Pressemitteilung: Klares Bekenntnis der Länder für den Kündigungsbutton und gegen Kindermarketing

In der vergangenen Woche tagte die Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer. Ich freue mich besonders über das klare Bekenntnis zu einem Online-Kündigungsbutton! Wir wollen das Internet sicherer für alle Verbraucher*innen machen und sie vor Vertragsfallen schützen. Mit dem Kündigungsbutton wird bei allen Online-Verträgen eine einfache Möglichkeit geschaffen, schnell und einfach Verträge zu beenden! Dazu habe ich mich mit Renate Künast in einer Pressemitteilung geäußert:


Zum Abschluss der Konferenz der Verbraucherschutzminister*innen erklären Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft und Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Wir brauchen gesetzliche Regelung für an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Salz-, Fett- und Zuckeranteil. Solche Werbung ist in Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige völlig fehl am Platz. Es ist gut, wenn sich nun auch die Länder dafür aussprechen. 

Kinder und Jugendliche in Deutschland essen halb so viel Gemüse und Obst wie empfohlen, aber fast das Doppelte an Zuckerbomben und Snacks. Bereits 15 Prozent von ihnen sind übergewichtig. Trotzdem werden bislang überwiegend Lebensmittel mit einem unausgewogenen Nährwertprofil an Kinder und Jugendliche beworben.

Wir wollen Online-Kündigungen so einfach machen wie Online-Bestellungen, um Verbraucher*innen vor Vertragsfallen zu schützen. Immer mehr Menschen gehen online einkaufen. Sie haben ein Recht darauf, im Internet genauso gut geschützt zu sein wie im Laden um die Ecke. Ein verpflichtender Kündigungsbutton sorgt bei Geschäften im Internet für mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Es ist ein starkes Zeichen, dass sich die Länder klar für einen elektronischen Kündigungsbutton ausgesprochen haben – und zwar für alle Online-Verträge. Wir werden mit der EU darüber verhandeln, einen solchen Kündigungsbutton europaweit schnellstmöglich einzuführen. Mittlerweile nutzen über 80% der 16- bis 74-Jährigen das Internet für Einkäufe. Der Verbraucher*innenschutz muss mit dieser Entwicklung Schritt halten.

Die Meldung wurde unter anderem von Proplanta, dem Informationsdienst für die Landwirtschaft, aufgegriffen.

Alkoholprävention: Umdenken im Umgang mit legalen Drogen nötig

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich für die Verteuerung von Alkohol sowie für Werbeverbote und die Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre ausgesprochen. Dazu habe ich mich gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der BILD-Zeitung geäußert:

„Ja, wir müssen als Gesellschaft über Alkoholprävention reden. Der Umgang mit Alkoholkonsum ist in weiten Teilen der Gesellschaft sehr unkritisch und gilt gegenüber anderem illegalen Substanzkonsum als kulturell verankert. Hochprozentiges ist derzeit für wenige Euro an jeder Supermarktkasse leicht zu greifen und zu kaufen. Es braucht eine Verteuerung und wirkliche Einhaltung der Abgabeverbote an Jugendliche. Gleichzeitig muss Werbung auf jeden Fall raus aus Veranstaltungen und Sportevents, die sich an junge Leute richten.

Es sind ausreichend medizinische Gründe bekannt, die gegen das Alkoholtrinken von Jugendlichen in unkontrolliertem Maße sprechen. Zudem wissen wir, dass junge Leute häufig noch unreflektiert konsumieren und deswegen ein höheres Risiko für eine akute Alkoholvergiftung haben.

Wir Ampel-Gesundheitspolitikerinnen und Politiker sind im Gespräch darüber, welche politischen Schritte für besseren Jugendschutz und wirksame Prävention bei Alkohol und bei einer Einschränkung von Werbung und Marketing konkret gegangen werden. Dazu gehört einerseits mehr Aufklärung, die sich vor allem an Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen richten muss. Dazu gehört für mich aber auch Verhältnisprävention – d.h. Maßnahmen, die bei der Verfügbarkeit einer Substanz insgesamt strengere Jugendschutzkontrollen ermöglichen.

Ich finde es darüber hinaus richtig und wichtig, über die Forderung der BPtK, zur Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre, zu sprechen und in der Koalition zu erörtern, was hier politisch möglich ist. Deswegen begrüße ich auch die Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert, der sich für die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens im Beisein der Sorgeberechtigten ab einem Alter von 14 Jahren ausspricht.“


Hier geht’s zur Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer „Cannabis legalisieren, Alkohol verteuern, Hilfsangebote ausbauen“.

Pressemitteilung: Guter Hamburger Vorstoß für mehr Verbraucherschutz im Netz

Zur morgen in Weimar beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz wird die Hamburger Senatorin Anna Gallina einige Initiativen einbringen. Unter anderem berichtet sie heute im Handelsblatt, dass sie sich gegen kostenpflichtige Online-Dienste für Behördendienstleistungen stark machen will. Dazu erkläre ich Bundestagsabgeordnete aus Hamburg-Altona und Berichterstatterin für Verbraucherschutz in der grünen Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße insbesondere Anna Gallinas Vorstoß gegen Internetseiten wie „fuehrungszeugnis-online-beantragen.de“ oder „grundbuch24.de“ ausdrücklich. Diese Seiten nehmen von Menschen Geld für die Vermittlung staatlicher Dienstleistungen, die eigentlich entweder umsonst oder deutlich günstiger zu haben wären. Wir haben im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, Verbraucherinnen und Verbraucher gerade auch im digitalen Raum besser zu schützen. Dafür gilt es, vernünftig zu analysieren, wo sich im Internet unseriöse Angebote entwickeln. Anna Gallina stößt uns hier auf ein Feld, in dem das der Fall ist und wo wir dringend gemeinsam mit Bund und Land überlegen müssen, wie sich vernünftig gegensteuern lässt – im Zweifel auch mit Gesetzen.“

Zuhörstand in Altona am 18.06.2022

Zuhörstand in Altona am 18.06.2022

Lasst uns im Gespräch bleiben!

Am Samstag, den 18.06.2022, findet in Altona der Zuhörstand mit mir statt. Hier können Sie mir Ihre Fragen stellen.

Der Stand steht in der Großen Bergstraße 164, vor dem Ikea. Los geht es am 18.06.2022 ab 11 Uhr.

Alle Personen sind mit ihren Themen und Fragen herzlich willkommen. Ich freue mich auf euch!

 

 

Monatsrückblick: Der Mai im Bundestag

Monatsrückblick: Der Mai im Bundestag

Wieder ist ein Monat im Bundestag mit spannenden Terminen in Berlin und Hamburg vorbei. Nach wie vor beschäftigt uns im Bundestag der Krieg in der Ukraine in verschiedenster Form – in diesem Monat z.B. mit einer wichtigen Debatte zum Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, der u.a. deutliche Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für diese Menschen bringt. Dazu durfte ich auch sprechen. Darüber hinaus gab es z.B. wichtige Debatten zum Haushalt und viele weitere spannende Termine. Viel Spaß beim Lesen!

Verbraucherschutz im Quartier

Dieser Monat begann mit einer „Wahlkreiswoche“ – auch wenn ich viele Termine in Altona wahrnehme, besuche ich als eine von vier grünen Abgeordneten aus Hamburg natürlich auch Termine in der ganzen Stadt. So war ich diesen Monat bei der Vor-Ort-Beratung der Hamburger Verbraucherzentrale in der Harburger Innenstadt, da ich für das Thema Verbraucher*innenschutz ja auch Berichterstatterin in der Grünen Bundestagsfraktion bin. Im Rahmen des bundesweiten Programms „Verbraucher stärken im Quartier“ wird hier in Harburg ein Quartiersbüro finanziert, damit Verbraucher*innenschutz direkt und einfach für alle Menschen zu erreichen ist. Denn auch wenn wir alle von Verbraucher*innenschutz profitieren, ist das Wissen um die Informations- und Unterstützungsangebote in diesem Bereich sehr unterschiedlich weit verbreitet.  In der Harburger Innenstadt und dem Eißendorfer Osten ist die Verbraucherzentrale mit einem kleinen Büro präsent und macht außerdem Veranstaltungen mit Vernetzungspartnern wie der Bücherhalle vor Ort – beides jeweils auch mehrsprachig. Durch gute Vernetzung im Stadtteil ist das Büro schon vor der Corona-Pandemie schnell im Stadtteil bekannt geworden und konnte seine Arbeit so auch digital gut erweitern. Ich habe mich über die spannenden Einblicke gefreut und bleibe mit der Hamburger Verbraucherzentrale weiter eng im Austausch.

Mit Herrn Knobloch und Frau Michael von der Verbraucherzentrale Hamburg im Gespräch im Projekt in Harburg

Petition #Ichrettedeinleben

Gleich am Montag der ersten Sitzungswoche in diesem Monat erwartete mich in Berlin eine spannende Petitionsübergabe. Als grüne Gesundheitspolitikerin begleite ich im Petitionsausschuss auch die Gesundheitsthemen und habe darum mit meinen Ausschusskolleg*innen von SPD und FDP die Petition #ichrettedeinleben entgegengenommen. Die Petition wurde von Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, und dem Deutschen Rat für Wiederbelebung ins Leben gerufen, und setzt sich für verpflichtenden Reanimationsunterricht in Schulen bereits ab der 7. Klasse ein. Der Hintergrund ist ernst: Von 70.000 Menschen, die in Deutschland jährlich einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, überlebt nur jede*r Zehnte. In einem solchen Notfall zählt jede Minute und es ist wichtig, die Menschen zu reanimieren, bis der Notarzt oder die Notärztin eintrifft. Darum ist es wichtig, dass auch medizinische Laien in Reanimation geschult sind – in Deutschland sind es jedoch nur etwa 40 Prozent. Am 9. Mai haben die Petenten uns die knapp 85.000 gesammelten Unterschriften am Bundestag übergeben. Wir freuen uns sehr, dass dieses wichtige Thema so eine überwältigende Unterstützung in der Bevölkerung genießt und haben unsere Unterstützung im Petitionsausschuss zugesichert!

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Gastbeitrag im Observer Gesundheit: Sprachmittlung verbindlich im Gesundheitssystem verankern

In der Gesundheitspolitik ist es mir wichtig, nicht nur im Parlament zu wirken, sondern auch in Kontakt und im Austausch mit der thematisch interessierten Fachöffentlichkeit zu sein. Darum habe ich mich sehr über die Gelegenheit gefreut, einen Gastbeitrag für den Observer Gesundheit zu dem Vorhaben der Ampel, Sprachmittlung als gesetzliche Leistung im SGB V zu verankern, schreiben zu dürfen. Gerade die Ankunft vieler ukrainischer Geflüchteter, welche bei uns im Krankenversicherungssystem aufgenommen werden, zeigt einmal mehr, warum dieses Thema so wichtig ist: Denn anders als z.B. vor Gericht gibt es bei uns bislang keine verpflichtende Kostenübernahme von Sprachmittlung im Gesundheitsbereich. Das führt dazu, dass Menschen bei gesundheitlichen Beschwerden nicht zum Arzt gehen oder Angehörige ohne medizinisches Fachwissen die Übersetzung übernehmen müssen. Immer wieder stellt sich dabei zudem die Frage, wie Privatsphäre und Schweigepflicht gewahrt werden können. Damit wir ein gerechtes Gesundheitssystem erreichen, müssen diese sprachlichen Barrieren abgebaut werden. Im Beitrag habe ich darüber geschrieben, wie wir Sprachmittlung verbindlich ermöglichen und welche Herausforderungen uns im parlamentarischen Prozess dabei noch bevorstehen.

Meine Rede zum Haushalt: Verbraucher*innenschutz wird gestärkt!

Zum Ende des Monats stand ein wichtiger Meilenstein im Bundestag auf dem Programm: Die Verabschiedung des Haushalts 2022. Durch die Bundestagswahl wurde bislang nur ein provisorischer Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet, jetzt stand nach vielen Verhandlungsrunden endlich der finale Beschluss an. Ich habe dabei eine Rede zu unseren Schwerpunkten im Bereich Verbraucher*innenschutz gehalten und finde, wir setzen mit unseren Projekten schon viele Ziele aus dem Koalitionsvertrag um. Seht selbst:

Und sonst so

Natürlich stehen auch weiterhin viele Gespräche und sonstige Kennlerntermine an. Mit dem Abschluss der Haushaltsverhandlungen sind wir so richtig im Parlamentsbetrieb angekommen, jetzt steht die Umsetzung weiterer Vorhaben an und ab Herbst dann schon der nächste Haushalt – für 2023. Freut Euch im Juni außerdem auf meine Themenschwerpunkte Drugchecking und Unabhängige Patientberatung in Deutschland (UPD), zu denen es dann hoffentlich Neuigkeiten gibt.

Mein Interview im RBB zu Long Covid

Mein Interview im RBB zu Long Covid

„Long-Covid wird uns gesellschaftlich vermutlich noch länger beschäftigen: Gesundheitlich sind Erschöpfung, Kurzatmigkeit und kognitive Beeinträchtigungen die häufigsten Symptome, mit denen Patientinnen und Patienten zu kämpfen haben. Auch wirtschaftlich sind die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie beträchtlich.

Als Erstes müssen wir deswegen jetzt in Forschung investieren. Nur so kann die Erkrankung schneller diagnostiziert und Patientinnen und Patienten gut therapiert werden. Zudem muss die Krankheit innerhalb der Ärzteschaft besser bekannt werden.“

Was es außerdem politisch zur bestmöglichen Unterstützung der Betroffenen braucht, habe ich im Gespräch mit dem ARD Mittagsmagazin deutlich gemacht.

Hier der ganze Beitrag:

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Meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr

Meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr

Heute habe ich in einer namentlichen Abstimmung dem Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt und muss ehrlich sagen, dass es in meiner bisherigen Zeit als Abgeordnete die Abstimmung war, bei der mir Entscheidungsfindung und auch Abstimmung selbst wohl am schwersten gefallen sind.

Und dabei liegen meine Gewissensbisse und mein Hadern nicht an der Konstruktion des Sondervermögens an sich. Ich glaube viel mehr, dass die Auslagerung der Ausgaben zur Ausstattung der Bundeswehr uns im regulären Haushaltsplan wichtige Spielräume gibt – gerade auch für die so wichtigen Sozialausgaben und -projekte, auf die wir als Ampel uns verständigt haben. Zudem eröffnet das Sondervermögen dem Haushaltsausschuss größere Spielräume, alle einzelnen daraus finanzierten Posten besser zu überwachen und auch zu beeinflussen, als wenn die Ausgaben Teil des regulären Haushaltes wären.

Dass wir als Grüne uns in den Verhandlungen nicht damit durchsetzen konnten, die Ausgaben des Sondervermögens mit einem erweiterten Sicherheitsbegriff zu hinterlegen und die Ausarbeitung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie daraus zu finanzieren – ja, das hat mich enttäuscht. Denn aus meiner Sicht werden wir trotzdem in Cybersicherheit investieren müssen, weil Cyberangriffe auf unsere kritische Infrastruktur eine sehr große reale Gefahr sind. Und die Ausgaben dafür werden wir jetzt aus dem regulären Haushalt nehmen müssen, das schränkt uns dort leider auch im sozialen Bereich ein. Deshalb hätte ich mir hier ein anderes Ergebnis der Verhandlungen gewünscht.

Nichtsdestotrotz musste ich mir in den letzten Wochen und Monaten leider eingestehen, dass wir auch jenseits von Cybersicherheit große Investitionen in die Ausstattung unserer Bundeswehr einfach brauchen, um weltweit als verlässlicher Bündnis- und Verhandlungspartner wahrgenommen zu werden und damit auch Frieden zu sichern und hoffentlich eine Ausweitung dieses furchtbaren Angriffskrieges in der Ukraine auf andere Länder und Regionen langfristig zu verhindern. Deshalb stimme ich für das Sondervermögen!

Gleichwohl fällt mir die Entscheidung heute aus einem einzigen recht simplen Grund sehr schwer: ich stimme hier dafür, sehr viel Geld für die Anschaffung von Waffen auszugeben, die darauf ausgelegt sind, Menschen zu töten. Ich finde, das lässt sich nicht beschönigen. Es widerstrebt mir im Innersten, dass es solche Waffen auf unserer Welt überhaupt seit Jahrhunderten gibt. Wie bei Unternehmen wie Heckler&Koch oder Rheinmetall die Sektkorken geknallt haben, als Olaf Scholz seine „Zeitenwende“-Rede in unserer Sondersitzung Ende Februar hielt, male ich mir nur ungern aus.

Aber dass es offenbar auch heute noch den Besitz schwerer Waffen in einem großen und global agierenden Land wie Deutschland braucht, um zu verhindern, dass von anderen Akteuren noch schwerere Waffen eingesetzt werden – diese Erkenntnis muss ich für mich leider akzeptieren.

Kurz und gut: ich hätte mir sehr gewünscht, die heute getroffene Entscheidung für den Kauf großer Mengen von Militärausstattung nie treffen zu müssen. Doch leider hat insbesondere Wladimir Putin durch seinen brutalen und nicht zu rechtfertigenden Angriffskrieg dafür gesorgt, dass wir als Bundestag dazu heute diese Entscheidung treffen.

Meine erste Rede zum Verbraucher*innenschutz

Meine erste Rede zum Verbraucher*innenschutz

In dieser Woche enden im Bundestag die Haushaltsdebatten für den Etat 2022. Wegen der Bundestagswahl gab es bisher nur einen provisorischen Haushalt.

In meiner Rede zum Etat des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz konnte ich deutlich machen, dass

  • wir die Verabredungen des Koalitionsvertrags bereits umsetzen, etwa indem wir die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen besser ausstatten;
  • ich mich dafür stark mache, die Verbraucher*innen-Bildung zu verbessern, Greenwashing zu erschweren und niederschwellige Beratung vor Ort zu gewährleisten und dass
  • bei all unseren Initiativen das Vorsorgeprinzip im Mittelpunkt steht, also dass wir die Rechte von Konsument*innen schützen und ihnen einen fairen und nachhaltigen Einkauf ermöglichen.

Viel Spaß beim Gucken der Rede.

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Die Seltenen brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit

Mit liegt die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen sehr am Herzen. So komme ich gerne mit verschiedenen Expert*innen und Betroffenen auf verschiedenen Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten –  wie etwa parlamentarischen Frühstücken oder Fachgesprächen – ins Gespräch. Auch beim 6. Fachgespräch von Takeda im März 2022 anlässlich des Internationalen Tags der Seltenen Erkrankungen diskutierte ich mit Fachleuten aus der Politik, der Patient*innenversorgung, der Kassen sowie der Forschung darüber, wie die Versorgungssitzung noch in dieser Legislaturperiode verbessert werden kann.  

Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Sprecher*innen jeweils ein persönliches Videostatement abgeben. Mein Beitrag ist sowohl auf YouTube als auch auf der Webseite der Veranstalter*innen zu finden. Bereits zuvor hatte mit mich aber auch Tagesspiegel Forum Gesundheit zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, über die ich auch auf meiner Webseite berichtet habe.

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Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Seit mehreren Jahren ist die (Neu)Regelung der Sterbehilfe immer wieder Tagesordnungspunkt auf der Bundestagsagenda. Es ist eines der ethisch heikelsten Themen, die in der Politik ebenso wie in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wurden und werden – wie bereits 2012, als es auch schon darum ging, eine gesetzliche Regelung zu finden, um klar zu definieren, ob und unter welchen Bedingungen der Staat die Beihilfe zum Suizid erlauben bzw. verbieten soll.

2012 scheiterte der Regelungsversuch. Eine Gesetzeslücke bestand weiterhin fort: Während die aktive Sterbehilfe – d.h. Tötung auf Verlangen – im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der auf Patient*innenwunsch lebensverlängernde medizinische Maßnahmen eingestellt werden, verboten war, blieb die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Letztere schließt auch die gewerbliche und organisatorische Vermittlung von Sterbehilfe ein, sodass einige Vereine und Organisation wie etwa Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas Deutschland eine Beihilfe zur Selbsttötung anbieten konnten – teilweise sogar gegen Bezahlung.

Das wollten die Parlamentarier*innen gern unterbinden. 2014/2015 wurde deshalb erneut hitzig und emotional debattiert. Es gab dabei vier fraktionsübergreifende Gruppenanträgen, die von einem strafbaren Verbot der Anstiftung und Beihilfe zum Suizid sowohl für Ärzte*innen und Selbsthilfevereine als auch für Angehörige bis hin zu einer zu einer positivrechtlichen Liberalisierung der Sterbehilfe reichten. Mit einer absoluten Mehrheit von 360 Ja-Stimmen gegenüber 233 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen setzte sich der Gesetzentwurf (Drs. 18/5373)  von u.a. Michael Brand (CDU/CSU) und Kerstin Griese (SPD) durch. Damit wurde die geschäftsmäßige assistierte Selbsttötung sowohl durch Ärzte*innen als auch Einzelpersonen und Organisationen kategorisch unter Strafe gestellt – ganz gleich, ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Dementsprechend drohten bei geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitdem hat es jedoch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben, darunter auch von dem Verein Sterbehilfe Deutschland. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht nun die 2015 beschlossene Regelung als verfassungswidrig erklärt. Sein Urteil begründete der oberste Gerichtshof auf Bundesebene damit, dass jeder Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben habe, welches auch die Inanspruchnahme freiwilliger Hilfe von Dritten einschließe. Gleichzeitig räumten die Richter*innen den Gesetzgeber*innen auch die Möglichkeit ein, die Suizidhilfe neu zu regulieren.

In der Folge ist erneut eine hitzige Debatte im Bundestag entbrannt. Wieder klaffen die Meinungen und ethischen Wertvorstellungen auseinander und wieder stehen mehrere fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur Diskussion – so auch in der ersten Orientierungsdebatte vom 18. Mai 2022. Diesmal sind drei fraktionsübergreifende Anträge von verschiedenen Parlamentariergruppen erarbeitet worden:

Ein Gesetzentwurf (Drs. 20/904) lehnt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ ab. Allerdings solle die geschäftsmäßige Suizidhilfe straffrei bleiben, wenn die sterbewillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist und mindestens zweimal mit einem Abstand von mindestens drei Monaten ein umfassendes, individuell angepasstes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Darüber hinaus soll ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung geben.

Ein zweiter Gesetzentwurf (Drs. noch nicht vergeben) spricht sich im Prinzip für eine Legalisierung der assistierten Selbsttötung aus. Grundsätzlich soll das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben rechtlich abgesichert und die Hilfe zur Selbsttötung straffrei sein. Gleichzeitig solle aber sichergestellt werden, dass dem Suizidwunsch nicht der gesellschaftliche Druck oder eine Lebenskrise zugrunde liegt. Deshalb müsse in einem längeren Beratungsgespräch festgestellt werden, dass der Sterbewunsch von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit geprägt ist.

Der dritte Gesetzentwurf (Drs. auch noch nicht vergeben) wiederum macht eine Unterscheidung zwischen einer Suizidhilfe bei schwerkranken Menschen und anderen Fällen. Schwerkranke und schwer leidende Sterbewillige sollen durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre behandelnde Ärztin Betäubungsmittel zum Zwecke der Selbsttötung erhalten dürfen, sofern die sterbewillige Person ihren Sterbewunsch schriftlich bekundet, obwohl sie auf alle Alternativen hingewiesen worden ist. Mindestens zwei Wochen vor dem Suizidakt müsse zudem eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass die Voraussetzungen für die Bereitstellung des Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erfüllt sind. In allen anderen Fällen sollen sich die Sterbewilligen grundsätzlich auf längere Wartezeiten sowie umfassende Beratungsgesprächen einstellen. So sollen Suizidwillige einen Antrag mit einer schriftlichen Sterbewunscherklärung stellen. Die suizidwillige Person solle sich zudem von einer unabhängigen Beratungsstelle mindestens zwei Mal beraten lassen, die dann die Voraussetzungen für die freiwillige Selbsttötung bescheinigen kann. Dabei wird der Sterbeantrag dahingehend überprüft, ob sich ein dauerhafter und freier Willensentschluss auf der Grundlage des eingereichten Materials belegen lässt. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dürfen außer Ärzte*innen auch andere Personen oder Vereine die Beihilfe zum Suizid leisten, sofern diese hierfür zugelassen sind.

Da Sterbehilfe ein ethisch äußerst heikles und rechtlich auch sehr komplexes Thema darstellt, habe ich mir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Meinung bilden können, welchen der Anträge ich wohl unterstützen werde. Nach jetzigem Stand der Diskussion tendiere ich dazu, mich dem letzten hier erläuterten Antrag anzuschließen, da er aus meiner Sicht am besten individuell auf die unterschiedlichen Lebenslagen eingeht, aus denen heraus ein Sterbewunsch vorhanden sein kann. Und da er hoffentlich gleichzeitig wirksam verhindert, dass Menschen sich selbst töten können, die dies aus einer persönlichen oder psychischen Notlage heraus überlegen, für die auch Hilfe möglich wäre.

In den kommenden Wochen und Monaten möchte ich mich noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, um zu einer fundierten Meinung zu gelangen. Mir ist es wichtig, dass zum einem ein selbstbestimmten Leben und Sterben möglich sind und zum anderen sichergestellt ist, dass Suizid als der allerletzte Ausweg gilt, zu dem sich die Betroffenen absolut freiwillig entschieden haben. Zudem muss verhindert werden, dass die assistierte Selbsttötung zu einem neuen lukrativen Geschäftsmodell wird, welche Suizid im Allgemeinen fördert.

Es ist bislang offen, wann der Bundestag endgültig über das Thema entscheiden wird. Nach der Orientierungsdebatte werden nun noch mehrere Lesungen und Ausschussbefassungen mit den Gesetzentwürfen geben. Vermutlich gibt es erst Ende 2022 oder Anfang 2023 eine neue Regelung.