Die Situation von Menschen, die unter ME/CFS, Long-COVID und anderen postviralen Erkrankungen leiden, treibt mich schon meine gesamte Zeit im Bundestag an. Nun habe ich die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand ihrer Arbeit zu diesem Thema gefragt. Darüber hat das Hamburger Abendblatt hier berichtet.
Ich habe dem Hamburger Abendblatt dazu folgendes Statement gegeben:
„Die bereitgestellten Forschungsgelder sind weiterhin richtig und wichtig, dennoch erscheinen sie wie ein Tropfen auf dem heißen Stein angesichts der Vielzahl von Betroffenen weltweit sowie deren Leid. Aus der Anfrage wird deutlich, dass es einer schnellen Anregung von weiteren Forschungsvorhaben zu den Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung von Menschen mit post-viralen Erkrankungen bedarf, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche. Insgesamt ist Deutschland bei der Erforschung von Medikamenten und Therapien zu postviralen Erkrankungen derzeit mit führend – um das zu erhalten, sollte die Bundesregierung insbesondere auch Phase-II-Studien zu Medikamenten gezielter fördern und die Vernetzung mit forschenden Unternehmen hier vorantreiben.
Leider offenbart die Anfrage, dass die Bundesregierung keinen Veränderungsbedarf in Bezug die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Renten- und Pflegegeldansprüchen sieht. Hier bleibt weiterhin eine Rehabilitation die Voraussetzung, die bei betroffenen von postviralen Erkrankungen wie ME/CFS und LongCovid aber zu einer gravierenden Zustandsverschlechterung führen kann. Ich appelliere hier, diese Praxis nochmal deutlich auf den Prüfstand zu stellen und Reha-Behandlungen bei postviralen Erkrankungen anders zu betrachten, als bei anderen Krankheitsbildern.
Der letzte Legislatur durch Lauterbach eingesetzte „Runde Tisch LongCovid“ wurde von der neuen Bundesregierung laut Anfrage ersetzt durch eine „Allianz postviraler Erkrankungen“. Leider bleibt in den Antworten unklar, was genau Auftrag und Arbeitsweise dieser Allianz sind. Hier wäre die Bundesregierung gut beraten, solch eine Allianz in klare Strukturen zu lenken, um dann auch sichtbare Erfolge zu erzielen. Ich werde als Abgeordnete an dem Thema weiter dranbleiben und hier auch in Zukunft regelmäßig nachhaken.“
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mit der Techniker Krankenkasse habe ich über meine Pläne und Vorhaben für die kommende Legislatur gesprochen. Es ging um die Stabilisierung der Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung, eine vorausschauende Gesundheitspolitik und postvirale Erkrankungen.
Heute haben wir im Bundestag auf Antrag der AfD über die Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass die Gesundheitsversorgung von asylsuchenden Menschen aus menschlicher und gesundheitspolitischer Sicht geboten ist. Die ganze Rede hier:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.
„Die Bundesregierung bestätigt den Anspruch auf medizinische Versorgung im Vollzug, doch es fehlen bundesweite Daten und Standards.“
Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 21/917 „Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen Bundestagsfraktion:
„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zeigt leider sehr eindrücklich: Obwohl die Justizministerkonferenz sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema von Suchterkrankungen und einem einheitlichen Umgang auseinandergesetzt hat und auch der Strafvollzugsausschuss der Länder 2021 eine regelmäßige Veröffentlichung und Verbesserung der Datenlage beschlossen hat, bleiben riesige Lücken bei der Transparenz über die Versorgungslage bestehen.
Und um es leider noch drastischer zu sagen: Die aktuelle Bundesregierung scheint den Antworten zufolge auch kein Interesse daran zu haben, dies zu verändern. Die Zuständigkeit der Länder für Maßregelvollzug und Justizvollzug führt zu uneinheitlichen Daten und macht die vergleichende Bewertung der Versorgungsqualität leider unmöglich. Es steht fest, dass die medizinische Versorgung suchtkranker Menschen – auch in Haft – ein Menschenrecht ist, das diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Ob dies geschieht, muss auch politisch überprüft werden können!
Wir brauchen bundesweit verlässliche Daten zu Substitutionsbehandlungen in Haft und Maßregelvollzug, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie klare, einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass Betroffene die für sie notwendige bestmögliche Behandlung erhalten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsort im Vollzug. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Versorgung suchtkranker Menschen im Maßregel- und Strafvollzug nicht nur auf dem Papier gewährleistet ist, sondern auch in der Realität.“
Zum Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes habe ich mich heute geäußert:
„Der Warken-Vorschlag greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und macht die Situation für Menschen, die als Patient*innen auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, leider künftig wieder komplizierter.
Es greift den richtigen Gedanken auf, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Ärzt*innen-Patient*innen- Kontakt einhergehen und nicht übers Internet völlig anonym erfolgen sollte. Ich unterstütze, die anonyme Fernverschreibung und Versandhandel zu reformieren und besser zu kontrollieren. Das sollte dann aber auf alle Medikamente bezogen werden, nicht nur auf Cannabis. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass Medikamentenabhängigkeit ein riesiges Problem in unserer Gesellschaft ist, brauchen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regeln.
Und zwar vor allem auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens läuft, während wir jegliche Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen der Prävention gesetzlich verhindert haben.
Jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz anzufassen, statt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren, ist nicht logisch, sondern stigmatisierend. Ich stelle mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke nutzen. Dies ist insbesondere für jene Patient*innen, die medizinisches Cannabis tatsächlich benötigen und aktuell am Verschreibungs-Kriterium der Austherapiertheit scheitern, besonders bitter. Hier muss nachgesteuert werden.“
Heute wurde öffentlich, dass die Bundesregierung Hendrik Streeck am 28. Mai in der Kabinettssitzung als neuen Bundesdrogenbeauftragten vorschlagen will. Dazu erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss:
„Mit der Ernennung von Prof. Dr. Hendrik Streeck zum neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird diese wichtige Aufgabe nun in neue Hände gelegt.
Herr Streeck ist bislang vor allem als Virologe bekannt und bringt wenig Erfahrung in der Drogen- und Suchtpolitik mit. Umso mehr erwarten wir, dass er sich zügig in die komplexen Themenfelder einarbeitet und die Perspektiven aus Suchthilfe, Prävention und von Betroffenen ernst nimmt.
Es ist entscheidend, dass die Drogenpolitik nicht von alten Vorurteilen und ideologischen Scheuklappen bestimmt wird, sondern sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Gesellschaft und suchtkranker Menschen sowie ihrer Familien orientiert.
Henrik Streeck hat als Virologe immer darauf gedrungen, faktenbasiert an Themen heranzugehen: ein Faktum, das man schwer übersehen kann, ist die Tatsache, dass Abhängigkeiten von Alkohol und Glücksspiel in Deutschland bisher nicht die Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte haben, die sie als Erkrankungen bräuchten – mit all den negativen Folgen, die sie für die gesamte Gesellschaft und vor allem auch für Kinder suchtkranker Eltern mit sich bringen.
Und auch beim Thema Cannabis hoffe ich, dass Herr Streeck ein differenziertes, faktenbasiertes Bild zur Grundlage seiner Arbeit nimmt und sich klar von den einseitigen und oft stigmatisierenden Darstellungen der Parteikolleg*innen abgrenzt.
Wir brauchen auch in der Drogenpolitik eine moderne, wissenschaftsbasierte und menschenfreundliche Herangehensweise, die Prävention, Aufklärung, gut ausfinanzierte Behandlungs- und Hilfestrukturen sowie Entkriminalisierung in den Mittelpunkt stellt.“