Seit Dezember 2021 haben wir die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Seitdem führen wir im Deutschen Bundestag eine breite und wissenschaftlich fundierte Orientierungsdebatte über die Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht in unserem Land.
Diese ist eine schwierige Abwägung: Denn eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid-19-Impfung stellt einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Gleichzeitig mussten bislang unsere Freiheitsrechte in allen Lebensbereichen eingeschränkt werden – mit weitreichenden Folgen für unser öffentliches und privates Leben. Dies kann sich nur ändern, wenn eine ausreichende Immunisierung innerhalb der Bevölkerung erreicht wird. Zu diesem Zweck muss die Impfquote deutlich gesteigert werden.
Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der noch im März im Deutschen Bundestag eingebracht wird. Ziel ist es, die Impfkampagne so zu erweitern, dass alle Erwachsenen persönlich kontaktiert werden und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Wenn wir alle Mitglieder der Gesellschaft erreichen, können wir einen wirksamen Gesundheitsschutz vor einer Covid-19-Infektion schaffen. Dafür mache ich mich stark!
Hier geht’s zum
Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2
Auch in diesem Jahr konnten viele Schulen mit besonderem Engagement für Verbraucherbildung überzeugen. Trotz Pandemie werden erstmals mehr als 60 Verbraucherschulen ausgezeichnet. Und die Projekte sind so bunt wie der Verbraucher*innen-Alltag: Finanzen, Ernährung, Medien oder nachhaltiger Konsum. Die ausgezeichneten Schulen vermitteln den klugen Umgang mit Taschengeld, betreiben eine schuleigene Fahrradwerkstatt oder setzen sich kritisch mit TikTok und Co. auseinander.
Verbraucherschulen machen Kinder und Jugendliche fit für den Verbraucher*innen- Alltag
Hier lernen Kinder und Jugendliche lebensnah, wie sie souverän und informiert mit den Herausforderungen des Alltags umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verleiht zum fünften Mal die Auszeichnung Verbraucherschule und ehrt in diesem Jahr 65 Schulen aus elf Bundesländern. Damit wurden 19.500 Kinder und Jugendliche erreicht.
Eine Auszeichnung in Gold nach Altona
Besonders möchte ich der Grundschule Schulkamp aus Hamburg gratulieren, die als „Verbraucherschule Gold“ ausgezeichnet wurde. Hier haben sich Viertklässler intensiv mit dem Thema Werbung auseinandergesetzt. In einem zweiwöchigen Projekt hinterfragten sie, wie Werbung manipulieren kann und entwickelten selbst eine eigene kleine Werbekampagne.
Weitere Best-Practice-Beispiele sowie alle Verbraucherschulen im Überblick gibt es unter verbraucherbildung.de.
Die Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat die Schirmherrschaft übernommen und ein ermutigendes Videobotschaft übermittelt. Darin würdigt sie die Verbraucherschulen als eine großartige Möglichkeit, die Wegwerfgesellschaft kritisch zu hinterfragen und nachhaltige Alternativen zu suchen.
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Schulen, die ebenfalls in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Medien und nachhaltiger Konsum aktiv sind, können sich ab Mai wieder als Verbraucherschule bewerben. Dann startet die sechste Auszeichnungsrunde, bei der Maßnahmen aus dem aktuellen Schuljahr 2021/22 gefragt sind. Um den Bewerbungsstart nicht zu verpassen, empfiehlt sich die Anmeldung im Netzwerk Verbraucherschule unter www.verbraucherschule.de.
Angebote der Verbraucherschulen – Screenshot von vzbv.de
Für viele Verbraucher*innen sind sie alltäglich: Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Typische Beispiele sind Verträge mit Streamingdiensten oder das Zeitungsabo. Ab dem 1. März 2022 gelten für Verträge dieser Art neue Regeln. Sie betreffen die Vereinbarung von stillschweigenden Vertragsverlängerungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Eine AGB-Klausel, wonach sich ein zwischen einem Unternehmer und Verbraucher*innen geschlossener Vertrag stillschweigend verlängert, ist künftig nur dann wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kündigen. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Dies ergibt sich aus dem geänderten § 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Die neuen Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstehen. Für „Altverträge“, also solche Verträge, die vorher geschlossen wurden, bleibt es bei der alten Rechtslage: Die Wirksamkeit von Klauseln über Kündigungsfristen und stillschweigende Vertragsverlängerungen in solchen Altverträgen – auch wenn die tatsächliche Verlängerung erst nach dem 1. März 2022 erfolgt – bemisst sich also weiterhin nach der bis dahin geltenden Fassung von § 309 Nummer 9 BGB. Danach sind AGB-Klauseln zulässig, die für den Fall, dass Verbraucher*innen nicht rechtzeitig kündigen, eine stillschweigende Verlängerungen des Vertrages um bis zu ein Jahr vorsehen, und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer festlegen. Die Fortgeltung dieser Regelung für Altverträge ergibt sich aus dem zum 1. März geänderten Artikel 229 § 60 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge gilt schon seit dem 1. Dezember 2021 eine der nunmehr in Kraft tretenden BGB-Vorschrift weitgehend entsprechende Sonderregelung im Telekommunikationsgesetz (§ 56 Absatz 3 TKG). Hiernach kann der Endnutzer einen solchen Vertrag, der sich automatisch verlängert hat, nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht neben den nunmehr in Kraft tretenden Regelungen weitere Regelungen vor. Bereits zum 1. Oktober 2021 in Kraft getreten sind verbraucherschützende Regelungen über die Unwirksamkeit von in AGB vereinbarten Abtretungsverboten für Geldforderungen und die Dokumentation von Einwilligung in Telefonwerbung. Zum 1. Juli 2022 in Kraft treten wird die Regelung über den Kündigungsbutton für Verbraucherverträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden.
Trotz schwieriger Weltlage und der Gedanken bei den Menschen in der Ukraine, haben zwei meiner Mitarbeiter*innen und ich uns auf einen spannenden ersten Besuch in der Verbraucherzentrale Hamburg mit dem Vorsitzenden Michael Knobloch getroffen.
Neben einem Beleuchten der aktuellen nachgefragten Themen in Veranstaltungen und Beratungsgesprächen der Verbraucherzentrale ging es insbesondere auch darum, wie man Menschen niedrigschwellig und mehrsprachig mit Verbraucher*inneninformationen in Hamburg besser erreicht. Und wie die Verbraucherzentralen insgesamt rechtlich besser abgesichert werden können, wenn sie Klagen gegen Konzerne erfolgreich im Sinne der Verbraucher*innen bestreiten wollen.
Wir freuen uns auf eine ab jetzt kontinuierliche und zielführende Zusammenarbeit und bedanken uns für diesen konstruktiven und wertschätzenden Austausch.
Sehr ans Herz legen kann ich allen hier das vielfältige Angebot von Online-Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Hamburg. Es lohnt sich, regelmäßig auf der Homepage vorbeizuschauen, um aktuelle tolle und häufig auch kostenfreie Vorträge oder Fragestunden zu identifizieren.
Rund vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer der 6.000 bis 8.000 seltenen Erkrankungen, in der Europäischen Union sind sogar ca. 30 Millionen Menschen betroffen. Besonders betroffen sind Kinder, da ca. 80% der Fälle genetisch bedingt sind.
Jeder Fall ist deshalb nicht nur besonders, sondern auch besonders komplex. Der Weg zur gesicherten Diagnose ist oft eine beschwerliche und langwierige Irrfahrt durch das Gesundheitssystem. So verbringen die Betroffenen durchschnittlich fünf Jahre mit zahlreichen Fehldiagnosen, etlichen Arztbesuchen und aufwändigen, falschen Behandlungsmaßnahmen, bis sie die richtige Diagnose erhalten, wenn sie diese überhaupt bekommen. Das ist eine große Belastung – für die Betroffenen, für die Angehörigen und für das Gesundheitssystem.
Im Vorfeld des Tages der Seltenen Erkrankungen habe ich auf Tagesspiegel Forum Gesundheit mit Expert*innen aus der Medizin und der Industrie diskutiert, wie wir den Diagnoseweg verkürzen und die Versorgungssituation in Deutschland verbessern können. Wir müssen vor allem die bestehenden Strukturen optimieren. Dazu gehört, dass die existierenden Forschungs- und Versorgungszentren besser miteinander vernetzt werden, indem eine einheitliche Dokumentation sowie eine zentrale Datenzusammenführung gewährleistet werden. Dabei müssen natürlich der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen sichergestellt werden. Außerdem brauchen wir eine nachhaltige Finanzierung der Zentren sowie eine strukturelle Einbindung der Patient*innenorganisationen mit gleichzeitiger Stärkung der Selbsthilfe. Was nicht zu unterschätzen ist, ist zudem die breitflächige Aufklärung in der Ärzte*innenschaft ebenso wie in der Öffentlichkeit, damit die Betroffenen sich die Odyssee der Diagnostik ersparen und schnell an die richtige Stelle überwiesen werden können.
Die sehr interessante und aufschlussreiche Veranstaltung ist auch online auf YouTube und auf der offiziellen Webseite von Tagesspiegel Forum Gesundheit zu sehen.
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Ich begrüße die bevorstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zur dauerhaften Einrichtung einer bundesweiten Sperrdatei.
Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 wurde dem Land Hessen übergangsweise die Zuständigkeit für den Aufbau einer bundesweiten Spieler-Sperrdatei übertragen. Diese soll bundesweit, anbieter- sowie spielformübergreifend besonders suchtgefährdete Spieler*innen schützen. Nachdem Aufbau und Verwaltung dieses Systems zunächst ab 2023 an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übertragen werden sollte, verständigten sich die Bundesländer nun auf die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit an das Land Hessen und ändern den Staatsvertrag entsprechend.
Die Änderung durchläuft ab sofort in diversen Landesparlamenten die Abstimmungsprozesse. In Berlin wurde der Änderungsentwurf dem Abgeordnetenhaus nun vorgelegt und trägt die Drucksachennummer 19/0154.
Dazu erkläre ich als Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik:
„Diese Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ist ein echter Gewinn für den Spielerschutz! Das in Hessen etablierte Sperrsystem (OASIS) läuft erfolgreich und wird nun auf ganz Deutschland ausgeweitet. Die Übernahme des Systems beschleunigt den Prozess zu einer bundesweit gültigen Sperrdatei für alle Anbieter*innen und Spielformen.
Das stärkt gefährdete Spieler*innen und beugt Rückfällen vor. Denn bisher konnten Spieler*innen, die in einem Bundesland bzw. für eine bestimmte Spielform gesperrt waren, recht einfach auf andere Orte oder Formen des Glücksspiels ausweichen. Das ließ eine Sperre in vielen Fällen nicht unbedingt immer effektiv wirken.
Die jetzt angestoßene Änderung sorgt dafür, dass wir das Fachwissen aus der erfolgreichen Anwendung von OASIS in Hessen nutzen, und es spart den langwierigen Aufbau eines bundesweiten neuen Systems durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.“