Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.

In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.

Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:

 

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
  • Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
  • Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Rede zur Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

Rede zur Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

Vergangene Woche haben wir ein weiteres Mal haben wir im Bundestag im Plenum eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses debattiert. Meine Rede dazu findet ihr hier:

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Wie grüne Politik Meere schützt!

Wie grüne Politik Meere schützt!

Meere und Küsten stehen heute vor großen Herausforderungen: Ein hoher Nutzungsdruck sorgt für Belastungen durch Schadstoffe und Altlasten, auch der Klimawandel stellt diese Ökosysteme vor große Herausforderungen. Kurz gesagt: Der Bedarf nach Investitionen in den Meeresschutz ist hoch.

Ein gutes Beispiel dafür, wie Klima- und Umweltschutz kombiniert werden können, ist der Meeresnaturschutzfonds, der noch in der vergangenen Legislaturperiode auf grüne Initiative eingeführt wurde. Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wurde festgelegt, dass ein Teil der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen für Offshore-Windenergie in den Meeresnaturschutz fließt und über eine Stiftung verwaltet wird. So kann klimafreundlich Windenergie produziert  und zugleich auch der Meeresnaturschutz gestärkt werden.

In Form einer Zustiftung mit einem Kapital von ca. 400 Millionen Euro wurde der Meeresnaturschutzfonds eingerichtet. Aus diesem werden jetzt jährlich mit rund 10 Millionen Euro Umweltschutzprojekte in Nord- und Ostsee gefördert. Aus diesem Topf werden u.a. Seegraswiesen renaturiert, Lachs und Meeresforellen wiederangesiedelt und der Algenbestand überwacht. Ich bin sehr froh, dass dieses grüne Projekt noch in der vergangenen Legislatur auf den Weg gebracht wurde.

Auf der Seite der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) findet ihr hier eine Übersicht der aktuell in der ersten Förderperiode unterstützen Projekte:

Gesundheitspolitischer Jahresempfang – jetzt anmelden!

Gesundheitspolitischer Jahresempfang – jetzt anmelden!

Liebe Freund*innen und Interessierte,

ich lade Sie herzlich zu meinem gesundheitspolitischen Jahresempfang am Montag, dem 30. März 26 ab 18 Uhr ein.

Hier können Sie sich verbindlich anmelden.

Der Abend wird der Frage nachgehen, wie wir die Gesundheitsversorgung gerechter und nachhaltig finanzierbar machen. Dazu habe ich einen Experten für einen Podiumsgespräch gewinnen können. Im Anschluss wird es ausreichend Zeit für Austausch, Snacks und Getränke geben.

  • Was: Gesundheitspolitischer Jahresempfang von Linda Heitmann MdB
  • Wann: Am Montag, 30. März 2026 ab 18 Uhr
  • Wo: In Ottensen, mehr Infos nach der Anmeldung

Ich freue mich, wenn Sie mit dabei seid.

Liebe Grüße

Linda Heitmann

Projekttag für Jugendliche in Neuengamme am 21.03.26

Projekttag für Jugendliche in Neuengamme am 21.03.26

Wir laden interessierte Schüler*innen und Jugendliche aus Hamburg und Schleswig-Holstein herzlich ein, am Samstag, den 21.03.2026 um 10:30 Uhr gemeinsam mit uns die KZ-Gedenkstätte Neuengamme zu besuchen. Jetzt hier anmelden: https://von-notz.de/neuengamme/

Wir, das sind fünf Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen:

  • Linda Heitmann, Mitglied des Deutschen Bundestages für Altona
  • Jennifer Jasberg, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
  • Oliver Brandt, Mitglied des Landtags Schleswig-Holstein
  • Konstantin von Notz, Mitglied des Deutschen Bundestages
  • Uta Röpcke, Mitglied des Landtags Schleswig-Holstein

Gemeinsam mit euch möchten wir einen Ort besuchen, der wie kaum ein anderer in und um Hamburg für die Verbrechen des Nationalsozialismus steht – und für die Verantwortung, die sich daraus bis heute ergibt.

Geplant sind vier Workshops, die pädagogisch und inhaltlich in der Verantwortung der Gedenkstätte Neuengamme liegen. Jede*r Abgeordnete begleitet einen Workshop.

Warum ist das heute wichtig?
Mehr als 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs geraten unsere demokratischen Werte unter Druck. Antisemitismus, Rassismus und Geschichtsverfälschung nehmen zu und Krieg ist erneut Teil der europäischen Realität geworden. Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust ist deshalb eine Voraussetzung dafür, Demokratie, Menschenrechte und eine offene Gesellschaft zu verteidigen. Erinnerungsarbeit hilft uns zu verstehen, wohin Ausgrenzung, Hass und autoritäres Denken führen können, und bedeutet gleichzeitig, selbst aktiv zu werden.

Organisatorische Hinweise
Ort: KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Jean-Dolidier-Weg 75, 21039 Hamburg
Zeit: 10:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr

Individuelle Anreise mit ÖPNV zum Beispiel ab Bahnhof Bergedorf mit den Buslinien 127 oder 227. Siehe https://www.hvv.de/

Bitte bringt eine Trinkflasche mit. Für vegetarische Verpflegung vor Ort ist gesorgt. Bei Lebensmittelunverträglichkeiten empfehlen wir, eigenes Essen mitzubringen – hierfür können wir leider keine Gewähr übernehmen.

Wir freuen uns auf einen intensiven, nachdenklichen und offenen Tag mit euch und auf den gemeinsamen Austausch über Geschichte, Verantwortung und die Zukunft unserer Demokratie.

Hier könnt ihr euch anmelden: https://von-notz.de/neuengamme/

Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mit der öffentlichen Petition „Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen“ befasst. Gegenstand der Petition sind die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis – insbesondere eine Pflicht zum ausschließlich persönlichen Arztkontakt – sowie ein mögliches Verbot des Apothekenversands. Der Petent, der selbst Cannabis-Patient ist, wendet sich mit seiner Petition gegen die Pläne der Bundesregierung und führt an, dass dadurch die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen stark erschwert würde.

Dazu erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied und zuständige grüne Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss:

„Die Petition macht deutlich, was viele Patientinnen und Patienten derzeit umtreibt: Die geplanten Änderungen beim medizinischen Cannabis könnten die Versorgung unnötig erschweren. Gerade für chronisch Kranke, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen sind die Möglichkeit zur Verschreibung über Videosprechstunden und der Apothekenversand oft entscheidend für eine verlässliche Behandlung.

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und sollte nicht ohne sachlichen Grund anders behandelt werden als andere Medikamente. Das haben wir Grüne auch in den Beratungen im Gesundheitsausschuss schon verdeutlicht. Es ist wichtig, im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung von Patient*innen haben – und wie eine konsistente, rechtssichere Regelung der Fernverschreibung insgesamt ausgestaltet werden kann.“

Bündnis 90/Die Grünen haben in der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses für eine Erwägung votiert. Ziel ist es, damit die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit sowie auf die Gleichbehandlung von Patient*innen mit medizinischem Cannabis im Vergleich zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nochmal einer vertieften Prüfung durch das BMG zu unterziehen.

Aus grüner Sicht gilt: „Regulatorische Eingriffe müssen zielgenau, verhältnismäßig und systematisch konsistent sein. Funktionierende Versorgungsstrukturen dürfen nicht ohne belastbare fachliche Begründung eingeschränkt werden.“

Zu diesem Thema haben u.a. die Ärztezeitung, die Pharmazeutische Zeitung und der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtet.