16. Feb. 2026
Der Tagesspiel Background Gesundheit & E-Health berichtet heute über das von mir beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetz.
Ich werde dort zitiert:
„Wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst feststellt, dass der Ausschluss von EU-Verschreibungen unionsrechtswidrig wäre, sollte das ein deutliches Warnsignal an die Bundesregierung und die Koalitionäre sein“, sagt Heitmann zu der Bewertung. Europarechtswidrige Symbolverschärfungen würden niemandem helfen, sie gefährdeten vielmehr die Rechtssicherheit und die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, meint die Abgeordnete. „Zudem ist es im Zweifel so, dass der Beschluss der rechtswidrigen Regelungen am Ende dazu führt, dass sich in der Praxis absolut nichts ändert und Online-Verschreibung sowie -Versand genauso weitergehen wie bisher“, meint Heitmann. Gesetzgebung müsse rechtlich tragfähig und verhältnismäßig sein, fordert Heitmann. „Alles andere schafft Unsicherheit und Schein-Aktionismus statt Lösungen.“
Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background (€) findet ihr hier. Das Gutachten auf den Seiten des Bundestags findet sich hier.
19. Jan. 2026
Vergangene Woche haben wir im Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zum Medizinalcannabis-Gesetz debattiert. Ich habe dazu folgendes Statement abgegeben:
„Das Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat, ist nicht ausgereift und stigmatisiert Patient*innen, da hier medizinisches Cannabis anders behandelt wird als alle anderen Medikamente. Die Patient*innen werden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen. Ihre Versorgung mit Medizinalcannabis wird dadurch deutlich verschlechtert. Eine Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt ist sinnvoll, sollte allerdings nicht nur bei Medizinalcannabis verschärft werden. Aus unserer Sicht kann dies zudem auch per Videosprechstunde passieren. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, solche Videosprechstunden zur Verschreibung auch zu ermöglichen.
Es wäre zudem sinnvoller, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren und sich nicht nur auf ein spezielles Medikament zu beziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Medikamente gibt, die deutlich gefährlicher sind und hohes Abhängigkeitspotential haben. Das Versandverbot für Apotheken wollen wir aus dem Gesetz wieder rausstreichen und haben auch dies per Änderungsantrag bereits eingereicht. Zudem wäre es angebracht, das Kriterium der Austherapiertheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis zu reformieren, damit das Medikament für Patient*innen wie Ärzte endlich wirklich im Behandlungsalltag ankommt. Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern.“
Über die Anhörung hat u.a. die pharmazeutische Zeitung hier und Legal Tribune Online berichtet.