5. Dez. 2025
Heute hat der Bundestag über das Wehrdienst-Modernisierungsdienst abgestimmt. Mit der Grünen-Fraktion habe ich das Gesetz abgelehnt. Meine Gründe dazu habe ich mit mehreren anderen Abgeordneten in einer Erklärung zur Abstimmung nach §31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zu Protokoll gegeben. Die ganze Erklärung hier:
Die heutige Abstimmung über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz fällt uns nicht leicht. Deutschlands und Europas Sicherheit sind bedroht. Es ist deshalb nötig, dass die Bundeswehr wieder in eine Lage versetzt wird, in der sie ohne Zweifel jeden bewaffneten Angriff auf Landes- oder Bündnisgebiet stoppen könnte, immer mit dem Ziel, dass es diesen Angriff nie geben wird. Dazu braucht es auch mehr Soldatinnen und Soldaten. Es ist deshalb richtig, die Bundeswehr attraktiver zu machen, um mehr Freiwillige zu finden. Es ist angesichts der Bedrohungslage auch richtig, die Musterung wieder verpflichtend zu machen und auch dabei jungen Leuten die Bundeswehr und die Möglichkeit einer freiwilligen Verpflichtung näher zu bringen.
Wir haben trotzdem das Wehrdienstmodernisierungsgesetz heute abgelehnt. Weil in diesem Gesetz schon skizziert wird, dass der nächste Schritt, falls sich nicht genügend Freiwillige melden, die Wiedereinsetzung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht alten Typs wäre. Das Gesetz verpflichtet nur Männer zur Musterung und blickt allein auf den Wehrdienst, nicht auf die vielen anderen, für unsere gesamtgesellschaftliche Resilienz ebenfalls bedeutsamen gesellschaftlichen Dienste. Falls sich nicht ausreichend Freiwillige melden, will man eine Bedarfswehrpflicht, die dann im Losverfahren eine Zufallspflicht nur für junge Männer wäre.
Die Wehrpflicht alten Typs sieht auch ausdrücklich den Dienst an der Waffe als Regelfall und die richtigerweise grundgesetzlich als Grundrecht garantierte Kriegsdienstverweigerung als nur aus Gewissensgründen eigens zu begründende Ausnahme vor. Wir sind uns bewusst, dass in der gegenwärtigen Bedrohungslage eine Pflicht zum Wehrdienst nicht ausgeschlossen werden kann, aber wenn eine Dienstpflicht nötig wäre, dann müsste sie nicht nur für Männer gelten und nicht wieder ein gesondertes Verfahren für die Verweigerung beinhalten. Stattdessen sollte es die freie Wahl geben, ob dieser Dienst bei der Bundeswehr, im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz oder im sozialen oder ökologischen Bereich geleistet wird: Ein Gesellschaftsjahr für alle.
Wir sind uns bewusst, dass eine solche Debatte über gesellschaftliche
Verantwortung kontrovers ist. Sie berührt individuelle Freiheit und verlangt nach sorgfältiger politischer Abwägung und breitem gesellschaftlichem Konsens, weil auch eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre. Doch gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie von innen wie außen bedroht ist, brauchen wir eine gemeinsame Antwort. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr könnte ein Gemeinschaftsprojekt für die Freiheit, die Demokratie und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft werden. Wir sind überzeugt: Die Investition in Zusammenhalt, Resilienz und Demokratie würde sich lohnen.
Das heute zur Abstimmung vorgelegte Wehrdienstmodernisierungsgesetz greift hier viel zu kurz.
Deshalb haben wir das Wehrdienstmodernisierungsgesetz der Bundesregierung abgelehnt und dem Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt, in dem die Einsetzung einer Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz gefordert wird. Ziel ist ein ergebnisoffener Diskussionsprozess darüber, wie militärische und zivile Dienstformen – freiwillige, hybride und verpflichtende – sowie weitere Formen gesellschaftlicher Mitwirkung zur Gesamtverteidigung und Resilienz beitragen können. Wichtig ist uns, dass die Erlangung gesellschaftlicher Resilienz nicht nur eine Aufgabe der jungen Generation, sondern aller Generationen ist. In die Arbeit einer solchen Enquete- Kommission sollen alle Beteiligten und Betroffenen, insbesondere und maßgeblich junge Menschen, einbezogen werden.
Berlin, 05.12.2025
Persönliche Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten am 05. Dezember 2025 zum Tagesordnungspunkt 27 der Plenardebatte zur zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG)
18. Okt. 2024
Zu den heutigen Abstimmungen zum so bezeichneten Sicherheitspaket hat Linda Heitmann gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten folgende persönliche Erklärung abgegeben:
Persönliche Erklärung nach §31 GO BT zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (20/12806) sowie zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (20/12805) – beide in der Ausschussfassung.
Die schreckliche, mutmaßlich terroristisch motivierte Gewalttat am Abend des 23. August 2024, bei der drei Menschen ihr Leben verloren und acht weitere teils lebensbedrohlich verletzt worden sind, hatte das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten. Dies gelingt, wenn Terror das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft untergräbt, der Staat als handlungsunfähig wahrgenommen wird und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufgehetzt werden.
In einer Zeit, in der der internationale Terrorismus immer neue Wege geht, gezielt auf eine Radikalisierung im digitalen Raum setzt und dabei auf den Nährboden gesellschaftlicher Überforderungen und Belastungen trifft, ist ein hundertprozentiger Schutz vor terroristischer Gewalt nahezu unmöglich. Insbesondere radikalisierte Einzeltäter*innen, die nicht in ein Terrornetzwerk eingebunden sind, sind im Vorfeld schwer bis unmöglich zu identifizieren.
Egal, wie umfassend Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden ausgeweitet werden: Als Gesellschaft können wir einen Terrorakt nicht mit abschließender Sicherheit ausschließen. Aber wir können deutlich mehr dafür tun, resilient mit der terroristischen Bedrohung umzugehen, sodass es dem Terror erschwert wird, seine Ziele zu erreichen. An diesem Punkt sind wir jedoch noch nicht angekommen. Nach dem Anschlag in Solingen folgten ein Überbietungswettbewerb menschenfeindlicher Forderungen, eine großflächige Abwertung unbeteiligter, ohnehin schon marginalisierter Gruppen sowie panikgetriebene, scheinbar einfache Lösungen, die Terrorismus faktenbefreit zu einem Migrationsproblem umdeuteten. Statt Besonnenheit zu wahren und kluge, durchdachte und vor allem effektive Maßnahmen zu entwickeln, die zu gesellschaftlicher Resilienz beitragen könnten, folgte – angeführt durch den Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin – leider eine populistisch aufgeladene Stimmungslage und in unseriöser Kürze ein Maßnahmenpaket, ohne ausreichende Kenntnis über die Hintergründe der Tat in Solingen, das aus bürger- und asylrechtlicher Perspektive erhebliche und tiefgreifende Auswirkungen gehabt hätte.
Die Motivation, zukünftig einen Anschlag wie in Solingen besser verhindern zu können und das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft wiederherzustellen, erachten wir als unausweichlich. Den eingeschlagenen Lösungsweg halten wir jedoch für grundlegend falsch und unzureichend, um dieses Ziel zu erreichen. Unsere umfassende Beurteilung führte zu erheblichen Vorbehalten hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Vorhabens, insbesondere aus bürger-, verfassungs-, asyl- und unionsrechtlicher Sicht. Als Reaktion auf einen Terroranschlag darf es unserer Auffassung nach niemals zu Maßnahmen kommen, die unsere Grundrechte so massiv einschränken, dass wir damit unsere gesellschaftlichen Freiheiten in die Fesseln legen, in denen der Terrorismus sie gerne sehen würde.
Der erste Entwurf des Maßnahmenpakets war aus dieser Perspektive für uns nicht hinnehmbar. Unsere Kritik betraf vor allem die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen. Dies machte auch die öffentliche Anhörung deutlich. Der deutlichen Kritik von Expert*innen sind wir dankbar. Wir nehmen jedoch zur Kenntnis, dass die zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe, im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen merklich verbessert wurden:
Besonders zu begrüßen sind die Beschränkungen der neuen sicherheitspolitischen Befugnisse des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten – wie Mord, Totschlag, schwerer Raub oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 100b Abs. 2 StPO anstelle von § 100a Abs. 2 StPO). Ebenso wird sichergestellt, dass der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhebliche Kontrollrechte zugestanden werden, sodass ein bürgerrechtliches Korrektiv bei der Erstellung der Rechtsverordnungen der Bundesregierung gewährleistet ist. Nur wenn es keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung biometrischer Erkennungssysteme gibt, darf diese in Einsatz kommen. Wir haben hier großes Vertrauen in die BfDI, Datenschutzverstöße zu verhindern. Ein nachträglicher Abgleich von Internetdaten mit Personen, von denen keine Gefahr ausgeht – etwa Zeugen und Opfer, bei denen ein schutzwürdiges Interesse entgegensteht, sowie ein Abgleich mit in Echtzeit übermittelten Bilddaten bleibt zudem ausgeschlossen.
Wir bekennen uns weiter zu einem fairen und funktionierenden europäischen Asylsystem, in dem die Menschenwürde gewahrt bleibt und welches in unseren Augen die zentrale Grundlage für das individuelle Asylrecht bildet. Eine Situation, in der Dublin-Fälle in Deutschland keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten und gleichzeitig kein Zugang zum Leistungsbezug im zuständigen Mitgliedstaat gewährleistet ist, schließen wir aus.
Die Regelungen zum Waffenrecht enthalten für uns nicht unproblematische bürgerrechtliche Aspekte, wie die anlasslosen Kontrollen innerhalb von Waffen- und Messerverbotszonen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen. Dem gegenüber stehen jedoch weitreichende Reformen, mit denen es zukünftig Verfassungsfeind:innen und Extremist:innen stark erschwert wird, legal in den Besitz von Waffen zu kommen. Daneben erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) endlich die dringend benötigten Voraussetzungen, um noch zielgerichteter gegen die Finanzströme der extremistischen Szene vorzugehen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des bedrohlichen Erstarkens der organisierten und gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene, die auch mit einer massiven Gefährdung von Geflüchteten und Asylunterkünften einhergeht, eine nicht unerhebliche Verbesserung.
In der Gesamtbewertung, die auch vor dem Hintergrund erfolgen muss, dass deutlich weitreichendere Grundrechtseingriffe von zahlreichen Landesregierungen Bundesratsinitiativen und den Oppositionsfraktionen vorgelegt wurden, kommen wir daher zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf durch die Verhandlungen einen zustimmungsfähigen Status erreicht hat. Der Bundeskanzler hat wiederholt betont, dass dieses Paket für ihn von besonderer Bedeutung ist. Wir nehmen diese Äußerungen zur Kenntnis und stimmen insbesondere in dem Wissen um die Bedeutung für die Koalition zu. Sollten sich die derzeitigen Bedenken hinsichtlich der rechtmäßigen Umsetzung jedoch erhärten oder weitere Rechtsunsicherheiten eine Veränderung notwendig machen, halten wir eine sofortige Korrektur für unausweichlich. Dies betrifft insbesondere die anstehende Veröffentlichung einer Sicherheitsgesamtrechnung.