Schuldnerberatung für ältere Menschen in Hamburg

Schuldnerberatung für ältere Menschen in Hamburg

Für überschuldete Menschen ist eine gute Beratung wichtig, um gute Lösungen für finanzielle Probleme zu erarbeiten. Doch besonders ältere Menschen trauen sich oft aus Scham nicht in eine Beratung, und bleiben in der Schuldenspirale.

Darum sind Projekte wie die Schuldnerberatung des DRK in Hamburg besonders wichtig: Im Rahmen eines Modellprojekts werden hier neue Wege erprobt, ältere Menschen gezielt mit aufsuchender Beratung zu erreichen. Vor einigen Wochen habe ich mir im Gespräch mit dem DRK bereits selbst ein Bild von dem Projekt machen können.

Nun war auch unsere Verbraucherschutzminsterin Steffi Lemke, deren Ministerium das Modellprojekt finanziell fördert, zu einem Besuch in Hamburg. Unten findet Ihr den Pressemitteilung des BMUV zum Besuch:

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke besucht die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des DRK Landesverbands Hamburg e. V.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat sich heute bei der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des DRK Landesverbands Hamburg e. V. über das lokale Angebot für ältere Menschen in finanziellen Schwierigkeiten informiert. Die Beratungsstelle des DRK Hamburg ist Teil des bundesweiten Modellprojekts „Sozialräumliche soziale Schuldnerberatung für Seniorinnen und Senioren“, das vom BMUV gefördert wird. Unter der Leitung der Diakonie Deutschland werden in diesem Projekt an insgesamt zehn Schuldnerberatungsstandorten in Deutschland neue Konzepte entwickelt und erprobt mit dem Ziel, dass Seniorinnen und Senioren einfacher und frühzeitig Angebote der sozialen Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Die Beratungsstelle des DRK Hamburg ist einer dieser Standorte.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten sind Schuldnerberatungsstellen wichtig, um aus der Schuldenspirale herauszukommen. Ältere Menschen aber nehmen diese Hilfe im Vergleich zu Jüngeren zu selten in Anspruch. Zugleich ist ihre finanzielle Lage häufig besonders angespannt. Mit dem von uns geförderten Projekt wollen wir es daher älteren Menschen leichter machen, frühzeitig Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Es ist gut, dass sich das Deutsche Rote Kreuz Hamburg hier engagiert.“

Georg Kamp, Vorstand des DRK Landesverbandes Hamburg e. V.: „Das Projekt unterstreicht das Engagement des Roten Kreuzes, entsprechend seinen Grundsätzen bedürftigen Menschen unabhängig von Nationalität oder sozialer Stellung zu helfen und bietet somit in Hamburg gezielte Unterstützung für eine oft übersehene Gruppe von Seniorinnen und Senioren.“

Ältere Menschen scheuen oft aus falscher Scham, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Manche sind auch körperlich dazu nicht in der Lage. Der Schuldenberg kann dadurch aber immer höher werden. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung, der Zahl von Rent­nerinnen und Rentnern mit Grundrenten und den Preisanstiegen bei Energie- und Lebenshaltungs­kosten ist es daher wichtig, die Hürden für die Nutzung der Schuldnerberatungsdienste zu senken, um schwere Schuldenverläufe in dieser Altersgruppe abzumildern beziehungsweise möglichst zu ver­hindern. Hier setzt das Projekt an. Beim heutigen Besuch von Ministerin Lemke in Hamburg-Lokstedt stellte die Beratungsstelle des DRK Landesverbands Hamburg e. V. die Lage der Seniorinnen und Senioren in Hamburg und ihre lokale Projektarbeit vor.

Das von der Diakonie Deutschland geleitete Projekt läuft seit dem 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2025. Es wird fachlich und wissenschaftlich unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, dem Schuldnerfachberatungszentrum der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und der Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz begleitet.

Das Projekt ergänzt weitere Aktivitäten des Bundesverbraucherschutzministeriums (BMUV) zur Stärkung ver- und überschuldeter Menschen. Beispielsweise förderte das BMUV ein mehrjähriges Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuld­nerberatung e. V., das Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Suche nach einer passenden Schuldnerberatungsstelle unterstützt. Aktuell gefördert wird ein Projekt der Landesarbeitsgemein­schaft Schuldnerberatung Hessen e. V., in dem Informationsmaterialien zielgruppengerecht erstellt und in verschiedene Sprachen übersetzt werden.

In Kürze wird zudem ein Projekt des Deutschen Caritasverbandes beginnen, mit dem überschuldete Verbraucherinnen und Verbrauchern durch ehrenamtlich en­gagierte Menschen vor, während und nach der Beratung in der Schuldnerberatungsstelle Hilfe erhalten, ein Leben ohne Schulden zu führen.

Weiterführende Informationen

Diakonie Diakonie_Schuldnerberatung geht zu Senior:innen.

Deutsches Rotes Kreuz DRK Schuldnerberatung

Meine Schulden Meine Schulden

Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung AGSBV

Verbraucherzentrale Bundesverband Verbraucherzentrale

Quelle: Pressemitteilung Nr. 165/23 BMUV

Rede: Nachhaltigen Konsum möglich machen

Rede: Nachhaltigen Konsum möglich machen

Ein von Wirtschafts-Lobbyismus geprägter Unionsantrag zur europäischen Verpackungsverordnung war das Thema meiner zweiten Rede in dieser Sitzungswoche.

Während die Union vom Mehrwert von Mehrweg offenbar immer noch nicht überzeugt ist und Initiativen dazu ausbremsen will, habe ich den Blick der Verbraucher*innen eingenommen.

Denn wer aktuell nachhaltig konsumieren will, steht vor großen Hürden: Kaum Mehrweg-Angebote, viel Verpackung für wenig Inhalt, unklare Rücknahmeregeln fürs Leergut. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, warum wir nicht auf die EU warten müssen, sondern schon jetzt in Deutschland ambitioniert vorangehen können – damit nachhaltiger Konsum für alle möglich und einfach wird.

Hier seht ihr die Rede:

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Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Wir bringen die Cannabis-Legalisierung auf den Weg! Im Bundestag haben wir gestern zum ersten Mal die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Ich bin in meiner Rede besonders darauf eingegangen, wie die Legalisierung mit Jugendschutz einhergeht, und wir somit eine verantwortlichere Drogen- und Suchtpolitik gestalten.

Hier seht ihr die ganze Rede:

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„Öko“-Werbeversprechen – Umweltschutz oder Greenwashing?

„Öko“-Werbeversprechen – Umweltschutz oder Greenwashing?

Greenwashing treibt nicht nur mich als Verbraucherschutzpolitikerin um, sondern auch Unternehmen und natürlich die Verbraucher*innen selbst. Wie kann ich eine wirklich nachhaltige Kaufentscheidung treffen? Welches Produkt ist wirklich ökologischer als ein anderes? Und welches täuscht das nur vor?

Um etwas Ordnung in das Greenwashing-Gewirr zu bringen, war ich letzte Woche in Hamburg gemeinsam mit Felix Rohrbeck, Wirtschaftsjournalist sowie Gründer des Medien-Startups Flip, und Kerstin Erbe, dm-Geschäftsführerin und verantwortlich für Produktmanagement sowie Nachhaltigkeit, auf einem Podium der Heinrich-Böll-Stiftung.

Auch Unternehmen wünschen Klarheit

Auf EU-Ebene ist mit dem Vorschlag „Empowering Consumers for the green transition“ (EMCO) politisch das Fundament für den Kampf gegen Greenwashing gelegt. Es steht ein Gesetzespaket voraussichtlich im Januar im EU-Parlament zur Abstimmung , das zum Ziel hat, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und so zu einem nachhaltigeren Konsum beizutragen. Dazu sollen Werbeversprechen rund um Nachhaltigkeit nicht mehr auf der reinen CO2-Kompensation (Carbon Offsetting) beruhen dürfen. Denn dieser weltweite Markt ist vollkommen unreguliert und Aussagen über reale und dauerhafte CO2-Einsparungen lassen sich damit kaum treffen. Umweltaussagen müssen deshalb klarer, nachprüfbar und verständlicher werden. Nach der Verabschiedung im EU-Parlament wird es an uns sein die Regelungen in deutschem Recht zu verankern.

Auch die Drogeriemarkt-Kette dm hat ein großes Interesse an Rechtsklarheit und verlässlichen Strukturen zur Ermöglichung einer für Verbraucher*innen durchschaubaren Kennzeichnung. Dies gilt umso mehr seit ihnen unlängst untersagt wurde, ihre eigenen Produkte mit den Bezeichnungen klimaneutral oder umweltneutral zu bewerben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen dm geklagt. Da dm allerdings schon heute bemüht ist, in seinen Filialen nachhaltige Produkte anzubieten und auch die Produktions- und Transportprozesse nachhaltig zu gestalten, will das Unternehmen dies gerne auch kennzeichnen und bewerben. Wie das in der Praxis am Ende gelingen kann, dazu entspann sich allerdings eine lebhafte Diskussionen von Zertifizierungskriterien bis hin zu plastischen Produktaufschriften wie „die Äpfel in diesem Produkt stammen aus Öko-Anbau“.

Verbraucher*innen brauchen verlässliche Informationen

Wir waren uns auf dem Podium einig, dass Verbraucher*innen mit ihren Kaufentscheidungen die Richtung auf dem Markt vorgeben und damit auch Anstoß für sinnvolle Innovation geben können. Gleichzeitig ist es für die Käufer*innen schwierig überhaupt zu identifizieren, was die nachhaltigste Kaufentscheidung ist.

Unternehmen können in ihrer Werbung aktuell Klimaneutralität versprechen oder Produkte als nachhaltig bezeichnen, ohne einen Nachweis dafür liefern zu müssen. Hier hat flip die ein oder andere Lüge, wie am Beispiel Got Bag, bereits aufgedeckt. Die Marke hatte behauptet, ihre Produkte zu 100% aus Meeresplastik herzustellen. Die Nachforschung durch flip ergab, dass nicht einmal 40% Meeresplastik in dem Produkt enthalten sind. Zudem ist generell zu hinterfragen, wie nachhaltig Meeresplastik als Produktbestandteil ist. Nach der Recherche und öffentlichkeitswirksamen Bekanntmachung durch flip hatte sich im Einzelhandel ein kurzeitiger Nachfragerückgang der Marke beobachten lassen.

Wer kontrolliert?

Neue Regelungen müssen kontrolliert werden. Auch hierüber haben wir in der Runde diskutiert. Eine zentrale europäische Zertifizierungsstelle mit genügend Kapazitäten und wenig Bürokratie wäre wünschenswert. Wir haben auch besprochen, dass es weiterhin in der Öffentlichkeit bei investigativen Kollektiven wie flip liegen könnte, die Werbeaussagen zu hinterfragen und schwarze Schafe zu entlarven. Für Unternehmen müsste das empfindliche Strafen zur Folge haben, um Wirkung entfalten zu können.

Für meine verbraucherschutzpolitische Arbeit im Bundestag nehme ich viel aus der Diskussion mit, insbesondere für die Ausgestaltung der EU-Richtlinie, die wir bald auf Bundesebene umzusetzen haben.

Mit Felix Rohrbeck (flip) und Kerstin Erbe (dm) auf dem Podium

Energiepreisbremsen wirken! Evaluation der Entlastungspakete.

Die gestiegenen Energiepreise im vergangenen Jahr waren besonders für finanziell schwächere Haushalte eine erhebliche Belastung. Der russische Angriffskrieg und die damit verbundene Gasknappheit in Deutschland haben Einsparungen notwendig gemacht – gleichzeitig war es wichtig, dass alle Menschen mit warmer Wohnung durch den Winter kommen. Angesichts des enormen Preisanstiegs hatten wir im Bundestag darum mit der Gas- und Strompreisbremse weitreichende Entlastungen beschlossen. Nun hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) die Wirksamkeit der Entlastungen wissenschaftlich evaluiert.

Solche Gutachten sind für politische Entscheidungsträger*innen enorm wichtig. Im vergangenen Jahr standen wir vor der Herausforderung, einerseits Energie sparen zu müssen und sie gleichzeitig auch nicht zu teuer werden lassen. In diesen Situationen geht es darum, Entlastungen zu beschließen, die auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Angesichts des Auslaufens der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahresende ist es darum wichtig, die Wirkung der Maßnahmen zu evaluieren um aus den Erkenntnissen Lehren für zukünftige Entscheidungen zu treffen.

Der Bericht des Sachverständigenrats zeigt dabei u.a, dass besonders einkommensschwächere Menschen von den gestiegenen Energiepreisen betroffen waren. Ihre Energiekosten stiegen ebenso stark an wie in einkommensstärkeren Haushalten. Während letztere überdurchschnittlich oft in gut gedämmten Gebäuden leben und darum am Verbrauch sparen können, haben einkommensschwächere Gruppen als Mieter*innen oft keinen Einfluss auf ihren Energieträger. Darüber hinaus können sie – im Gegensatz zu Eigentümer*innen – ihren Verbrauch meistens nicht sofort, sondern erst zeitversetzt einsehen. Mietwohnungen sind darüber hinaus oft schlechter gedämmt und werden mit Energieträgern wie Gas, Heizöl oder Fernwärme versorgt, die von den Preissteigerungen besonders betroffen waren.

Darum war es besonders wichtig, dass wir mit der Gaspreisbremse gezielt über Hilfszahlungen hinaus den Preis für den Basisverbrauch gedeckelt haben, und so direkt die Kosten auf der Energiepreisrechnung gesenkt. Unsere Entlastungsmaßnahmen haben Wirkung gezeigt! Die überproportionale Belastung einkommensschwächerer Haushalte zeigt jedoch auch: Es wird auch in Zukunft wichtig sein, bei den Entlastungen besonders den Fokus auf diejenigen zu legen, die am Meisten von den Preissteigerungen betroffen sind.

Hier geht es zur ausführlichen Auswertung des Gutachtens.

Statement: Mehr Schutz von Verbraucher*innen beim Glücksspiel:

Statement: Mehr Schutz von Verbraucher*innen beim Glücksspiel:

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags gegen Glücksspielsucht am 27.09. habe ich heute eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Wir müssen Menschen besser vor illegalen Praktiken im Glücksspiel schützen. Die letzte Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags hat eine bundesweite Sperrdatei sowie eine Aufsichtsbehörde zur Vergabe von Lizenzen für legale Spielangebote geschaffen. Das waren bereits wichtige Schritte, um Spieler*innen besser zu schützen, doch es reicht nicht!

Leider sehen wir, dass Glücksspielanbieter immer wieder gegen Sperranordnungen oder Einsatzlimits verstoßen oder ausländische und Online-Anbieter ohne Lizenzen und Regeln online zum Spielen auf ihren Webseiten einladen. Für Verbraucher*innen ist meist nicht erkennbar, dass sie bei illegalen Anbietern ihr Geld verzocken.

Um den Spielerschutz zu stärken, brauchen wir deshalb einen besseren Vollzug der bestehenden Regeln und zudem wirksame Rechtsdurchsetzung vor Gericht. Damit können beispielsweise Spieleinsätze zurückgeholt oder rechtswidrige Praktiken unterbunden werden. Mithilfe von Unterlassungsklagen konnten hier in den letzten Jahren erste Erfolge erzielt werden. Ich plädiere dafür, eine zentrale Anlaufstelle für geschädigte Spieler*innen zu schaffen, um die Anstrengungen gegen illegale Praktiken zu bündeln und Spieler*innen effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.

Darüber hinaus appelliere ich an die Länder, bei der nächsten Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages endlich für ein konsequentes Sportwettenwerbeverbot einzutreten. Denn Anbieter wie Tipico oder btwin sind durch ihr omnipräsentes Auftreten bereits Kindern und Jugendlichen schon ein Begriff und machen einen Großteil ihres Umsatzes mit suchtkranken Spielern. Hier braucht es endlich konsequenten Jugendschutz und Prävention – ein Untersagen von Sportwettenwerbung würde dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“