Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mit der öffentlichen Petition „Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen“ befasst. Gegenstand der Petition sind die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis – insbesondere eine Pflicht zum ausschließlich persönlichen Arztkontakt – sowie ein mögliches Verbot des Apothekenversands. Der Petent, der selbst Cannabis-Patient ist, wendet sich mit seiner Petition gegen die Pläne der Bundesregierung und führt an, dass dadurch die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen stark erschwert würde.

Dazu erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied und zuständige grüne Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss:

„Die Petition macht deutlich, was viele Patientinnen und Patienten derzeit umtreibt: Die geplanten Änderungen beim medizinischen Cannabis könnten die Versorgung unnötig erschweren. Gerade für chronisch Kranke, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen sind die Möglichkeit zur Verschreibung über Videosprechstunden und der Apothekenversand oft entscheidend für eine verlässliche Behandlung.

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und sollte nicht ohne sachlichen Grund anders behandelt werden als andere Medikamente. Das haben wir Grüne auch in den Beratungen im Gesundheitsausschuss schon verdeutlicht. Es ist wichtig, im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung von Patient*innen haben – und wie eine konsistente, rechtssichere Regelung der Fernverschreibung insgesamt ausgestaltet werden kann.“

Bündnis 90/Die Grünen haben in der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses für eine Erwägung votiert. Ziel ist es, damit die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit sowie auf die Gleichbehandlung von Patient*innen mit medizinischem Cannabis im Vergleich zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nochmal einer vertieften Prüfung durch das BMG zu unterziehen.

Aus grüner Sicht gilt: „Regulatorische Eingriffe müssen zielgenau, verhältnismäßig und systematisch konsistent sein. Funktionierende Versorgungsstrukturen dürfen nicht ohne belastbare fachliche Begründung eingeschränkt werden.“

Zu diesem Thema haben u.a. die Ärztezeitung, die Pharmazeutische Zeitung und der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtet.

Kleine Anfrage zum Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer

Kleine Anfrage zum Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer

Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung meine Kleine Anfrage zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer beantwortet. Mein Statement dazu:

„Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort auf unsere Fragen zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer sehr ernüchternd aus.

An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Stand der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen. Besonders ärgerlich ist es, dass sie dies offenbar nicht einmal als Problem ansieht und ändern will. Allein im Bereich des Schiffsverkehrs von Öl- und Gastankern ist künftig offenbar eine bessere Datenerhebung geplant, nicht aber bei Fähren, Sportbooten oder Wassertaxis. Und das, obwohl diese – wie die Bundesregierung selbst auflistet – besonders häufig durch Geschwindigkeitsverstöße auffallen!

Elektrifizierung von Schiffen und Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind wichtige Hebel, um die Natur im sensiblen Ökosystem Wattenmeer besser zu schützen und Unterwasserlärm zu reduzieren. Der Unterwasserlärm beeinträchtigt die dort lebenden Tiere in ihrer Orientierung, ihrer Kommunikation mit ihren Artgenossen sowie ihrer Fortpflanzung. Besonders betroffen ist der Schweinswal, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung wichtige Programme zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfonds ist zum Ende 2025 ersatzlos ausgelaufen.

Zum Verkehrsaufkommen von Linienverkehren, privaten Motorboten und Wassertaxis kann die Bundesregierung keine Daten liefern. Dabei fallen vor allem Wassertaxis und private Sportboote durch Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Die Regelungen in der Nordsee-Befahrensverordnung greifen hier ganz offenbar zu kurz, um die Raserei einzudämmen. Jedoch ist in absehbarer Zeit keine Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung vorgesehen. Die Regierung beruft sich hier auf eine abzuwartende Evaluation. Angesichts der mageren Antworten auf meine Fragen, ist es mir ehrlich gesagt schleierhaft, auf welche Daten und Fragestellungen eine Evaluation der Befahrensverordnung beruhen soll. Wir werden als Grüne jetzt auf jeden Fall in die vertiefte Prüfung gehen, wie eine Novellierung aus unserer Sicht aussehen muss, um Emissions- und Lärmschutz im sensiblen Ökosystem Wattenmeer effizient besser zu schützen. Denn das muss unser aller Ziel sein!

Insgesamt zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage leider, wie ambitionslos sie beim Schutz des Wattenmeers agiert. Wir werden sie hier weiter treiben und konstruktive Vorschläge unterbreiten, was es aus unserer Sicht für das Deutsche Wattenmeer an politischen Maßnahmen braucht.“

 Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.

Statement: Einbeziehung aller Einkommensarten in die Sozialversicherung

Statement: Einbeziehung aller Einkommensarten in die Sozialversicherung

Zur derzeitigen Debatte rund um die Einbeziehung „anderer Einkommensarten“ zur Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Krankenversicherungssystem und Krankenversicherungsfinanzen in der Grünen Bundestagsfraktion sowie Co-Leiterin der fraktionsinternen Arbeitsgruppe zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme:

„Ich begrüße es ausdrücklich, dass nun auch die SPD intensiv darüber diskutiert, wie  sogenannte „andere Einkommensarten“ – etwa Kapital- und Mieteinnahmen – künftig besser zu berücksichtigen sind, um die Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren.

Für mich ist das vor allem eines: ein klares Bekenntnis der Sozialdemokraten zum Ziel einer Bürgerversicherung. Damit zieht die SPD mit uns Grünen an einem Strang – und kann sich dabei auf unsere Unterstützung verlassen.

Unser Spitzenkandidat Robert Habeck hatte bereits im Wahlkampf deutlich gemacht, dass auch uns als Grünen daran gelegen ist, Einkünfte aus Kapital und Vermietung künftig gerechter zu berücksichtigen bei der Stabilisierung der Finanzen der Kranken- und Pflegeversicherung. Schon heute sind bei freiwillig gesetzlich Versicherten alle Einkommensarten Teil der Beitragsbemessung – darauf können wir aufbauen.

Im Wahlkampf hatte dieses Thema bereits eine intensive Debatte über die richtige Form der Verbeitragung und mögliche Freibeträge ausgelöst. Wir Grüne diskutieren genau diese Fragen derzeit sehr intensiv und ich freue mich, wenn wir dabei nicht nur mit Bärbel Bas und der SPD, sondern mit der gesamten Bundesregierung in einen konstruktiven Austausch darüber kommen, wie dieser Schritt – ein notwendiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit – gut gelingen kann.“

Zu diesem Thema berichten u.a. das Ärzteblatt und die MOZ.

Presse zur öffentlichen Anhörung zum Medizinalcannabis-Gesetz

Presse zur öffentlichen Anhörung zum Medizinalcannabis-Gesetz

Vergangene Woche haben wir im Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zum Medizinalcannabis-Gesetz debattiert. Ich habe dazu folgendes Statement abgegeben:

„Das Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat, ist nicht ausgereift und stigmatisiert Patient*innen, da hier medizinisches Cannabis anders behandelt wird als alle anderen Medikamente. Die Patient*innen werden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen. Ihre Versorgung mit Medizinalcannabis wird dadurch deutlich verschlechtert. Eine Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt ist sinnvoll, sollte allerdings nicht nur bei Medizinalcannabis verschärft werden. Aus unserer Sicht kann dies zudem auch per Videosprechstunde passieren. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, solche Videosprechstunden zur Verschreibung auch zu ermöglichen.

Es wäre zudem sinnvoller, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren und sich nicht nur auf ein spezielles Medikament zu beziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Medikamente gibt, die deutlich gefährlicher sind und hohes Abhängigkeitspotential haben. Das Versandverbot für Apotheken wollen wir aus dem Gesetz wieder rausstreichen und haben auch dies per Änderungsantrag bereits eingereicht. Zudem wäre es angebracht, das Kriterium der Austherapiertheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis zu reformieren, damit das Medikament für Patient*innen wie Ärzte endlich wirklich im Behandlungsalltag ankommt. Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern.“

Über die Anhörung hat u.a. die pharmazeutische Zeitung hier und Legal Tribune Online berichtet.

Presse zum GKV-Sparpaket: Fauler Kompromiss statt Reform

Presse zum GKV-Sparpaket: Fauler Kompromiss statt Reform

Zur absehbaren Einigung zum GKV-Sparpaket im Vermittlungsausschuss habe ich heute ein Statement veröffentlicht:

„Der Vermittlungsausschuss zum GKV-Finanzstabilisierungspaket birgt keine Lösung für die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verschiebt nur die Probleme auf die kommenden Jahre. Die Bundesregierung legt einen so genannten „Kompromiss“ vor, der weder Zusatzbeiträge verhindert noch echte Strukturreformen bringt. Die vorgeschlagenen Einsparungen werden als Belastungen in die Zukunft geschoben und belasten die Krankenkassen und damit alle Versicherten, während Kassenärzte und Pharmaindustrie auch diesmal wieder verschont bleiben – das ist ein Nullsummenspiel und Verschiebebahnhof, weder fair noch ausgegoren. Diese Maßnahmen werden die finanzielle Stabilität nicht sichern, sondern erzeugen nur kurzfristige Illusionen, die schnell platzen werden und die Versorgung gefährden.

Wir Grüne fordern schon lange: Wesentliche versicherungsfremde Leistungen wie Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger müssen aus Steuermitteln finanziert werden, statt die Belastungen auf Beiträge abzuwälzen. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Initiative aus Baden-Württemberg hierzu im Bundesrat. Auch die Pharmaindustrie muss in ihrer Preisbildung bei Medikamenten endlich klare Vorgaben bekommen – dazu machen wir Grüne mit einem Antrag im Bundestag diese Woche konkrete Vorschläge. Die Regierung muss gegensteuern und einseitige Kürzungen stoppen, die die Schwächsten treffen und die Qualität der Versorgung aushöhlen. Strukturelle Reformen in Krankenhausfinanzierung, Arzneimittelvergütung und Notfallversorgung sind dringend geboten.“

Zu diesem Thema hat auch das Deutsche Ärzteblatt hier berichtet.

Statement zum Beschluss des Wahlprüfungsausschuss

Statement zum Beschluss des Wahlprüfungsausschuss

Anlässlich des heutigen Beschlusses gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss:

„Die sorgfältige und transparente Prüfung der Ordnungsgemäßheit einer Wahl ist unabdingbar, damit das Vertrauen in die Ergebnisse von Wahlen gestärkt wird. Entsprechend hat der Wahlprüfungsausschuss den vorgetragenen Sachverhalt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlleiter*innen sorgfältig geprüft und festgestellt, dass nach dem Vortrag der Einspruchsführer keine mandatsrelevanten Wahlfehler erkennbar sind. Eine Entscheidung des Bundestages über die Einsprüche des BSW gerichtet auf Neuauszählung soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit die Einspruchsführer endlich Klarheit haben – auch mit Blick auf die Möglichkeit der nachgelagerten Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.

In der letzten Legislatur hat in Folge der Prüfungen des Ausschusses tatsächlich auch eine Neuwahl in einigen Teilen Berlins stattgefunden, in denen Wahlfehler in mandatsrelevanter Größenordnung festgestellt wurden. Im Falle der Vorwürfe des BSW hat sich der Sachverhalt nun deutlich anders dargestellt. Wir begrüßen diese sachliche Klärung und danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit im Ausschuss.“

Zu diesem Thema hat u.a. die Deutsche Welle hier berichtet.