Bevorzugte Selbstzahlertermine untergraben das Solidarprinzip – Bundesregierung erkennt Problem, bleibt aber passiv

Bevorzugte Selbstzahlertermine untergraben das Solidarprinzip – Bundesregierung erkennt Problem, bleibt aber passiv

Immer wieder berichten gesetzlich Versicherte in Deutschland von einem klaren Missstand: Termine bei Fachärzt*innen werden schneller vergeben, wenn Patient*innen bereit sind, die Behandlung als Selbstzahler*in zu finanzieren. Besonders häufig geschieht dies über digitale Buchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda, die trotz gegenteiliger Filtereinstellungen Termine als verfügbar anzeigen, die sich im Buchungsverlauf als kostenpflichtige Privatsprechstunden entpuppen.

Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verstößt gegen die kassenärztlichen Zulassungsbedingungen und die ärztliche Berufsordnung. Vor diesem Hintergrund habe ich im Juli 2025 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Ziel war es, zu erfahren, wie die Bundesregierung diese Entwicklung bewertet, ob sie regulatorischen Handlungsbedarf sieht und welche Maßnahmen geplant sind, um die Einhaltung geltenden Rechts sicherzustellen.

Was die Bundesregierung antwortet – und was sie offenlässt

In ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung die grundsätzliche Problematik, erklärt jedoch, es lägen keine „validen Erkenntnisse über ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und -ärzten“ vor. Gleichzeitig räumt sie ein, dass die Verantwortung für Kontrolle und Aufsicht bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder liegt, denen eine diskriminierungsfreie und wohnortnahe Versorgung gesetzlich Versicherter obliegt.

Diese Haltung ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Denn zahlreiche Medienberichte und Rückmeldungen von Patient*innen zeigen: Die Bevorzugung von Selbstzahler*innen bei der Terminvergabe ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.

Problematische Rolle der Onlineportale

Besonders kritisch ist die Rolle kommerzieller Online-Terminvermittlungen:
Patient*innen, die über Portale wie Jameda oder Doctolib einen Arzttermin suchen, erhalten trotz gesetzter Filteroptionen regelmäßig Angebote, die sich erst im späteren Buchungsverlauf als „Selbstzahlertermine“ entpuppen, häufig ohne ausreichende Transparenz zu Kosten oder medizinischer Notwendigkeit.

Ärztliche Verantwortung – unzureichende Kontrolle

Vertragsärzt*innen sind verpflichtet, gesetzlich Versicherte gleichwertig zu behandeln. Wer systematisch frühere Termine gegen Aufpreis vergibt, verstößt gegen die eigene Zulassungspflicht und riskiert – zumindest auf dem Papier – seine kassenärztliche Zulassung. Die Bundesregierung verweist auf diese Regelungen, muss sich aber gleichzeitig die Frage gefallen lassen: Warum wird deren Einhaltung nicht systematisch kontrolliert?

Was jetzt politisch getan werden muss

Die aktuelle Situation ist untragbar. Damit alle Menschen in Deutschland unabhängig von ihrem Einkommen gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten, braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln.

Fazit

Die Antwort auf meine Kleine Anfrage zeigt: Das Problem ist bekannt – aber es fehlt am politischen Willen, es konsequent zu lösen. Eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, regulatorische Lücken zu schließen und die Rechte gesetzlich Versicherter aktiv zu schützen.

Die vollständige Kleine Anfrage mit der Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.

Pressemitteilung: Kleine Anfrage von Linda Heitmann zur medizinischen Versorgung im Vollzug

Pressemitteilung: Kleine Anfrage von Linda Heitmann zur medizinischen Versorgung im Vollzug

„Die Bundesregierung bestätigt den Anspruch auf medizinische Versorgung im Vollzug, doch es fehlen bundesweite Daten und Standards.“

Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 21/917 „Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen Bundestagsfraktion:


„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zeigt leider sehr eindrücklich: Obwohl die Justizministerkonferenz sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema von Suchterkrankungen und einem einheitlichen Umgang auseinandergesetzt hat und auch der Strafvollzugsausschuss der Länder 2021 eine regelmäßige Veröffentlichung und Verbesserung der Datenlage beschlossen hat, bleiben riesige Lücken bei der Transparenz über die Versorgungslage bestehen.

Und um es leider noch drastischer zu sagen: Die aktuelle Bundesregierung scheint den Antworten zufolge auch kein Interesse daran zu haben, dies zu verändern. Die Zuständigkeit der Länder für Maßregelvollzug und Justizvollzug führt zu uneinheitlichen Daten und macht die vergleichende Bewertung der Versorgungsqualität leider unmöglich. Es steht fest, dass die medizinische Versorgung suchtkranker Menschen – auch in Haft – ein Menschenrecht ist, das diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Ob dies geschieht, muss auch politisch überprüft werden können!


Wir brauchen bundesweit verlässliche Daten zu Substitutionsbehandlungen in Haft und Maßregelvollzug, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie klare, einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass Betroffene die für sie notwendige bestmögliche Behandlung erhalten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsort im Vollzug. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Versorgung suchtkranker Menschen im Maßregel- und Strafvollzug nicht nur auf dem Papier gewährleistet ist, sondern auch in der Realität.“