PM: GKV-Klage ist richtig

PM: GKV-Klage ist richtig

Heute hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) entschieden, eine Klage einzureichen, weil die Kosten für Bügergeldbeziehende nicht ausreichend vom Bund finanziert werden. Dazu erkläre ich als Mitglied des Gesundheitsausschusses:

„Die Klage des GKV-Spitzenverbandes ist ein längst überfälliges Signal für eine gerechte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Seit Jahren trägt die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten eine milliardenschwere Last, weil die staatlichen Pauschalbeiträge für Bürgergeldempfänger*innen die tatsächlichen Ausgaben bei Weitem nicht decken. Während für privat versicherte Bürgergeldbeziehende der Staat deutlich höhere Beiträge übernimmt, bleibt die GKV-Solidargemeinschaft auf Milliardenkosten sitzen.

Eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung für alle darf nicht einseitig auf Kosten von Arbeitgebern und gesetzlich Krankenversicherten gehen, – hier ist jetzt die Bundesregierung in der Verantwortung. Wir Grüne stehen hinter der Forderung nach einer fairen und solidarischen Finanzierung und unterstützen die Klage ausdrücklich.“

Die Meldung wurde etwa vom Ärzteblatt und der Ärztezeitung aufgegriffen.

Statement zur Entwicklung der Krankenkassenbeiträge

Statement zur Entwicklung der Krankenkassenbeiträge

Zur aktuellen Diskussion um die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Linda Heitmann MdB, grünes Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Die GKV-Finanzen sollten nicht weiter Spielball von Lippenbekenntnissen, stückelhaften Darlehen oder Arbeitskreisen sein. Versicherte und Arbeitgeber brauchen endlich Planungssicherheit. Denn wenn die Beiträge im kommenden Jahr tatsächlich so stark steigen werden, wie einige vermuten, merken viele Arbeitnehmer*innen das direkt im Geldbeutel.

Dauerhafte Beitragsstabilität gelingt nur, wenn das System krisenfest und gerecht aufgestellt wird – kurzfristige Politur zur Stabilisierung über Einzelmaßnahmen sind auch notwendig. Aber nicht einmal hierfür gibt es konkrete Aussagen der Regierung. Trotz wiederholter Nachfragen und Vorschläge, auch durch uns als Grüne Opposition. Die kostendeckende Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldempfängern durch Steuergelder ist ein Beispiel für solch eine schnell umzusetzende und mehrfach vorgeschlagene Maßnahme.

Wir Grüne arbeiten auch an detaillierten Konzepten für eine nachhaltige Sicherung der Sozialkassen und eine echte Reform, die Patient*innen wie Beschäftigte dauerhaft schützt. Das Gesundheitssystem braucht klare Lösungen und mehr Tempo statt endloser Übergangslösungen aus der Mottenkiste.“

Mein Statement zum Wahlprüfungsausschuss

Mein Statement zum Wahlprüfungsausschuss

Die Zeitschrift „Das Parlament“ hat sich den Diskussionen um die Verfahren des Wahlprüfungsausschusses gewidmet. Als Mitglied des Ausschusses habe ich folgendes Statement veröffentlicht:

Das Verfahren zur Wahlprüfung ist ein zentraler Teil unserer Demokratie. Es sorgt dafür, dass Wahlen nicht nur ordnungsgemäß ablaufen, sondern auch nachträglich überprüft werden können. Und dies geschieht gründlich: zu jeder einzelnen eingegangenen Beschwerde werden mehrere Stellungnahmen eingeholt und auf Plausibilität sowie Tragweite hin überprüft. Dass solch ein gründlicher Prozess Zeit kostet – in manchen Fällen mehr, in manchen etwas weniger – und einzelne Einsprüche auch nicht bevorzugt vor anderen behandelt werden, ist aus meiner Sicht kein Makel, sondern Ausdruck von Gründlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit in unserer Demokratie.  

Mit Blick auf aktuelle Diskussionen – etwa durch den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts oder die Empfehlungen der OSZE – wird deutlich: Es gibt aber durchaus Punkte, über die wir reden und nachdenken sollten. Wir Grüne sehen, dass es sinnvoll ist, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Abläufe noch zeitgemäß und ausreichend effektiv sind. Das gilt auch für die Frage, wie schnell Wahleinsprüche behandelt werden und welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung es gibt.

Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Wahlprüfung in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich dem Bundestag selbst zugewiesen ist. Jede Veränderung in diesem Bereich berührt also die Verfassung und damit Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Das verlangt Umsicht und Gründlichkeit.

Zu den Vorschlägen, feste Entscheidungsfristen einzuführen oder gerichtliche Überprüfungen zu erweitern: Das sind wichtige Impulse. Aber gerade weil sie tief in bestehende Verfahren eingreifen würden, braucht es neben einer Debatte hier auch eine verfassungsrechtliche Prüfung und einen breiten Konsens im Parlament. Als Grüne bringen wir uns in diese Diskussion konstruktiv ein und sind offen, über Verbesserungen im Wahlprüfungsverfahren zu sprechen. Unser Ziel ist es, Vertrauen in die Integrität von Wahlen zu stärken und gleichzeitig die Verlässlichkeit der Verfahren zu sichern.

Kurz gesagt: Wir erkennen Reformbedarf an, haben aber den Anspruch, Veränderungen nur auf einer soliden, gemeinsam getragenen Grundlage anzugehen. Gleichzeitig werben wir für Verständnis dafür, dass das derzeitige Vorgehen kein schlechtes ist, weil eine faire und gründliche Prüfung durchaus auch Zeit in Anspruch nehmen kann. In erster Linie gilt: Demokratie lebt davon, dass ihre Regeln transparent, nachvollziehbar und stabil sind.“

Den ganzen Artikel in „Das Parlament“ findet ihr hier.

Bund und Länder zahlen jährlich mehr Beihilfe für Gesundheitskosten von Beamt*innen

Bund und Länder zahlen jährlich mehr Beihilfe für Gesundheitskosten von Beamt*innen

Der SPIEGEL berichtet aktuell über meine Auswertung zu den steigenden Beihilfe-Kosten. Für Beamt*innen zahlt der Staat über die Beihilfe anteilig die Behandlungskosten im Gesundheitssystem, den Rest decken sie meist über eine private Krankenversicherung ab. In meinem Auftrag hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags nun recherchiert, dass die Kosten des Staates für Beihilfe in den letzten Jahren deutlich ansteigen: 2024 hat der Bund 6,6 Milliarden Euro für Beihilfen ausgegeben, das sind rund 15 Prozent mehr als 2022. Auch die Länder zahlen 2024 13,8 Milliarden Euro und damit 2,5 Milliarden Euro mehr als noch 2022.

Ich habe mich dazu gegenüber dem SPIEGEL folgendermaßen geäußert:

„Jahr für Jahr kostet die Beihilfe die Länder Milliarden an Steuergeldern – diese riesigen öffentlichen Ausgaben, die in unser Gesundheitswesen fließen, sind bislang kaum Teil der gesundheitspolitischen Reformdebatte. Dabei sorgen sie aus meiner Sicht dafür, dass das Geschäftsmodell der privaten Versicherungen im Gesundheitswesen überhaupt funktioniert. Gerade die Beitragszahlungen an die privaten Versicherungen und auch die öffentlichen Ausgaben über Beihilfe-Zahlungen fehlen aber in unserem ansonsten solidarisch konzipierten Gesundheitsversicherungssystem. Wer über die Finanzierung und Zukunft unseres Gesundheitswesens spricht, darf diese Mittel nicht länger ausklammern; hier braucht es mehr Transparenz und öffentliche Diskussion über mögliche Reformen.“

„Der öffentliche Dienst im Bund und den Ländern muss endlich allen Beamt*innen einen echten und fairen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen – das Hamburger Modell beweist: Wahlfreiheit ist möglich und stärkt die soziale Gerechtigkeit. Es ist Zeit für klare gesetzliche Regelungen, die eine freiwillige GKV für Beamt*innen bundesweit ohne bürokratische Hürden erlauben.“

Zum Hintergrund: Bei neu eingestellten Beamten ohne Polizei und Feuerwehr zwischen 2018 und 2023 bei 16,5 Prozent, bei Nachwuchskräften sogar bei 24,5 Prozent.

Das Gutachten ist online hier auf der Website des Bundestag.

Den ganzen SPIEGEL-Artikel findet ihr hier und ab morgen in der gedruckten Ausgabe, außerdem berichteten u.a. MSN, NTV, das Ärzteblatt, die ZEIT und WELT.

Pressemitteilung: Linda Heitmann und Swantje Michaelsen zur Verkehrsanbindung von Osdorf und Lurup

Pressemitteilung: Linda Heitmann und Swantje Michaelsen zur Verkehrsanbindung von Osdorf und Lurup

Die grüne Altonaer Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann hat am Freitag ihre Kollegin und Verkehrspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Swantje Michaelsen, aus Hannover nach Hamburg eingeladen. Gemeinsam haben sie sich im Rahmen einer Fahrradtour die Verkehrsanbindung in den Westen Altonas genauer angeschaut.

„Für uns Grüne ist das Ziel klar: Eine bessere Erschließung von Lurup und Osdorf per ÖPNV. Dafür laufen zahlreiche Planungen und Überlegungen bezüglich der S6, Einrichtung von Busspuren und Verlängerung der neuen U5. Wir warten gespannt, welche Schritte als nächstes folgen und wollen unser Bestes tun, um Bundesmittel zur Verwirklichung zu ermöglichen,“ so Heitmann.

Letztes Jahr hat der Senat Mittel in Höhe von 120 Mio. Euro für die Planungsphase für eine Verlängerung der S6 freigegeben. „Es ist natürlich ein sehr weitreichendes Projekt. Aber da ein möglicher S-Bahn-Ausbau nicht ohne Bundesmittel umzusetzen sein wird, habe ich Swantje Michaelsen als Mobilitätsexpertin die vorgesehene Strecke gezeigt,“ erklärt Linda Heitmann. Gleichzeitig sind auch über die Einrichtung von Busspuren oder eine mögliche Verlängerung der aus dem Hamburger Osten kommenden U5 Verbesserungen der Verkehrssituation möglich. Diese dürfen sich nach Ansicht der Politikerinnen aber nicht gegenseitig blockieren. „Wenn zuerst Busspuren ermöglicht werden und Menschen dadurch zügiger per ÖPNV die City erreichen können, darf das nicht dazu führen, dass Pläne der Schienenanbindung dann als weniger dringend und förderungswürdig eingestuft werden“, bekräftigt Heitmann die Sorge zahlreicher Luruper*innen.

Mit dem Fahrrad sind die Politikerinnen die Strecke einer möglichen S-Bahn-Führung von der Holstenstraße, am Volkspark entlang, über den Eckhoffplatz bis in den Osdorfer Born abgefahren, wo sie sich mit der Bürgerinitiative Luruper Verkehrs AG getroffen haben. „Ich konnte mir ein gutes Bild der verschiedenen Stadtteile und der ausbaufähigen ÖPNV-Situation machen. Altona habe ich auf jeden Fall im Blick, um sie auf Bundesebene zu unterstützen, wenn die Planung konkrete Züge annimmt,“ so Swantje Michaelsen, Verkehrspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags ist.

Cannabis-Evaluation und -Gesetzgebung: Wie geht es weiter?

Cannabis-Evaluation und -Gesetzgebung: Wie geht es weiter?

Seit über einem Jahr sind Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland mittlerweile entkriminalisiert, Konsument*innen dürfen für den Eigenbedarf selbst anbauen – nun steht die erste Evaluation des Gesetzes an. Angesichts der Cannabis-Verbotsrhetorik der Union die letzten Jahre ein guter Grund, hier hinzuschauen, wie es wohl weitergeht.

Darum haben Lena Gumnior und ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Das kam dabei heraus:
Laut Bundesregierung soll die Auswertung des Gesetzes bzw. der in Auftrag gegebenen Evaluation unabhängig und ergebnisoffen erfolgen. Wir sagen: Dafür brauchen wir dann auch eine öffentliche Befassung im Gesundheits- und Rechtsausschuss!

Die Breite der beauftragten Studie wird nur dann nützlich sein, wenn die politische Auswertung differenziert geschieht. Ob die Union das hinbekommt, darauf sind wir sehr gespannt! Durchgeführt wird die Bewertung vom Verbundprojekt EKOCAN mit Wissenschaftler*innen des UKE Hamburg, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen aktuell 58 Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zum Umgang mit Cannabis in Deutschland vor. Sie beziehen sich auf die „Forschungsklausel“ im Cannabisgesetz. Davon handelt es sich um 32 Anträge für sogenannte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe in bestimmten Regionen. Wir denken: Die zahlreichen Anträge lassen vermuten, dass das Gesetz insbesondere für Gelegenheitskonsument*innen eindeutige Lücken hat, die Bundesregierung wäre daher gut beraten, fundierte eingegangene Anträge zu genehmigen, um darüber zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.

Wir bleiben dran! Die Anfrage (Drucksacke 21/1125) findet ihr hier.

Über dieses Thema berichtet auch der Tagesspiegel Background hier (€)