Vor kurzem habe ich die Bundesregierung erneut zur Beihilfe im Gesundheitswesen befragt. In meiner kleinen Anfrage hat mich besonders die Entwicklung und Steuerung der Beihilfekosten für Beamt*innen im Bund, in Ländern und Kommunen interessiert, einschließlich demografischer und finanzieller Faktoren. Leider zeigt sich bei den Antworten eine sehr ambitionslose Bundesregierung. Mein Statement:
„Die Kosten für die Beihilfe sind fast so hoch wie der Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds – sie sind also ein großer Hebel für politische Steuerung. Doch die Kleine Anfrage zeigt: Die Bundesregierung weicht aus, bleibt technokratisch und ist nicht reformorientiert. Die Chance für eine gerechte Finanzierung der Krankenversorgung im öffentlichen Dienst wird vertan. Der Regierung fehlt der politische Wille, das System grundlegend und im Sinne sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung zu modernisieren. Stattdessen klammert sich die Bundesregierung an ein überholtes Zwei-Klassen-System.“
„Wer echte Wahlfreiheit und gleiches Recht für alle Beamt*innen fordert, bekommt von dieser Regierung nur das bekannte föderale Schwarze-Peter-Spiel statt Lösungen. Dass Daten zu sozialen Unterschieden und Versicherungsformen gar nicht erst erhoben werden, ist eine politisch gewollte Blindstelle beim Thema Gerechtigkeit. Dabei zeigt Hamburg seit Jahren, wie man Beamt*innen Wahlfreiheit ermöglicht und gleichzeitig mehr Gerechtigkeit ins Gesundheitssystem bringt.“
Zur Forderung von Gesundheitsministerin Nina Warken, die Behandlungskosten von Bürgergeldempfänger*innen durch den Bundeshaushalt zu übernehmen, erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss:
„Nina Warken hat recht: Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bund derzeit für Bürgergeldempfänger*innen keine angemessenen Beiträge in die GKV einzahlt. Eine Dynamisierung des Bundeszuschusses könnte die Beitragszahler*innen entlasten und wäre ein Weg, den wir als Grüne auch schon lange fordern! Doch das allein wird auf Dauer nicht ausreichen, um die Beiträge zu stabilisieren und unser GKV-System verlässlich als solidarischen Grundpfeiler in unserer Gesellschaft zu erhalten.
Wir werden die Gesundheitsministerin an ihren kurzfristigen Versprechungen messen und gleichzeitig auch auf langfristige Konzepte drängen: Es reicht nicht, sich mit leeren Worten zufriedenzugeben – sie muss im Kabinett dafür kämpfen, dass die nötigen Mittel für die Beiträge der Bürgergeldempfänger*innen bereitgestellt werden. Und sie muss dringend die GKV-Strukturen reformieren, um nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen für die Gesundheitsfinanzierung zu schaffen. Die angekündigte Kommission, die erst 2027 Ergebnisse liefern soll, ist noch nicht eingesetzt und die Ergebnisse werden zu spät kommen. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, die halbe Wahlperiode mit bloßem Abwarten zu vergeuden.“
Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur UPD ein wichtiges und großes Projekt zur Stärkung der Patient*innen-Rechte verabschiedet haben.
Wir schaffen mit dem Gesetz Stetigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit, dadurch das wir die UPD in eine Stiftung überführen. Wir machen die Beratung der UPD niedrigschwelliger, denn künftig werden Patient*innen in allen 16 Bundesländern auch real Ansprechpartner*innen finden. Das ist gut, da sich manches Anliegen auch 2023 besser persönlich als telefonisch oder per Video klären lässt.
Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen.
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Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:
Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.
Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.
Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.
Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.
Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.
Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.
Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institutionbekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.
Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.
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Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.