Zu fortgeschrittener Uhrzeit haben wir gestern Abend im Bundestag den Antrag der Unionsfraktion zum Thema Mogelpackungen diskutiert. Wieder einmal hat die Union in ihrem Antrag viele Sachen gefordert, die wir in der Ampel bereits umsetzen. Meine ganze Rede hier im Video:
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Heute ist Weltverbrauchertag. Dazu haben Tabea Rößner und ich uns folgendermaßen gegenüber der Presse geäußert:
Linda Heitmann:
„Am diesjährigen Weltverbrauchertag unterstreichen wir das Recht auf Sicherheit, Information, Wahlfreiheit und Entschädigung. Auch Dank der Grünen Bundes-Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke haben wir diese Legislatur schon spürbare Verbesserungen für Verbraucher*innen erreichen können: Ich denke etwa an die Energiepreisbremsen, das neue rechtliche Instrument der Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen, die Stärkung der Schuldnerberatung, eine verbesserte Verbraucherbildung und -forschung sowie praktische Hilfe mit dem Stromspar-Check.
Unser Koalitionsvertrag ist verbraucherpolitisch ambitioniert und beinhaltet weitere Projekte, die vielfach aber in der Federführung des Bundesjustizministeriums liegen. Nachdem nun mehr als die Hälfte der Wahlperiode verstrichen ist, erwarte ich auch von anderen Ministerien, sich an die Verabredungen zu halten und endlich konkrete Gesetzesvorlagen zu liefern. Von Justizminister Marco Buschmann erwarte ich zeitnahe und konkrete Vorschläge für Ein-Jahres-Optionen bei Aboverträgen, zum Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften und für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Das Justizministerium ist gehalten, einen Umsetzungsvorschlag zur nationalen Ausgestaltung der EU-weit beschlossenen Verbraucherkreditrichtlinie vorzulegen. In unsicheren Zeiten können wir mit guter und starker Verbraucherpolitik Sicherheit und Schutz bieten und wir als Grüne sehen das als wichtigen Auftrag, der aber nur klappt, wenn die Koalition geschlossen und entschlossen handelt.“
Tabea Rößner:
„Wir konsumieren digital, wir leben digital. Der digitale Raum, in dem wir uns bewegen, entwickelt sich rasant und bringt stetig neue Produkte und Dienste hervor. Es fällt schwer, als Verbraucher*in mit all den Entwicklungen Schritt zu halten und immer informiert zu sein. Dieses Informationsdefizit machen sich Anbieter oftmals ganz gezielt zunutze und verstärken es sogar: Durch irreführende App-Designs, Fake-Bewertungen in Online-Shops oder KI-generierte vermeintliche Entscheidungshilfen und Angebote. Nicht die informierten, sondern die uninformierten Verbraucher*innen sind das Ziel.
Diese Machtasymmetrien können nur durch klare Regeln aufgebrochen werden. Verbesserte Informationspflichten können dabei allerdings nicht der einzige Weg sein. Vielmehr brauchen die Verbraucher*innen von Beginn an einen gesetzlichen Schutz, auf den sie sich verlassen können. Der AI Act und die KI-Haftungsrichtlinie müssen in diesem Sinne weiterverfolgt und vor allem auch durchgesetzt werden. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des Fitnesschecks der Verbraucherschutzvorschriften eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen von uns erhalten. Diese sollten berücksichtigt werden, damit Fairness auch im digitalen Raum eine verlässliche Grundlage für Verbraucher*innen bilden kann.“
Die Aussetzung der Bußgeldverhängung für verspätete Flüge am Hamburger Flughafen kommentiert Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der grünen Bundestagsfraktion sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss wie folgt:
„Ich bedauere es sehr, dass in Folge der Klage von Lufthansa und Condor die Bußgeldverhängung für verspätete Flüge nach 23 Uhr in Hamburg vorerst ausgesetzt werden muss. Die Bußgelder waren immerhin ein kleiner Hebel, um Einhaltung von Regeln von den Airlines einzufordern. Auch wenn dieser Hebel nun erst einmal wegfällt, gilt zweifelsohne weiterhin:
Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben.
Wir Grüne arbeiten bereits auf vielen Ebenen für einen besseren Lärmschutz, der gleichzeitig aktiver Gesundheitsschutz ist, zusammen. So werden wir nun vertieft prüfen, ob bundesrechtliche Novellierungen notwendig sind, um Airlines, die sich nicht an bestehende Regelungen halten, rechtssicher sanktionieren zu können.
In erster Linie ist hier aber die Hamburger Wirtschaftsbehörde in der Pflicht, schnell im Sinne der lärmgeplagten Hamburger*innen zu handeln. Die Betriebsgenehmigung des Flughafens stammt aus dem letzten Jahrhundert und das merkt man ihr an. Sie muss dringend erneuert und den heutigen Anforderungen angepasst werden. Hier besteht die Möglichkeit, den Lärmschutz in den Fokus zu rücken und rechtlich zu verankern. Bis eine novellierte Genehmigung vorliegt, kann die Behörde zudem Vollzugshinweise zur aktuellen Genehmigung erlassen und somit eine wirksame Sanktionierung verspäteter Flieger auch weiter ermöglichen.“
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat heute Fördermittel für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme in Höhe von ca. 2 Mio. Euro beschlossen. Die Gelder kommen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) und werden in die Einrichtung eines Begegnungszentrums und die Sanierung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes investiert.
Die Gedenkstätte befindet sich in Hamburg-Bergedorf. Die Hamburger Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann sagt dazu:
„Ich freue mich sehr, dass wir aus dem Bundestag mit der Unterstützung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der KZ-Gedenkstätte Neuengamme ein klares Zeichen nach Hamburg senden. Gedenkstätten sind Teil der Erinnerungskultur und müssen erhalten bleiben sowie für Besucher*innen jeden Alters jederzeit ein Anlaufpunkt sein. Wir möchten sie zu einem Ort machen, an dem Menschen zusammenkommen und sich mit der Geschichte unseres Landes auseinanderzusetzen. In Zeiten, in denen rechte Parteien wieder anfangen, Menschen in unserem Land in Gruppen unterschiedlicher ‚Wertigkeit‘ einzuteilen und Pläne zu Vertreibungen zu schmieden, ist es unsere dringende Pflicht, Orte wie die KZ-Gedenkstätte Neuengamme konsequent zu unterstützen.“
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Über das Förderprogramm:
Die Fördermittel für das Projekt der KZ-Gedenkstätte Neuengamme stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“. Es ist eines von 66 Projekten bundesweit, die in der aktuellen Förderrunde ausgewählt wurden. Insgesamt werden 200 Millionen Euro in alle Teile des Landes vergeben. Dieses Geld fließt in die Sanierung von Sporthallen, Schwimmbädern, Jugend- und Kulturzentren, also in Orte, an denen unsere Gesellschaft zusammenkommt. Die Abgeordneten des Haushaltsausschusses haben heute dafür die Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist auch ein gutes Signal für den Klimaschutz, denn die Förderung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt wird, ist an ambitionierte Einsparziele bei Energie und CO2 gebunden.
Verbraucherpolitik ist Alltagspolitik, denn wir alle sind Verbraucher*innen – jeden Tag. Und da wir im europäischen grenzüberschreitenden Binnenmarkt konsumieren, wird auch die Verbraucherpolitik in der Europäischen Union gemacht. Dafür braucht es Regeln und einheitliche Standards – eine europäische Verbraucheragenda! Gemeinsam mit Tabea Rößner habe ich ein Thesenpapier geschrieben, mit unseren grünen Forderungen an Verbraucherpolitik. In der nächsten europäischen Legislatur, die mit der Europawahl am 09. Juni beginnt, wird die Europäische Kommission ihren Vorschlag einer europäischen Verbraucheragenda vorlegen.
Die Herausforderungen für die Jahre 2025 bis 2030 liegen darin, die grüne und digitale Transformation des Verbraucheralltags weiter voranzubringen. Damit alle Verbraucher*innen bei nachhaltigen Konsummustern mitgenommen werden, müssen wir einerseits faire Rahmenbedingungen schon bei der Produktion schaffen und andererseits auch eine soziale Abfederung gewährleisten. Soziale Gerechtigkeit muss horizontal mitgedacht und als Querschnittsaufgabe verankert werden.
Verbraucherpolitik ist Alltagspolitik. Politik für alle. Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März machen wir Verbraucherpolitik sichtbar. Dazu lade ich am 12. März mit Tabea Rößner und der Bundestagsfraktion zum Kongress für die Europäische Verbraucheragenda ein!
Verbraucherpolitik wird hauptsächlich in Brüssel verhandelt, da Verbrauchermärkte über nationale Grenzen hinausgehen. Der europäische Binnenmarkt schafft einheitliche Regeln, die allen EU-Bürger*innen und Unternehmen zugutekommen, zum Beispiel durch die Abschaffung von Roaminggebühren, einheitliche Ladekabel und kollektive Klagerechte für Verbraucher*innen.
Der zukünftige Verbraucheralltag wird grüner und digitaler. Verbraucherschutz by Design ist unser Ausgangspunkt: Wir setzen auf digitale Fairness und KI aus Verbraucher*innenperspektive um den Alltag der Menschen einfacher zu machen. Besondere und verletzliche Gruppen wie Ältere, Jüngere und Menschen mit Sprachbarrieren stehen vor Herausforderungen, die eine gezieltere Verbraucherpolitik erfordern. Den einen Durchschnitts-„Otto-Normal-Verbraucher“ gibt es eben nicht.
Nach den Europawahlen im Juni 2024 wird die neue EU-Kommission eine Verbraucheragenda für 2025-2030 präsentieren. Diese soll politische Antworten für den zukünftigen Verbraucheralltag bieten, sie soll die Interessen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und den Wettbewerb sowie die Rechte der Verbraucher*innen stärken.
Am 12. März wollen wir den Weltverbrauchertag feiern und diskutieren. Der EU-Kommission wollen wir Empfehlungen und Hinweise geben, was die kommende EU-Verbraucheragenda 2025 – 2030 enthalten sollte um Verbraucher*innen in Europa zu schützen.
Seid dabei, vor Ort in Berlin oder digital per Zoom, wenn wir mit verbraucherpolitischen Expert*innen aus den Ländern, dem Bund und der Europäischen Ebene diskutieren und uns beraten lassen.
Für alle digital zugeschalteten Gäste stehen ab 20 Uhr die Grünen EU-Verbraucherpolitiker*innen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Das vollständige Programm und die Anmeldung findet Ihr unter dem Link auf der der Website der Grünen Bundestagsfraktion.