Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Verbraucher*innen über mangelnden Service bei der Postbank. Gemeinsam mit den Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel habe ich daher vorletzte Woche einen Brief an Christian Sewing verfasst, Vorstandsvorsitzender der Postbank-Eigentümerin Deutsche Bank, in dem wir Entschädigungen für die Verbraucher*innen fordern. Denn insbesondere jene, bei denen die Pfändungsschutzkonten gesperrt wurden, standen finanziell vor dem Nichts, als sie nicht mehr an ihr Geld kamen.
Nachdem der Fall bereits einige mediale Aufmerksamkeit erlangt hatte, haben wir erfreulicherweise zügig eine Antwort der Deutschen Bank mit einem Gesprächsangebot erhalten – eine Zusage zu freiwilligen Entschädigungen gibt es bislang allerdings enttäuschenderweise bislang nicht. Das ist für viele Verbraucher*innen schwierig, die z.B. entstandene Extra-Kosten durch Mahngebühren etc. nun zusätzlich zu dem bisherigen Aufwand auch noch extra beziffern und dokumentieren müssen, um an ihr Geld zu kommen.
Wir Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel stehen dazu auch selbst mit verschiedenen Betroffenen im Austausch. Momentan haben wir keine direkte Möglichkeit, über den Bundestag in diesem Bereich tätig zu werden. Allerdings hatten einige Verbraucher*innen durch die Unterstützung der Verbraucherzentralen mit einem Musterschreiben inzwischen die Möglichkeit, die Probleme zu beheben. Dennoch werden wir uns politisch weiter für echte Entschädigungen einsetzen, um den betroffenen Verbraucher*innen ein langwieriges Klageverfahren zu ersparen.
Medial ist der Fall inzwischen von unterschiedlichen Zeitungen aufgegriffen worden. Ausführlich berichten u.a. die ZEIT , sowie die Süddeutsche Zeitung, sowie das Handelsblatt.
Hier unser Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Christian Sewing,
in vorbezeichneter Angelegenheit wenden wir uns als verbraucherschutzpolitische Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an Sie.
Bereits seit Monaten herrscht bei der Zweigniederlassung Postbank als Marke der Deutschen Bank AG im Bereich der Pfändungsschutzkonten das pure Chaos. Uns sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen es Ihrer Bank nicht gelungen ist, die gesetzlichen Bestimmungen der Pfändungsschutzkonten einzuhalten. In vielen Fällen ist es – trotz Pfändungsschutzkonten – zur vollständigen Sperrung der Verfügungsbefugnis der Kontoinhaber gekommen. Dabei ist nicht nur die bestehende Rechtslage ignoriert worden, auch Gerichtsbeschlüsse wurden nicht und sind nach wie vor nicht bearbeitet.
Um die Probleme anschaulich zu machen, möchten wir Ihnen zwei Fälle schildern:
Eine alleinerziehende Krankenschwester mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern konnte über einen Zeitraum von knapp drei Monaten nicht über ihren Lohn verfügen. Mieten und Nebenkosten blieben rückständig. Trotz ihrer täglichen Arbeit und den monatlichen Gehaltszahlungen konnten sie nur mit Hilfe von Freunden die Lebensmittel für ihre Kinder einkaufen. Sämtliche Rechnungen blieben offen, viele wurden kostenpflichtig angemahnt.
Ein Angestellter der Bundeswehr, verheiratet mit vier unterhaltsberechtigten Kindern hat seit März keinen Zugriff mehr auf sein pfändungsfreies Einkommen. Er kann den Unterhalt für seine Kinder nicht bezahlen. Schreiben des Insolvenzverwalters wurden ignoriert. Ein Gerichtsbeschluss aus Juni 2023 findet keine Anwendung. Und als nach Wochen die „richtige“ Abteilung kontaktiert werden konnte und sämtliche Unterlagen an diese übersandt wurden, hat Ihr Kunde nun zum Dank gar keinen Zugriff mehr auf sein Konto. Sämtliche Verfügungsbefugnis wurde gestrichen!
Diese Menschen sind mit vielen anderen Betroffenen verzweifelt.
Das Pfändungsschutzkonto (rechtliche Grundlage) soll es Schuldnern ermöglichen, trotz Pfändungen die notwendigsten Ausgaben für ihren Lebensunterhalt über ihr Konto leisten zu können. Geschützt ist nur ein Grundfreibetrag, welcher ein Existenzminimum darstellt. Und durch die über Monate hinweg mangelhafte Arbeit Ihrer Bank und Ihr fehlendes Engagement bei der Beseitigung der Mängel ist dieses Existenzminimum den Menschen verwehrt.
Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass seit Ende September ein Aufseher der BaFin die Arbeiten in der Deutschen Bank AG/ Postbank überwacht.
Dennoch ist aus unserer Sicht den Menschen damit nicht Genüge getan.
Wie geschildert kamen und kommen die Kunden der Postbank nicht nur in existenzielle Notlagen. Durch die teils sehr deutlich verzögerte Verfügungsbefugnis über ihre Gelder entstehen den Menschen und ihren Gläubigern – wie bspw. Vermietern – zusätzliche Kosten. Diesen Schadenersatz zu beziffern und geltend zu machen, fällt den Menschen oftmals schwer. Gerade diejenigen, die sich bereits in finanziellen Notlagen befinden können ihre Rechte kaum aus eigener Kraft geltend machen. Das Recht ist auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir als Verbrauchersprecher der regierungstragenden Ampel-Fraktionen fordern Sie auf, den Menschen, denen durch Ihr Handeln oder Ihrer Untätigkeit Unrecht widerfahren ist, freiwillig eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen. Es wäre ein Zeichen des Verständnisses und des Bedauerns, welches wir als Politiker, sicherlich jedoch auch die Gesellschaft, in welcher Sie ihren Sitz haben und mit der Sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes verdienen, zu schätzen wissen. Zudem könnten Sie beweisen, dass auch die Kreditwirtschaft in der Lage ist, reflektiert zu handeln und nicht auf gerichtlichen Druck angewiesen ist. Der Klageweg – auch der Verbandsklageweg – steht den Betroffenen offen. Wir würden uns wünschen, sie müssten ihn nicht beschreiten.
Für überschuldete Menschen ist eine gute Beratung wichtig, um gute Lösungen für finanzielle Probleme zu erarbeiten. Doch besonders ältere Menschen trauen sich oft aus Scham nicht in eine Beratung, und bleiben in der Schuldenspirale.
Darum sind Projekte wie die Schuldnerberatung des DRK in Hamburg besonders wichtig: Im Rahmen eines Modellprojekts werden hier neue Wege erprobt, ältere Menschen gezielt mit aufsuchender Beratung zu erreichen. Vor einigen Wochen habe ich mir im Gespräch mit dem DRK bereits selbst ein Bild von dem Projekt machen können.
Nun war auch unsere Verbraucherschutzminsterin Steffi Lemke, deren Ministerium das Modellprojekt finanziell fördert, zu einem Besuch in Hamburg. Unten findet Ihr den Pressemitteilung des BMUV zum Besuch:
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke besucht die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des DRK Landesverbands Hamburg e. V.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat sich heute bei der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des DRK Landesverbands Hamburg e. V. über das lokale Angebot für ältere Menschen in finanziellen Schwierigkeiten informiert. Die Beratungsstelle des DRK Hamburg ist Teil des bundesweiten Modellprojekts „Sozialräumliche soziale Schuldnerberatung für Seniorinnen und Senioren“, das vom BMUV gefördert wird. Unter der Leitung der Diakonie Deutschland werden in diesem Projekt an insgesamt zehn Schuldnerberatungsstandorten in Deutschland neue Konzepte entwickelt und erprobt mit dem Ziel, dass Seniorinnen und Senioren einfacher und frühzeitig Angebote der sozialen Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Die Beratungsstelle des DRK Hamburg ist einer dieser Standorte.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten sind Schuldnerberatungsstellen wichtig, um aus der Schuldenspirale herauszukommen. Ältere Menschen aber nehmen diese Hilfe im Vergleich zu Jüngeren zu selten in Anspruch. Zugleich ist ihre finanzielle Lage häufig besonders angespannt. Mit dem von uns geförderten Projekt wollen wir es daher älteren Menschen leichter machen, frühzeitig Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Es ist gut, dass sich das Deutsche Rote Kreuz Hamburg hier engagiert.“
Georg Kamp, Vorstand des DRK Landesverbandes Hamburg e. V.: „Das Projekt unterstreicht das Engagement des Roten Kreuzes, entsprechend seinen Grundsätzen bedürftigen Menschen unabhängig von Nationalität oder sozialer Stellung zu helfen und bietet somit in Hamburg gezielte Unterstützung für eine oft übersehene Gruppe von Seniorinnen und Senioren.“
Ältere Menschen scheuen oft aus falscher Scham, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Manche sind auch körperlich dazu nicht in der Lage. Der Schuldenberg kann dadurch aber immer höher werden. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung, der Zahl von Rentnerinnen und Rentnern mit Grundrenten und den Preisanstiegen bei Energie- und Lebenshaltungskosten ist es daher wichtig, die Hürden für die Nutzung der Schuldnerberatungsdienste zu senken, um schwere Schuldenverläufe in dieser Altersgruppe abzumildern beziehungsweise möglichst zu verhindern. Hier setzt das Projekt an. Beim heutigen Besuch von Ministerin Lemke in Hamburg-Lokstedt stellte die Beratungsstelle des DRK Landesverbands Hamburg e. V. die Lage der Seniorinnen und Senioren in Hamburg und ihre lokale Projektarbeit vor.
Das von der Diakonie Deutschland geleitete Projekt läuft seit dem 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2025. Es wird fachlich und wissenschaftlich unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, dem Schuldnerfachberatungszentrum der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und der Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz begleitet.
Das Projekt ergänzt weitere Aktivitäten des Bundesverbraucherschutzministeriums (BMUV) zur Stärkung ver- und überschuldeter Menschen. Beispielsweise förderte das BMUV ein mehrjähriges Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., das Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Suche nach einer passenden Schuldnerberatungsstelle unterstützt. Aktuell gefördert wird ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e. V., in dem Informationsmaterialien zielgruppengerecht erstellt und in verschiedene Sprachen übersetzt werden.
In Kürze wird zudem ein Projekt des Deutschen Caritasverbandes beginnen, mit dem überschuldete Verbraucherinnen und Verbrauchern durch ehrenamtlich engagierte Menschen vor, während und nach der Beratung in der Schuldnerberatungsstelle Hilfe erhalten, ein Leben ohne Schulden zu führen.
Ein von Wirtschafts-Lobbyismus geprägter Unionsantrag zur europäischen Verpackungsverordnung war das Thema meiner zweiten Rede in dieser Sitzungswoche.
Während die Union vom Mehrwert von Mehrweg offenbar immer noch nicht überzeugt ist und Initiativen dazu ausbremsen will, habe ich den Blick der Verbraucher*innen eingenommen.
Denn wer aktuell nachhaltig konsumieren will, steht vor großen Hürden: Kaum Mehrweg-Angebote, viel Verpackung für wenig Inhalt, unklare Rücknahmeregeln fürs Leergut. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, warum wir nicht auf die EU warten müssen, sondern schon jetzt in Deutschland ambitioniert vorangehen können – damit nachhaltiger Konsum für alle möglich und einfach wird.
Wir bringen die Cannabis-Legalisierung auf den Weg! Im Bundestag haben wir gestern zum ersten Mal die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Ich bin in meiner Rede besonders darauf eingegangen, wie die Legalisierung mit Jugendschutz einhergeht, und wir somit eine verantwortlichere Drogen- und Suchtpolitik gestalten.
Greenwashing treibt nicht nur mich als Verbraucherschutzpolitikerin um, sondern auch Unternehmen und natürlich die Verbraucher*innen selbst. Wie kann ich eine wirklich nachhaltige Kaufentscheidung treffen? Welches Produkt ist wirklich ökologischer als ein anderes? Und welches täuscht das nur vor?
Um etwas Ordnung in das Greenwashing-Gewirr zu bringen, war ich letzte Woche in Hamburg gemeinsam mit Felix Rohrbeck, Wirtschaftsjournalist sowie Gründer des Medien-Startups Flip, und Kerstin Erbe, dm-Geschäftsführerin und verantwortlich für Produktmanagement sowie Nachhaltigkeit, auf einem Podium der Heinrich-Böll-Stiftung.
Auch Unternehmen wünschen Klarheit
Auf EU-Ebene ist mit dem Vorschlag „Empowering Consumers for the green transition“ (EMCO) politisch das Fundament für den Kampf gegen Greenwashing gelegt. Es steht ein Gesetzespaket voraussichtlich im Januar im EU-Parlament zur Abstimmung , das zum Ziel hat, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und so zu einem nachhaltigeren Konsum beizutragen. Dazu sollen Werbeversprechen rund um Nachhaltigkeit nicht mehr auf der reinen CO2-Kompensation (Carbon Offsetting) beruhen dürfen. Denn dieser weltweite Markt ist vollkommen unreguliert und Aussagen über reale und dauerhafte CO2-Einsparungen lassen sich damit kaum treffen. Umweltaussagen müssen deshalb klarer, nachprüfbar und verständlicher werden. Nach der Verabschiedung im EU-Parlament wird es an uns sein die Regelungen in deutschem Recht zu verankern.
Auch die Drogeriemarkt-Kette dm hat ein großes Interesse an Rechtsklarheit und verlässlichen Strukturen zur Ermöglichung einer für Verbraucher*innen durchschaubaren Kennzeichnung. Dies gilt umso mehr seit ihnen unlängst untersagt wurde, ihre eigenen Produkte mit den Bezeichnungen klimaneutral oder umweltneutral zu bewerben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen dm geklagt. Da dm allerdings schon heute bemüht ist, in seinen Filialen nachhaltige Produkte anzubieten und auch die Produktions- und Transportprozesse nachhaltig zu gestalten, will das Unternehmen dies gerne auch kennzeichnen und bewerben. Wie das in der Praxis am Ende gelingen kann, dazu entspann sich allerdings eine lebhafte Diskussionen von Zertifizierungskriterien bis hin zu plastischen Produktaufschriften wie „die Äpfel in diesem Produkt stammen aus Öko-Anbau“.
Wir waren uns auf dem Podium einig, dass Verbraucher*innen mit ihren Kaufentscheidungen die Richtung auf dem Markt vorgeben und damit auch Anstoß für sinnvolle Innovation geben können. Gleichzeitig ist es für die Käufer*innen schwierig überhaupt zu identifizieren, was die nachhaltigste Kaufentscheidung ist.
Unternehmen können in ihrer Werbung aktuell Klimaneutralität versprechen oder Produkte als nachhaltig bezeichnen, ohne einen Nachweis dafür liefern zu müssen. Hier hat flip die ein oder andere Lüge, wie am Beispiel Got Bag, bereits aufgedeckt. Die Marke hatte behauptet, ihre Produkte zu 100% aus Meeresplastik herzustellen. Die Nachforschung durch flip ergab, dass nicht einmal 40% Meeresplastik in dem Produkt enthalten sind. Zudem ist generell zu hinterfragen, wie nachhaltig Meeresplastik als Produktbestandteil ist. Nach der Recherche und öffentlichkeitswirksamen Bekanntmachung durch flip hatte sich im Einzelhandel ein kurzeitiger Nachfragerückgang der Marke beobachten lassen.
Wer kontrolliert?
Neue Regelungen müssen kontrolliert werden. Auch hierüber haben wir in der Runde diskutiert. Eine zentrale europäische Zertifizierungsstelle mit genügend Kapazitäten und wenig Bürokratie wäre wünschenswert. Wir haben auch besprochen, dass es weiterhin in der Öffentlichkeit bei investigativen Kollektiven wie flip liegen könnte, die Werbeaussagen zu hinterfragen und schwarze Schafe zu entlarven. Für Unternehmen müsste das empfindliche Strafen zur Folge haben, um Wirkung entfalten zu können.
Für meine verbraucherschutzpolitische Arbeit im Bundestag nehme ich viel aus der Diskussion mit, insbesondere für die Ausgestaltung der EU-Richtlinie, die wir bald auf Bundesebene umzusetzen haben.
Mit Felix Rohrbeck (flip) und Kerstin Erbe (dm) auf dem Podium
Die gestiegenen Energiepreise im vergangenen Jahr waren besonders für finanziell schwächere Haushalte eine erhebliche Belastung. Der russische Angriffskrieg und die damit verbundene Gasknappheit in Deutschland haben Einsparungen notwendig gemacht – gleichzeitig war es wichtig, dass alle Menschen mit warmer Wohnung durch den Winter kommen. Angesichts des enormen Preisanstiegs hatten wir im Bundestag darum mit der Gas- und Strompreisbremse weitreichende Entlastungen beschlossen. Nun hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) die Wirksamkeit der Entlastungen wissenschaftlich evaluiert.
Solche Gutachten sind für politische Entscheidungsträger*innen enorm wichtig. Im vergangenen Jahr standen wir vor der Herausforderung, einerseits Energie sparen zu müssen und sie gleichzeitig auch nicht zu teuer werden lassen. In diesen Situationen geht es darum, Entlastungen zu beschließen, die auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Angesichts des Auslaufens der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahresende ist es darum wichtig, die Wirkung der Maßnahmen zu evaluieren um aus den Erkenntnissen Lehren für zukünftige Entscheidungen zu treffen.
Der Bericht des Sachverständigenrats zeigt dabei u.a, dass besonders einkommensschwächere Menschen von den gestiegenen Energiepreisen betroffen waren. Ihre Energiekosten stiegen ebenso stark an wie in einkommensstärkeren Haushalten. Während letztere überdurchschnittlich oft in gut gedämmten Gebäuden leben und darum am Verbrauch sparen können, haben einkommensschwächere Gruppen als Mieter*innen oft keinen Einfluss auf ihren Energieträger. Darüber hinaus können sie – im Gegensatz zu Eigentümer*innen – ihren Verbrauch meistens nicht sofort, sondern erst zeitversetzt einsehen. Mietwohnungen sind darüber hinaus oft schlechter gedämmt und werden mit Energieträgern wie Gas, Heizöl oder Fernwärme versorgt, die von den Preissteigerungen besonders betroffen waren.
Darum war es besonders wichtig, dass wir mit der Gaspreisbremse gezielt über Hilfszahlungen hinaus den Preis für den Basisverbrauch gedeckelt haben, und so direkt die Kosten auf der Energiepreisrechnung gesenkt. Unsere Entlastungsmaßnahmen haben Wirkung gezeigt! Die überproportionale Belastung einkommensschwächerer Haushalte zeigt jedoch auch: Es wird auch in Zukunft wichtig sein, bei den Entlastungen besonders den Fokus auf diejenigen zu legen, die am Meisten von den Preissteigerungen betroffen sind.
Hier geht es zur ausführlichen Auswertung des Gutachtens.