Zur heutigen europäischen Trilog-Einigung auf ein Gesetzespaket zur „Stärkung der Verbraucher*innen im Grünen Wandel“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der Grünen Bundestagsfraktion:
„Ich begrüße die aktuelle Einigung zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Nachhaltiges Einkaufen wird so einfacher und transparenter. Viele Konsument*innen kaufen bewusst Produkte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, ohne zu wissen, dass dahinter ein undurchsichtiger Kompensationsmarkt steht. Der Klimanutzen vieler Produkte ist oftmals geringer als angenommen oder gar nicht vorhanden. Mit den neuen Regeln werden endlich Aussagen wie CO2-neutral oder klimapositiv unterbunden. Es profitieren Umwelt, Klima und Verbraucher*innen.“
Einweg-E-Zigaretten sind sowohl aus umwelt- als auch gesundheitspolitischer Sicht ein Problem. Angesichts verschiedener politischer Verbotsinitiativen hat sich die Berliner Zeitung dem Thema in einem längeren Artikel gewidmet. Auch ich werde zitiert und habe unseren politischen Abwägungen zu dem Thema beleuchtet:
„Mit Inkrafttreten der Batterieverordnung der Europäischen Union ist davon auszugehen, dass der Erwerb von Einweg-E-Zigaretten spätestens 2027 in der gesamten Europäischen Union nicht mehr möglich sein wird“, sagt Linda Heitmann, die in der Grünen-Bundestagsfraktion für Verbraucherschutz zuständig ist. Auch bei den Grünen sei ursprünglich ein Pfandsystem geprüft worden, jedoch seien die Planungen aufgrund der erwarteten EU-Richtlinie nicht weiterverfolgt worden.
Weniger Einweg, weniger Plastik, keine Mogelpackungen mehr – wie kann das gelingen? Darüber möchte ich mit Euch ins Gespräch kommen! Am Freitag, 15.09.23 diskutiere ich mit Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg über das neue „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“. Dazu lade ich Euch ab 18 Uhr in die Grüne Kreisgeschäftsstelle in Altona (Erzbergerstraße 19, 22765) ein.
Unsere Umweltministerin Steffi Lemke hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, mit demwir Verpackungsmüll deutlich reduzieren können. Darin stehen auch viele Vorteile für Verbraucher*innen, denn Mogelpackungen sollen künftig der Vergangenheit angehören und jede Flasche von jedem Pfandautomaten angenommen werden. Eine erste Übersicht der Eckpunkte findet Ihr auch direkt hier auf meiner Website!
In der Diskussion möchten wir den Blick weiten auf das, was in der Planung noch fehlt: Wie ökologisch sind die Mehrweg-Planungen wirklich und warum stemmen sich Teile des Einzelhandels dagegen? Diese und weitere Fragen möchte ich gerne mit Euch diskutieren, und bin auf Eure Ideen, Bewertungen und Anregungen gespannt.
Verbraucherbildung ist ein wichtiger Grundstein für guten Verbraucherschutz!
Während wir Abgeordneten als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für guten Verbraucherschutz setzen müssen, ist es wichtig, Verbraucher*innen schon früh zu sensibilisieren, welche Risiken lauern, wenn man wie in der heutigen Zeit mit digitalem weltweitem Online-Handel, gut klingenden „Buy now, pay later“-Angeboten oder „klimaneutral“-Siegeln auf der Shampoo-Verpackung konfrontiert wird.
Da auch junge Menschen bereits Konsumentscheidungen treffen, ist es elementar, mit Verbraucherbildung bereits früh anzufangen. Denn wir wollen verhindern, dass bereits junge Menschen in die Schuldenfalle tappen oder auf falsche Produktversprechen hereinfallen. Für vorausschauende Verbraucherbildung sind deshalb Schulen genau der richtige Ort.
Um Verbraucherbildung in Schulen frühzeitig zu fördern, vergibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) jährlich die Auszeichnung „Verbraucherschule“. Ausgezeichnet werden Schulen, die in ihrem Lernangebot wichtige Alltagskompetenzen in Form von spannender Projektarbeit vermitteln. Sowohl allgemein- als auch berufsbildende Schulen können sich um eine Auszeichnung als Verbraucherschule bewerben, wenn sie im vergangenen Schuljahr Aktivitäten in einem der viel Handlungsfelder zu Verbraucherbildung geleistet haben: Ernährung & Gesundheit, Finanzen, nachhaltiger Konsum, Medien & Information.
Auch dieses Jahr ist es wieder so weit: Bewerben kann man sich bis zum 01. Dezember. Ein bis zwei ganz glückliche Schulen erhalten ihre Auszeichnung in der Regel direkt vor Ort von der Bundesministerin Steffi Lemke persönlich. So auch letztes Jahr die Ganztagsschule Molkenbuhrstraße in Hamburg, wo das Foto zu diesem Artikel entstand.
Für alle Schulen, die (auch) dieses Jahr Verbraucherschule werden wollen: Alle Informationen gibt es hier.
Auch in diesem Jahr wurde für viele Menschen der Weg in den erholsamen Urlaub zu einigem Stress: Stornierte oder verspätete Flüge machen den Urlaubsstart zum Chaos – und oft müssen Verbraucher*innen lange auf ihre Entschädigung warten. Dazu habe ich heute ein Statement veröffentlicht:
„Die aktuellen Zahlen aus dem Flugverkehr zeigen systemische Probleme von Flughäfen und Airlines, die auf dem Rücken der Kund*innen ausgetragen werden. Trotz gestiegener Preise hapert es an Service, Verlässlichkeit und Rückzahlungsbereitschaft – das ist nicht akzeptabel. Verkehrsminister Wissing sollte das Luftfahrtbundesamt beauftragen, systematisch die Branche zu untersuchen, um die Verbraucherrechte zu verbessern. Es ist überfällig, die schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Aufsichtsbefugnisse für das Luftfahrtbundesamt zu erweitern.
Justizminister Buschmann, der für Fluggastrechte zuständig ist, muss nun ebenfalls zeitnah den Koalitionsvertrag umsetzen und einen Vorschlag machen, wie automatisierte Entschädigungen bei Flugverspätungen oder Ausfällen geregelt werden können. Wir sollten auch darüber nachdenken, ob die aktuellen Entschädigungssummen der Fluggastrechteverordnung noch den gestiegenen Ticketpreisen entsprechen.“
Auch das Handelsblatt hat mein Statement dazu aufgegriffen, den Artikel (hinter der Paywall) findet Ihr hier.
Das @flightright_DE-Ranking erfasst alle Abflüge der 20 Airlines, die europaweit die meisten Starts zwischen 22. Juni und 5. September 2023 durchgeführt haben. Das Ergebnis: Vor allem auf deutsche Fluggesellschaften war mitunter kein Verlass. https://t.co/GQshGJFkav
Gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte des „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ vorgelegt. Für Verbraucher*innen gibt es mehr Angebote und mehr Rechte:
Die globale Plastikvermüllung hat mittlerweile katastrophale Ausmaße angenommen und bedroht überall auf der Welt Mensch und Natur. Deutschland ist in der EU Müll-Spitzenreiter: Jedes Jahr fallen bei uns über 230 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an. Allerdings: Viele Verbraucher*innen wollen gerne auf umweltfreundliche und plastikfreie Alternativen umsteigen, allerdings fehlt es oft an ausreichenden Angeboten. Darum ist es als Politik unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und Angebote für Verbraucher*innen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz schützen wir die Umwelt, bremsen die Vermüllung und stärken Verbraucher*innen.
Konkret sieht das Gesetz verschiedene Verbesserungen vor. Im To-Go-Bereich wird die bestehende Pflicht für eine Mehrwegalternative ausgeweitet. Künftig muss nicht nur für Plastikverpackungen, sondern für Verpackungen aus allen Materialien ein Mehrwegangebot gemacht werden. Für den Verzehr im Imbiss vor Ort wird Einweggeschirr komplett verbannt. An der Pommesbude aber auch im Fastfood-Laden wird künftig mit Mehrweggeschirr gegessen.
Doch auch außerhalb der Gastronomie gibt es Verbesserungen: Supermärkte müssen für Bier, Milch, Saft und weitere alkoholfreie Getränke immer mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei wird auch an die Rückgabe gedacht: Jede*r kennt das Problem, dass Mehrweggetränke am Pfandautomaten nicht zurückgenommen werden, weil der Supermarkt nur bestimmte Flaschen zurücknimmt. Damit ist Schluss: Alle Geschäfte in den Getränke verkauft werden, müssen auch alle Mehrwegflaschen zurücknehmen. Das Gesetz gilt für alle Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Besonders wichtig für Verbraucher*innen: Schluss mit Mogelpackungen! Immer wieder versuchen Unternehmen, die Füllmenge eines Produktes zu verringern, obwohl die Verpackungsgröße sich nicht verändert. Durch die gleichbleibende Verpackung fällt die Veränderung der Füllmenge beim Einkaufen nicht auf, in der Praxis zahlt man also gleich viel Geld für weniger Inhalt – eine verstecke Preiserhöhung. Mit dieser Praxis machen wir Schluss, wenn im Produkt weniger drin ist, wird das zukünftig direkt im Einkauf sichtbar.
Meine Bilanz: Mit dem Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz schaffen wir viele wichtige Änderungen, die Verbraucher*innenschützer schon lange fordern. Ich freue mich darauf, das Gesetz im Umweltausschuss zu begleiten und die Stärkungen für Verbraucher*innen zu erkämpfen – damit Verpackungsmüll bald der Vergangenheit angehört!