Die Reform des § 64 im Strafgesetzbuch, um den Maßregelvollzug zu entlasten, ist sehr wichtig. Denn der Maßregelvollzug in Deutschland platzt aus allen Nähten. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe hat hier sehr konstruktiv schon gute Ergebnisse erarbeitet, die die Grundlage des Gesetzentwurfs sind.
Begleitend zur Reform müssen wir allerdings mehr tun: Wir brauchen die Ermöglichung von Substitutionen mit allen verfügbaren Substituten, auch in Haft. Wir brauchen auch Sprachmittlungsangebote in Haft, um Hilfe und Therapiebedarfe wirklich bestmöglich zu ermitteln. Und schließlich brauchen wir in Haft Möglichkeiten für einen qualifizierten Entzug und Nachsorge, auch unter regulären Haftbedingungen, flächendeckend in diesem Land.
Meine ganze Rede gibt es hier zu hören.
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Die Energiepreiskrise belastet die meisten Mieter*innen und Verbraucher*innen enorm. Deshalb hat die Ampel-Koalition für den Winter 2022/23 verschiedene Entlastungspakete geschnürt, um insbesondere Menschen und Haushalte mit kleinen Einkommen zu unterstützen. Vom Heizkostenzuschuss über die Wohngeldreform bis hin zur Strom- und Gaspreisbremse. Das Ziel: Warme Wohnungen für alle, trotz Energiepreiskrise.
In der Debatte wird immer wieder gefragt: Wer muss besonders entlastet werden? Wie können Maßnahmen zielgerichtet wirken, statt mit der “Gießkanne“ verteilt zu werden? Wie wirksam sind die Maßnahmen und wie können wir sie gut an die Verbraucher*innen kommunizieren?
Antworten darauf zu finden, ist nicht immer einfach. Darum lädt die Grüne Bundestagsfraktion am kommenden Dienstag, den 14.03. zum Online-Fachgespräch gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpolitik diskutieren: Wie haben die Entlastungspakete I-III gewirkt? Was können wir aus der Arbeit des letzten Jahres für die Zukunft lernen? Und wie können wir das Versprechen halten, soziale Entlastungen und die ökologische Wärmewende zu vereinen?
Ich werde dabei ein besonderes Schlaglicht auf Verbraucher*inneninformation legen und darauf hinweisen, wie wir bei unseren Entlastungen Verbraucher*innen gestärkt und auch umfassend über Möglichkeiten zum Energiesparen informiert haben.
Das Fachgespräch findet von 11:00 – 13:00 online statt, es gibt immer wieder die Möglichkeit, selbst in die Diskussion mit Fragen und Beiträgen einzusteigen. Zur Anmeldung geht es hier.
Heute diskutiert der Bundesrat einen Antrag zum Verbot von Einmal-E-Zigaretten. Dazu erklärt Linda Heitmann als Berichterstatterin ihrer Fraktion für Verbraucherschutz sowie Drogen- und Suchtpolitik:
„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird. Eigentlich fällt das Produkt unter Elektroschrott, aber der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll und sorgt immer wieder für Brände – etwa, wenn der Akku in Müllautos zerquetscht wird. Daneben verbraucht ein solches Wegwerf-Produkt unnötig viele Ressourcen, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.
Auch gesundheits- und suchtpolitisch ist das Produkt problematisch: Wir sehen, dass sich das Marketing und Design in erster Linie an junge Menschen richten, die das Produkt nach Jugendschutzrichtlinien unter 18 gar nicht erwerben dürfen. Der oftmals süße Geschmack überlagert die herben Tabaknoten. Die Langzeitfolgen des Konsums sind bislang noch kaum erforscht und beispielsweise Krebsrisiken vollkommen unklar. Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, mindestens erschweren, auf Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf verstärkt hinweisen und die ökologischen Schäden minimieren.
Daher begrüßen wir die Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines Verbots von e-Vapes europaweit. Gerade die Ökodesign-Richtlinie dürfte hierfür Möglichkeiten zur Verfügung stellen, aber ein baldiges Verbot wird nach unserer Einschätzung europa- und bundesrechtlich schwierig werden. Daher sind auch andere Maßnahmen anzudenken: Pfand auf solche Einwegprodukte wie e-Vapes könnten das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus austauschen und Liquids und auffüllen lassen. Es braucht hier schnell ein bundesweites und überzeugendes Konzept, um Umwelt- genau wie Jugendschutz zu stärken.“
Bronze, Silber und Gold – in diesen Kategorien wurden heute in Berlin 69 Verbraucherschulen von der Bundesverbraucherministerin Steffi Lemke feierlich ausgezeichnet. Das Engagement der Schulen, Lehrkräfte und Schüler*innen ist beeindruckend und ansteckend. In den Kategorien Nachhaltigkeit, Finanzen, Medien und Ernährung wurde unzählige Projekte erprobt. Die Bandbreite reichte von Müllvermeidung und Klimafrühstück über Finanztrainings und Haushaltsratgebern bis zu Schulgärten und Supermarktdetektiven.
In ihrer Festrede machte Steffi Lemke deutlich, wie wichtig Schulen als Multiplikatorinnen für Verbraucherschutz sind und dass sie gerne die Schirmherrschaft über das Projekt übernommen habe. Sie würdigte das hohe Engagement der Schulen und unterstrich die lebensnahen Projekte der Verbraucherschulen. Im letzten Jahr seien bekannte Themen immer weiter in den Fokus gerück; sie nannte hier etwa das Energiesparen, den Ressourcenschutz sowohl die sozialpolitischen Auswirkungen der Entlastungspakete.
Ich freue mich sehr, dass auch zwei Hamburger Schulen zu den Preisträgerinnen gehören. Die Schule Windmühlenweg aus Altona wurde mit Bronze ausgezeichnet, die Ganztagsschule Molkenbuhrstraße sogar mit Silber. Sie bekam in der letzten Woche sogar Besuch von der Ministerin, die die Auszeichnung persönlich vorbei brachte.
Leben. Lernen. Leicht gemacht. Mit der Auszeichnung Verbraucherschule ehrt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bundesweit Schulen, die jungen Menschen Kompetenzen für ihren Alltag als Verbraucher*innen vermitteln. Wie teile ich mein Taschengeld richtig ein, was machen Social-Media-Konzerne mit meinen Daten und wie ernähre ich mich klimafreundlich?
Zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes habe ich heute eine Pressemitteilung versendet. Mir ist es wichtig, dass wir den Jahrestag für eine Bilanz nutzen, und jetzt dringend notwendige Schritte gehen, um Patient*innen zu stärken:
Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken.
Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.
Eine Krankenhausreform stellt die Qualität der Versorgung und den Abbau von ökonomischen Fehlanreizen in den Mittelpunkt. Mit verschiedenen Digitalgesetzen werden wir den Nutzen digitaler Anwendungen für die Patientinnen und Patienten ausbauen und eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen. Bei dieser Dokumentation muss im Sinne der Patient*innen u.a. das Ziel sein, dass Behandlungsabläufe korrekt dokumentiert werden und die Dokumentationen hinterher nicht mehr unbemerkt abänderbar sind.
Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen.