Mein Statement zu Lootboxen bei Gamestar

Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.

„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“

„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.

Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.

Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.

Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“

Hier geht es zum Artikel

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.

Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne

Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.

Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.

E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.

Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.

Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:

Bürgergeld

Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.

Wohngeld Plus

Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.

Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.

Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.

Unabhängige Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.

49-Euro-Ticket

Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystem aufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.

 

Mehrwegpflicht für to-go-essen

Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.

Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.

Mein Rückblick auf das politische Jahr 2022

Mein Rückblick auf das politische Jahr 2022

Bundesversammlung

Mein erstes persönliches Highlight dieses Jahr war mein erster Einsatz als Schriftführerin bei der Wahl des Bundespräsidenten im März 2022. Im Laufe des ersten vollen Jahres dieser Legislatur folgten weitere politische Höhepunkte. Meine persönlichen Highlights habe ich hier zusammengefasst:

Streichung von § 219a

Lange überfällig und nun endlich geschehen: §219a und damit das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sind aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden!

Ärztinnen und Ärzte dürfen nun straffrei darüber informieren, ob sie und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jetzt ist wichtig, dass wir auch über §218 StGB sprechen, um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu wirken.

Entlastungspakete in Rekortzeit

Dieses Jahr hat sich durch den Krieg in der Ukraine eine weitere Krise aufgetan. Hier in Deutschland hat Russlands völkerrechtswidriger Angriff das bisherige Missmanagement im Energiesektor und jahrelange Versorgungsabhängigkeit von Russland offengelegt. Um dem entgegenzuwirken, haben wir auf Bundesebene drei verbraucherinnenfreundliche Entlastungspakete und Maßnahmen auf die Beine gestellt, um möglichst viele Menschen zu unterstützen.

Strom- und Gaspreisbremse

Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Ab März 2023 wird daher der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse. Um bis dahin schon unterstützen zu können, übernimmt der Staat den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme.

Cannabiseckpunkte

Ein großes Vorhaben unseres Koalitionsvertags und im Oktober war es endlich so weit: Das Cannabiseckpunktepapier wurde vorgestellt. In Lizensierten Fachgeschäften sollen Erwachsene 20-30 Gramm Cannabis straffrei für den Eigenkonsum erwerben können. Nun liegt es an der EU dem Planungsentwurf nicht zu widersprechen.

Mein Highlight schon jetzt: Ein gutes Jugendschutzkonept und Werbeverbot für Cannabisprodukte. Gerne mehr davon!

Aktionsplan Queer Leben

Für die Akzeptanz und zum Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, hat das Kabinett den Aktionsplan Queer Leben beschlossen. Mit den Feldern rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Beratung und Community sowie Internationales stellt er ein umfangreiches Maßnahmenpaket bereit. Der Aktionsplan soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und fördern, dass queere Menschen gleichberechtigt und frei leben können.

Europawahlalter auf 16 Jahre

Was bereits bei einigen Landtags- und Kommunalwahlen möglich war, gibt nun auch bundesweit für die Europawahl: Das Wahlalter ab 16 Jahren. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger dürfen zur Europawahl 2024 das erste Mal ab einem Alter von 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet das eine frühe, aktive Teilhabe an der Demokratie.

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.

In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.

Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.

Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.