18. März 2025
Im Deutschen Bundestag haben wir heute – in der Zusammensetzung der Abgeordneten der 20. Wahlperiode – über ein umfassendes Paket von Grundgesetzänderungen abgestimmt, das mehr Ausgaben für Investitionen, Verteidigung und Hilfen für die Ukraine ermöglicht.
Ob ich dem zustimmen kann und will, darüber habe ich lange nachgedacht und bin letztlich, nachdem heute ein stark durch uns Grüne verbesserter Entwurf auf dem Tisch lag, zu dem Ergebnis gekommen, dass ich mit ‚Ja‘ stimmen werde. Auch, wenn nicht alles an dem vorliegenden 12-seitigen Antrag über Änderungen im Grundgesetz optimal ist.
Zum Hintergrund meiner Entscheidung:
Es ist bitter zu sehen, dass wir als Grüne bereits letzte Legislatur und im Wahlkampf darauf aufmerksam gemacht haben, dass es massive Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit braucht, die ohne neue Schuldenaufnahme und idealerweise eine umfassende, gut durchdachte Reform nicht machbar sind.
Dies wurde von der CDU/CSU in der Opposition wie auch von der FDP als Koalitionspartei lange geleugnet. Kurz nach der Wahl dann machte Friedrich Merz es sich zu eigen und brachte ein Paket in den Bundestag ein, das mehrere Sondervermögen vorsah. Mit den Mehrheiten des alten Bundestages wollte er Geld auf den Weg zu bringen, mit dem er in einer neuen Koalition dann würde agieren können. Ich hatte zu diesem ersten Entwurf viele Fragen und Unklarheiten, insbesondere störte mich auch, dass Klima-, Umwelt- und Naturschutz darin genauso wenig eine Rolle spielten wie im veröffentlichten Sondierungspapier. Hierzu habe ich gemeinsam mit Tobias Goldschmidt, grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein, auch mit dem Hamburger Abendblatt gesprochen.
Gleichzeitig war und ist uns Grünen sehr wichtig, angesichts internationaler Herausforderungen gerade jetzt schnell in Sicherheit in Deutschland zu investieren sowie die geplanten 3 Milliarden Euro Soforthilfen für die Ukraine schnell auf den Weg zu bringen. Denn in der Ukraine wird letztlich der Frieden in Europa verteidigt. Um das klarzumachen, brachten wir einen eigenen Antrag ein, der den Sicherheitsbegriff deutlich breiter fasst als nur die Stärkung der Bundeswehr. Dies ist für uns zentral. Russland führt schon heute Krieg auch gegen uns und andere Länder Europas – durch Angriffe im virtuellen Raum sowie auf zentrale Versorgungselemente der Infrastruktur wie zum Beispiel Internetkabel in der Ostsee. Wir müssen daher unsere Verteidigungsfähigkeit entscheidend stärken.
Für mich ist es zentral, dass wir mit dem letztlich ausgehandelten Paket nun diesen breiteren Sicherheitsbegriff verankert haben und die Soforthilfen freigeben. Für mich ist es wichtig, dass dies tatsächlich noch in der 20. Legislatur geschieht, weil unklar ist, ob es dafür in der 21. Wahlperiode noch die Mehrheiten gibt.
Daneben sind hohe Investitionen in die Infrastruktur zwingend nötig. Nach meiner Einschätzung hätte man die Weichen dafür aber auch in der nächsten Legislatur noch in Ruhe stellen können – ob über eine grundlegende und durchdachte Reform der Schuldenbremse oder ein Sondervermögen. Die Art und Weise, wie es in den letzten Tagen innerhalb von vier Tagen Beratungszeit durch die Gremien des Parlaments gepeitscht wurde, ist vielleicht das, was mir an dem gesamten Verfahren am meisten Bauchschmerzen bereitet. Denn dadurch fehlte die Zeit, grundlegend zu diskutieren und zu verankern, was unter zukunftsgerichteten Investitionen, für die nun 500 Milliarden Sondervermögen zur Verfügung stehen sollen, wirklich zu verstehen ist. Das Verfahren war und ist der Breite des Themas und der Entscheidung, die wir als Parlamentarier*innen zu treffen haben, in keiner Weise angemessen. Leider wurde eine getrennte Abstimmung über Ausgaben für Sicherheit sowie das Sondervermögen für Investitionen durch SPD und Union konsequent abgelehnt.
Ich bin sehr froh, dass wir als Grüne unter diesen Voraussetzungen im Investitions-Sondervermögen noch verankert haben, dass Klimaneutralität bis 2045 bei den Investitionen ein zentrales Ziel sein muss und dass allein 100 Milliarden aus dem Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds verschoben werden. Auch das verankerte Kriterium der Zusätzlichkeit ist zentral. Denn es bedeutet, dass ohnehin veranschlagte Ausgaben im Kernhaushalt nicht einfach zu Investitionen umdeklariert und ins Sondervermögen verschoben werden können, um im Kernhaushalt Platz für Wahlgeschenke wie zum Beispiel die Wiedereinführung der Agrardiesel-Subventionen zu schaffen.
Trotzdem ist klar: wir werden als Grüne aus der Opposition heraus nur begrenzt Kontrolle darüber haben, was mit dem zur Verfügung gestellten Geld genau geschieht. Auch das ist das Wesen der Demokratie: über Ausgaben entscheiden in erster Linie jene, die eine Regierung bilden, wir Grüne gehören dieser in den nächsten vier Jahren voraussichtlich nicht an.
Mit dem Sondervermögen für Investitionen, für das wir mit dem Ziel der Klimaneutralität bestimmte Vorgaben gemacht haben, können vermutlich auch neue Autobahnen oder im Zweifel sogar Atomkraftwerke reaktiviert werden, was wir als Grüne für grundlegend falsch halten. Deshalb gilt es, die Ausgaben in den kommenden Jahren aus der Opposition heraus gut und sorgfältig zu beobachten, zu debattieren und zu kontrollieren! Trotz all dieser dargelegten Zweifel und Unsicherheiten überwiegt bei mir am Ende die Zustimmung zu dem, was wir als Grüne in den Verhandlungen an Erfolgen noch verankern konnten. Demokratie bedeutet immer, Kompromisse zu machen und sich nie zu 100 Prozent mit der eigenen Vorstellung durchzusetzen. Doch dass dieser Staat und diese Demokratie mit den Parteien der demokratischen Mitte jetzt die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen, ist für mich ein hoher Wert. Das ist in Kombination mit der dringenden Notwendigkeit der Friedenssicherung in Europa für mich heute das zentrale Motiv dafür, dem ausgehandelten Paket für Staatsausgaben meine Zustimmung zu geben.
17. März 2025
Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Fraktion des 20. Bundestags, kommentiert die aktuell veröffentlichte Zahl der Drogentoten 2024 in Hamburg wie folgt:
„Jede Person, die durch den Konsum von Drogen stirbt, ist eine zu viel. Die Zahl von 102 Verstorbenen im vergangenen Jahr in der Hansestadt ist dabei ein klarer Handlungsaufruf an uns Politiker*innen:
Im Bundestag haben wir in 2023 endlich die rechtliche Grundlage dafür gelegt, Drug-Checking in den Bundesländern zu ermöglichen. Das muss der künftige Senat mit als erstes angehen: In Hamburg braucht es in der kommenden Legislatur endlich schnell die landesrechtliche Verordnung zur Ermöglichung von Drug-Checking-Projekten. Betroffenen wird es dadurch ermöglicht, ihre Substanzen auf Wirkungs- und Reinheitsgehalt unkompliziert testen zu lassen und somit sicherer und sauberer zu konsumieren.
Auch Obdachlosigkeit ist ein großes Problem unter Suchtmittel-Gebraucher*innen mit riskantem Konsum. Durch die Obdachlosigkeit fehlen vielen Drogengebraucher*innen die Rückzugsräume zum sicheren ungestörten Konsum jenseits von Drogenkonsumräumen. Hilfsprojekte, Anlaufstellen und Housing First müssen deshalb dringlichst ausgebaut werden und auch für Suchtmittelkonsument*innen zugänglich sein. Die kommende Hamburger Regierung sollte sich das als Mission machen.“
14. März 2025
Zum Weltverbrauchertag am 15. März erkläre ich als Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
„In den aktuellen Koalitionsverhandlungen werden viele Weichen gestellt, die auch Verbraucher*innen in diesen unsicheren Zeiten betreffen. Die Menschen wollen fair behandelt werden und ihren Alltag berechenbar und bezahlbar gestalten. Die kommende Regierung muss den Verbraucherschutz weiter stärken, damit sich Konsument*innen auf faire Verträge und einklagbare Rechte verlassen können.
Lebensmittel müssen erschwinglich sein: Verdeckte Preiserhöhungen – etwa durch Mogelpackungen – und unfaire Handelspraktiken müssen abgestellt werden. Die Energiepreise sollten transparenter werden, damit Verbraucher*innen besser vergleichen und die Anbieter unkompliziert wechseln können. Energie- und Wärmesperren darf es nicht mehr geben. Die bessere Hilfe bei Überschuldung, die wir als Ampel auf den Weg gebracht haben, müssen weitergeführt werden. Unfaire Praktiken von Onlineplattformen müssen mithilfe des Wettbewerbsrechts zurückgedrängt werden. Die Produktverantwortung muss für Onlineplattformen genauso gelten wie für den Händler um die Ecke. Nicht zuletzt wünsche ich mir von der neuen Regierung, dass sie im digitalen Zeitalter noch ein Mindestangebot an analogen Dienstleistungen in den wichtigsten Bereichen wie z.B. Post- und Bankgeschäften sowie Mobilität aufrecht erhält, um keine Verbraucher*innen abzuhängen.
Für mich ist klar: Verbraucherschutz stärkt die Rechte der Menschen in ihrem Alltag und auch das Vertrauen in Staat und den Zusammenhalt der Gesellschaft.“
26. Feb. 2025
Mit 27,5 Prozent der Erststimmen in Altona konnte ich erneut das Direktmandat gewinnen und bin auch im 21. Deutschen Bundestag vertreten. Danke Altona! Ich habe mich dazu mit dem Kreisverband auch in der Presse geäußert:
Altona weiterhin mit starker Stimme im Bund vertreten
Bei der Bundestagswahl konnte Linda Heitmann erneut das Direktmandat erringen, dieses Mal mit 4 Prozentpunkten Vorsprung. Auch bei den Zweitstimmen sind die Grünen mit 23,7 Prozent stärkste Kraft in Altona. Die GRÜNEN in Altona freuen sich über diese Ergebnisse. Die gesamtdeutschen Ergebnisse sind wiederum Anlass zu großer Sorge.
Linda Heitmann hat in der endenden Legislatur bundesweit maßgeblich an der Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, der Aushandlung des Verbandsklagerechts für geschädigte Verbraucher*innen und der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie wichtiger Reformen in der Gesundheitspolitik mitgewirkt. In Altona hat sie sich für wichtige Fördergelder für das DESY und das Konservatorium stark gemacht. Mit ihrem Engagement möchte sie nachhaltige Veränderungen vorantreiben und ihren Wahlkreis weiterhin mit einer starken Stimme im Bundestag vertreten.
Linda Heitmann:
„Ich empfinde es als große Ehre, wieder das Direktmandat in Altona gewonnen zu haben und freue mich sehr auf die kommende Legislatur im Bundestag. Ich bedanke mich herzlich bei den Menschen in Altona für ihre Stimme und ihr Vertrauen. Ein ganz riesiger Dank für dieses Ergebnis und diesen Wahlkampf geht an die vielen grünen Mitglieder, das war ein Wahlkampf der Superlative. Mit hunderten neuer Mitglieder zusätzlich wurden sämtliche Rekorde mit Blick auf den Haustürwahlkampf, Wahlkampfstände, Frühverteiler, Plakate und Spenden gebrochen.
Gleichzeitig bedrückt mich trotz aller Freude über das Direktmandat das Gesamtergebnis deutschlandweit. Rechtsextremismus ist auf dem Vormarsch, es wird sehr wahrscheinlich zu einer neuen GroKo kommen, die für Rückschritt statt zukunftsorientierter Gestaltung steht. Im Parlament zu sitzen und gegenzuhalten und für eine pluralistische Gesellschaft, für Feminismus und für Natur- und Klimaschutz einzustehen – das ist eine riesige Verantwortung und wird sehr hart die nächsten Jahre! Umso mehr werde ich mich auch in der kommenden Legislaturperiode für die vielfältigen Anliegen Altonas im Bundestag einsetzen. Daneben freue mich darauf, meine Arbeit in meinen Schwerpunkten der Umwelt- sowie Gesundheitspolitik in der nächsten grünen Fraktion fortzuführen.“
Die Vorsitzenden der GRÜNEN Altona gratulieren:
Mareike Engels, Vorsitzende der GRÜNEN in Altona:
„Wir freuen uns sehr, dass Linda Heitmann die Wahl gewonnen hat!
Im Jahr 2021 hat sie erstmals für uns GRÜNE ein Direktmandat in Altona gewonnen und es erfolgreich genutzt, um sich für Hamburg und den Bezirk Altona stark zu macht. Jetzt kann sie diese Arbeit weiterführen.
Zahlreiche grüne Mitglieder haben sich in den letzten Wochen mit voller Energie für zukunftsorientierte Politik und gegen den Rechtsruck engagiert. Hundertausende waren in Hamburg auf der Straße um für Demokratie und Menschenrechte einzustehen. Nun droht aber eine rückwärtsorientierte schwarz-rote Koalition im Bund. In der letzten Woche im Bürgerschaftswahlkampf werden wir daher noch mal alles geben. Gegen rückwärtsgewandte Politik braucht es starke Grüne in der Bürgerschaft und im Senat!“
Benjamin Harders, Vorsitzender der GRÜNEN in Altona:
“2021 gewann Linda Heitmann mit einem Prozentpunkt vor dem SPD-Kandidaten, diesen Vorsprung hat sie diese Wahl mit 4,1 Prozentpunkten ausgebaut! Wir danken Linda für ihren Einsatz in Berlin für Altona und Hamburg !Wir bedanken uns auch bei den vielen Wahlkämpfer*innen! Unserer Erwartungen wurden in allen Kategorien übertroffen. So viel Engagement macht Mut und stärkt uns diese Woche im Wahlkampfendspurt zur Bürgerschaftswahl!“
Der Hamburger Morgenpost habe ich zu diesem Anlass auch ein Interview gegeben, dies findet ihr hier:
17. Feb. 2025
Beim Küstenschutz kommt es auf gute Zusammenarbeit an. Darum habe ich gemeinsam mit Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein, ein Statement zur aktuellen Lage im Küstenschutz veröffentlicht:
Linda Heitmann, MdB, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Wahlkreis Hamburg-Altona:
„Konventioneller und natürlicher Küsten- und Hochwasserschutz müssen künftig stärker zusammengedacht werden. Ein schlichtes Weiterso ist weder finanziell noch ökologisch nachhaltig. Bereits jetzt stößt der konventionelle Küstenschutz mit dem Fokus auf Deicherhöhung und -verbreiterung, ständigen Sandaufspülungen sowie technische Entwässerung an logistische und finanzielle Grenzen und ist ökologisch nur bedingt nachhaltig. Wir müssen deshalb künftig endlich Natur-, Klima- sowie Küsten- und Hochwasserschutz konsequent zusammendenken und Synergien schaffen. Dies kann funktionieren, indem wir die natürlichen Küsten- und Hochwasserschutzfunktionen unserer marinen und küstennahen Ökosysteme wie Moore, Salz- und Seegraswiesen sowie Riffe stärker einbeziehen und auch einen Fokus auf deren Renaturierung legen. Dabei muss und darf der natürliche Küsten- und Hochwasserschutz die technischen Maßnahmen nicht ersetzen, sondern vielmehr sinnvoll ergänzen – z.B. durch Deichrückverlegung oder Wiederherstellung von Salz- und Seegraswiesen im Deichvorland. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.“
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein:
„Die große Sturmflut von 1962 war eine Zäsur für den Küsten- und Hochwasserschutz in unserem Land. Sie hat uns schonungslos die Verwundbarkeit durch Naturgewalten vor Augen geführt. 63 Jahre danach ist das Thema aktueller denn je: 2024 war das Jahr der Extremwetterereignisse in Europa. Und die schwere Sturmflut im Herbst 2023 an der Ostseeküste hat uns die Grenzen des dortigen Küstenschutzes deutlich vor Augen geführt. Die Herausforderungen sind riesig und es ist die Aufgabe der kommenden Bundesregierung im Schulterschluss mit den Küstenländern, den Küstenschutz zukunftsfest aufzustellen. Unser Land muss klimafit werden. Dafür braucht es einen finanziellen Kraftakt. Allein in Schleswig-Holstein werden wir bis 2040 einen Milliardenbetrag in unsere Deiche investieren müssen. Diese Summen können nur in der bundes- und EU-weiten Solidargemeinschaft gestemmt werden, denn wir schützen an unseren Küsten das ganze Land. Deshalb brauchen wir eine finanzielle Stärkung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Alte Zöpfe müssen angesichts der Dimension der Herausforderung abgeschnitten werden. Zukünftig müssen beispielsweise Bundesmittel auch für die Instandhaltung, Reparatur und übergeordnete Planungen von Küstenschutzanlagen einsetzbar sein. Der Schutz der Menschen muss an erster Stelle stehen. Dazu gehört, dass die großen Chancen, die sich durch klug gemachten Küstenschutz für die Natur und den Klimaschutz im Küstenraum ergeben, genutzt werden müssen. An den Küsten wird sich mitentscheiden, ob unsere Kinder und Enkel eine gute Zukunft haben werden.“
3. Feb. 2025
Pressemitteilung von Linda Heitmann und Mareike Engels:
Frauenpolitischer Meilenstein – Gewalthilfegesetz wurde geeint
Auch wenn die vergangene Woche im Schatten schwerwiegender Entscheidungen im Bundestag stand, gibt es auch vereinzelt gute Nachrichten. Hierzu gehört, dass sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten und dies am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für den Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich so erstmalig an der strukturellen Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Davon profitieren auch Frauen und Kinder aus Hamburg und Altona ganz direkt.
Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Altona, und Mareike Engels, Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Altona und Kreisvorsitzende der Grünen Altona sowie frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklären dazu:
„Das Gesetz ist ein enormer Schritt bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Auch die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen werden bei ihrer Arbeit künftig besser unterstützt. Mit dem Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung stehen wir betroffenen Frauen kompromisslos zur Seite. Es liegt uns sehr am Herzen, dass künftig keine Frau mehr ihren Frauenhausplatz selbst finanzieren muss. Für diese Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention, haben wir Grüne lange gekämpft. Auch wenn der Zugang zu Frauenhäusern in Hamburg bundesweit vergleichsweise gut geregelt ist, werden auch in Hamburg Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt profitieren. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen. Dafür braucht es mehr Schutzplätze und einen besseren Betreuungsschlüssel in den Frauenhäusern. Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz schafft Spielraum in diesen Fragen weiter zu kommen.“
Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.