Die Funke Mediengruppe berichtet heute exklusiv zu meiner Anfrage an die Bundesregierung zum Hochwasser- und Küstenschutz. Die Ergebnisse zeigen: Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mein vollständiges Statement dazu:
„Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Es ist erschreckend, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen kann. Und was mich besonders besorgt: Die Bundesregierung sieht offenbar kein Problem darin. Wir werden uns dafür stark machen, dass die Daten hier künftig konsequenter und einheitlich erhoben werden. Die Bundesregierung begründet die derzeitige Lückenhaftigkeit mit „bürokratiearmer“ Berichterstattung. Dabei ist klar: „Bürokratiearmes“ Regierungshandeln darf nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle und des effektiven Monitorings von Maßnahmen passieren. Eine belastbare Datenlage über die Kosten und Bedarfe ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig, um in Deutschland klug für die nächsten Jahrzehnte vorzusorgen!
Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 536,00 Mio. Euro bzw. 924,90 Mio. Euro einschließlich der Landesmittel für 2026 bis einschließlich 2035 reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus. Nach den Angaben in ihren aktuellen Generalplänen für den Küstenschutz wären allein für Niedersachen, Bremen und Schleswig-Holstein für den gleichen Zeitraum mindestens 1,4 Mrd. Euro notwendig. Auch beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) klafft eine Finanzierungslücke von 2,2 Mrd. Euro gegenüber dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ermittelten Bedarf von 6,2 Mrd. Euro.
Auch bezüglich konkreter Zeitpläne für dringend notwendige Gesetzesvorhaben macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß: Weder zur Elementarschadenversicherung noch zur Verankerung des „Schwammstadtprinzips“ in der Baugesetzbuchnovelle gibt es klare Auskünfte, wann mit den Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Dabei drängt die Zeit: Derzeit sind etwa 57% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den Küstenländern beträgt dieser Anteil sogar unter 40%. Laut einem Gutachten des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 2024, das die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, werden in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit rund 400.000 Menschen von einem Hochwasserereignis betroffen sein. Daher ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzesentwurf für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch legt.
Es stimmt zwar vorsichtig optimistisch, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ ins Baugesetzbuch aufzunehmen, allerdings reicht eine Verankerung bloß als Grundsatz nicht aus. Wir werden das Vorhaben, wenn es kommt, eng begleiten. Denn klar ist: Die Novelle muss auch verbindlich sicherstellen, dass Kommunen durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten gar nicht erst genehmigen. Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasser überflutet werden und als natürliche Retentionsflächen dienen, sind unverzichtbar, um die Risiken für Menschen, Gebäuden und Infrastruktur zu minimieren.“
Das Wasser kam in der Nacht und ließ zahlreiche Deiche in meiner Heimatstadt Hamburg brechen vor mittlerweile genau 64 Jahren. Insgesamt 315 Menschen verloren damals ihr Leben, 222 davon allein auf der Elbinsel Wilhelmsburg. Genau deshalb bin ich gestern dorthin zur zentralen Gedenkveranstaltung gefahren, die dieses Jahr erfreulicherweise damit einherging, dass man einen Blick in die frisch renovierten Räumlichkeiten des Museums in der Kirchdorfer Straße werfen konnte. Hier werden schon länger Ausstellungsstücke gezeigt, die Geschichten von der damaligen Flut erzählen, ab Sommer wird es dauerhaft eine „Flutausstellung“ dort geben und das Museum ist dann der zentrale Hamburger Ort zum Gedenken an dieses schreckliche Ereignis. Als zuständige Abgeordnete für Küsten- und Hochwasserschutz in meiner Fraktion von Grüne Bundestag habe ich kürzlich auch eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, wie diese Küsten- und Hochwasserschutz künftig ausgestalten, finanzieren und mit dem Naturschutz zusammendenken will. In Kürze mehr zu den Ergebnissen zu denen ich auch leider jetzt schon sagen muss: Es reicht nicht!
Heute aber steht das Gedenken im Vordergrund. Ich werde mich auf jeden Fall weiter dafür stark machen, dass solche Katastrophen in Hamburg künftig nie wieder vorkommen können und wir uns klug gegen die Gefahren durch den ansteigenden Meeresspiegel absichern.
Der Regen der letzten Wochen hat die Grundwasserspeicher gefüllt. Trotzdem mahne ich im Interview mit der Zeitung „Das Parlament“ an, das Grundwasser besser zu schützen. Böden müssen mehr entsiegelt werden.
Hier das komplette Interview zum Nachlesen:
Frau Heitmann, die Bundesregierung hat im März 2023 die Nationale Wasserstrategie beschlossen, um angesichts zunehmender Dürren und Hochwasser die Verfügbarkeit von Trinkwasser langfristig zu sichern. Sie enthält ein Aktionsprogramm mit 78 konkreten Maßnahmen, wie etwa die Renaturierung von Flüssen, die Entsiegelung von Flächen und die Ertüchtigung der Wasserinfrastruktur. Was die Umsetzung betrifft, hat man seither nicht viel gehört. Warum?
Linda Heitmann: Die Umsetzung ist oft vor allem Verwaltungshandeln, von dem man tatsächlich öffentlich nicht viel mitbekommt. Aber hinter den Kulissen läuft einiges. So treffen sich regelmäßig die Fachleute von Bund und Ländern, um Maßnahmen abzustimmen, die vordringlich angegangen werden sollen – wie etwa ein bundesweites Grundwassermonitoring. Ziel ist es, Neubildung und Entnahme von Grundwasser besser als jetzt im Blick zu haben.
Wäre es nicht wichtig, schneller ins Handeln zu kommen? Auch wenn es zuletzt viel geregnet hat, gehört Deutschland doch zu den Ländern, deren Grundwasserspeicher zuletzt stark geschrumpft waren.
Linda Heitmann: Ja, der Rückgang des Grundwassers war besorgniserregend. Aber aus meiner Sicht widerspricht es sich nicht, Pläne zu machen und bereits erste Maßnahmen umzusetzen. Und das passiert längst.
Um welche Maßnahmen geht es?
Linda Heitmann: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das 3,5 Milliarden Euro bis 2027 zur Verfügung stehen, werden schon jetzt Projekte zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Flussauen finanziell unterstützt. Auch Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffeinträgen in Gewässer, etwa durch die Ausstattung von Klärwerken mit einer vierten Klärstufe, laufen.
Diese braucht es, weil das Abwasser verstärkt mit Medikamentenrückständen, Hormonen und Mikroplastik belastet ist, welche die meisten Kläranlagen nicht herausfiltern können. Nach der neugefassten EU-Abwasserrichtline sollen bis 2035 zunächst alle großen Kläranlagen eine solche vierte Klärstufe bekommen.
Linda Heitmann: Wir wollen aber auch Kläranlagen entlasten, indem wir leicht verschmutztes Grauwasser als Brauchwasser nutzen. Das hilft auch, Trinkwasser einzusparen. Wie das funktionieren kann, testet meine Heimatstadt Hamburg gerade in einem Wasserrecycling-Projekt. In den Haushalten eines neuen Wohnviertels, der Jenfelder Au, wird Wasser vom Duschen, Spülen oder Wäschewaschen vom sogenannten Schwarzwasser aus der Toilette getrennt, vor Ort wieder gereinigt und erneut verwendet: zum Beispiel für die Toilettenspülung, die Gartenbewässerung oder als Brauchwasser in Gewerbe und Landwirtschaft.
Wie viel Wasser kann denn so eingespart werden?
Linda Heitmann: Fast 30 Prozent des täglichen Trinkwasserverbrauchs entfallen auf die Toilettenspülung. Hinzu kommt das, was sonst für die Gartenbewässerung genutzt würde. Solche Konzepte können kommunalen Wasserversorgern bei Nutzungskonflikten helfen.
Genau für solche Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft fordert der Deutsche Städtetag Leitlinien. Auch die Wasserstrategie sieht die Erarbeitung solcher Leitlinien vor. Gibt es sie bereits?
Linda Heitmann: Fachleute der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser erarbeiten sie derzeit. Wie brisant Wassernutzungskonflikte werden können, habe ich in Spanien gesehen. Illegale Brunnenbohrungen zur Bewässerung von Erdbeerplantagen bedrohten ein Naturschutzgebiet – und lösten einen großen politischen Streit aus.
Auch bei uns nehmen Wasserkonflikte zu: Die um Tesla und Coca-Cola sind prominent. Wie helfen hier Leitlinien?
Linda Heitmann: Sie sollen ein Leitfaden für Behörden sein, die bei Wasserknappheit entscheiden müssen, wer vorrangig Wasser nutzen darf.
Und wer sollte das sein?
Linda Heitmann: Aus meiner Sicht, und so steht es auch in der Nationalen Wasserstrategie, muss die öffentliche Trinkwasserversorgung Priorität haben. Wasser ist schließlich unser wichtigstes Lebensmittel.
Die besondere Bedeutung der Trinkwasserversorgung wird dort zwar betont, aber ebenso die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung. Müsste der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht klarer formuliert werden?
Linda Heitmann: Ich finde es richtig, die Lebensmittelproduktion mit hoher Priorität zu behandeln, denn natürlich ist sie notwendig – und notwendiger als andere Industriegüter. Was als Lebensmittel gilt, muss man sich aber genau ansehen und abwägen.
Die Bundesländer erheben unterschiedlich hohe Entgelte für Wasser aus dem Grund oder aus Flüssen und Seen. In Hessen, Bayern und Baden-Württemberg müssen Industrie und Landwirtschaft gar nichts für die Entnahme von Wasser zahlen. Sollte Wasser nicht überall in Deutschland gleich viel kosten?
Linda Heitmann: Ich halte einheitliche Wasserentgelte für sinnvoll, damit Unternehmen sich nicht ihren Standort danach aussuchen, wo das Wasser am günstigsten ist. Wir sollten einen Standortwettbewerb auf Kosten der Umwelt unbedingt vermeiden.
Screenshot von das-parlament.de
Die Bundesregierung hat angekündigt, eine einheitliche Regelung zu prüfen. Gibt es schon ein Ergebnis?
Linda Heitmann: Die Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe laufen. Und es ist auch nachvollziehbar, dass dies nicht öffentlich, sondern intern passiert.
Umweltverbände fordern, Wasser zu verteuern, um einen Sparanreiz zu setzen. Mehreinnahmen könnten für die Wiederherstellung von Flüssen genutzt werden, von denen nur acht Prozent in einem guten Zustand sind.
Linda Heitmann: Mit Entnahmeentgelten und der neugefassten EU-Abwasserrichtlinie, die erstmalig eine Herstellerverantwortung einführt, werden einige Nutzer künftig zusätzlich zur Kasse gebeten. Ich würde den Sparanreiz aber nicht überschätzen. Mit Geld lässt sich zudem nur begrenzt Schaden wieder gutmachen. Unser Hauptaugenmerk sollte sein, unsere Gewässer wirklich zu schützen. Deswegen arbeiten wir an politischen Maßnahmen wie dem Düngegesetz und der EU-Düngeverordnung, um den Schadstoffeintrag durch die massive Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen von vorneherein zu reduzieren.
Das Düngesetz ist im Bundesrat gerade gescheitert – und damit die geplante Neuregelung für einen besseren Schutz des Grundwassers. Wie ist Ihre Reaktion?
Linda Heitmann: Es ärgert mich, dass einzelne Bundesländer auf Kosten der Wasserreinheit und der Gesundheit aller politische Spielchen spielen. Durch die Blockade im Bundesrat drohen uns nun die Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahren und hohe Strafzahlungen.
Die Wasserstrategie sieht die Förderung von „Schwammstädten“ vor, in denen Regenwasser in Zisternen gespeichert oder im Boden versickern kann, anstatt direkt mit dem Abwasser entsorgt zu werden. Ein solcher Stadtumbau verursacht aber Kosten – und Konflikte, weil durch Entsiegelung Flächen verloren gehen. Braucht es bundesweite gesetzliche Vorgaben, die „Wasserversorgungsvorhaben“ Priorität einräumen?
Linda Heitmann: Jedenfalls müssen wir mit Förderprogrammen die nötigen Anreize setzen. Wir sehen überall die Nutzungskonflikte: Wohnungsbau, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und Naturschutz konkurrieren um Flächen. Es braucht hier eine Priorisierung für Entsiegelung, denn Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Damit sich genügend im Grund neu bilden kann, muss so viel Regen wie möglich versickern können.
Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz, und Tabea Rößner, Mitglied im Digitalausschuss:
Linda Heitmann: „Ich begrüße die erneute Initiative der Länder für eine Elementarschadenpflichtversicherung. Extremwetterereignisse und Hochwasser werden als Folge der Klimaerhitzung auch bei uns häufiger und bedeuten Gefahren für Leib und Leben und existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden. Wir brauchen ein nachhaltiges Risikomanagement, wozu ein sozial ausgewogenes Konzept einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gehört. Das Justizministerium ist jetzt am Zuge, einen Entwurf dafür vorzulegen.
Zudem freue ich mich sehr über die Hamburger Initiative, die Schuldnerberatung weiter zu stärken. Sie reiht sich sehr gut ein auch in unsere bundespolitischen Schwerpunktsetzungen im Verbraucherschutz: Wir haben von Bundesseite bereits mit den letzten beiden Haushalten mit einer starken Förderung vorgelegt und wollen mit der Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie weitere Schritte gehen – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten. Auch hier erwarte ich eine zügige und progressive gesetzliche Vorlage von Minister Buschmann.“
Tabea Rößner: „Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung Verkaufsplattformen in den Fokus nimmt, die Verbraucher*innen gefährden und seriöse europäische Anbieter bedrohen. Mit aggressivem Marketing schwemmen Plattformen wie Shein und Temu gefährliche und umweltschädliche Billigstprodukte auf den europäischen Binnenmarkt. Ihre Geschäftsmodelle basieren zunehmend auf irreführenden, manipulativen und suchterzeugenden Designs und verleiten Verbraucher*innen mit personalisierten Angeboten zu Einkäufen gegen ihre eigenen Interessen. Hier müssen Verbraucher*innen dringend geschützt werden.
Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde nun ein umfassender Werkzeugkasten gegen illegale Praktiken im Internet geschaffen, den es jetzt zu nutzen gilt. Auf EU-Ebene muss zudem die Zollbefreiung für Waren unter 150€ schon vor 2028 aufgehoben werden. Außerdem muss bei Fragen der Haftung nachgeschärft werden, denn aktuell ist es so, dass unsichere und gesundheitsgefährdende Produkte, inklusive Kinderspielzeug auf den Markt gelangen und im Unglücksfall niemand haftet. Es darf nicht sein, dass Verbraucher*innen als Importeure gelten, weil die Plattformen keine Zwischenhändler nutzen, und für Schäden Dritter haftbar gemacht werden könnten. Der Grundsatz „Fair by design“ muss im Verbraucherrecht als Leitprinzip verankert werden. Anbieter und Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote umfassend fair und neutral gestalten und die Bedürfnisse der Nutzenden und Gemeinwohlbelange in das Produktdesign integrieren. Wir müssen Verbraucher*innen stärken, damit sie sich souverän im Netz bewegen können und nicht in Betrugs- oder Kostenfallen tappen.“