Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz, und Tabea Rößner, Mitglied im Digitalausschuss:
Linda Heitmann: „Ich begrüße die erneute Initiative der Länder für eine Elementarschadenpflichtversicherung. Extremwetterereignisse und Hochwasser werden als Folge der Klimaerhitzung auch bei uns häufiger und bedeuten Gefahren für Leib und Leben und existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden. Wir brauchen ein nachhaltiges Risikomanagement, wozu ein sozial ausgewogenes Konzept einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gehört. Das Justizministerium ist jetzt am Zuge, einen Entwurf dafür vorzulegen.
Zudem freue ich mich sehr über die Hamburger Initiative, die Schuldnerberatung weiter zu stärken. Sie reiht sich sehr gut ein auch in unsere bundespolitischen Schwerpunktsetzungen im Verbraucherschutz: Wir haben von Bundesseite bereits mit den letzten beiden Haushalten mit einer starken Förderung vorgelegt und wollen mit der Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie weitere Schritte gehen – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten. Auch hier erwarte ich eine zügige und progressive gesetzliche Vorlage von Minister Buschmann.“
Tabea Rößner: „Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung Verkaufsplattformen in den Fokus nimmt, die Verbraucher*innen gefährden und seriöse europäische Anbieter bedrohen. Mit aggressivem Marketing schwemmen Plattformen wie Shein und Temu gefährliche und umweltschädliche Billigstprodukte auf den europäischen Binnenmarkt. Ihre Geschäftsmodelle basieren zunehmend auf irreführenden, manipulativen und suchterzeugenden Designs und verleiten Verbraucher*innen mit personalisierten Angeboten zu Einkäufen gegen ihre eigenen Interessen. Hier müssen Verbraucher*innen dringend geschützt werden.
Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde nun ein umfassender Werkzeugkasten gegen illegale Praktiken im Internet geschaffen, den es jetzt zu nutzen gilt. Auf EU-Ebene muss zudem die Zollbefreiung für Waren unter 150€ schon vor 2028 aufgehoben werden. Außerdem muss bei Fragen der Haftung nachgeschärft werden, denn aktuell ist es so, dass unsichere und gesundheitsgefährdende Produkte, inklusive Kinderspielzeug auf den Markt gelangen und im Unglücksfall niemand haftet. Es darf nicht sein, dass Verbraucher*innen als Importeure gelten, weil die Plattformen keine Zwischenhändler nutzen, und für Schäden Dritter haftbar gemacht werden könnten. Der Grundsatz „Fair by design“ muss im Verbraucherrecht als Leitprinzip verankert werden. Anbieter und Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote umfassend fair und neutral gestalten und die Bedürfnisse der Nutzenden und Gemeinwohlbelange in das Produktdesign integrieren. Wir müssen Verbraucher*innen stärken, damit sie sich souverän im Netz bewegen können und nicht in Betrugs- oder Kostenfallen tappen.“
Im Bundestag haben wir gestern den Umweltbericht der Bundesregierung für das Jahr 2023 debattiert. Der Bericht zeigt aus meiner Sicht klar auf, dass unsere Ökosysteme durch das hohe Tempo der Klimaerwärmung in Gefahr sind. Es gibt aber Lösungen: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz stärken wir Renaturierung, Klimaanpassung und unsere Ökosysteme. Meine ganze Rede seht ihr hier im Video:
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Diese Woche haben wir im Bundestag die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein wichtiges Gesetz zum Umweltschutz. Diesmal verankern wir den Klimaschutz als Ziel im Gesetz, und schaffen außerdem effektive Nutzungen für Abwärme. Meine ganze Rede seht ihr direkt hier:
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Einen ausführlicheren Bericht zu diesem Thema findet Ihr auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion.
11 Jahre Patientenrechtegesetz, braucht es ein Update?– Unter diesem Titel haben wir in der grünen Bundestagsfraktion mit vielen Expert*innen aus Medizinrecht und Klinikalltag über die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes diskutiert.
In Vorträgen und Panel-Diskussionen hat sich dabei gezeigt: Es braucht ein Update – so ist es im Koalitionsvertrag auch vereinbart. Im Detail ging es dann um Beweislasterleichterung bei Behandlungsfehlern, verpflichtende Meldung und Transparentmachung von Never-Events, Verlagerung von Einzelverantwortung hin zu Organisationsverantwortung oder auch Pseudonymisierung bei der Erstellung von Gutachten – klingt alles ziemlich fachspezifisch und ist es auch. Aber wir alle sind in unserem Leben irgendwann Patient*innen oder Angehörige im Gesundheitswesen und wollen dann als solche auch gut informiert sein und im Falle von Fehlern unsere Rechte durchsetzen können.
Nach einer Begrüßung von Maria Klein-Schmeink folgten einführende Inputs von Janosch Dahmen, Helge Limburg und mir. Anschließend hielt Joachim Greuner, Rechtsanwalt und Betroffener, eine Keynote, in der er besonders auf die Schwierigkeiten der Nachweise von Behandlungsfehlern einging. Die Erleichterung der Beweislasten bei Behandlungsfehlern war dann auch das Thema der ersten Panel-Diskussion mit verschiedenen Perspektiven aus Krankenversicherung, Rechtswissenschaft und Selbsthilfe.
Nach der Mittagspause folgte ein spannender Vortrag von Charlotte Hölscher (Medizinischer Dienst Bund). Nach einem Überblick zur aktuellen Erfassung von schwerwiegenden Behandlungsfehlern (Never Events) machte sie deutlich, wie wichtig die einheitliche Definition und systematische Erfassung von Never Events sind. Daran schloss auch das zweite Expertenpanel an, in dem Expert*innen aus juristischer und medizinischer Praxis über das Verhältnis von Einzel- und Organisationsverantwortung diskutierten.
In einer dritten Session zum Thema „Gutachterwesen“ unter meiner Moderation, befassten sich die Expert*innen mit der Frage, was muss im Bereich von Gutachten verändert werden, damit Patient*innen besser zu ihrem Recht kommen. Welche qualitativen Anforderungen braucht es, welche Verfahren im Prozesswesen sollten rund um Sachverständige geändert werden. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Einführung von Qualitätsanforderungen an Gutachten und Gutachter*innen.
Es ist wichtig, in der Politik immer eng im Austausch mit externen Expert*innen zu sein – darum bin ich sehr dankbar für die Konferenz. 150 Personen nahmen digital und vor Ort im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestag teil. Nun sind wir fachlich gut gerüstet für die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes und arbeiten daran, Patient*innen besser zu ihrem Recht zu helfen.
Zum Weltnichtrauchertag am 31.05.2024 erklären Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft:
Bisher nichtrauchende Jugendliche und zum Teil sogar Kinder steigen immer öfter in den Konsum von E-Zigaretten ein. Der Weltnichtrauchertrag am 31. Mai steht deshalb unter dem Motto „Schutz der Kinder vor dem Einfluss der Tabakindustrie“. Zahlreiche Fach- und Forschungsorganisationen rufen zu Aktionen auf, um öffentlich wirksam über die gesundheitsschädlichen Gefahren von Tabak und Nikotin durch Rauchen und Dampfen aufzuklären. Wir wissen, dass in Deutschland die Zahl der Todesfälle durch klassisches Tabakrauchen weiterhin konstant hoch ist.
Auch wenn Rauchen und Dampfen erst ab 18 Jahren erlaubt ist, beobachten wir insbesondere beim Verkauf von Einweg-e-Zigaretten eine zu lasche Umsetzung des Jugendschutzes. Die Art und Weise der Werbung, auch von Influencerinnen und Influencern bei YouTube und in den Sozialen Medien, trägt dazu bei, einen „Coolness-Faktor“ des Rauchens und Vapens speziell an junge Menschen zu suggerieren. Konsumanreize werden beim Dampfen zudem bewusst durch eine Vielzahl süßer Aromen, Menthol oder Cooling Agents sowie Werbung mit niedrigsten Preisen gesetzt. Dabei fallen chinesische Importe stark auf. Von der Industrie wird außerdem „Harm Reduction“ zu Werbezwecken eingesetzt. Auch das Dampfen schafft massive Gesundheitsgefahren für Lunge, Herz und Kreislauf, besonders bei ganz neuen Konsument*innen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels Werberegulierung für Tabak und Nikotin den Jugendschutz zu stärken und Lücken in der Werberegulierung zu schließen. Aromastoffe, die zum Rauchen anreizen oder den Konsum erleichtern, sollten analog zu Tabakerhitzern auch bei E-Zigaretten verboten werden. Wirksamer Nichtraucherschutz braucht Rahmenbedingungen, damit möglichst wenig Menschen nikotinabhängig werden und regelmäßig zu Zigarette, Vape oder Erhitzer greifen. Wir setzen uns daher für einen wirksamen Mix aus Verhaltens- und Verhältnis-Prävention ein, um gerade junge Menschen vor dem Einstieg ins Dampfen oder Rauchen zu schützen. Zigaretten, egal ob klassisch oder E-Zigaretten, dürfen deshalb nicht zu billig verkauft werden. Neben verschärften Einfuhrkontrollen und Aromenverboten ist die geplante Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit für den Nichtraucherschutz ein dringend notwendiger Baustein.