Abstimmung zur Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Abstimmung zur Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Wie in einem früheren Artikel vom 27. Mai 2022 bereits erläutert, ist die (Neu)Regelung der Sterbehilfe ein Thema auf der Bundestagsagenda, bei dem das Bundesverfassungsgericht uns aufgefordert hat, eine breit akzeptierte Regelung zu finden, da es laut Urteil ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.

Die Kernfrage der Debatte dreht sich dabei um die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des assistierten Suizids. Davon streng zu trennen ist die sogenannte Tötung auf Verlangen, bei der der Tötungsakt durch eine dritte Person durchgeführt wird und nach §216 StGB strafbar ist. Diese Regelung wird weiterhin unberührt bleiben. Beim assistierten Suizid hingegen geht es um die selbstbestimmte Selbsttötung mit der Hilfe Dritter. Die Hilfe zur Selbsttötung kann beispielsweise in der Verschreibung entsprechender Medikamente, der Ermöglichung mittels durch Suizidwillige auszulösende technische Unterstützung (z.B. eye-tracking) oder dem Bereitstellen eines entsprechenden Raums bestehen.

Der Anlass für den Neuregelungsbedarf ist – wie erwähnt – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, welches den §217 StGB, welcher erst 2015 durch das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung eingeführt wurde, für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat. Denn es gab mehrere Klagen, u.a. auch vom Verein Sterbehilfe Deutschland, gegen die §217-Regelung, die besagt, dass die geschäftsmäßige assistierte Selbsttötung sowohl durch Ärzt*innen als auch Einzelpersonen und Organisationen kategorisch strafbar ist – ganz gleich, ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Dementsprechend drohen bei geschäftsmäßiger Sterbehilfe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Unter „geschäftsmäßiger“ Suizidhilfe versteht man dabei jede auf wiederholte Hilfe zur Selbsttötung angelegte Tätigkeit von Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen. Erst recht, wenn diese mit finanziellen Interessen noch einhergeht.

Nach zahlreichen Debatten, die im Zuge der Orientierungsdebatte vom 18. Mai 2022, der ersten Lesung im Juni 2022 sowie der darauffolgenden öffentlichen Anhörung im November 2022 stattfanden, hatten sich drei Gruppenanträge herauskristallisiert. Inzwischen haben sich die Antragsteller*innen von zweien der ursprünglichen drei Anträge auf eine gemeinsame Version geeinigt, so dass letztlich zwei konkurrierende Anträge in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zur abschließenden Abstimmung stehen. Da es sich um ein Thema handelt, das als Gewissensentscheidung eingestuft wird, ist die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Es handelt sich bei den Anträgen auch um fraktionsübergreifende Anträge von verschiedenen Parlamentariergruppen:

Der eine Gesetzentwurf (Drs. 20/1121, ehemals Drs. 20/904) sieht vor, dass die Regelung der geschäftsmäßigen Suizidhilfe weiterhin im Strafgesetzbuch verankert bleibt und enge Ausnahmen definiert werden, unter denen die Strafbarkeit nicht gilt. Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Benjamin Strasser (FDP) gelten als die wesentlichen Initiator*innen dieses Gruppenantrages.

Er zielt in erster Linie darauf ab, die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung sicherzustellen. Dazu gehöre auch, dass die Suizidwilligen von Einwirkungen und Repressionen freizuhalten sind, welche sie gegenüber Suizidhilfeangeboten in eine Rechtfertigungslage bringen könnten. Die Suizidwilligen sollen möglichst lange frei entscheiden können, d.h. auch vorherige Entscheidungen revidieren und Suizidhilfeangebote ausschlagen können, ohne das Gefühl zu haben, sich dafür rechtfertigen zu müssen. Daher soll zum wirksamen generalpräventiven Schutz der Freiverantwortlichkeit der Suizidentscheidung die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich strafbar sein. Die Möglichkeit der straffreien geschäftsmäßigen Suizidhilfe soll dabei durch Ausnahmeregelungen von diesem Grundsatz gegeben sein. Dementsprechend soll die geschäftsmäßige Suizidhilfe straffrei sein, wenn die sterbewillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist und in der Regel mindestens zweimal mit einem Abstand von mindestens drei Monaten ein umfassendes, individuell angepasstes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch durch eine*n Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Ein einziger Untersuchungstermin soll nur bei jenen Betroffenen ausreichen, die unter einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leiden. Um der gesellschaftlichen Normalisierung  der Suizidhilfe entgegenzuwirken, soll darüber hinaus ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung geben.

Der andere Gesetzesentwurf setzt sich aus den ehemaligen Anträgen mit den Drucksachen 20/2332 und 20/2293 zusammen. Katrin Helling-Plahr (FDP), Renate Künast (Grüne), Dr. Nina Scheer (SPD) und Petra Sitte (Die Linke) stehen hinter diesem Entwurf federführend.

Dieser Gesetzentwurf basiert auf der Prämisse, dass als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird. Daher soll die assistierte Selbsttötung grundsätzlich straffrei sein und durch ein eigenständiges Suizidhilfegesetz (d.h. außerhalb des Strafgesetzes) rechtlich verankert werden. Demnach müsse die Leistung der Suizidhilfe grundsätzlich erlaubt sein, wenn die sterbewillige Person, die volljährig sein muss, sich freiwillig und ohne unzulässige Einflussnahme für die assistierte Selbsttötung entschieden hat und diese Entscheidung von gewisser Dauerhaftigkeit sowie innerer Festigkeit geprägt ist. Um diese Voraussetzungen festzustellen, müsse die suizidwillige Person in der Regel ein umfassendes, ergebnisoffenes und ggf. individuell angepasstes Beratungsgespräch durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle in Anspruch nehmen, welches auch Handlungsalternativen aufzeigt. Erst nach einer Bedenkzeit von mindestens drei und höchstens zwölf Wochen dürfe ein*e Ärzte*in ein entsprechendes Medikament zum Zwecke der Selbsttötung verschreiben. In Härtefällen kann die Verschreibung des todbringenden Medikaments auch ohne Beratungsgespräch erfolgen, wenn eine zweite ärztliche Einschätzung eingeholt wird. Ein Härtefall liegt vor, wenn ein existentieller Leidensdruck mit anhaltenden Symptomen besteht, der die gesamte Lebensführung dauerhaft beeinträchtigt, oder wenn eine unheilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung vorliegt. Entsprechende Beratungsangebote sollen nach Willen der Antragsteller*innen bundesweit entstehen.

Wie ich mich in der Abstimmung kommenden Mittwoch verhalten werde, dazu steht mein endgültiger Entschluss bislang nicht fest. Für mich persönlich ist es wichtig, dass zum einem ein selbstbestimmtes Leben und Sterben möglich sind und zum anderen sichergestellt ist, dass Suizid als der allerletzte Ausweg gilt, zu dem sich die Betroffenen absolut freiwillig entschieden haben. Es muss aus meiner Sicht wirklich wirksam verhindert werden, dass Menschen sich selbst töten, die dies aus einer persönlichen oder psychischen Notlage heraus tun, für die auch Hilfe möglich wäre. Welcher von beiden Anträgen dies besser sicherstellt, dazu führe ich derzeit noch Gespräche und Diskussionen.

Darüber hinaus muss aus meiner Sicht zwingend verhindert werden, dass die assistierte Selbsttötung zu einem neuen lukrativen Geschäftsmodell wird. Dies sehe ich in beiden Anträgen gegeben.

Mir ist es zudem wichtig, dass die Suizidprävention verbessert und ausgebaut wird, indem u.a. der Zugang zu Beratungsangeboten niedrigschwellig und zügig sichergestellt wird. Welcher der beiden Anträge dies besser sicherstellt, auch dazu bin ich bislang noch unschlüssig.

Zuhörstand mit dem KV Altona in Nienstedten

Zuhörstand mit dem KV Altona in Nienstedten

Am 22.07.2023 stehe ich mit meinem Kreisverband Altona von 11 bis 13 Uhr am Fähranleger in Teufelsbrück. An unserem Zuhörstand freue ich mich mit interessierten Bürger*innen ins Gespräch zu kommen. Die Themenvielfalt bringen Sie mit!

Mit Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann und dem NABU im Altonaer Schnaakenmoor

Mit Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann und dem NABU im Altonaer Schnaakenmoor

Eines der wichtigsten umwelt- und naturschutzpolitischen Vorhaben in der aktuellen Legislatur ist unser Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Teil davon die nationale Moorschutzstrategie. Dies war Anlass für die Tour durch das urbane Schnaakenmoor.

Mit unserer grünen Staatsekretärin Bettina Hoffmann aus dem Umweltministerium sowie Umwelt-Staatsrat Michael Pollmann, dem NABU Hamburg-West sowie zahlreichen interessierten Altonaer*innen war ich im Schnaakenmoor unterwegs, um vor Ort einen Eindruck der Natur am Hamburger Stadtrand zu erhalten und zu verstehen, wie das Aktionsprogramm wirken kann.

Moore sind natürliche CO2-Speicher und mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz arbeiten wir daran, solche Speicher zu erhalten und neu wieder herzustellen. In Deutschland wollen wir daher wenn möglich Moore wiedervernässen.

Bettina erläuterte unter anderem, dass es zum Aktionsprogramm auch dazugehört, sich darum zu bemühen, private Flächen, die in Naturräumen liegen, nach und nach als Staat wieder zu erwerben. Auch im Schnaakenmoor sind solche Flächen derzeit noch vorhanden. Ein längerer Grüngürtel mit Sandbargs- und Butterbargsmoor ist daher bislang nicht möglich.

Im Schnaakenmoor haben wir uns vor Ort angesehen, wo Gräben und Bewässerungssysteme gut Wasser halten oder gezielt abfließen lassen und welche Erweiterungsflächen dem Moor künftig noch angehören sollten, um es zu einem noch größeren zusammenhängenden Natur- und Lebensraum zu machen. Schon heute ist das Schnaakenmoor ein Lebensraum für viele Insekten, Amphibien, Wildtiere sowie seltene Pflanzenarten und Fische. Ringelnattern, Waldeidechsen, Kreuzottern und Moorfröschen kann man hier regelmäßig begegnen. Auch werden durch eine vertikale Abbruchkannte in die Erde Orte für Solitärinsekten wie zum Beispiel Bienen geschaffen. Auf einem guten Moorboden kann auch eine Heidefläche entstehen. Sie wird regelmäßig geschoppert, quasi umgepflügt, damit sich die Samen neu verteilen.

Auch ich habe auf der spannenden Schnaakenmoor-Führung durch den NABU Hamburg in meinem Wahlkreis viel gelernt und freu mich immer wieder, auch privat, dort die Natur zu genießen.

Wie kann Politik Verbraucher*innen in Zeiten der Inflation unterstützen? Event mit Katharina Beck

Wie kann Politik Verbraucher*innen in Zeiten der Inflation unterstützen? Event mit Katharina Beck

Alle Bürgerinnen und Bürger sind derzeit von steigenden Preisen betroffen – Lebensmittel, Energie, Mieten und Freizeitaktivitäten werden für Verbraucher*innen immer teurer. Für viele Haushalte sind die Kosten eine enorme Belastung und Herausforderung. In der Bundestagsfraktion diskutieren wir rege, welche Maßnahmen wirkungsvoll sein können, um gerade einkommensschwachen Haushalten gezielt zu helfen.

Wir wollen dazu mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihre Fragen beantworten: Wie kann eine hohe Inflation abgebremst werden? Welche Maßnahmen sind hierbei wirkungsvoll und welche nicht? Welche Entlastungen wurden bereits auf den Weg gebracht? Wie wurden die Entlastungen kommuniziert und was lernen wir daraus? Was sollten Verbraucher*innen jetzt wissen? Wie steht es speziell um die Schuldner- und Insolvenzberatung?

Diese und weitere Fragen wollen wir, Katharina Beck und Linda Heitman, in einer Online-Diskussion am 31. Mai um 20:15 besprechen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Den Zoom-Link erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung unter katharina.beck.wk@bundestag.de

Tour durchs Schnaakenmoor: Mit Bettina Hoffmann zur nationalen Moorstrategie

Tour durchs Schnaakenmoor: Mit Bettina Hoffmann zur nationalen Moorstrategie

Am 17.05.2023 um 14 Uhr kommt die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bettina Hoffmann, zu Linda Heitmann in den Wahlkreis Altona und ins urbane Schnaakenmoor.

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist eines der zentralen umweltpolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Die nationale Moorstrategie wir als wichtiger Teil davon von Bettina Hoffmann auf der Tour erläutert und erklärt, warum sie ein bedeutender Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt ist.

Um das Schnaakenmoor besser kennen zu lernen, wird der NABU Hamburg für eine Führung mit spannenden Details zu dem Feuchtgebiet mit dabei sein.

Der Treffunkt für die Tour und das Gespräch ist am 17.05.2023 um 14 Uhr vor dem Eingang des Wildgeheges im Klövensteen auf dem Parkplatz.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Wir freuen uns auf euch!

Niedrigschwellige Gesundheitskonzepte in Altona: Neues Gesundheitszentrum in Osdorf

Niedrigschwellige Gesundheitskonzepte in Altona: Neues Gesundheitszentrum in Osdorf

In unserem Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir niedrigschwellige, gesundheitliche Versorgungskonzepte fest verankert. Auf Hamburger Landesebene sind in der Vorhabenplanung ebenfalls die lokalen Gesundheitszentren etabliert, die in jedem Bezirk eingerichtet werden sollen. In meinem Wahlkreis Hamburg-Altona wird bald das Gesundheitszentrum Osdorf eröffnen. Vorab habe ich es gemeinsam mit Filiz Demirel, grüne Bürgerschaftsabgeordnete für die Elbvororte, besucht.

Dort ist geplant, dass die Berater*innen künftig mit sämtlichen Gesundheitsakteur*innen der Umgebung bis nach Lurup hinein kooperieren – von Familienhebammen bis zur Krebsberatung. Sie wollen niedrigschwellig zu allen Themen rund um Ernährung, Bewegung oder Medikamenteneinnahme selbst beraten und Menschen auch an die Angebote in der Umgebung weitervermitteln. Im Vorfeld gab es bereits eine erste Bedarfsanalyse mit dem Ergebnis, dass in dem Stadtteil überdurchschnittlich viele Menschen von Asthma, Adipositas und Herzproblemen betroffen sind, häufig auch schon im Kindesalter. Gleichzeitig ist die Hemmschwelle für einen Arztbesuch oft recht hoch und es gibt vielfach auch Sprachbarrieren.

In dem Multifunktionsraum des Zentrums sollen künftig Begegnungen und auch Sport- oder Beratungskurse stattfinden können. Impfaktionen sind hier ebenfalls denkbar. Die Trägerschaft des künftigen Gesundheitstreff hat die AWO inne und finanziert wird es über Gelder von Stadt und Bezirk.

Der Standort für das Zentrum ist gut gewählt

Am Seiteneingang des Born Center, wo viele Osdorfer*innen ihre täglichen Besorgungen machen, ist auch der Eingang zum Gesundheitszentrum zu finden. In dem Haus selbst haben sich auch schon länger mehrere Ärzt*innen niedergelassen und in der Nachbarschaft des Gesundheitszentrums sind ein Pflegedienst und eine Apotheke untergebracht. Nur eine gynäkologische Praxis sowie eine vernünftige Hebammen-Abdeckung fehlen im Umfeld des Zentrums noch, um auch eine gute Versorgung für insbesondere junge Frauen zu ermöglichen.

Die Sprachmittlung ist auch hier ein Thema

Aktuell sprechen die Berater*innen Russisch, Englisch und etwas Französisch. Dennoch ist eine große Bandbreite an Sprachen nicht abgedeckt, weshalb das Zentrum mit Sprachmittler*innen kooperieren will, um auch mehrsprachige Beratung in großen Umfang anzubieten. Zwei Mal die Woche wird es eine offene und einmal pro Woche eine Sprechstunde mit Termin geben. Menschen mit und ohne Versicherungsschutz haben hier künftig insgesamt eine gute Anlaufstelle.

Ich freue mich sehr über das Angebot in Osdorf und will es in Zukunft gerne eng begleiten.

PM: Erster grüner Bundeskongress Kreislaufwirtschaft

PM: Erster grüner Bundeskongress Kreislaufwirtschaft

Gemeinsame Presseerklärung von Greens/EFA, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie und Landesverband Hamburg

Erster grüner Bundeskongress Kreislaufwirtschaft

am 1.4.2023 von 10 bis 17.30 Uhr

Bürgerhaus Wilhelmsburg, Mengestr. 20, 21107 Hamburg

„Kreislaufwirtschaft wird das neue Normal. Meere schützen. Plastikmüll stoppen. Das Ende des Mülls. Kreislaufwirtschaft zum Standard machen. Reparatur und Recyclingindustrie voranbringen. Lieferkettengesetz. Unser Ziel ist zero waste.“ (Wahlprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2021)

Wir leben auf zu großem Fuß. Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen sind verantwortlich für die Hälfte aller Treibhausgasemissionen und für 90% des Biodiversitätsverlust. Mit einer Kreislaufwirtschaft unterstützen wir unsere Klimaziele.

Mit diesem ersten Bundeskongress Kreislaufwirtschaft legen wir den Fokus auf die Wichtigkeit und die Möglichkeit des Produkt-Designs. Es wird von verschiedenen Ebenen berichtet,

  • wie der Stand der Gesetzgebung und von Aktivitäten rund um die Kreislaufwirtschaft ist.
  • wie Hersteller Greenwashing von Produkten betreiben und
  • wie die Produktion von kreislauffähigen Produkten und Materialien von Gesetzen, Verordnungen unterstützt wird.

Am Beispiel der E-Mobilität zeigen wir beispielhaft für eine Zukunftsbranche die Gewinnung kritischer Rohstoffe, den Einsatz und den Verbleib der verwendeten Materialien hinzuweisen.

Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion:

„Klimaschutz und Abfallvermeidung sind für Verbraucher*innen inzwischen zunehmend kaufentscheidend. Doch viele sind verunsichert aufgrund der Vielfalt von Siegeln und Nachhaltigkeitsversprechen: Ist der Eistee wirklich klimapositiv oder das Motorenöl CO2-neutral? Hersteller betreiben dreistes Greenwashing, um als vermeintlich umweltfreundliche und verantwortungsbewusste Unternehmen ihre Umsätze zu steigern. Selbst vor Verpackungen macht dies nicht Halt: abbaubares Plastik oder 100% recyceltes PET werden den Verbraucher*innen versprochen. Wir brauchen hier einen klaren rechtlichen Rahmen, um transparent zu machen, was hinter solchen Bezeichnungen steckt. Die Green Claims-Initiative der EU kann hier ein erster wichtiger Schritt sein.“

Zum dem Programm und Anmeldung: https://www.gruene.de/artikel/erster-gruener-bundeskongress-kreislaufwirtschaft

Weitere Gäste und Referent*innen:

Leon Alam, Begrüßung, Landesvorsitzender, Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen

Steffi Lemke, Begrüßung, Videobotschaft, Ministerin, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Jan-Niclas Gesenhues MdB, Bündnis 90/Die Grünen und umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag

Malte Gallée, MdEP, Die Grünen/EFA

Henriette Schneider, Beraterin Kreislaufwirtschaft

Linda Heitmann, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Josephine Koch, Referentin für Rohstoff- und Ressourcenpolitik beim Forum Umwelt und Entwicklung, Berlin. 

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende, Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen

Recht auf Rausch II – Mit Peter Zamory über die Cannabislegalisierung

Recht auf Rausch II – Mit Peter Zamory über die Cannabislegalisierung

Linda Heitmann MdB und Peter Zamory MdHB laden zur Diskussion über die Cannabislegalisierung in die Alte Druckerei Ottensen ein.

Die beiden Gesundheitspolitiker*innen aus Altona werden das Vorhaben der Legalisierung einordnen und anschließend mit euch Gästen vor Ort in die Diskussion gehen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Los geht es am 16.02.2023 um 19 Uhr in der Bahrenfelder Straße 73D (Hinterhof), 22765 Hamburg.

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Seit 112 Jahren befindet er sich der Hamburger Flughaben an seinem einem heutigen Standort in Fuhlsbüttel. Damit ist er der älteste innenstadtnahe Flughafen Deutschlands. Doch seit diesen über hundert Jahren ist Hamburg rasant gewachsen und damit auch noch näher an den Flughafen heran. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Flüge deutlich gestiegen ist. In dieser Kombination ergibt es sich, dass Anwohner*innen des Flughafens und der Flugstrecken über Wohngebiete durch Fluglärm belastet sind. Auch in meinem Wahlkreis Altona sind Bürger*innen davon betroffen. Durch die Beschränkung der Flughafen-Betriebszeiten bis 23 Uhr und eine Ausnahmeregelung für begründet verspätete Flüge bis 24 Uhr, sind vor allem zu Nachtzeiten landende Flüge in der Nacht eine große Belastung. Im Jahr 2022 waren es bis Oktober bereits 791 Flugzeuge, die nach 23 Uhr gestartet oder gelandet sind.

Aus diesem Grund habe ich in meine erste Wahlkreiswoche in diesem Jahr dem Thema Fluglärm gewidmet. Ich war zu Gast bei der Fluglärmschutzbeauftragten, dem Hamburger Flughafen und der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen.

Gespräch mit der Fluglärmschutzbeauftragten

Frau Dr. Gudrun Pieroh-Joußen ist die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte und Teil der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). In dem Gespräch standen die Betriebsbeschränkung ab 23 Uhr und die Verspätungsregel im Fokus. Die Verspätungsregel gibt von 23 bis 24 Uhr für nachweisbar unvermeidbar verspätete Linienflüge. Möchte ein verspätetes Flugzeug in Hamburg nach 24 Uhr landen, kann es dies bei der Fluglärmschutzbeauftragten beantragen. Kann die Fluggesellschaft die Verspätung jedoch nicht tatkräftig begründen, gibt es keine Genehmigung bzw. bei Durchführung des Fluges fallen hohe Bußgelder an. Wenn sich die Verspätung beispielsweise aus einer fehlerhaften Tagesflugplanung ergibt, wäre dies als Begründung nicht ausreichend. Die Bußgelder werden im Einzelfall berechnet und im Nachhinein erhoben. Dennoch gibt es auch nach 24 Uhr in Einzelfällen Flüge, wie z. B in Notfällen wie bei Organtransporten für Transplantationen. Diese Ausnahme soll natürlich bestehen bleiben. Soll die Verspätungsregel geändert werden, müsste der Flughafen dies bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation beantragen. Für alle Anwohner*innen gibt es auch gute Nachrichten: Mit dem Jahr 2023 als Beurteilungsjahr wird Frau Pieroh-Joußen die Schallschutzzonen rund um dem Flughafen überprüfen und dann – sofern erforderlich – neu ausweisen.

Besuch beim Hamburger Flughafen

Zum Start des Gesprächs mit Johannes Scharnberg, Bereichsleiter Kommunikation, Politik und Umwelt, gab es ein paar Facts zum Airport Hamburg: Er ist der fünftgrößte Flughafen in Deutschland, hat selbst rund 1.900 Beschäftige und 250 weitere Firmen, die ebenfalls zahlreiche Mitarbeiter*innen beschäftigen, auf dem Gelände. Der Größte Personalbereich ist das Ground Handling –  also alles, was auf dem Rollfeld passiert. Es starten und landen circa 60 verschieden Airlines regelmäßig in Hamburg und die häufigsten Zielflughäfen sind Frankfurt und München.

Auch hier waren die Verspätungen und der Fluglärm Thema. Der Flughafen möchte ebenfalls den Lärm reduzieren, sieht hier seinen Ansatzpunkt bei weiteren Verweisen auf die ausgesprochene Empfehlung gegen das Flachstartverfahren an die Fluggesellschaften. Insbesondere die Lufthansa folgt der Empfehlung, das Flachstartverfahren in Hamburg nicht anzuwenden, bisher allerdings nicht. Mit 15 Lärmmessstationen des Flughafens werden die unterschiedlichen Lärmpegel erfasst und sind auf der Seite von TraVis zu beobachten. Auch der Flughafen sieht die Notwendigkeit, dass die Verspätungen reduziert werden müssen. Den Sommer 2022 sehen sie dabei als Ausnahmesituation, da es nach Aufhebung einiger Beschränkungen aus der Corona-Pandemie einen deutlich überproportionalen Anstieg des Reiseaufkommens gab und nicht im selben Tempo Personal gefunden und eingestellt werden konnte. Die Hoffnung, dass sich die Verspätungen deshalb in diesem Jahr wieder reduzieren werden, weil der plötzliche Anstieg des Reiseaufkommens nicht wieder so extrem sein wird, besteht von Seite des Flughafens.

Sitzung der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen

Am Donnerstag schließlich fuhr ich nach Lurup, um mich mit Aktiven der dort ansässigen Initiative gegen Fluglärm auszutauschen. Zu Beginn der Sitzung habe ich aus meinen vorangegangenen Gesprächen in dieser Woche berichtet. Die Sitzung haben wir nach den Punkten Flachstarts, Verspätungen, Platzierung der Fluglärm-Messstationen und der Flugroute RAMAR entlang strukturiert. Insgesamt hatten wir eine recht konstruktive Diskussion über politische Einflussmöglichkeiten und Lösungswege.

Besonders die Flachstarts sorgen im Altonaer Gebiet für großen Lärm. Der Lärmanstieg durch das Verfahren hat 2013 auch zu der Gründung der Initiative geführt. Schon morgens ab 6 Uhr klagen die Bürger*innen in Lurup über laute Starts. Schlafen bei offenem Fenster ist beispielsweise für viele nicht mehr möglich. Bisher führt vor allem die Lufthansa noch das zwar kerosinsparende, aber deutlich lautere Startverfahren durch. Auch die nächtlichen Verspätungen am Flughafen Hamburg bewegen die Initiative. Ihr Wunsch ist es, die Verspätungsregel im zeitlichen Rahmen zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen.

Letzter Gesprächspunkt war die Flugroute RAMAR, die über Altona in einer Kurve verläuft. Die Durchführung des Prüfverfahrens von Alternativen zur RAMAR-Route wird die Initiative gespannt beobachten. Dabei ist allerdings immer zu beachten, dass im besten Fall wenige Personen neu von Fluglärm betroffen sind

Aus den drei Gesprächen nehme ich sehr viel mit. Die Kernprobleme sind klar, politische Diskussionen und Lösungsansätze müssen diskutiert werden. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – in Altona, Hamburg und bundesweit.

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.

Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.

E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.

Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.

Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:

Bürgergeld

Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.

Wohngeld Plus

Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.

Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.

Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.

Unabhängige Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.

49-Euro-Ticket

Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystem aufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.

 

Mehrwegpflicht für to-go-essen

Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.

Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.