Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz, und Tabea Rößner, Mitglied im Digitalausschuss:
Linda Heitmann: „Ich begrüße die erneute Initiative der Länder für eine Elementarschadenpflichtversicherung. Extremwetterereignisse und Hochwasser werden als Folge der Klimaerhitzung auch bei uns häufiger und bedeuten Gefahren für Leib und Leben und existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden. Wir brauchen ein nachhaltiges Risikomanagement, wozu ein sozial ausgewogenes Konzept einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gehört. Das Justizministerium ist jetzt am Zuge, einen Entwurf dafür vorzulegen.
Zudem freue ich mich sehr über die Hamburger Initiative, die Schuldnerberatung weiter zu stärken. Sie reiht sich sehr gut ein auch in unsere bundespolitischen Schwerpunktsetzungen im Verbraucherschutz: Wir haben von Bundesseite bereits mit den letzten beiden Haushalten mit einer starken Förderung vorgelegt und wollen mit der Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie weitere Schritte gehen – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten. Auch hier erwarte ich eine zügige und progressive gesetzliche Vorlage von Minister Buschmann.“
Tabea Rößner: „Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung Verkaufsplattformen in den Fokus nimmt, die Verbraucher*innen gefährden und seriöse europäische Anbieter bedrohen. Mit aggressivem Marketing schwemmen Plattformen wie Shein und Temu gefährliche und umweltschädliche Billigstprodukte auf den europäischen Binnenmarkt. Ihre Geschäftsmodelle basieren zunehmend auf irreführenden, manipulativen und suchterzeugenden Designs und verleiten Verbraucher*innen mit personalisierten Angeboten zu Einkäufen gegen ihre eigenen Interessen. Hier müssen Verbraucher*innen dringend geschützt werden.
Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde nun ein umfassender Werkzeugkasten gegen illegale Praktiken im Internet geschaffen, den es jetzt zu nutzen gilt. Auf EU-Ebene muss zudem die Zollbefreiung für Waren unter 150€ schon vor 2028 aufgehoben werden. Außerdem muss bei Fragen der Haftung nachgeschärft werden, denn aktuell ist es so, dass unsichere und gesundheitsgefährdende Produkte, inklusive Kinderspielzeug auf den Markt gelangen und im Unglücksfall niemand haftet. Es darf nicht sein, dass Verbraucher*innen als Importeure gelten, weil die Plattformen keine Zwischenhändler nutzen, und für Schäden Dritter haftbar gemacht werden könnten. Der Grundsatz „Fair by design“ muss im Verbraucherrecht als Leitprinzip verankert werden. Anbieter und Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote umfassend fair und neutral gestalten und die Bedürfnisse der Nutzenden und Gemeinwohlbelange in das Produktdesign integrieren. Wir müssen Verbraucher*innen stärken, damit sie sich souverän im Netz bewegen können und nicht in Betrugs- oder Kostenfallen tappen.“
Im Bundestag haben wir gestern den Umweltbericht der Bundesregierung für das Jahr 2023 debattiert. Der Bericht zeigt aus meiner Sicht klar auf, dass unsere Ökosysteme durch das hohe Tempo der Klimaerwärmung in Gefahr sind. Es gibt aber Lösungen: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz stärken wir Renaturierung, Klimaanpassung und unsere Ökosysteme. Meine ganze Rede seht ihr hier im Video:
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Der europäische Drogenbericht 2024 macht Entwicklungen sichtbar, die uns sorgen müssen: Durch neue extrem hochdosierte Opioide auf dem internationalen Drogenmarkt besteht tatsächlich auch für Deutschland eine erhöhte Gefahr, künftig einen Anstieg der drogenbedingten Todesfälle zu erleben.
Als deutsche Regierungskoalition haben wir 2023 die Möglichkeiten zur Durchführung von Drug-Checking rechtssicher bundesweit und flächendeckend gesetzlich verankert. Konsument*innen erhalten dadurch die Möglichkeit zur Aufklärung, auch über Gefahren und Risiken ihres Konsums und werden vor unbekannten Risiken durch verunreinigte oder hochpotente Substanzen gewarnt. Dies ist möglich, da sie ihre Substanzen in einer Laboranalyse checken lassen können. Die daraus entstehenden Daten können darüber hinaus deutschlandweit zum Monitoring von im Umlauf befindlichen gefährlichen Substanzen wie überdosiertem MDMA genutzt werden und tragen so zu einem wichtigen Frühwarnsystem bei.
Gleichzeitig stärkt Drug-Checking den Handlungsspielraum der Helfenden in der Suchtberatung, da es nun auch in Drogenkonsumräumen erlaubt ist. Hier sind jetzt – ähnlich wie bei der Einrichtung von Drogenkonsumräumen selbst – die Länder in der Verantwortung, zeitnah Rechtsverordnungen zu erlassen, damit Initiativen und Träger Drug-Checking-Angebote an den Start bringen können.
Für die Beratung und Unterstützung vor Ort braucht es zudem eine ausreichende Ausstattung in den Kommunen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat diese Woche anlässlich der Aktionswoche Alkohol zum wiederholten Mal eine feste Mindest-Personalausstattung für die Suchthilfe je nach Einwohner*innenzahl der Kommune gefordert. Auch wir halten das für einen sinnvollen Weg, um Suchthilfe und Suchtberatung flächendeckend in Deutschland abzusichern und suchtkranken Menschen effektiv zu helfen.
Diese Woche haben wir im Bundestag die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein wichtiges Gesetz zum Umweltschutz. Diesmal verankern wir den Klimaschutz als Ziel im Gesetz, und schaffen außerdem effektive Nutzungen für Abwärme. Meine ganze Rede seht ihr direkt hier:
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Einen ausführlicheren Bericht zu diesem Thema findet Ihr auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion.
11 Jahre Patientenrechtegesetz, braucht es ein Update?– Unter diesem Titel haben wir in der grünen Bundestagsfraktion mit vielen Expert*innen aus Medizinrecht und Klinikalltag über die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes diskutiert.
In Vorträgen und Panel-Diskussionen hat sich dabei gezeigt: Es braucht ein Update – so ist es im Koalitionsvertrag auch vereinbart. Im Detail ging es dann um Beweislasterleichterung bei Behandlungsfehlern, verpflichtende Meldung und Transparentmachung von Never-Events, Verlagerung von Einzelverantwortung hin zu Organisationsverantwortung oder auch Pseudonymisierung bei der Erstellung von Gutachten – klingt alles ziemlich fachspezifisch und ist es auch. Aber wir alle sind in unserem Leben irgendwann Patient*innen oder Angehörige im Gesundheitswesen und wollen dann als solche auch gut informiert sein und im Falle von Fehlern unsere Rechte durchsetzen können.
Nach einer Begrüßung von Maria Klein-Schmeink folgten einführende Inputs von Janosch Dahmen, Helge Limburg und mir. Anschließend hielt Joachim Greuner, Rechtsanwalt und Betroffener, eine Keynote, in der er besonders auf die Schwierigkeiten der Nachweise von Behandlungsfehlern einging. Die Erleichterung der Beweislasten bei Behandlungsfehlern war dann auch das Thema der ersten Panel-Diskussion mit verschiedenen Perspektiven aus Krankenversicherung, Rechtswissenschaft und Selbsthilfe.
Nach der Mittagspause folgte ein spannender Vortrag von Charlotte Hölscher (Medizinischer Dienst Bund). Nach einem Überblick zur aktuellen Erfassung von schwerwiegenden Behandlungsfehlern (Never Events) machte sie deutlich, wie wichtig die einheitliche Definition und systematische Erfassung von Never Events sind. Daran schloss auch das zweite Expertenpanel an, in dem Expert*innen aus juristischer und medizinischer Praxis über das Verhältnis von Einzel- und Organisationsverantwortung diskutierten.
In einer dritten Session zum Thema „Gutachterwesen“ unter meiner Moderation, befassten sich die Expert*innen mit der Frage, was muss im Bereich von Gutachten verändert werden, damit Patient*innen besser zu ihrem Recht kommen. Welche qualitativen Anforderungen braucht es, welche Verfahren im Prozesswesen sollten rund um Sachverständige geändert werden. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Einführung von Qualitätsanforderungen an Gutachten und Gutachter*innen.
Es ist wichtig, in der Politik immer eng im Austausch mit externen Expert*innen zu sein – darum bin ich sehr dankbar für die Konferenz. 150 Personen nahmen digital und vor Ort im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestag teil. Nun sind wir fachlich gut gerüstet für die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes und arbeiten daran, Patient*innen besser zu ihrem Recht zu helfen.
Linda Heitmann unterstützt transatlantischen Jugendaustausch
Mit einem Stipendium des Bundestags in die USA oder als Gastfamilie eine*n Austauschschüler*in aufnehmen
Seit über 30 Jahren fördert der Deutsche Bundestag gemeinsam mit dem US-Kongress den Jugendaustausch zwischen Deutschland und den USA. Im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) erhalten Jugendliche Vollstipendien für ein Austauschjahr im jeweils anderen Land. Bundestags- und Kongressabgeordnete engagieren sich als Patinnen für die jungen „Kultur-Botschafter*innen“.
Einen kleinen Erfahrungsbericht von Keisha, die 2022/23 mit dem PPP in den USA war, ist hiernachzulesen.
Noch bis zum 13. September um ein Austauschjahr-Stipendium bewerben
Auch Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Hamburg-Altona, ist Patin im PPP und ruft in ihrem Wahlkreis zur Beteiligung am transatlantischen Austausch auf. Ab sofort können Jugendliche sich um eines der Stipendien für das Austauschjahr 2025/26 in den USA bewerben, Bewerbungsschluss ist der 13. September 2024. Während ihres Aufenthaltes in den USA leben die Jugendlichen in einer Gastfamilie und besuchen eine Schule vor Ort. So tauchen sie vollständig in die amerikanische Kultur und den dortigen Alltag ein. Die PPP-Stipendien sind Vollstipendien, die den kompletten Kostenbeitrag für das Austauschjahr abdecken – inklusive Reise, Versicherung, Organisation und Betreuung. Die Bewerbung ist direkt über die Website des Bundestags möglich: www.bundestag.de/ppp
Als Gastfamilie zu Hause eine andere Kultur entdecken
Parallel werden im Wahlkreis Hamburg-Altona auch Gastfamilien gesucht, die zeitgleich, also ab August/September 2024, einen der US-amerikanischen PPP-Stipendiat*innen für ein Schuljahr bei sich aufnehmen möchten. „Gastfamilien haben die Möglichkeit, ein Austauschjahr im eigenen Zuhause zu erleben“, so Linda Heitmann. „Sie ermöglichen einem jungen Menschen aus einem anderen Land eine einmalige Erfahrung und gewinnen selbst ein internationales Familienmitglied hinzu.“ Interessierte Familien können sich direkt bei der für den Wahlkreis zuständigen Austauschorganisation Youth For Understanding (YFU) melden: Telefonisch unter 040 2270020 oder per E-Mail an gastfamilienmeldung@yfu.de.