Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.
Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.
E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.
Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.
Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:
Bürgergeld
Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.
Wohngeld Plus
Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.
Kindergelderhöhung
Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.
Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.
Unabhängige Patientenberatung
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.
49-Euro-Ticket
Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystem aufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.
Mehrwegpflicht für to-go-essen
Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.
Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.