Pressemitteilung von Linda Heitmann und Mareike Engels: Frauenpolitischer Meilenstein – Gewalthilfegesetz wurde geeint
Auch wenn die vergangene Woche im Schatten schwerwiegender Entscheidungen im Bundestag stand, gibt es auch vereinzelt gute Nachrichten. Hierzu gehört, dass sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten und dies am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für den Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich so erstmalig an der strukturellen Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Davon profitieren auch Frauen und Kinder aus Hamburg und Altona ganz direkt.
Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Altona, und Mareike Engels, Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Altona und Kreisvorsitzende der Grünen Altona sowie frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklären dazu:
„Das Gesetz ist ein enormer Schritt bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Auch die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen werden bei ihrer Arbeit künftig besser unterstützt. Mit dem Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung stehen wir betroffenen Frauen kompromisslos zur Seite. Es liegt uns sehr am Herzen, dass künftig keine Frau mehr ihren Frauenhausplatz selbst finanzieren muss. Für diese Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention, haben wir Grüne lange gekämpft. Auch wenn der Zugang zu Frauenhäusern in Hamburg bundesweit vergleichsweise gut geregelt ist, werden auch in Hamburg Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt profitieren. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen. Dafür braucht es mehr Schutzplätze und einen besseren Betreuungsschlüssel in den Frauenhäusern. Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz schafft Spielraum in diesen Fragen weiter zu kommen.“
Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.
Tübingen hat eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt, um dem Müllproblem in der Stadt zu begegnen. Dagegen hatte ein Schnellrestaurant geklagt und heute vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Dazu erkläre ich als Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz der Grünen Bundestagsfraktion:
„Ich freue mich über das Urteil, weil es ab heute keine Ausrede mehr für Kommunen gibt, sich nicht um das Verpackungsmüll-Problem zu kümmern. Das Tübinger Modell der Verpackungssteuer sollte Schule machen und schnell Nachahmer*innen finden. Aktuell ist es für Verbraucher*innen schwierig, Mehrwegangebote zu nutzen, weil viele Restaurants und Imbisse auch der Mehrweg-Angebotspflicht nicht nachkommen – wie eine Untersuchung der Umwelthilfe offenbart hat. Ein besserer Vollzug bestehender Regeln gemeinsam mit der flächendeckenden Verpackungssteuer bietet die große Chance, den riesigen Berg an Verpackungsmüll, der oftmals auf der Straße oder in Parks zurückbleibt, deutlich zu verringern.
Leider hat die FDP im Bundestag verhindert, dass wir auch auf Bundesebene weiterkommen. Mit den Eckpunkten zu einem Gesetz für weniger Verpackungsmüll von Steffi Lemke wurden Wege aufgezeigt, Verpackungsmüll einzusparen und Konsument*innen die Wahlfreiheit zu lassen. Im Supermarkt sollte es bei Getränken immer auch eine Mehrweg-Alternative geben. Mehrwegflaschen sollten überall zurückgegeben werden können. Beim Vor-Ort-Verzehr braucht es keine Einwegverpackungen. Und wenn sich die Füllmenge eines Produktes verringert, sollte auch die Verpackung schrumpfen. Wir sind weiterhin offen, diese Vorschläge im Bundestag umzusetzen.“
Ein großer Erfolg für den finanziellen Verbraucherschutz! Ab heute geht das Kontenvergleichsportal der Bafin an den Start. Dort könnt ihr neutral und unabhängig fast 7000 Girokontenvergleichen – transparent und mit einer guten Übersicht über alle möglichen Gebühren und Konditionen. Dafür haben wir uns lange eingesetzt: in der Opposition, bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag und als Regierungsfraktion.
Im Gebühren- und AGB-Dschungel der Girokonten ist es für Verbraucher*innen schon lange unübersichtlich und kaum möglich, das passende Angebot zu finden. Vergleichswebsites privater Anbieter sind nicht unabhängig und neutral, da sie beispielsweise an abgeschlossenen Verträgen verdienen. Bei ihnen ist also der eigene Umsatz entscheidender als der Verbraucherschutz und die unabhängige Information. Mit dem Kontenvergleichsportal der staatlichen Finanzaufsicht Bafin gibt es nun ein neutrales Angebot. Jede und jeder kann das für die eigenen Bedürfnisse passende Angebot suchen. Berücksichtigt werden etwa die Kontoführungsgebühren, der Dispozins, das Filialnetz, die Gebühren fürs Geldabheben oder die Kosten für Giro- und Kreditkarten. Das ist finanzieller Verbraucherschutz, der direkt bei den Menschen ankommt. Wir freuen uns sehr, nach langem Einsatz kurz vor Ende der Legislaturperiode noch einen so wichtigen Erfolg feiern zu können.
Die Vergleichswebsite findet ihr unter kontenvergleich.bafin.de – Probiert sie doch gerne mal aus.
Vergangenen Donnerstag haben wir auf Antrag der Unionsfraktion zum Küstenschutz debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht: Naturschutz ist der beste Hochwasserschutz. Meine ganze Rede seht ihr hier:
Es ist schon ein paar Wochen her, aber jetzt ist es unter Dach und Fach: Der DBU Meeresnaturschutzfonds kommt!
Schon am 6. November 2024 – dem Tag, an dem der Kanzler abends Finanzminister Lindner entließ – hat der Haushaltsauschuss des Bundestages 400 Millionen Euro für den Meeresnaturschutz gesichert. Der Beschluss bezog sich noch auf den Bundeshaushalt des laufenden Jahres 2024 und entfaltet deshalb seine Wirkung. Mit dem jetzigen Abschluss der Vereinbarung können die Gelder nun vollständig an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) zweckgebunden übertragen werden, die damit einen separaten Fonds für Meeresnaturschutzprojekte gegründet hat. Darüber freue ich mich sehr.
Möglich geworden ist dies durch einen Kompromiss, der den Ausbau von Offshore-Windenergie und Meeresnaturschutz aneinanderkoppelt:
Der Ausbau von Offshore-Windenergie ist nicht nur essenziell für die Versorgungssicherheit in Deutschland, sondern auch ein zentraler Baustein der Energiewende. Derzeit liefert die Offshore-Windenergie ca. 8 Gigawatt unseres Stroms, bis 2030 soll die Produktionsmenge auf 30 Gigawatt und bis zum Jahr 2045 auf 70 Gigawatt erhöht werden. Das ist ein erheblicher Ausbau, der viel Meeresfläche der deutschen Nord- und Ostsee beanspruchen wird.
Dadurch verstärkt sich die Belastung für unsere Küstengewässer, die ohnehin einem großen Nutzungsdruck u.a. durch Tourismus, Schifffahrt, Fischerei, Wassersport und Leitungsverlegungen ausgesetzt sind. Aber auch Klimawandel, Eintragungen von Düngemitteln aus der Landwirtschaft, Plastikmüll und Altmunition am Meeresboden machen dem Ökosystem in den Meeren zu schaffen.
Erfreulicherweise sind wir bei der Munitionsbergung bereits einen großen Schritt vorausgegangen: Mit 100 Millionen Euro, die der Bundestag im parteiübergreifenden Konsens zur Verfügung gestellt hat, können wir Probebergungen durchführen und die notwendige Bergungstechnik entwickeln, um diesen giftigen Müll schrittweise aus unseren Meeren zu bergen und umweltgerecht zu entsorgen. Meinen Bericht über meine Besichtigung einer Probergung findet sich hier.
Doch was hat das nun mit dem neuen Meeresnaturschutzfonds zu tun? Um den Ausbau von Offshore-Windenergie naturverträglich auszugestalten und ihre Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie die Arten und ihrer Lebensräume abzufedern, fließt ein Teil der Einnahmen aus den Versteigerungen der Windkraftflächen auf See als zweckgebundene Meeresnaturschutzkomponente (MNK) in den Bundeshalthalt. Und genau daraus stammen auch die Einnahmen– nämlich 400 Millionen Euro – die nun als Stiftungskapital auf die DBU übertragen werden. Aus diesem Kapital kann schätzungsweise dauerhaft eine jährliche Ausschüttung von ca. 10 Millionen Euro generiert werden, um wichtige Projekte zum Meeresnaturschutz zu fördern. Insbesondere Naturschutzverbände können sich auf dieses Geld künftig mit konkreten Ideen zum Meeresnaturschutz in der Nord- und Ostsee bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier auf der Webseite der DBU.
Damit bildet der Meeresnaturschutz künftig einen der größten Förderbereiche der DBU, im Rahmen dessen Projekte in drei Themenbereichen gefördert werden können:
Schutz und Wiederherstellung geschützter und gefährdeter mariner Arten und Lebensräume sowie Verbesserungen des Zustandes der Meeresumwelt: Dazu gehören beispielweise Maßnahmen zur Stützung, Wiederherstellung oder Wiederansiedlung bedrohter Arten, wie etwa der Stör, der Lachs, der Aal oder auch Haie und Rochen, und Lebensräume wie etwa Riffe, Großalgen und Seegraswiesen.
Naturverträgliche Ausgestaltung des Ausbaus der Offshore-Windenergie: Dieser Bereich umfasst beispielsweise die Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung der Auswirkungen des weiteren Ausbaus sowie zur Reduzierung der kumulativen Wirkungen anderer Nutzungen. Dadurch sollen belastungsfreie Bereiche geschaffen werden, in denen sich bedrohte Arten zurückziehen, ausbreiten und wiederansiedeln können.
Monitoring und Begleitforschung sowie Partizipation und Kommunikation: Um die Auswirkungen des Ausbaus frühzeitig zu erkennen und effektiv zu begegnen, bedarf es dem Ausbau eines KI-gestützten, zukunftsfähigen Monitoringsystems sowie kontinuierliche Begleitforschung, welche nun gezielt gefördert werden sollen. Außerdem soll das Meeresbewusstsein durch verschiedene Angebote für die Öffentlichkeit gestärkt werden.
Alles in allem sind die 400 Millionen somit sehr gut investiertes Geld, mit dem wir unsere Meere bei der Bewältigung ihrer enormen Belastungen und Herausforderungen gut unterstützen können, um auch letztlich ihre Mehrfachnutzen für Mensch, Tier und Klima zu erhalten.
Heute morgen habe ich im momaDuell des ZDF-Morgenmagazin über besseren Schutz für Passivraucher diskutiert. Anlass waren die Pläne der Europäischen Union für mehr Nichtraucherschutz in ganz Europa. Meinen Gegenpart in der Diskussion hat Daniel Caspary, Mitglied des Europäischen Parlaments (CDU) übernommen. Ihr seht das Video direkt hier:
Hierkönnt Ihr die ganze Sendung auf der Website des ZDF sehen