Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtete am Dienstag exklusiv über meine Anfrage an die Bundesregierung zu möglichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, die auf der Grundlage der „Forschungsklausel“, welche in der 1. Säule des Cannabisgesetzes verankert ist, beantragt worden waren.

Die Antwort ist leider ernüchternd: von insgesamt 65 eingegangenen Anträgen wurden 9 bereits abgelehnt. Die Bundesregierung verspielt hier die Chance, neue Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Gesetzgebung zu Cannabis zu Genusszwecken sinnvoll weiterentwickelt werden könnte. Mein Statement dazu:

„Es ist mir unverständlich, dass die Bundesregierung die Chance nicht wahrnimmt, über zeitlich und räumlich begrenzte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken neue Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Interpretation der Forschungsklausel ist, dass das durchaus möglich wäre. Immerhin sind es erst 9 von 65 Anträgen, die vom BLE bisher abgelehnt wurden. Das heißt im Umkehrschluss: in 56 Fällen hat die Bundesregierung weiterhin die Möglichkeit, der Wissenschaft in Sachen Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung in Deutschland eine Chance zu geben. Und dass das sehr sinnvoll wäre, hat spätestens die Zwischenevaluation ja gezeigt: der Konsum von Cannabis hat seit der Entkriminalisierung – gerade unter jungen Menschen – nicht zugenommen, sondern ist sogar leicht rückläufig. Deshalb gilt es, den Jugendschutz jetzt auch weiter zu stärken und gleichzeitig den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Dafür neue Wege auszutesten, die auf Grundlage der Forschungsklausel als Projekte eingegangen sind, sollte die Bundesregierung endlich als Chance statt als Belastung begreifen.“

Den ganzen Bericht im Tagesspiegel Background findet ihr hier (€)

Cannabis-Evaluation und -Gesetzgebung: Wie geht es weiter?

Cannabis-Evaluation und -Gesetzgebung: Wie geht es weiter?

Seit über einem Jahr sind Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland mittlerweile entkriminalisiert, Konsument*innen dürfen für den Eigenbedarf selbst anbauen – nun steht die erste Evaluation des Gesetzes an. Angesichts der Cannabis-Verbotsrhetorik der Union die letzten Jahre ein guter Grund, hier hinzuschauen, wie es wohl weitergeht.

Darum haben Lena Gumnior und ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Das kam dabei heraus:
Laut Bundesregierung soll die Auswertung des Gesetzes bzw. der in Auftrag gegebenen Evaluation unabhängig und ergebnisoffen erfolgen. Wir sagen: Dafür brauchen wir dann auch eine öffentliche Befassung im Gesundheits- und Rechtsausschuss!

Die Breite der beauftragten Studie wird nur dann nützlich sein, wenn die politische Auswertung differenziert geschieht. Ob die Union das hinbekommt, darauf sind wir sehr gespannt! Durchgeführt wird die Bewertung vom Verbundprojekt EKOCAN mit Wissenschaftler*innen des UKE Hamburg, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen aktuell 58 Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zum Umgang mit Cannabis in Deutschland vor. Sie beziehen sich auf die „Forschungsklausel“ im Cannabisgesetz. Davon handelt es sich um 32 Anträge für sogenannte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe in bestimmten Regionen. Wir denken: Die zahlreichen Anträge lassen vermuten, dass das Gesetz insbesondere für Gelegenheitskonsument*innen eindeutige Lücken hat, die Bundesregierung wäre daher gut beraten, fundierte eingegangene Anträge zu genehmigen, um darüber zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.

Wir bleiben dran! Die Anfrage (Drucksacke 21/1125) findet ihr hier.

Über dieses Thema berichtet auch der Tagesspiegel Background hier (€)