Mein Statement zum E-Vapes-Verbot

Mein Statement zum E-Vapes-Verbot

Heute diskutiert der Bundesrat einen Antrag zum Verbot von Einmal-E-Zigaretten. Dazu erklärt Linda Heitmann als Berichterstatterin ihrer Fraktion für Verbraucherschutz sowie Drogen- und Suchtpolitik:

E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird. Eigentlich fällt das Produkt unter Elektroschrott, aber der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll und sorgt immer wieder für Brände – etwa, wenn der Akku in Müllautos zerquetscht wird. Daneben verbraucht ein solches Wegwerf-Produkt unnötig viele Ressourcen, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.

Auch gesundheits- und suchtpolitisch ist das Produkt problematisch: Wir sehen, dass sich das Marketing und Design in erster Linie an junge Menschen richten, die das Produkt nach Jugendschutzrichtlinien unter 18 gar nicht erwerben dürfen. Der oftmals süße Geschmack überlagert die herben Tabaknoten. Die Langzeitfolgen des Konsums sind bislang noch kaum erforscht und beispielsweise Krebsrisiken vollkommen unklar. Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, mindestens erschweren, auf Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf verstärkt hinweisen und die ökologischen Schäden minimieren.

Daher begrüßen wir die Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines Verbots von e-Vapes europaweit. Gerade die Ökodesign-Richtlinie dürfte hierfür Möglichkeiten zur Verfügung stellen, aber ein baldiges Verbot wird nach unserer Einschätzung europa- und bundesrechtlich schwierig werden. Daher sind auch andere Maßnahmen anzudenken: Pfand auf solche Einwegprodukte wie e-Vapes könnten das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus austauschen und Liquids und auffüllen lassen. Es braucht hier schnell ein bundesweites und überzeugendes Konzept, um Umwelt- genau wie Jugendschutz zu stärken.“

Das Statement wurde vom Ärzteblatt aufgegriffen.

Neue Verbraucherschulen ausgezeichnet!

Neue Verbraucherschulen ausgezeichnet!

Bronze, Silber und Gold – in diesen Kategorien wurden heute in Berlin 69 Verbraucherschulen von der Bundesverbraucherministerin Steffi Lemke feierlich ausgezeichnet. Das Engagement der Schulen, Lehrkräfte und Schüler*innen ist beeindruckend und ansteckend. In den Kategorien Nachhaltigkeit, Finanzen, Medien und Ernährung wurde unzählige Projekte erprobt. Die Bandbreite reichte von Müllvermeidung und Klimafrühstück über Finanztrainings und Haushaltsratgebern bis zu Schulgärten und Supermarktdetektiven.

In ihrer Festrede machte Steffi Lemke deutlich, wie wichtig Schulen als Multiplikatorinnen für Verbraucherschutz sind und dass sie gerne die Schirmherrschaft über das Projekt übernommen habe. Sie würdigte das hohe Engagement der Schulen und unterstrich die lebensnahen Projekte der Verbraucherschulen. Im letzten Jahr seien bekannte Themen immer weiter in den Fokus gerück; sie nannte hier etwa das Energiesparen, den Ressourcenschutz sowohl die sozialpolitischen Auswirkungen der Entlastungspakete.

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Ich freue mich sehr, dass auch zwei Hamburger Schulen zu den Preisträgerinnen gehören. Die Schule Windmühlenweg aus Altona wurde mit Bronze ausgezeichnet, die Ganztagsschule Molkenbuhrstraße sogar mit Silber. Sie bekam in der letzten Woche sogar Besuch von der Ministerin, die die Auszeichnung persönlich vorbei brachte.

Leben. Lernen. Leicht gemacht. Mit der Auszeichnung Verbraucherschule ehrt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bundesweit Schulen, die jungen Menschen Kompetenzen für ihren Alltag als Verbraucher*innen vermitteln. Wie teile ich mein Taschengeld richtig ein, was machen Social-Media-Konzerne mit meinen Daten und wie ernähre ich mich klimafreundlich?

Mehr Infos gibt es auch unter verbraucherbildung.de.

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Pressemitteilung: Patient*innenrechte ins Zentrum der Debatte

Pressemitteilung: Patient*innenrechte ins Zentrum der Debatte

Zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes habe ich heute eine Pressemitteilung versendet. Mir ist es wichtig, dass wir den Jahrestag für eine Bilanz nutzen, und jetzt dringend notwendige Schritte gehen, um Patient*innen zu stärken:

Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken.

Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.

Eine Krankenhausreform stellt die Qualität der Versorgung und den Abbau von ökonomischen Fehlanreizen in den Mittelpunkt. Mit verschiedenen Digitalgesetzen werden wir den Nutzen digitaler Anwendungen für die Patientinnen und Patienten ausbauen und eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen. Bei dieser Dokumentation muss im Sinne der Patient*innen u.a. das Ziel sein, dass Behandlungsabläufe korrekt dokumentiert werden und die Dokumentationen hinterher nicht mehr unbemerkt abänderbar sind.

Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen.

Ankündigung: Bundestag snackt op Platt!

„Veele Jahrhoonderten hebt de Lüüd in’n Noorden vun Düütsland Platt snackt. Wi wullt in’ne Debatte kloor mooken: Plattdüütsch schullt wedder een Paart vun’t Alldag in’ne Geegend werden doon“

Dieses Zitat habe ich der Süddeutschen Zeitung anlässlich der bevorstehenden Niederdeutschen Debatte im Bundestag am kommenden Donnerstag gegeben. Plattdeutsch hat in Norddeutschland eine jahrhundertealte Tradition. Da die Sprache in den letzten Jahren jedoch stark aus dem Alltagsgebrauch verschwunden ist, setze ich mich im Parlamentskreis Niederdeutsch mit Abgeorndeten anderer Fraktionen für den Erhalt der Sprache ein. Ein besonderer Anlass dafür bietet der 25. Jahrestag des Inkrafttretens der EU-Charta der Regional- und Minderheitensprachen am 01. März. Dort werden wir Abgeordenten in einer 45-Minütigen-Debatte Reden in Regional- und Minderheitensprachen halten – und als Norddeutsche ist es mir dabei eine Ehre, meine Fraktion „op Platt“ zu vertreten.

Die Süddeutsche Zeitung hat sich dem ganzen Thema bereits jetzt gewidmet. Hier geht es zum Artikel.

Inzwischen kündigen auch andere Medien die Debatte an, etwa Spiegel Online, die Süddeutsche, der NDR, welt.de oder die Zeit.

Einwegplastik reduzieren: Verursacher zahlen für Entsorgung

Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!

Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!

Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!

Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.