Endlich in Europa verabschiedet: Das Nature Restoration Law

Endlich in Europa verabschiedet: Das Nature Restoration Law

Nach langen Verhandlungen und Diskussionen hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union am Montag dieser Woche nun endgültig die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur an Land und im Meer, das sogenannte Nature Restoration Law, verabschiedet.

Dieses Gesetz ist ein Kernelement des europäischen Green Deal und hat zum Ziel, mehr Renaturierung und damit auch eine Verringerung des Artensterbens zu erreichen. Sofern das gelingt, ist es auch eine wichtige Schutzmahnahme gegen die extremen Folgen der Klimakrise.

Das Gesetz ist ein Meilenstein in der europäischen Umweltpolitik. Und der ist dringend nötig, denn Europa erhitzt sich doppelt so schnell wie andere Kontinente – mit gravierenden Folgen unter anderem in der Gestalt von Extremwetterereignissen wie zuletzt in Süddeutschland. Über 80 Prozent der Ökosysteme in der EU sind in einem schlechten Zustand und können den steigenden Nutzungsansprüchen gepaart mit dem Klimawandel nicht mehr gerecht werden. Jede fünfte Art in Europa ist vom Aussterben bedroht. Nur intakte Ökosysteme können die Folgen der Klimakrise effektiv abmildern. Dazu brauchen wir z.B. sauberes Wasser und gesunde Böden.

Das Nature Restoration Law ist ein gesamteuropäisches Projekt mit klaren und vor allem verbindlichen Zielen, die es allen Mitgliedsstaaten vorgibt: Es verpflichtet sie dazu, auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern – Maßnahmen zur Stärkung der betroffenen Ökosysteme einzuführen. Zudem sollen bestimmte Lebensraumtypen, die sich in einem schlechten Zustand befinden, nach und nach wiederhergestellt werden: 30 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050. Konkret heißt dies, dass geschädigte Flächen wie Moore oder Wälder wieder zu naturnahen Lebensräumen von bedrohten Arten und Pflanzen werden müssen und das darüber der Nachweis gegenüber der EU erbracht werden muss.

Insgesamt ist das EU Restoration Law in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für Mensch und Natur: Es schützt nicht nur die biologische Vielfalt, sondern stellt diese teilweise auch wieder her und heilt unsere geschädigten Ökosysteme. Es bekämpft die Klimakrise, indem es unsere Moore, Wälder und Auen, die wichtige natürliche Kohlenstoffsenken sind, schützt und Renaturierungsmaßnahmen vorschreibt. All das ist auch deshalb wichtig, um Extremwetterereignisse wie Dürren, Hitzewellen, Starkregen und Überflutungen abzumildern. 

Daher freue ich mich sehr, dass Deutschland unter grüner Federführung mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereits vorangeht und mit der Umsetzung vieler Ziele des Gesetzes bereits begonnen hat. Nun sind auch die anderen Mitgliedstaaten am Zug, ihre nationalen Wiederherstellungspläne zu erarbeiten, bei denen auch die Zivilgesellschaft eingebunden werden soll.

Meine Rede zum Umweltbericht

Meine Rede zum Umweltbericht

Im Bundestag haben wir gestern den Umweltbericht der Bundesregierung für das Jahr 2023 debattiert. Der Bericht zeigt aus meiner Sicht klar auf, dass unsere Ökosysteme durch das hohe Tempo der Klimaerwärmung in Gefahr sind. Es gibt aber Lösungen: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz stärken wir Renaturierung, Klimaanpassung und unsere Ökosysteme. Meine ganze Rede seht ihr hier im Video:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Meine Rede zum Immissionsschutzgesetz

Meine Rede zum Immissionsschutzgesetz

Diese Woche haben wir im Bundestag die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein wichtiges Gesetz zum Umweltschutz. Diesmal verankern wir den Klimaschutz als Ziel im Gesetz, und schaffen außerdem effektive Nutzungen für Abwärme. Meine ganze Rede seht ihr direkt hier:

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Einen ausführlicheren Bericht zu diesem Thema findet Ihr auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion.

Neues aus der Europäischen Verbraucherpolitik

Vor wenigen Wochen fand in Brüssel ein informelles Treffen der europäischen Verbraucherschutzminister*innen statt, über dessen Ergebnisse wir dann in der letzten Sitzung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz diskutiert haben. Besonders im Hinblick auf die nächste EU-Verbraucheragenda war es ein sehr wichtiges Treffen.  

Für das Umweltministerium berichtete unser parlamentarischer Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues über die beiden Schwerpunkte des Treffens: Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherinteressen im europäischen Binnenmarkt und Herausforderungen der Digitalisierung im Verbraucherschutz.

Ich habe mich in meinen Fragen besonders auf die angekündigten Schwerpunkte der Verbraucheragenda fokussiert. Gemeinsam mit Tabea Rößner hatte ich ja im März ein Thesenpapier dazu veröffentlicht und es freut mich, dass sich einige der Ideen sich auch in der europäischen Diskussion finden. So setzt sich die Bundesregierung für klare Regeln für das Influencer-Marketing ein. Ein wichtiges Thema – auch aus Sicht der Suchtprävention. Denn klare Regeln und Grenzen für Werbung spielen eine wichtige Rolle für wirksame Prävention bei Alkohol, aber z.B. auch Glücksspiel. In den letzten Jahren sind Influencer relevante Werbeträger geworden – doch besonders jene, die viele junge Follower haben, werden dieser Verantwortung oft nicht gerecht, machen z.B. Werbung für Tabakprodukte oder unseriöse Finanzdienstleistungen.

Darum ist es sehr erfreulich, dass die Verbraucherschutzminister*innen nun über gemeinsame europäische Regeln für Influencer Marketing diskutieren. Aber auch die Bekämpfung von suchtfördernden App-Designs und Dark Patterns (z.B. erschwerter Logout) im digitalen Raum zeigen, dass hier Verbraucherschutz und Suchtprävention sinnvoll zusammengedacht werden muss.

Weitere diskutierte Schwerpunkte der Verbraucheragenda waren und sind die Bekämpfung von Diskriminierung im digitalen Raum (z.B. durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz). Ebenso wird die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung von Verbraucherrechten in der nächsten Legislatur des EU-Parlamentes wohl eine größere Rolle spielen: Dafür gibt es auf europäischer Ebene das CPCN (Consumer Protection Cooperation Network).

Last but not least soll die Verbraucheragenda auch die Herausforderungen der nachhaltigen Transformation einbeziehen, um Verbraucher*innen die Auswahl von nachhaltigen Produkten zu erleichtern.

PM: Gesetzesnovelle für umweltgerechtere Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien

Heute hat das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht. Dazu erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss und Jürgen Kretz, Obmann im Umweltausschuss und Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion:

Jürgen Kretz MdB:

„Ich begrüße den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien sehr. Damit machen wir uns in Deutschland weiter auf den Weg, bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien noch umweltgerechter und sicherer zu entsorgen sowie der Kreislaufwirtschaft wieder zuzuführen.

Mit der Novelle wird einerseits das Rücknahmesystem von Tablets, Smartphones oder Einweg-E-Zigaretten vereinfacht. Ich erhoffe mir, dass mit diesen neuen Regelungen große Mengen an Rohstoffen, die aktuell in den nicht mehr genutzten Elektrogeräten schlummern, fachgerecht entsorgt und hochwertig recycelt werden. Andererseits sollen Brandrisiken bei der Sammlung von Elektrogeräten minimiert werden, was die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien sicherer werden lässt.“

Linda Heitmann MdB:

„Damit legt das BMUV eine sehr wichtige Initiative vor. Einweg Elektrogeräte und Einweg-E-Zigaretten sind immer präsenter im Handel. Gleichzeitig haben es Verbraucher*innen immer noch zu schwer, die ausgedienten Produkte richtig zu entsorgen. Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, Einweg-E-Zigaretten überall dort, wo sie gekauft werden auch zurückgeben zu können.

Als Gesundheitspolitikerin habe ich auch die Hoffnung, dass strengere Rücknahmeregelungen für manche Händler*innen den Ausschlag geben, ganz auf das Angebot von Einweg-E-Zigaretten zu verzichten. Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Trotzdem fallen Einweg-E-Zigaretten häufig in die Hände von Jugendlichen, da Jugendschutzauflagen an manchen Verkaufsstellen nicht ausreichend erfolgen und Jugendliche besonders auf die knalligen oder coolen Verpackungen von Einweg-E-Zigaretten anspringen. In der Vergangenheit hatte ich daher schon mehrfach angeregt, auf Einweg-e-Zigaretten Pfand zu erheben. Wir werden diese Option im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für diesen Gesetzentwurf konkret prüfen lassen.“

Heute für Morgen – das war unsere Umweltkonferenz

Heute für Morgen – das war unsere Umweltkonferenz

Über 500 Gäste konnte ich am vergangenen Freitag – real wie digital – stellvertretend für die gesamte grüne Bundestagsfraktion auf unserer Umweltkonferenz begrüßen. Viele ehrenamtliche Umweltschützer*innen, Expert*innen aus Fachverbänden, Wissenschaftler*innen sowie Kolleg*innen aus anderen Fraktionen wollten ins Gespräch kommen – auf dem Podium, in Workshops wie auch am Rande der Veranstaltung. Darunter auch Michael Succow, Urgestein im Naturschutz und Träger des Alternativen Nobelpreises. Uns alle besorgt die kritische Situation der natürlichen Lebensräume und unserer Umweltgüter bei gleichzeitig nachlassender Aufmerksamkeit und Wertschätzung.

Bereits zu Anfang stellte unsere Umweltministerin Steffi Lemke in einem Impulsvortrag klar, dass ein Schutz der Natur eigentlich längst nicht mehr reicht; wir müssen einen weiteren Schwerpunkt auf die Wiederherstellung legen. Dafür brauchen wir den politischen Rahmen wie auch eine breite Zivilgesellschaft, die sich unüberhörbar zu Wort meldet, wie auch vor Ort mit anpackt.

Eine starke Orientierung für eine kluge zukunftsfähige Politik kann die Wissenschaft sein. Die vielfältige Forschungslandschaft im Bereich Umwelt und Natur liefert fundierte Grundlagen, wie der Impulsvortrag von Frau Prof. Böhning-Gaese wie auch viele Inputs in den Workshop bewiesen. Die Wissenschaftlerin erläuterte das Anthropozän als Zeitalter der großen Beschleunigung, seit Jahrzehnten auch des beschleunigten Artenrückgangs. Aber diese Entwicklung kann durchaus gedreht werden – zu einem „guten Anthropozän“.

In der ersten Podiumsrunde habe ich mit verschiedenen Vertreter*innen aus  Umweltorganisationen und Klimabewegung über das gesellschaftliche Mobilisierungspotenzial für Umweltpolitik diskutiert. Dabei wurde deutlich: Es gibt nach wie vor breiten Konsens für Umwelt- und Naturschutz, es muss uns allerdings wieder gelingen, diesen zu aktivieren. Enttäuschungen und Rückschritte im Umwelt- und Naturschutz sollten Ansporn für mehr Aktivitäten sein.  Wir müssen gemeinsam wieder in die Offensive kommen.

Deutlich wurde in der gesamten Veranstaltung, dass eine starke Demokratie Voraussetzung für guten Umwelt- und Naturschutz ist, denn nur in einem demokratischen Rahmen sind Transparenz, bürgerschaftliche Transparenz und Partizipation möglich. Herausgearbeitet wurde auch, dass es durchaus beachtliche Meilensteine für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen gibt. Diese Erfolge sollten stärker ins öffentliche Licht gestellt werden. Und davon gibt es einige: neben internationalen Vereinbarungen zum Natur- und Meeresschutz zählen dazu auch eine Reihe nationaler Schritte, beispielsweise das erste deutsche Klimaanpassungsgesetz und die Nationale Wasserstrategie, die erstmalig sämtliche Wassernutzungen und Zuständige gleichermaßen betrachtet. Wegweisend ist das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das Kommunen, Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutzorganisationen einbindet und bereits erste Projekte vor Ort auf den Weg gebracht hat.

Einen besonderen Raum erhielt auf der Konferenz die Diskussion um die grüne Infrastruktur – also Wälder, Moore, Hecken und viele andere Biotope, die wiederhergestellt, geschützt und besser vernetzt werden müssen. Dafür brauchen wir nicht nur Initiativen, verfügbare Flächen und Finanzierung, sondern auch einen praxisnahen Rahmen für Planungen. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang beispielsweise das Vorkaufsrecht für Flächen für Naturschutz und Planungsbeschleunigung ohne Einbußen bei Umweltstandards.

Besonders gefreut hat mich auch die rege Diskussion in meinem Workshop zum Thema Greenwashing. Mit der Umwelthilfe und dem Verein Flip waren zwei Expert*innen vertreten, die in der Vergangenheit wichtige Arbeit zur Aufklärung über Umweltlügen betrieben haben. In der Diskussion wurde dabei deutlich: Wir brauchen mehr Transparenz über die tatsächliche Wirkung von Nachhaltigkeitsversprechen. Gleichzeitig liegt es an der Politik, klare Label zu schaffen, damit besonders kleine und mittelständische Unternehmen in die Lage versetzt werden, transparent und ehrlich über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu informieren.

Noch lange nach den Workshops und dem abschließenden Panel diskutierten Teilnehmer*innen Fachfragen, tauschten Informationen und Erreichbarkeiten aus und verabredeten nächste Termine. Eine Konferenz heute für morgen.