Rede zur Reform des Maßregelvollzugs

Rede zur Reform des Maßregelvollzugs

Die Reform des § 64 im Strafgesetzbuch, um den Maßregelvollzug zu entlasten, ist sehr wichtig. Denn der Maßregelvollzug in Deutschland platzt aus allen Nähten. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe hat hier sehr konstruktiv schon gute Ergebnisse erarbeitet, die die Grundlage des Gesetzentwurfs sind.

Begleitend zur Reform müssen wir allerdings mehr tun: Wir brauchen die Ermöglichung von Substitutionen mit allen verfügbaren Substituten, auch in Haft. Wir brauchen auch Sprachmittlungsangebote in Haft, um Hilfe und Therapiebedarfe wirklich bestmöglich zu ermitteln. Und schließlich brauchen wir in Haft Möglichkeiten für einen qualifizierten Entzug und Nachsorge, auch unter regulären Haftbedingungen, flächendeckend in diesem Land.

Meine ganze Rede gibt es hier zu hören.

Pressemitteilung: Patient*innenrechte ins Zentrum der Debatte

Pressemitteilung: Patient*innenrechte ins Zentrum der Debatte

Zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes habe ich heute eine Pressemitteilung versendet. Mir ist es wichtig, dass wir den Jahrestag für eine Bilanz nutzen, und jetzt dringend notwendige Schritte gehen, um Patient*innen zu stärken:

Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken.

Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.

Eine Krankenhausreform stellt die Qualität der Versorgung und den Abbau von ökonomischen Fehlanreizen in den Mittelpunkt. Mit verschiedenen Digitalgesetzen werden wir den Nutzen digitaler Anwendungen für die Patientinnen und Patienten ausbauen und eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen. Bei dieser Dokumentation muss im Sinne der Patient*innen u.a. das Ziel sein, dass Behandlungsabläufe korrekt dokumentiert werden und die Dokumentationen hinterher nicht mehr unbemerkt abänderbar sind.

Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen.

Meine Rede zur UPD-Reform

Meine Rede zur UPD-Reform

Gestern war der Tag des Patienten!

Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.

Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institution bekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.

Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.

Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.

„Wir hören euch!“ Meine Rede zum chronischen Erschöpfungssyndrom  ME/CFS

„Wir hören euch!“ Meine Rede zum chronischen Erschöpfungssyndrom  ME/CFS

ME/CFS ist eine tückische Krankheit. Und das ist eine niederschmetternde Diagnose. Betroffene dieser Erkrankung werden zudem zu häufig fehldiagnostiziert. Wir brauchen hier mehr Wissen und mehr Verständnis bei den Ärztinnen und Ärzten, damit es endlich überall eine gute, wohnortnahe Versorgung gibt. Als Ampel wollen wir Forschung zu Ursachen und wirksamen Medikamenten fördern. Hier sind wir vor allem auch auf die Tatkraft seitens Wissenschaft und Pharmaindustrie angewiesen. Dies habe ich in meiner Rede im Bundestag herausgestellt.

Es ist gut, dass die Union mit ihrem Antrag, die Debatte in den Bundestag eingebracht hat. Das gibt den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen Sichtbarkeit und hoffentlich Hoffnung, dass ich als Gesundheitspolitikerin ihre Anliegen höre. Wichtig ist mir auch, dass wir weiter über dieses Thema fraktionsübergreifend und gemeinsam diskutieren.

Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen:


Die Debatte und meine Rede wurde unter anderem von tagesschau.de, zeit.de (€) und in der Zeitung Das Parlament aufgegriffen.

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.

Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne

Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!