenpart in der Diskussion hat Daniel Caspary, Mitglied des Europäischen Parlaments (CDU) übernommen. Ihr seht das Video direkt hier:

Hier könnt Ihr die ganze Sendung auf der Website des ZDF sehen

Pressemitteilung: Verbraucherpolitischer Bericht

Pressemitteilung: Verbraucherpolitischer Bericht

Das Bundeskabinett hat heute den verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung verabschiedet. Dazu erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und direkt gewählte Abgeordnete für Hamburg-Altona:

„Der Bericht zeigt, dass die Ampelregierung trotz schwieriger Rahmenbedingungen dem Verbraucherschutz neue Impulse geben konnte. Während der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges wurden die Haushalte bei den Energiepreisen massiv entlastet; die Schuldnerberatung wurde bundesweit auf ein stabiles Fundament gestellt und dauerhaft gestärkt. Und das neue Rechtsinstrument der Verbandsklage schafft für geschädigte Verbraucher*innen niedrigschwellige und einfache Möglichkeiten, gegenüber Unternehmen zu ihrem Recht zu kommen.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Die FDP hat in den letzten drei Jahren weitere Fortschritte gezielt verzögert und verschleppt. Das in Teilen zuständige Justizministerium unter Marco Buschmann hat Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weder umgesetzt noch angeschoben. Ich denke hier etwa an die in der Koalition vereinbarte Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verträge oder die Ein-Jahres-Option bei Abo-Verträgen. Außerdem gibt es tragischerweise keinen Fortschritt bei der Frage, ob und wie wir bezüglich einer Versicherung von Elementarschäden weiterzukommen, obwohl die Dringlichkeit auf der Hand liegt und die Länder geschlossen für deren verpflichtende Einführung votieren.

Es bleibt also wichtig, auch in der kommenden Wahlperiode die Anliegen von Verbraucher*innen zu fokussieren, um ihren Alltag zu erleichtern – beim Einkaufen, beim Wohnen oder in der Bank. Ich setzte mich weiter dafür ein, auch Verbrauchergruppen in den Blick zu nehmen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, wie etwa junge Menschen, Ältere oder Menschen mit Sprachbarrieren. Das Bahnticket oder die Bankdienstleistung müssen auch weiterhin analog möglich sein und in Callcentern müssen auch weiterhin Menschen ansprechbar sein, nicht ausschließlich Sprachroboter. Ich trete zudem dafür ein, dass eine gute Ernährung zu fairen Preisen möglich bleibt und dass Greenwashing wirksam unterbunden wird, damit Verbraucher*innen auch wirklich nachhaltige Optionen beim Konsum haben und erkennen. Zudem möchte ich weiterhin Verschuldung verhindern, indem wir die Beratung ausbauen und die finanzielle Verbraucherbildung weiter verbessern.“

Den gesamten Bericht findet Ihr hier auf der Website des Bundesumweltministeriums.