Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.
In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.
Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Die Situation von Menschen, die unter ME/CFS, Long-COVID und anderen postviralen Erkrankungen leiden, treibt mich schon meine gesamte Zeit im Bundestag an. Nun habe ich die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand ihrer Arbeit zu diesem Thema gefragt. Darüber hat das Hamburger Abendblatt hier berichtet.
Ich habe dem Hamburger Abendblatt dazu folgendes Statement gegeben:
„Die bereitgestellten Forschungsgelder sind weiterhin richtig und wichtig, dennoch erscheinen sie wie ein Tropfen auf dem heißen Stein angesichts der Vielzahl von Betroffenen weltweit sowie deren Leid. Aus der Anfrage wird deutlich, dass es einer schnellen Anregung von weiteren Forschungsvorhaben zu den Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung von Menschen mit post-viralen Erkrankungen bedarf, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche. Insgesamt ist Deutschland bei der Erforschung von Medikamenten und Therapien zu postviralen Erkrankungen derzeit mit führend – um das zu erhalten, sollte die Bundesregierung insbesondere auch Phase-II-Studien zu Medikamenten gezielter fördern und die Vernetzung mit forschenden Unternehmen hier vorantreiben.
Leider offenbart die Anfrage, dass die Bundesregierung keinen Veränderungsbedarf in Bezug die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Renten- und Pflegegeldansprüchen sieht. Hier bleibt weiterhin eine Rehabilitation die Voraussetzung, die bei betroffenen von postviralen Erkrankungen wie ME/CFS und LongCovid aber zu einer gravierenden Zustandsverschlechterung führen kann. Ich appelliere hier, diese Praxis nochmal deutlich auf den Prüfstand zu stellen und Reha-Behandlungen bei postviralen Erkrankungen anders zu betrachten, als bei anderen Krankheitsbildern.
Der letzte Legislatur durch Lauterbach eingesetzte „Runde Tisch LongCovid“ wurde von der neuen Bundesregierung laut Anfrage ersetzt durch eine „Allianz postviraler Erkrankungen“. Leider bleibt in den Antworten unklar, was genau Auftrag und Arbeitsweise dieser Allianz sind. Hier wäre die Bundesregierung gut beraten, solch eine Allianz in klare Strukturen zu lenken, um dann auch sichtbare Erfolge zu erzielen. Ich werde als Abgeordnete an dem Thema weiter dranbleiben und hier auch in Zukunft regelmäßig nachhaken.“
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mit der Techniker Krankenkasse habe ich über meine Pläne und Vorhaben für die kommende Legislatur gesprochen. Es ging um die Stabilisierung der Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung, eine vorausschauende Gesundheitspolitik und postvirale Erkrankungen.
Heute haben wir im Bundestag auf Antrag der AfD über die Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass die Gesundheitsversorgung von asylsuchenden Menschen aus menschlicher und gesundheitspolitischer Sicht geboten ist. Die ganze Rede hier:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.
„Die Bundesregierung bestätigt den Anspruch auf medizinische Versorgung im Vollzug, doch es fehlen bundesweite Daten und Standards.“
Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 21/917 „Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen Bundestagsfraktion:
„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zeigt leider sehr eindrücklich: Obwohl die Justizministerkonferenz sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema von Suchterkrankungen und einem einheitlichen Umgang auseinandergesetzt hat und auch der Strafvollzugsausschuss der Länder 2021 eine regelmäßige Veröffentlichung und Verbesserung der Datenlage beschlossen hat, bleiben riesige Lücken bei der Transparenz über die Versorgungslage bestehen.
Und um es leider noch drastischer zu sagen: Die aktuelle Bundesregierung scheint den Antworten zufolge auch kein Interesse daran zu haben, dies zu verändern. Die Zuständigkeit der Länder für Maßregelvollzug und Justizvollzug führt zu uneinheitlichen Daten und macht die vergleichende Bewertung der Versorgungsqualität leider unmöglich. Es steht fest, dass die medizinische Versorgung suchtkranker Menschen – auch in Haft – ein Menschenrecht ist, das diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Ob dies geschieht, muss auch politisch überprüft werden können!
Wir brauchen bundesweit verlässliche Daten zu Substitutionsbehandlungen in Haft und Maßregelvollzug, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie klare, einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass Betroffene die für sie notwendige bestmögliche Behandlung erhalten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsort im Vollzug. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Versorgung suchtkranker Menschen im Maßregel- und Strafvollzug nicht nur auf dem Papier gewährleistet ist, sondern auch in der Realität.“
Zum Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes habe ich mich heute geäußert:
„Der Warken-Vorschlag greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und macht die Situation für Menschen, die als Patient*innen auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, leider künftig wieder komplizierter.
Es greift den richtigen Gedanken auf, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Ärzt*innen-Patient*innen- Kontakt einhergehen und nicht übers Internet völlig anonym erfolgen sollte. Ich unterstütze, die anonyme Fernverschreibung und Versandhandel zu reformieren und besser zu kontrollieren. Das sollte dann aber auf alle Medikamente bezogen werden, nicht nur auf Cannabis. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass Medikamentenabhängigkeit ein riesiges Problem in unserer Gesellschaft ist, brauchen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regeln.
Und zwar vor allem auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens läuft, während wir jegliche Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen der Prävention gesetzlich verhindert haben.
Jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz anzufassen, statt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren, ist nicht logisch, sondern stigmatisierend. Ich stelle mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke nutzen. Dies ist insbesondere für jene Patient*innen, die medizinisches Cannabis tatsächlich benötigen und aktuell am Verschreibungs-Kriterium der Austherapiertheit scheitern, besonders bitter. Hier muss nachgesteuert werden.“