PM: Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben

PM: Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben

Die Aussetzung der Bußgeldverhängung für verspätete Flüge am Hamburger Flughafen kommentiert Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der grünen Bundestagsfraktion sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss wie folgt:

„Ich bedauere es sehr, dass in Folge der Klage von Lufthansa und Condor die Bußgeldverhängung für verspätete Flüge nach 23 Uhr in Hamburg vorerst ausgesetzt werden muss. Die Bußgelder waren immerhin ein kleiner Hebel, um Einhaltung von Regeln von den Airlines einzufordern. Auch wenn dieser Hebel nun erst einmal wegfällt, gilt zweifelsohne weiterhin:

Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben.

Wir Grüne arbeiten bereits auf vielen Ebenen für einen besseren Lärmschutz, der gleichzeitig aktiver Gesundheitsschutz ist, zusammen. So werden wir nun vertieft prüfen, ob bundesrechtliche Novellierungen notwendig sind, um Airlines, die sich nicht an bestehende Regelungen halten, rechtssicher sanktionieren zu können.

In erster Linie ist hier aber die Hamburger Wirtschaftsbehörde in der Pflicht, schnell im Sinne der lärmgeplagten Hamburger*innen zu handeln. Die Betriebsgenehmigung des Flughafens stammt aus dem letzten Jahrhundert und das merkt man ihr an. Sie muss dringend erneuert und den heutigen Anforderungen angepasst werden. Hier besteht die Möglichkeit, den Lärmschutz in den Fokus zu rücken und rechtlich zu verankern. Bis eine novellierte Genehmigung vorliegt, kann die Behörde zudem Vollzugshinweise zur aktuellen Genehmigung erlassen und somit eine wirksame Sanktionierung verspäteter Flieger auch weiter ermöglichen.“

Pressemitteilung zur Bundesförderung für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Pressemitteilung zur Bundesförderung für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat heute Fördermittel für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme in Höhe von ca. 2 Mio. Euro beschlossen. Die Gelder kommen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) und werden in die Einrichtung eines Begegnungszentrums und die Sanierung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes investiert.

Die Gedenkstätte befindet sich in Hamburg-Bergedorf. Die Hamburger Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann sagt dazu:

„Ich freue mich sehr, dass wir aus dem Bundestag mit der Unterstützung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der KZ-Gedenkstätte Neuengamme ein klares Zeichen nach Hamburg senden. Gedenkstätten sind Teil der Erinnerungskultur und müssen erhalten bleiben sowie für Besucher*innen jeden Alters jederzeit ein Anlaufpunkt sein. Wir möchten sie zu einem Ort machen, an dem Menschen zusammenkommen und sich mit der Geschichte unseres Landes auseinanderzusetzen. In Zeiten, in denen rechte Parteien wieder anfangen, Menschen in unserem Land in Gruppen unterschiedlicher ‚Wertigkeit‘ einzuteilen und Pläne zu Vertreibungen zu schmieden, ist es unsere dringende Pflicht, Orte wie die KZ-Gedenkstätte Neuengamme konsequent zu unterstützen.“

Über das Förderprogramm:

Die Fördermittel für das Projekt der KZ-Gedenkstätte Neuengamme stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“. Es ist eines von 66 Projekten bundesweit, die in der aktuellen Förderrunde ausgewählt wurden. Insgesamt werden 200 Millionen Euro in alle Teile des Landes vergeben. Dieses Geld fließt in die Sanierung von Sporthallen, Schwimmbädern, Jugend- und Kulturzentren, also in Orte, an denen unsere Gesellschaft zusammenkommt. Die Abgeordneten des Haushaltsausschusses haben heute dafür die Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist auch ein gutes Signal für den Klimaschutz, denn die Förderung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt wird, ist an ambitionierte Einsparziele bei Energie und CO2 gebunden.

Grün, digital, fair! Unser Thesenpapier zur Verbraucheragenda

Grün, digital, fair! Unser Thesenpapier zur Verbraucheragenda

Verbraucherpolitik ist Alltagspolitik, denn wir alle sind Verbraucher*innen – jeden Tag. Und da wir im europäischen grenzüberschreitenden Binnenmarkt konsumieren, wird auch die Verbraucherpolitik in der Europäischen Union gemacht. Dafür braucht es Regeln und einheitliche Standards – eine europäische Verbraucheragenda! Gemeinsam mit Tabea Rößner habe ich ein Thesenpapier geschrieben, mit unseren grünen Forderungen an Verbraucherpolitik. In der nächsten europäischen Legislatur, die mit der Europawahl am 09. Juni beginnt, wird die Europäische Kommission ihren Vorschlag einer europäischen Verbraucheragenda vorlegen.

Die Herausforderungen für die Jahre 2025 bis 2030 liegen darin, die grüne und digitale Transformation des Verbraucheralltags weiter voranzubringen. Damit alle Verbraucher*innen bei nachhaltigen Konsummustern mitgenommen werden, müssen
wir einerseits faire Rahmenbedingungen schon bei der Produktion schaffen und andererseits auch eine soziale Abfederung gewährleisten. Soziale Gerechtigkeit muss horizontal mitgedacht und als Querschnittsaufgabe verankert werden.

Jetzt mitmachen: Goldener Geier – Greenwashing aufdecken!

Jetzt mitmachen: Goldener Geier – Greenwashing aufdecken!

Auch in diesem Jahr kürt die Deutsche Umwelthilfe wieder den Goldenen Geier – den Preis für besonders dreiste Werbelügen und Greenwashing von Unternehmen. Und ihr könnt mitmachen!

Beim Greenwashing versuchen Unternehmen mit schön klingenden Werbeversprechen Nachhaltigkeit vorzutäuschen – für Produkte, die gar nicht nachhaltig sind. Verbraucher*innen sollen so getäuscht werden und im Zweifel sogar mehr Geld bezahlen, im Glauben, ein nachhaltiges Produkt zu kaufen.

So etwas habt Ihr auch schon gesehen? Dann könnt Ihr hier auf der Website der Umwelthilfe das Werbeversprechen einreichen. Aus allen Einreichungen wählt die Umwelthilfe das dreisteste Versprechen aus und kürt den Goldenen Geier.

Wichtig ist aber auch: Es braucht politische Regeln, um Greenwashing klar einzudämmen! Darum freue ich mich sehr, dass das EU-Parlament im Januar diesen Jahres ein Verbot für Greenwashing-Werbung beschlossen hat. Mehr dazu hier!

Jetzt anmelden: Grün, digital, fair: Eine Agenda für Europas Verbraucher*innen

Jetzt anmelden: Grün, digital, fair: Eine Agenda für Europas Verbraucher*innen

Verbraucherpolitik ist Alltagspolitik. Politik für alle. Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März machen wir Verbraucherpolitik sichtbar. Dazu lade ich am 12. März mit Tabea Rößner und der Bundestagsfraktion zum Kongress für die Europäische Verbraucheragenda ein!

Verbraucherpolitik wird hauptsächlich in Brüssel verhandelt, da Verbrauchermärkte über nationale Grenzen hinausgehen. Der europäische Binnenmarkt schafft einheitliche Regeln, die allen EU-Bürger*innen und Unternehmen zugutekommen, zum Beispiel durch die Abschaffung von Roaminggebühren, einheitliche Ladekabel und kollektive Klagerechte für Verbraucher*innen.

Der zukünftige Verbraucheralltag wird grüner und digitaler. Verbraucherschutz by Design ist unser Ausgangspunkt: Wir setzen auf digitale Fairness und KI aus Verbraucher*innenperspektive um den Alltag der Menschen einfacher zu machen. Besondere und verletzliche Gruppen wie Ältere, Jüngere und Menschen mit Sprachbarrieren stehen vor Herausforderungen, die eine gezieltere Verbraucherpolitik erfordern. Den einen Durchschnitts-„Otto-Normal-Verbraucher“ gibt es eben nicht.

Nach den Europawahlen im Juni 2024 wird die neue EU-Kommission eine Verbraucheragenda für 2025-2030 präsentieren. Diese soll politische Antworten für den zukünftigen Verbraucheralltag bieten, sie soll die Interessen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und den Wettbewerb sowie die Rechte der Verbraucher*innen stärken.

Am 12. März wollen wir den Weltverbrauchertag feiern und diskutieren. Der EU-Kommission wollen wir Empfehlungen und Hinweise geben, was die kommende EU-Verbraucheragenda 2025 – 2030 enthalten sollte um Verbraucher*innen in Europa zu schützen.

Seid dabei, vor Ort in Berlin oder digital per Zoom, wenn wir mit verbraucherpolitischen Expert*innen aus den Ländern, dem Bund und der Europäischen Ebene diskutieren und uns beraten lassen.

Für alle digital zugeschalteten Gäste stehen ab 20 Uhr die Grünen EU-Verbraucherpolitiker*innen für Ihre Fragen zur Verfügung. 

Das vollständige Programm und die Anmeldung findet Ihr unter dem Link auf der der Website der Grünen Bundestagsfraktion.

Event: Führung über das DESY-Gelände

Event: Führung über das DESY-Gelände

Mit dem DESY befindet sich in Altona ein Zentrum für Spitzenforschung. Im Bundeshaushalt haben wir dem Forschungszentrum für weitere Projekte Unterstützung zugesichert. Doch wofür steht das DESY genau und was wird hier erforscht?

Linda Heitmann nimmt euch mit auf eine Tour über das DESY-Gelände! Ihr seid herzlich eingeladen am 04.04.24 um 17 Uhr bei der Führung mit dabei zu sein.

Hier könnt ihr euch anmelden!

Neue Rolle: Sprecherin für Umwelt

Neue Rolle: Sprecherin für Umwelt

Ich freue mich sehr, dass mich meine Fraktion gestern zur Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gewählt hat. Dazu habe ich folgendes Statement veröffentlicht:

„Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe. Mir ist es wichtig, unsere Grünen Positionen der Naturschutz- und Umweltpolitik sowie des Verbraucher*innenschutzes politisch und in den öffentlichen Debatten fest zu verankern. Dazu müssen immer auch Schnittstellen zu anderen Politikfeldern mitgedacht werden, zum Beispiel Energie und Klimaschutz. Im Verbraucher*innenschutz werde ich mich auch weiter stark machen für den Schutz von überschuldeten Haushalten, eine einfachere Rechtsdurchsetzung, bessere Verbraucherinformationen und klare Regeln gegen Greenwashing.

Als Hamburgerin bin ich an der Küste aufgewachsen und weiß insbesondere auch um die Bedeutung und Verletzlichkeit dieses Ökosystems, das mit dem Biosphärenreservat Hamburgisches Wattenmeer auch in Zuständigkeit der Hansestadt liegt. Für den Schutz der Hamburger Stadtnatur und der verschiedenen Biotope wie den Mooren, Wäldern und Feldmarken werde ich mich weiterhin stark machen. Den Erhalt der Artenvielfalt und Müllvermeidung sehe ich als prioritär an, um unser einzigartiges Naturerbe zu erhalten.“

Union betreibt Schaufensterpolitik bei Mogelpackungen

Union betreibt Schaufensterpolitik bei Mogelpackungen

In den vergangenen Tagen waren Mogelpackungen mal wieder Thema der medialen Berichterstattung. Anlass dafür war ein Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, welcher allerdings inzwischen wieder von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Ich habe mich dazu ebenfalls geäußert:

Mogelpackungen sind schon lange ein Ärgernis für Verbraucher*innen und ein beliebtes Instrument der Irreführung von Unternehmen. Daher begrüße ich es außerordentlich, dass die Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke im Rahmen ihrer Eckpunkte zur Novellierung des Verpackungsgesetzes den konkreten Vorschlag gemacht hat, dass bei schrumpfender Menge auch die Verpackung schrumpfen muss. Ich wünsche mir, dass die Koalitionspartner hier jetzt konsequent an einem Strang ziehen, so dass wir dies zeitnah im Parlament in ein Gesetz gießen können. Die Novellierung des Verpackungsgesetzes eröffnet zudem abseits der Mogelpackungen noch viele weitere Verbesserungen für Verbraucher*innen – beispielsweise bei der Pfandrückgabe oder beim Mehrweg in der Gastronomie.

Der Antrag der Union hingegen ist Schaufensterpolitik par excellence. Das Portal Lebensmittelklarheit wurde in den Regierungsjahren der Union unter Merkel bewusst zu gering finanziert und durfte sich explizit nicht mit Füllmengen beschäftigen. Gut, dass der grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir nun endlich die Mittel für das Portal erhöht, damit aus dem Feigenblatt eine schlagkräftige Institution im Sinne und zum Wohle der Verbraucher*innen wird. Die Union fordert, wir liefern längst.

Den ganzen Artikel findet ihr hier in der Lebensmittelzeitung (hinter einer Paywall).

Stromsparcheck für besseren Verbraucherschutz

Stromsparcheck für besseren Verbraucherschutz

Effektiv Strom sparen im eigenen Haushalt – darum geht es im Projekt Stromsparcheck! Seit 2008 erhalten Verbraucher*innen mit niedrigem Einkommen hier ganz praktisch konkrete Unterstützung beim Sparen von Strom, indem Energieberater*innen zu Ihnen nach Hause kommen und konkrete Tipps geben. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern senkt auch die CO2-Emissionen und trägt zur Versorgungssicherheit bei – denn Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimaneutralen Stromversorgung!

Seit Beginn des Jahres ist der Stromsparcheck nun in der Verantwortlichkeit im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bei unserer grünen Ministerin Steffi Lemke angesiedelt – umgesetzt wird das Projekt vor Ort von der Caritas und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen. Damit werden besonders durch Preissteigerungen gefährdete Verbraucher*innen durch das Zusammenspiel von Fachwissen über Energieverbrauch und den Sozialberatungen gut unterstützt.

Mit der Caritas habe ich mich vor einiger Zeit auch ganz konkret in Hamburg über die Umsetzung informiert. Die Beratung dort hat seit 2010 mehr als 15.000 Haushalte beraten und beeindruckende Erfolgszahlen. So können durch Sprechstunden im Büro und Termine vor Ort oft bereits 10 – 12 Prozent des Stroms eingespart werden. Das sind im Durchschnitt bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt. Neben konkreter Beratung gibt es auch praktische Unterstützung durch kostenlose LED-Glühbirnen oder effizientere Duschköpfe. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte, besonders der Zuschuss für Kühlschränke ist in Hamburg sehr nachgefragt.

Besonders wichtig in dem Projekt ist auch die positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt. Für die Beratung werden ehemalige Langzeitarbeitslose durch die Klimaschutzagenturen geschult und erhalten so eine berufliche Perspektive.

Der Stromsparcheck ist ein wichtiges Projekt, um gezielt Verbraucher*innen  zu informieren und unbezahlten Stromrechnungen oder sogar Stromsperren frühzeitig entgegenzutreten. Ich bin froh, dass dieses Projekt vom Bundesministerium gefördert wird und so Verbraucher*innen politisch sinnvoll  unterstützt werden.

Unter diesem Link findet ihr auch direkt den Stromspar-Check in eurer Nähe.

Therapie statt Strafe – Bundesrat will Anspruch auf Therapie für Häftlinge stärken

Therapie statt Strafe – Bundesrat will Anspruch auf Therapie für Häftlinge stärken

Wer im Gefängnis sitzt, hat in der Regel mehrere Probleme auf einmal. Neben der abgeurteilten Tat sind viele inhaftierte Männer und Frauen verschuldet, haben Ausbildungslücken und angestaute soziale Konflikte. Bei knapp der Hälfte der Inhaftierten kommen zudem substanzbezogene Störungen hinzu – also Abhängigkeiten von Suchtmitteln.

Menschen in Haft haben generell keine starke Lobby. Da ist es mir besonders wichtig, einmal eine positive Entwicklung aufzugreifen: Der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, die es erleichtern soll, dass suchtmittelabhängige Inhaftierte aus der Haft heraus eine Therapie antreten können.

In bestimmten Fällen können drogenabhängige Häftlinge nämlich eine Therapie während der Haft beantragen. Das Prinzip lautet hier „Therapie statt Strafe“ und die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind in §35 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Das Land NRW hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat gebracht, der nun beschlossen wurde.

Was der entsprechende Paragraph regelt: Es kann, wer die der Haft zu Grunde liegende Straftat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat und insgesamt oder nur noch bis zu zwei Jahre eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Drogenentzugstherapie machen. Die Strafe kann dann zugunsten der Therapie ausgesetzt werden.

Das bisherige Problem in der Praxis bei der Umsetzung dieser Regelung: Damit die Therapie bewilligt wird, muss eine Kostenzusage der zuständigen Renten-, Krankenversicherung oder des Sozialhilfeträgers vorliegen. Neben reinen Therapiekosten gilt es auch, die Nebenkosten, wie zum Beispiel für Transport zur Klinik, zu decken. In der Regel wird diese aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung für Arbeitslose finanziert. Doch häufig erfolgt die Bewilligung derzeit nicht, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt, an dem sie aus der Haft heraus den Antrag stellen, nicht im Bürgergeldbezug sind. Insbesondere ein Urteil des Bundessozialgerichts 2021 hatte hier für große Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kostenträgern gesorgt. Demnach wurden durch die Urteilsauslegung in der Rechtspraxis Therapieeinrichtungen nach Paragraf 35 BtMG als Einrichtung zum Vollzug der richterlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeschlossen. In der Folge weigerten sich die Kostenträger für die Therapie statt Strafe nach Paragraf 35 BtMG aufzukommen. Dadurch war den Gefangenen eine Vermittlung in eine notwendige Therapie die letzten Jahre vielerorts faktisch unmöglich.

Der Bundesrat hat nun einen Antrag aus NRW beschlossen, der hier eine wichtige Regelungslücke schließen könnte. Die Bundesratsinitiative stellt klar, dass bei Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer Drogentherapie nach Paragraf 35 BtMG der Anspruch auf Kostenübernahme gewährleistet ist und macht einen ganz konkreten Vorschlag, wie das gesetzlich rechtssicher formuliert werden sollte.

Ich begrüße die NRW-Initiative ausdrücklich und werde mich dafür stark machen, dass der Bundestag als Gesetzgeber sie aufgreift und auf den Weg zu bringt.

Denn es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch für Menschen mit Suchterkrankungen in Haft eine gute Versorgung zu sichern. Auch setze ich mich dafür ein, den Paragrafen 35 BtMG für Menschen zu öffnen, die von Substanzen abhängig sind, welche nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Alkohol, in Kürze voraussichtlich auch Cannabis.